Fast Lanes vor der Sicherkeitskontrolle an deutschen Flughäfen unzulässig?

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Das ist halt die deutsche Missgunst- und Neidkultur in Höchstform. Und das auf der Grundlage eines inhaltlich fragwürdigen Traktates mit einer Einzelmeinung. Wenn das vermeintlich so ein Riesenproblem darstellt, muss halt eine gesetzliche Klarstellung geschaffen werden, dass das Angebot und die Nutzung von Fastlanes keine Straftat sind. Auf jeden Fall ein schönes Beispiel für Themen, bei denen man sich im Ausland wahrscheinlich nur die Augen reibt, dass sowas überhaupt problematisiert wird.

Hier haben sich ja auch erstaunlich viele User plötzlich über die Fastlane erregt, da hat es wohl bei einigen mit der Statusverlängerung nicht mehr geklappt.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
5.019
4.983
FRA / FMO
Anscheinend bekommen sie (Flughafen, LH, BP) kalte Füße: in Muc und Ham war die Fastlane diese Woche "aufgeweicht" - die Fastlane-Checkpoints konnten auch von der "normalen" Schlange benutzt werden.
Das war schon immer irgendwieso und an den meisten Flughäfen kontrollieren die Scanner auch nicht. Ich glaube nicht, dass es irgendwas damit zu tun hat.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Wie sollen sie das denn machen? Es geht afaik um die Flugzeit der einzelnen Segmente, nicht die Gesamtreisezeit. Und da wird es schwer, innerhalb von Europa Flüge mit >4h Flugzeit zu nehmen.

Vom Rundschreiben der Bundestagspräsidentin habe ich bislang keine Kopie gefunden, nur Presseberichte, die keinen Rückschluss auf die genaue Formulierung zulassen.

Die vier Stunden erinnern an die Auslandsreiseverordnung. Dort wird Businessclass nur für eine Gesamtflugzeit über vier Stunden genehmigt für Flüge die außerhalb Europas führen. Wobei Europa hier geographisch gefasst wird und auch die westseitig des Urals gelegenen Gebiete Russlands oder die nordwestlich des Bosporus gelegenen Bereiche der Türkei umfasst.

In diesem Fall würde das lediglich bedeuten, dass auch für Bundestagsabgeordnete gilt, was bisher für alle anderen bei Reisen im öffentlichen Auftrag gilt.

Wobei ich die erwähnten Einsparungen von 50% nicht sehe. Zumindest bei der Lufthansa kosten Economy Flüge, die kurzfristig gebucht wurden, gerne mal mehr als einige Wochen früher gebuchte Flüge in der Business.
 
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Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
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Wie sollen sie das denn machen? Es geht afaik um die Flugzeit der einzelnen Segmente, nicht die Gesamtreisezeit. Und da wird es schwer, innerhalb von Europa Flüge mit >4h Flugzeit zu nehmen.
Es geht im Schreiben vom Bundestag um die Flugdauer . was ich als erstes gefunden habe beinhaltet auch Zwischenstopps.

“Was zählt alles zur Flugdauer?

Die Flugdauer bezieht sich auf die geschätzte Zeit, die ein Flugzeug benötigt, um von einem Abflugort zum Zielort zu gelangen. Sie wird in der Regel in Stunden und Minuten angegeben und umfasst die gesamte Zeit vom Start bis zur Landung, einschließlich der Flugzeit und möglicher Zwischenstopps.“
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vom Rundschreiben der Bundestagspräsidentin habe ich bislang keine Kopie gefunden, nur Presseberichte, die keinen Rückschluss auf die genaue Formulierung zulassen.

Die vier Stunden erinnern an die Auslandsreiseverordnung. Dort wird Businessclass nur für eine Gesamtflugzeit über vier Stunden genehmigt für Flüge die außerhalb Europas führen. Wobei Europa hier geographisch gefasst wird und auch die westseitig des Urals gelegenen Gebiete Russlands oder die nordwestlich des Bosporus gelegenen Bereiche der Türkei umfasst.

In diesem Fall würde das lediglich bedeuten, dass auch für Bundestagsabgeordnete gilt, was bisher für alle anderen bei Reisen im öffentlichen Auftrag gilt.

Wobei ich die erwähnten Einsparungen von 50% nicht sehe. Zumindest bei der Lufthansa kosten Economy Flüge, die kurzfristig gebucht wurden, gerne mal mehr als einige Wochen früher gebuchte Flüge in der Business.
Es wird von der Flugdauer geschrieben , nicht Flugzeit
 

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.085
5.975
Ist auch OK, denn wer nicht zum Spaß reißt und effizient arbeiten soll, hat keine Zeit an der SiKo zu verlieren und muss die Wartezeit am Flughafen zum Arbeiten nutzen und/oder um was zu essen, weil er bis dahin gearbeitet hat.
Reden wir tatsächlich von MdB? Für Effizienz sind die sehr selten bekannt (abgesehen von Diätenerhöhungen natürlich).
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
3.909
4.587
Reden wir tatsächlich von MdB? Für Effizienz sind die sehr selten bekannt (abgesehen von Diätenerhöhungen natürlich).
Stammtischgeschwätz. Das sind die von uns gewählten Volksvertreter, die das Land leiten sollen. Welcher andere leitende Angestellte würde denn für die Diäten auf die Arbeit gehen? Durch Kritik an der Höhe der Diäten, schlechtere Bezahlung und weniger Privilegien machen wir den Job bestimmt attraktiver und kriegen besseres Personal. Interessante Strategie.

Sie sollten zumindest die Möglichkeit haben effizient zu arbeiten. Dass es nicht alle gleich gut tun, ist auch in jeder Firma nicht anders.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.085
5.975
Stammtischgeschwätz.
Das was danach von dir kam genauso. Also, wer im Glashaus sitzt… 😉
Abgesehen davon hätte ich wahrscheinlich „Achtung Ironie“ dazu schreiben sollen.
Sie sollten zumindest die Möglichkeit haben effizient zu arbeiten. Dass es nicht alle gleich gut tun, ist auch in jeder Firma nicht anders.
Hier bedürfte es aus meiner Sicht, wie auch beim Bundeskanzler, einer maximalen Anzahl an Legislaturperioden für eine Person. Aber das ist ein anderes Thema, was hier nicht vertieft werden soll.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.091
976
TXL
[...] Hier bedürfte es aus meiner Sicht, wie auch beim Bundeskanzler, einer maximalen Anzahl an Legislaturperioden für eine Person. [...]
Sehr offtopic, aber zur Richtigstellung:
Eine solche Beschränkung gibt es nicht. Kohl wurde insgesamt 5 Male zum Bundeskanzler gewählt, Merkel und Adenauer 4 Male.
Nur für den Bundespräsidenten gilt eine Beschränkung auf eine Wiederwahl (Art. 54 Abs. 2 Satz 2 GG).
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.085
5.975
Sehr offtopic, aber zur Richtigstellung:
Eine solche Beschränkung gibt es nicht. Kohl wurde insgesamt 5 Male zum Bundeskanzler gewählt, Merkel und Adenauer 4 Male.
Nur für den Bundespräsidenten gilt eine Beschränkung auf eine Wiederwahl (Art. 54 Abs. 2 Satz 2 GG).
Das ist genau der Punkt: sollte es aber.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.091
976
TXL
[...] Und das auf der Grundlage eines inhaltlich fragwürdigen Traktates mit einer Einzelmeinung. [...]

Das war schon immer irgendwieso und an den meisten Flughäfen kontrollieren die Scanner auch nicht. [...]

Wie @Münsterländer zurecht feststellt, gibt es einen diskriminierungsfreien Zugang zur Fastlane. Das sollte zumindest wegen des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) auch so sein - von übereifrigen Mitarbeitern / Scannern abgesehen.

Insofern ist das keine irregeleitete Einzelmeinung. Vielmehr kann die Beachtung des Gleichbehandlungsgebots gerade einer Strafbarkeit vorbeugen.

Im Übrigen gilt für die Kehrseite der Bestechung, nämlich die Vorteilsannahme (§ 331 StGB), dass die betroffenen Stellen darauf achten durch eine pro Pax einheitliche Luftsicherheitsgebühr eben keinen Vorteil (im Sinne eines Aufschlags) zu erhalten. Daneben käme vielleicht auch eine Genehmigung und damit eine Straflosigkeit nach § 331 Abs. 3 StGB in Betracht.
 
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Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
356
252
Im Artikel wird von Straftat gesprochen , wäre das denn eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.146
9.377
Es wäre ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaften müssten von Amts wegen ermitteln. Sie tun es nicht. Deshalb könnte man auch Anzeige gegen Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung ermitteln.

In dem Artikel findet sich folgende Passage:
Dass die Gerichte die Auffassung teilen, dass die Organisation der Warteschlange in den Aufgabenbereich der Luftsicherheitsbehörde fällt, ist jedoch keineswegs sicher. Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es dazu nicht – und die Sichtweise ergibt sich auch nicht zwingend aus den maßgeblichen Rechtsvorschriften.

Anders gesagt: Der vorhergehende Artikel war Bullshit. Leicht erkennbar, übrigens.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.821
7.355
irdisch
Gibt es sonst wo Beispiele für andere staatliche Kontrollen, wo dritte den Zugang nach eigenen Regeln steuern und Leute bevorzugen? Bei der KfZ-Zulassungsstelle in Berlin hat man es wieder unterbunden, als Wartenummern morgens in großer Zahl abgerufen und danach privat verkauft wurden.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.821
7.355
irdisch
In den USA kriegt der kommerzielle Security-Anbieter CLEAR gerade in ähnlicher Sache Gegenwind. Der bietet auch für 180 Dollar im Jahr eine schnellere Sicherheits-Abfertigung "für Reiche" an.