Fast Lanes vor der Sicherkeitskontrolle an deutschen Flughäfen unzulässig?

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Jet

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25.04.2010
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Nun hat sich auch die Lobby der Fluggesellschaften zum Thema zu Wort gemeldet. In einem Artikel in der „Neue Ruhr/Rhein Zeitung (NRZ)“ ist Folgendes zu lesen: „Der für die Airlines zuständige Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) erklärt: Man teile die Ansicht Prof. Zimmermanns nicht und auch die „Rechtssprechung und Rechtsliteratur“ täten das „soweit ersichtlich“ nicht. Zumal die Fluggesellschaften den Flughafenbetreibern „für den Zugang zur Fast Lane in der Regel kein separates Entgelt entrichten“ (Flughafen Düsseldorf: Jurist kritisiert Priority Lanes – „Korruption“ (nrz.de).


Anmerkung von mir: „… in der Regel …“(!)
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Flughäfen und Airlines stehen in einer Geschäftsbeziehung. Wenn die nun statt eines diskrimierungsfreien Zugangs zu staatlichen Sicherheitskontrollen Passagiere nach privatem Nasenfaktor reinleiten oder warten lassen, ist der Zugang nicht mehr diskriminierungsfrei. Denke schon, dass die das auch genau wissen. Man könnte es auch so sehen, dass die Passagiere geradezu genötigt werden, teurer zu buchen, damit sie in die schnellere Security-Schlange dürfen.
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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Nun hat sich auch die Lobby der Fluggesellschaften zum Thema zu Wort gemeldet. In einem Artikel in der „Neue Ruhr/Rhein Zeitung (NRZ)“ ist Folgendes zu lesen: „Der für die Airlines zuständige Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) erklärt: Man teile die Ansicht Prof. Zimmermanns nicht und auch die „Rechtssprechung und Rechtsliteratur“ täten das „soweit ersichtlich“ nicht. Zumal die Fluggesellschaften den Flughafenbetreibern „für den Zugang zur Fast Lane in der Regel kein separates Entgelt entrichten“ (Flughafen Düsseldorf: Jurist kritisiert Priority Lanes – „Korruption“ (nrz.de).


Anmerkung von mir: „… in der Regel …“(!)
Genau das, was ich schon anfangs gesagt habe: Solange kein zusätzliche Bezahlung erfolgt, kommt Bestechung überhaupt nicht in Betracht. Insoweit geht der Zimmermann-Artikel von einer falschen Annahme aus.

Aber ja... inzwischen gibt es bspw. am BER ein entsprechendes Entgelt in der Entgeltordnung des Flughafens.
 
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emmdee

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04.01.2022
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Da fällt mir das mit "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" ein. Oder auch, was habt ihr von Seiten bezogener Airlines und Flughäfen in der Sache erwartet? Das sind ja letztlich keine neutralen Beobachter und die Stellungnahmen entsprechend einseitig zur Wahrung des Ist Zustandes. Änderungen, soweit erforderlich, können nur von anderen Seiten kommen.
 
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Rost

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17.07.2023
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In den USA kriegt der kommerzielle Security-Anbieter CLEAR gerade in ähnlicher Sache Gegenwind. Der bietet auch für 180 Dollar im Jahr eine schnellere Sicherheits-Abfertigung "für Reiche" an.
„anti-egalitarian“ =; - wenigstens hält man nicht mit der zugrundeliegenden Ideologie hinterm Berg.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Vor dem Staat sind alle gleich. Bei uns eigentlich auch. Wer bei einer Airline extra bezahlt, darf an deren Check-in dennoch gerne auf einem roten Fußabtreter abgefertigt werden und dann in die Lounge. Nur eben nicht an der staatlichen Security bevorzugt werden.
 

Rost

Aktives Mitglied
17.07.2023
234
274
Dann will ich ab sofort den gleichen Steuersatz wie Rentner.
Merke: Gleichberechtigung, Gleichbehandlung ist nicht das gleiche wie Gleichstellung.
Gleichbehandlung ist, wenn beim Hundertmeterlauf alle an der selben Stelle zur gleichen Zeit starten. Gleichstellung ist, wenn alle die Goldmedaille bekommen, egal wie schnell sie laufen.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
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In den USA kriegt der kommerzielle Security-Anbieter CLEAR gerade in ähnlicher Sache Gegenwind. Der bietet auch für 180 Dollar im Jahr eine schnellere Sicherheits-Abfertigung "für Reiche" an.
Kalifornien war hier schon immer etwas anders, wie in vielen anderen Dingen auch.

Am LAX wurde man lange als F-Pax vom Check-in durch eine "VIP-"Security ohne Wartezeit eskortiert, irgendwann hieß es dann "die Behörden wollen das nicht mehr".

Andererseits gab es vor ein paar Wochen noch eine Fast Lane für Premiumkunden von UA in SFO. Dabei handelt sich aber um eine schneller Zuführung der Pax zur gleichen SiKo, an der die anderen Pax nach einer längeren Schlange auch rauskommen.
 

taenkas

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26.08.2013
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Ich hätte den Autoren ja empfohlen, sich eher um das Thema Auslagerung von hoheitlichen Aufgaben an Privatunternehmen zu kümmern. Das ist ja das eigentliche Problem und mit ein Grund, warum eine Fastlane überhaupt erst notwendig wird. So ist halt an deutschen Flughäfen an den Sikos meist Bummelstreik und man kann es ohne funktionierendes Beschwerdemanagement als Passagier nur achselzuckend hinnehmen. Entweder sollen dort Beamte (oder diesen direkt unterstellte Vertragsbedienstete) arbeiten, oder man lässt es analog zu SFO komplett Private erledigen. Aber diese Zwischenlösung, bei der nie jemand für irgendwas zuständig und verantwortlich ist, nervt extrem.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.824
2.081
FRA
Ich hätte den Autoren ja empfohlen, sich eher um das Thema Auslagerung von hoheitlichen Aufgaben an Privatunternehmen zu kümmern. Das ist ja das eigentliche Problem und mit ein Grund, warum eine Fastlane überhaupt erst notwendig wird. So ist halt an deutschen Flughäfen an den Sikos meist Bummelstreik
Die Auslagerung von hoheitlichen Aufgaben ist ein Problem, weil hoheitliche Aufgaben so bestreikt werden können.

Mit der Geschwindigkeit im Normalbetrieb hat es aber nicht viel zu tun. An der Grenzkontrolle gibt's keine Auslagerung, dennoch gibt's auch da oft Bummelstreiks (wenn man kein EU-Bürger ist). Ich bin mir nicht sicher, woher der Glaube kommt, dass eine staatliche Siko im Normalbetrieb effizienter arbeiten würde als eine private.

Für mich ist die Fast Lane wie ein Express-Reisepass: eine kostenpflichtige staatliche Zusatzleistung. Solange jeder die Möglichkeit hat, diese Dienstleistung zu buchen, ist es keine Diskriminierung. Bestechung ist es ohnehin keine, weil eventuelle Zusatz-Entgelte nicht in den Taschen von einzelnen Funktionsträgern landen.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.499
777
Ich kann aber einer Behörde oder einer Firma, die vollumfänglich zuständig und verantwortlich ist, anders Feuer unterm A* machen, als wenn es dann heißt: Firma A macht das im Auftrag von Behörde B, die dafür von Betreiber C Planungszahlen erhält, usw. Egal wo du dich da beschwerst, es ist einer der zwei anderen Schuld. Wenn ich mich in Zürich bei der Kantonspolizei beschwere, bekomme ich direkt von den Verantwortlichen Auskunft.

Über Organe kann ich mich auch direkt bei der Dienstaufsicht beschweren, von einem Privatangestellten bei der Siko bekomme ich garantiert keine Personalien, usw.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Der Geist der führenden Genossen von Wandlitz lebt fort.
Du übertreibst es maßlos. Fastlane-Zugang mit der SED zu vergleichen, ist eigentlich schon geschmacklos.

Ich hoffe, du hast den Fastlane-Zugang auch schon in der Vergangenheit, bevor du in diesem Thread auf das Thema aufgesprungen bist, konsequent gemieden. Also natürlich nur, falls du einen entsprechenden Status hattest, der den Zugang zur Fastlane ermöglicht hätte.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Es ist einfach ungerecht. Der Staat hat mit Airline-Produkten und deren Differenzierung nichts zu tun. Beim Staat müss(t)en alle Passagiere tatsächlich gleich behandelt werden. Ohne Türsteher.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.784
5.529
Es ist einfach ungerecht. Der Staat hat mit Airline-Produkten und deren Differenzierung nichts zu tun. Beim Staat müss(t)en alle Passagiere tatsächlich gleich behandelt werden. Ohne Türsteher.
Du antwortest ausweichend. Hast du Fastlanes benutzt oder davon Abstand genommen, obwohl es über Status oder Ticket möglich gewesen wäre?
 

Luftikus

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08.01.2010
21.854
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Ich habe Fast Lanes natürlich auch schon benutzt aber oft auch nicht, wenn ich gedurft hätte. Ich steuere am liebsten zu CT-Scannern.
Wenn dieser Rechtsprofessor nun aber sagt, wie das juristisch aussieht, gebe ich ihm Recht. Das ist hier das Thema.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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11.086
Wenn dieser Rechtsprofessor nun aber sagt, wie das juristisch aussieht, gebe ich ihm Recht.

Andere Juristen, u.a. hier im Thread, aber auch nicht. Er hat die juristische Wahrheit nicht gepachtet. Auf die Gegenargumente wird nicht oder nicht überzeugend eingegangen: Weshalb sollte es nicht unterschiedliche Zugänge zu verschiedenen Kontrollstellen geben, die nicht jedermann zugänglich sind (GAT, FCT... als besonders auf der Hand liegende Beispiele)? Worin liegt die "Diskriminierung" begründet, wenn jeder gleichermaßen pünktlich kontrolliert wird, der sich im Rahmen der veröffentlichen Annahmeschlusszeit zur Kontrolle einfindet? Worin liegt der Unterschied, ob man vor der Sicherheitskontrolle oder am Gate wartet? Was entgegnet man dem BGH, der eine Benachteiligung erst ab einer Wartezeit von "vielen Stunden" sieht?

Und, jetzt mal ganz humorlos rein faktisch nachgefragt: Kann es sein, dass man selber als einziger millionenfachen Rechtsbruch aufdeckt, den keine Staatsanwaltschaft, keine Luftverkehrsbehörde, keine Luftsicherheitsbehörde, kein im Zweifel öffentlich-rechtlicher Flughafenbetreiber und kein Verwaltungsgericht jemals erkannt hat? Alles Geisterfahrer, nur man selber fährt in die richtige Richtung?

Der erste Aufsatz war noch belangloses und in gewisser Weise reizvolles (wenn auch im Ergebnis abzulehnendes, aber darauf kommt es nicht an) Glasperlenspiel, l'art pour l'art. Der zweite aber, der aus dem bequemen Elfenbeinturm heraus Passagiere unverhohlen in eine völlig irrelevante und rechthaberische Klage mit mäßigen Erfolgssaussichten und hohem Kostenrisiko reinquatschen will, ist eine schöne Illustration dessen, was passiert, wenn Juristen zu viel Tagesfreizeit haben.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Andere Juristen, u.a. hier im Thread, aber auch nicht. Er hat die juristische Wahrheit nicht gepachtet. Auf die Gegenargumente wird nicht oder nicht überzeugend eingegangen: Weshalb sollte es nicht unterschiedliche Zugänge zu verschiedenen Kontrollstellen geben, die nicht jedermann zugänglich sind (GAT, FCT... als besonders auf der Hand liegende Beispiele)? Worin liegt die "Diskriminierung" begründet, wenn jeder gleichermaßen pünktlich kontrolliert wird, der sich im Rahmen der veröffentlichen Annahmeschlusszeit zur Kontrolle einfindet? Worin liegt der Unterschied, ob man vor der Sicherheitskontrolle oder am Gate wartet? Was entgegnet man dem BGH, der eine Benachteiligung erst ab einer Wartezeit von "vielen Stunden" sieht?

Und, jetzt mal ganz humorlos rein faktisch nachgefragt: Kann es sein, dass man selber als einziger millionenfachen Rechtsbruch aufdeckt, den keine Staatsanwaltschaft, keine Luftverkehrsbehörde, keine Luftsicherheitsbehörde, kein im Zweifel öffentlich-rechtlicher Flughafenbetreiber und kein Verwaltungsgericht jemals erkannt hat? Alles Geisterfahrer, nur man selber fährt in die richtige Richtung?

Der erste Aufsatz war noch belangloses und in gewisser Weise reizvolles (wenn auch im Ergebnis abzulehnendes, aber darauf kommt es nicht an) Glasperlenspiel, l'art pour l'art. Der zweite aber, der aus dem bequemen Elfenbeinturm heraus Passagiere unverhohlen in eine völlig irrelevante und rechthaberische Klage mit mäßigen Erfolgssaussichten und hohem Kostenrisiko reinquatschen will, ist eine schöne Illustration dessen, was passiert, wenn Juristen zu viel Tagesfreizeit haben.
Das Thema scheint Dich ja doch aufgeschreckt zu haben, dafür, dass die Meinung so "abwegig" ist.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Das Thema scheint Dich ja doch aufgeschreckt zu haben, dafür, dass die Meinung so "abwegig" ist.

Selbes Problem, das wir auch in anderen Threads haben. Der Jurist versucht sachlich zu erklären, warum der Beitrag in der LTO wohl nicht der herrschenden Meinung entspricht und wird als Überbringer der Botschaft runter gemacht.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Es geht aber gar nicht um die "herrschende Meinung". Die kann sich ja auch geirrt haben. Angeblich hat das Innenministerium auch schon mehrfach die Flughäfen angewiesen, KEINE Trennung der Passagiere zuzulassen. Die haben wohl (in der Theorie) deshalb wohl auch immer alle überall durchgelassen.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Es geht aber gar nicht um die "herrschende Meinung". Die kann sich ja auch geirrt haben.

Nun ja, Du gibst aber in #131 bereits den Gleichheitsgrundsatz falsch wieder. Auch so zeigen Deine Posts von fehlendem Rechtsverständnis. Die Frage, warum es noch keine Anklagen gab, ist berechtigt. Und der Aufsatz zu Rechtsmitteln gegen die Bevorzugung hat bereits Probleme den Zivilrecht vom Verwaltungsrecht abzugrenzen, was aber die Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren wäre.