Lies mal den oben verlinkten Text des Rechtsprofessors. Das Gegenteil von Deiner Annahme ist richtig. Deckt sich auch damit, dass das BMI mehrfach schriftlich die Flughäfen angewiesen hat, bei staatlichen Kontrollen, wie Security, keinesfalls Passagiere zu diskriminieren. Seitdem wird da rumgetrickst, das ist nicht mehr feierlich, aber es bleibt unzulässig.
Du meinst, weil der Autor jemand “Warteschlangen-Manager“ nennt, der für mich die Laufwege am Flughafen organisiert? Er sieht darin eine hoheitliche Tätigkeit und ich nicht. Einen Beweis seiner Sicht bleibt der Autor schuldig bzw. einzelne Argumente greifen nicht.
Die Aussage des Autors „Die vorgelagerte Warteschlange organisiert dagegen –
ohne dass es für diese Arbeitsteilung eine Rechtsgrundlage gäbe – das Personal des Flughafenbetreibers, in der Regel privatrechtliche Gesellschaften.“ ist nicht nachvollziehbar. Es gibt natürlich eine Rechtsgrundlage für das Organisieren der Laufwege am Flughafen und auch der Zugänge zum Flughafen.
Ab wann eine Warteschlange vorgelagert ist und ab wann nicht, ist mal mindestens Ansichtssache - bis zu einer offensichtlichen Unabhängigkeit, aber der man nun wirklich nicht mehr von einer Siko-Warteschlange reden kann.
Sprachlich ist eine Warteschlange eine Anreihung von Menschen und wo nicht gereiht wird, da ist es keine Warteschlange. Zwei Warteschlange im Abstand zueinander bedeutet auch keineswegs, dass die erste Warteschlange eine vorgelagerte Warteschlange zur zweiten Warteschlange ist. Das eine kann eine Warteschlange zur Fastlane sein und das andere eine Warteschlange zur Siko. Das merkt man schon daran, dass es sich um unterschiedliche Kontrollvorgänge handelt.
Der Autor schreibt: „Die sich davor bildende Warteschlange steht mit ihr als typische Folge in einem untrennbaren inneren Zusammenhang.“ Ja, davor. Nicht woanders. Sonst könnte man auch die Siko-Warteschlange zur vorgelagerten Warteschlange beim Gate erklären und dass diese rechtskonform ist, das bestätigt der Autor ausdrücklich. Nein, es gibt am Flughafen unterschiedliche Warteschlange mit unterschiedlichen Regeln.
Beispiel: Die PAs im FCT erfüllen ganz sicher keine hoheitliche Aufgabe. Sie übernehmen die Aufgabe des Check-ins und dürfen Zugang gewähren oder verweigern, wie es die Vorgaben des Hausherren vorsehen. Das gilt ganz unabhängig davon, dass später eine Siko und noch später ggf. eine Passkontrolle erfolgt.
Daher ist der Schluss aus dem Artikel, dass Fastlanes generell rechtswidrig sind, nicht haltbar. Es kommt darauf an, wie eine Fastlane organisiert ist. Die Variante FCT ist zweifellos rechtskonform und ein Aussortieren nach Status einen Meter vor dem Siko-Band ist naheliegend rechtswidrig.