Andere Juristen, u.a. hier im Thread, aber auch nicht. Er hat die juristische Wahrheit nicht gepachtet. Auf die Gegenargumente wird nicht oder nicht überzeugend eingegangen: Weshalb sollte es nicht unterschiedliche Zugänge zu verschiedenen Kontrollstellen geben, die nicht jedermann zugänglich sind (GAT, FCT... als besonders auf der Hand liegende Beispiele)? Worin liegt die "Diskriminierung" begründet, wenn jeder gleichermaßen pünktlich kontrolliert wird, der sich im Rahmen der veröffentlichen Annahmeschlusszeit zur Kontrolle einfindet? Worin liegt der Unterschied, ob man vor der Sicherheitskontrolle oder am Gate wartet? Was entgegnet man dem BGH, der eine Benachteiligung erst ab einer Wartezeit von "vielen Stunden" sieht?
Und, jetzt mal ganz humorlos rein faktisch nachgefragt: Kann es sein, dass man selber als einziger millionenfachen Rechtsbruch aufdeckt, den keine Staatsanwaltschaft, keine Luftverkehrsbehörde, keine Luftsicherheitsbehörde, kein im Zweifel öffentlich-rechtlicher Flughafenbetreiber und kein Verwaltungsgericht jemals erkannt hat? Alles Geisterfahrer, nur man selber fährt in die richtige Richtung?
Der erste Aufsatz war noch belangloses und in gewisser Weise reizvolles (wenn auch im Ergebnis abzulehnendes, aber darauf kommt es nicht an) Glasperlenspiel, l'art pour l'art. Der zweite aber, der aus dem bequemen Elfenbeinturm heraus Passagiere unverhohlen in eine völlig irrelevante und rechthaberische Klage mit mäßigen Erfolgssaussichten und hohem Kostenrisiko reinquatschen will, ist eine schöne Illustration dessen, was passiert, wenn Juristen zu viel Tagesfreizeit haben.