fair parken forderung unverschämt hoch

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NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
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Nur weil das Knöllchen im Grundsatz gerechtfertigt ist heißt das ja nicht, dass es in der Höhe gerechtfertigt ist. Wäre jetzt nicht das erste mal, dass die Vertragsstrafen der privaten Parkraumbewirtschaftungen unverhältnismäßig hoch wären.


Und was soll mit einer Strafe erreicht werden? Richtig: Das man sich darüber ärgert und es nicht mehr tut -> beim OP würde dies ganz offensichtlich erreicht!

Somit hat das System doch super funktioniert!
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Ich kann mich offengestanden nur wundern, mit welcher Selbstverständlichkeit fremdes Eigentum (Grund und Boden) mit öffentlichem Parkraum gleichgesetzt wird, respektive mißbraucht wird.

In einer Sache stimme ich überein: 25 Euro sind genauso unverhätnismaessig wie 10 Euro - ich würde 100 - 200 Euro respektive Tagessaetze (nach schweizer Vorbild zB) für angemessen halten. Bei dem Ärger den wir mit Mietern der Parkplätze haben, die durch Fremdparker blockiert werden ist selbst das noch zu wenig (gefühlt).

Eine Unverschämtheit auch die Prozedere rund ums Abschleppen fremder Fahrzeuge vom eigenen Grund und Boden...aber ein ganz anderes Thema.

Beim ersten Satz sind wir 100% auf einer Linie.

Wegen der Höhe der "Strafe" muss ich aber mal die Gegenposition (nicht ganz ernstgemeint) aufmachen: Im Zivilrecht gibt es nur Schadensersatz und nicht einfach so eine (Vertrags)strafe. Und der durch Flaschparker entstehende Schaden berechnet sich recht einfach: monatliche Miete geteilt durch die Zeit der Fremdnutzung.

Also: Bei 120 Euro Miete pro Stellplatz pro Monat haben wir 4 Euro pro Tag und (bei unterstellten 8 Nutzungsstunden pro Tag) 50 Cent pro Stunde. :D Plus meinetwegen Kosten für die Bearbeitung, sagen wir mal 10 Euro, macht eine angemessene "Strafe" von 10,50 Euro für eine Stunde "Falschparken".
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Und was soll mit einer Strafe erreicht werden? Richtig: Das man sich darüber ärgert und es nicht mehr tut -> beim OP würde dies ganz offensichtlich erreicht!

Somit hat das System doch super funktioniert!

Genau das stimmt in diesem Fall aber doppelt nicht.

Firmen wie z.B. Parkcontrol haben naturgemäß kein Interesse am Erziehungsgedanken sondern da geht es rein ums Geld. Rewe und andere Supermarktketten verpachten die Kontrollen (hat was vom antiken Zollwesen) an solche Firmen und die quetschen da raus was geht, gerne auch mal mehr als gemeinhin erlaubt ist.

OP ärgert sich recht deutlich nicht darüber, dass er vergessen hat eine Parkscheibe auszulegen sondern lediglich über den 2.5-5x höheren Betrag als "üblich". Mir würde es da definitiv ums Prinzip gehen...

Oder anders: wenn es sich um die üblichen 5-10€ gehandelt hätte würde dieser Thread definitiv nicht existieren.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Danke für Deine Perspektive auf das Thema.

Ich kann mich offengestanden nur wundern, mit welcher Selbstverständlichkeit fremdes Eigentum (Grund und Boden) mit öffentlichem Parkraum gleichgesetzt wird, respektive mißbraucht wird.

In einer Sache stimme ich überein: 25 Euro sind genauso unverhätnismaessig wie 10 Euro - ich würde 100 - 200 Euro respektive Tagessaetze (nach schweizer Vorbild zB) für angemessen halten. Bei dem Ärger den wir mit Mietern der Parkplätze haben, die durch Fremdparker blockiert werden ist selbst das noch zu wenig (gefühlt).

Eine Unverschämtheit auch die Prozedere rund ums Abschleppen fremder Fahrzeuge vom eigenen Grund und Boden...aber ein ganz anderes Thema.

Die Konsequenzen trägst du dann aber hoffentlich mit, bei 5km/h drüber auf der Autobahn ist dann mal MINDESTENS das Abschlagen wesentlicher Körperteile angesagt...
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
spocky83;2988156 meinte:
Oder anders: wenn es sich um die üblichen 5-10€ gehandelt hätte würde dieser Thread definitiv nicht existieren.

... und jede Menge Pendler und Anwohner weiterhin bei Rewe und Co. parken - sind ja nur 5 Euro!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Da wurde an den neuralgischen Punkten auch schon vorher abgeschleppt was dann definitiv mehr als 5€ gekostet hat.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Genau das stimmt in diesem Fall aber doppelt nicht.

Firmen wie z.B. Parkcontrol haben naturgemäß kein Interesse am Erziehungsgedanken sondern da geht es rein ums Geld. Rewe und andere Supermarktketten verpachten die Kontrollen (hat was vom antiken Zollwesen) an solche Firmen und die quetschen da raus was geht, gerne auch mal mehr als gemeinhin erlaubt ist.

Du hast das Prinzip offensichtlich nicht verstanden: Parkcontrol und Co. sind Dienstleister - denen gehören die Parkflächen nicht!
Rewe und Co. als Besitzer (oder Pächter) haben sehr wohl ein Erziehungsgedanke -> Sie wollen ihr Parkflächen für Ihre Kunden nutzen und nicht für Anwohner oder Pendler - und dies erreichen sie mit den Strafen in der Höhe auch vollkommen!
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Da wurde an den neuralgischen Punkten auch schon vorher abgeschleppt was dann definitiv mehr als 5€ gekostet hat.

Kennst du den Verwaltungsaufwand beim „abschleppen“ lassen auf Privatgelände?

Lies dich mal ein dann erkennst du, dass dies kein Supermarkt gerne machen möchte!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Mir ist das Prinzip bestens bekannt, gerade im Fall Rewe und leider liegst du da ziemlich falsch.

Rewe bekommt von diesen Anbietern Geld, dafür dürfen sie eben Kasse machen. Für die beiden Firmen win-win, wer nicht aufpasst ist massiv angeschmiert.

Es gibt tatsächlich ein paar wenige Filialen die genuine Probleme mit Fremdparkern haben, allerdings sind das krasse Ausnahmen. Bei den meisten Filialen ist das, mal abgesehen von Ostern oder Weihnachten, ein absolutes nicht-Problem. Die besonders betroffenen Filialen hatten auch schon bevor dieser Unsinn eingerissen ist andere Unternehmen beauftragt das entsprechend zu ahnden, nur ging es hier um Fälle wo abgeschleppt wurde und nicht um den Kunden, der die Parkscheibe vergessen hatte.

In diesen Fällen ging es tatsächlich darum die Parkplätze für Kunden freizuhalten. Aber du willst mir doch nicht allenernstes erzählen, dass der Rewe auf der grünen Wiese mit dem Riesenparkplatz ein so großes Falschparkerproblem hätte, dass er es als nötig erachtet, "Kurzzeitfalschparker" zur Kasse zu bitten?!
 

Marlon B.

Erfahrenes Mitglied
28.12.2011
340
61
Aber du willst mir doch nicht allenernstes erzählen, dass der Rewe auf der grünen Wiese mit dem Riesenparkplatz ein so großes Falschparkerproblem hätte, dass er es als nötig erachtet, "Kurzzeitfalschparker" zur Kasse zu bitten?!
All das Quengeln hilft nicht, der Parkplatz gehört Ihnen nicht und Sie haben sich daher an die Regeln des Besitzers zu halten und die lautet: Parkscheibe benutzen. Eine simple Regel, wie ich finde. Ihren Privatparkplatz können Sie ja gerne der Allgemeinheit regellos zur Verfügung stellen.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Aber du willst mir doch nicht allenernstes erzählen, dass der Rewe auf der grünen Wiese mit dem Riesenparkplatz ein so großes Falschparkerproblem hätte, dass er es als nötig erachtet, "Kurzzeitfalschparker" zur Kasse zu bitten?!

Darum geht es doch nicht!

Parkplätze stellen doch in jedem Fall kalkulatorische Kosten da - Kein Discounter baut einfach mal so hunderte Parkplätze um zusätzlich noch die Anwohner damit zu versorgen! Wieso sollte er dies denn tun?

PS: Und es geht ja nicht um die, die die Parkscheibe vergessen haben - mit Nachweis des Kassenbons müssen die ja in den meisten Fällen so oder so nicht bezahlen (wie in diesem Thread ja auch schon dargestellt).
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
All das Quengeln hilft nicht, der Parkplatz gehört Ihnen nicht und Sie haben sich daher an die Regeln des Besitzers zu halten und die lautet: Parkscheibe benutzen. Eine simple Regel, wie ich finde. Ihren Privatparkplatz können Sie ja gerne der Allgemeinheit regellos zur Verfügung stellen.

Mir wäre nicht bekannt wo irgend jemand etwas anderes behauptet hätte. Es ging lediglich um die Höhe der Strafe, dazu wurde auch bereits festgehalten, dass 25€ evtl. unzulässig hoch sein könnten.

Du kannst ja gerne auch 200€ Vertragsstrafe erheben, allerdings wirst du dann bei der Durchsetzung relativ schnell feststellen, dass "Mein Parkplatz, meine Regeln" eben nicht uneingeschränkt richtig ist.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Aus welcher (seriösen) Quelle entnimmst du das? Diese Tatsache wäre mir komplett neu!

Namentlich der Vertrag eines Rewe-Citys in München und einer solchen Parkraumfirma.

Es gibt definitiv mehrere Modelle, in letzter Zeit mehren sich da wohl die Verträge wo die Firmen ihre Dienste den Supermärkten kostenfrei anbieten, dafür aber alle "Knöllchen" behalten dürfen (vgl. Vorsicht Verbraucherfalle im Ersten vom 11.12.17). Letztendlich kommt es, dem Vernehmen nach, wohl darauf an wie viele "Sünder" zu erwarten sind - je angespannter die Parksituation, desto profitabler natürlich
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Namentlich der Vertrag eines Rewe-Citys in München und einer solchen Parkraumfirma.

Das darf es natürlich nicht geben und wirft definitiv ein schlechtes Licht auf die Filiale!

Wundert mich allerdings dass solche Methoden es noch nicht in die Presse Geschäft haben - Google hat deinen Vorwurf nicht bestätigt! Wenn du hierzu eine sichere Quelle hast oder gar Nachweise, würde ich dies mal an eine Zeitung schicken -> bestimmt interessant für die und einen Artikel wert!

PS: Da ich ziemlich gute Beziehungen zu einem leitenden Aldi-Manager habe, habe ich ihn gerade dazu befragt: Aldi hat Rahmenverträge an die sich die Filialen zu halten haben! Also keine Ausreise und auch kein unseriöses Nebengeschäft!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Darum geht es doch nicht!

Parkplätze stellen doch in jedem Fall kalkulatorische Kosten da - Kein Discounter baut einfach mal so hunderte Parkplätze um zusätzlich noch die Anwohner damit zu versorgen! Wieso sollte er dies denn tun?

PS: Und es geht ja nicht um die, die die Parkscheibe vergessen haben - mit Nachweis des Kassenbons müssen die ja in den meisten Fällen so oder so nicht bezahlen (wie in diesem Thread ja auch schon dargestellt).

Nun, die Zahl der Parkplätze ist ja eher für die "Spitzenlasten" ausgelegt, aber sei es drum.

Das Problem vieler Marktleiter ist eher, dass diese Maßnahmen bei den Kunden wahnsinnig unpopulär sind (siehe OP), entsprechend hat man sich lange dagegen gesträubt, zumindest dann wenn das "Problem" nicht sonderlich relevant oder gar nicht existent war.

Seit etwa 2015 kommen aber eben diese Geschäftsmodelle auf, dass diese Parkraumfirmen sogar Geld bezahlen oder es zumindest "umsonst" erledigen. Zumindest im Falle Rewes wurde das dann in einer höheren Konzerninstanz überregional geregelt und die Marktleiter waren aus der Sache raus. Mag anderswo anders geregelt sein, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Natürlich baut kein Markt diese Parkplätze für die Anwohner, aber mit der sprichwörtlichen Kanone auf Spatzen zu schießen ist meistens eben noch schlimmer als vereinzelte Falschparker zu tolerieren - wie gesagt, das ist eine Entscheidung des Einzelfalles.


Dass es da manchmal kulantere Firmen gibt mag ja sein, in dieser Branche sind aber auch einige moderne Wegelagerer unterwegs.
 
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taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.496
777
Anstatt das irgendwelchen Dienstleistern zu überlassen würde ich einfach eine ordentliche Zufahrtskontrolle mit Schranken installieren. Klar kostet das am Anfang mal was, dafür kann ich das aber im Sinne der Kundenbindung besser managen. Am Papier schaut die Lösung mit dem externen Dienstleister natürlich super aus - keine Investitionskosten, keine Gehälter zu zahlen und Kohle gibts auch noch. Wenn man sich dann damit aber die Kunden vertreibt kostet es am Ende mehr als es bringt.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.014
1.840
DRS, ALC
Schon mal sich mit den dusseligen Schranken auseinander gesetzt?
Pausenlos kaputt, angefahren , verbogen. Gerade auf Einzelhandel Parkplätzen. Automaten ebenso kaputt...
Hohe Kosten für Wartung gerade wenn die erste Stunde kostenlos angeboten wird, demgegenüber keine Einnahmen. Dazu kommt bei hohem Verkehrsaufkommen eventuell Rückstau in öffentlichen Verkehrsraum , welcher einfach nicht erwünscht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.496
777
Auch ein guter Punkt. Am Ende muss man wohl abwiegen was einem wichtiger ist als "Kaufmann".

Fehlt nur noch ein Anbieter, der den Schranken kostenlos aufstellt und an den Vandalismusklagen verdient :D
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.310
1.551
MUC
Im Sinne der eigentlichen Akteure, nämlich des Einkaufenden und des Marktbetreibers, wäre es doch eigentlich, wenn in derartigen Parkbedingungen direkt geregelt wäre, dass ein Kassenbeleg, dessen Erstellungszeitpunkt nicht mehr als eine vorbestimmte Zeitdauer von dem Erstellungszeitpunkt eines als Folge einer mangelnden Parkscheibe erstellten Strafzettels abweicht, zur Straffreiheit führt. Idealerweise verbunden mit einem Briefkasten zu Händen des Parkplatzüberwachenden am jeweiligen Etablissement, sodass man Strafzettel und Kassenzettel zur Revidierung einer etwaigen Strafe direkt einwerfen kann.

Vermutlich wird der uneigentliche Akteur an einer derartigen Lösung allerdings kein übermäßig großes Interesse haben...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Eine Kennzeichenerfassung wie in Parkhäusern wäre da die beste Lösung, da braucht es gar keine Schranke. Ein- und Ausfahrt wird dokumentiert, wenn man zu lange dort geparkt hat kommt eben Post. So braucht Niemand an eine Parkscheibe denken.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.066
1.558
Mal eine grundsätzliche Frage, seid ihr sicher dass es sich wirklich um eine Vertragsstrafe im Sinne des BGB handelt?

Denn es würde viel mehr Sinn machen, das als grundsätzlich gebührenpflichtigen Parkplatz zu deklarieren für deren Nutzung bis X Minuten aber eben keine Kosten verlangt werden, damit ist auch einfach aus der Problematik ist die Höhe der Vertragsstrafe gerechtfertig drausen, denn 24,90 Euro wären als Tagesparkgebühr kaum angreifbar.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.989
2.424
Eine Stunde kann in einem großen Markt halt auch schon mal knapp sein, wieder das Beispiel meiner alten Eltern, die einfach langsam sind. Wenn der Markt 1 h vorgibt, darf er sich halt auch nicht wundern, wenn Kunden wegbleiben. Sicher ist es ein abwägen, aber es sollte in meinen Augen doch der Kundenservice (als solche wurden die Parkplätze ja gebaut) vor Strafaktionen stehen. Klar kann man fragen "wo zieht man die Grenze", aber meine Erfahrung ist eben, dass es schon ums Abzocken geht, da der Behindertenausweis null beachtet wurde.

Unser Edeka hier in Berlin übergab es einem Dienstleister, der wollte es nicht groß kommunizieren, vergab also reihenweise 30-Euro-Knöllchen an Kunden, die die Änderung nicht kannten und teilweise nur 10 min im Markt waren. Das führte zu so viel Unmut, dass das wieder eingestellt wurde, die Kunden gingen nämlich nach nebenan zu Lidl.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.145
3.127
Mir wäre nicht bekannt wo irgend jemand etwas anderes behauptet hätte. Es ging lediglich um die Höhe der Strafe, dazu wurde auch bereits festgehalten, dass 25€ evtl. unzulässig hoch sein könnten.

Du kannst ja gerne auch 200€ Vertragsstrafe erheben, allerdings wirst du dann bei der Durchsetzung relativ schnell feststellen, dass "Mein Parkplatz, meine Regeln" eben nicht uneingeschränkt richtig ist.

Wir schleppen ab und auf der Einfahrt steht das unübersehbar inkl. der Kosten. Das ist kein Schaden, keine Vertragsstrafe sondern schlichtweg eine vertragliche Regelung, die wir bis dato zweimal gerichtlich durchgesetzt haben.