Flightright - teurer als erwartet mit 50% Kosten

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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.449
290
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Aktuell gab es nur noch 50% des Streitwertes von 600€ zurück :

""Zahlungen der Fluggesellschaft auf Forderung 600,00 € auf Zinsen 0,00 € durch Gutschein (Barwert) 0,00 € Saldo der Zahlungen 600,00 € Vergütung Flightright Erfolgsprovision durchgesetzte Forderung (28%) 168,00 € Zinsanteil Flightright netto 0,00 € Bearbeitungsgebühr 0,00 €.
Zuschlag anwaltl. Durchsetzung (14%) 84,00 e Umsatzsteuer (19%) 47,88 e Summe Vergütung Flightright 299,88 € .Anteil Anspruch Fluggast anteiliger Anspruch auf Forderung 300,12 € anteiliger Anspruch auf Zinsen 0,00 € Anspruch Fluggast 300,1 € ...abzgl. erhalten von Fluggesellschaft -0,00 €...abzgl. erhalten von Flightright -0,00 €...zzgl. ausgezahlt an Flightright 0,00 e Offen 300,12 € .
Den offenen Betrag i.H.v. 300,12 € werden wir nach Eingang Ihrer Kontodaten an Sie überweisen.""

Erfolgsprovision durchgesetzte 1,0 19% 168,00 € Forderung (28%)
Zuschlag anwaltl. Durchsetzung 1,0 19% 84,00 € (14%)


p.s. : Es wurde noch ein Zuschlag für "anwaltschaftliche Durchsetzung " in Höhe von 14% plus MwSt erhoben.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.560
7.024
Das ist schon echt dreist und meiner Meinung nach hart an der Grenze zum Wucher (auch wenn es so veröffentlicht wird).

Sie bekommen ja die Anwaltskosten jetzt 2x: 1 x von der Fluggesellschaft und 1 x vom Kunden. Rechtlich bedenklich.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
30.415
22.357
www.red-travels.com
Sie bekommen ja die Anwaltskosten jetzt 2x: 1 x von der Fluggesellschaft und 1 x vom Kunden. Rechtlich bedenklich.

da müsste sich wohl ein Gericht mit befassen :D aber wenn's als Provision ausgewiesen wird, ist da wohl kein Weg dran vorbei.

Der Kunde wird vermutlich gar nicht über den Zwischenschritt informiert und bekommt am Ende die Abrechnung... kann sich also auch nicht gegen die 14% Aufpreis wehren.
 

Kresljedos

Aktives Mitglied
23.06.2023
134
1.760
Ich hatte erst letztes Jahr einen Rechtsstreit am Laufen, bei dem ich Flightright eingeschaltet hatte.

Ich weiß nicht mehr, wo das stand, bzw. auf welchem Wege ich das genau mitbekommen hatte, aber ich wusste bereits darüber Bescheid, dass wenn sich die Airline derart querstellt, dass der Fall vor Gericht geht, man nur noch 50% anstatt 67% ausgezahlt bekommt. Also so wie ich es verstanden habe, gibt es die 400€ nur bei außergerichtlicher Einigung seitens FR, und wenn es vor's Gericht geht, gibt es nur noch 300€.

Selber einen Anwalt einzuschalten war mir damals (noch) zu riskant, so ganz ohne RSV, zumal ich die Siegchancen für meinen Fall auch absolut nicht einschätzen konnte... Da bin ich lieber den risikofreien Weg gegangen, und habe den Provisionsabzug dafür in Kauf genommen.
 
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Skyscraperfan

Erfahrenes Mitglied
16.03.2023
1.130
957
In Deutschland ist es Anwälten nicht erlaubt, ihre Dienste gratis anzubieten und im Gegenzug im Erfolgsfall eine Provision zu verlangen, wie das in den USA üblich ist. Mich erstaunt, dass das Modell legal wird, wenn man eine Firma wie Flightright dazwischenschaltet.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.373
947
Das sind keine Anwälte, die für Umme arbeiten. Die verarbeiten einfache Fälle automatisiert, ggf. wird gegen Geld ein Anwalt geholt um die etwas weniger einfachen Fälle zu bearbeiten.

Alles, was nach Arbeit aussieht, wird abgelehnt.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.298
791
Das merkt man das du kein Plan von irgendwas hast!
Natürlich kann der Gesetzbuchwerfer gratis arbeiten wenn er keine Abrechnung macht aber den Fall trotzdem durchzieht kann ihm keiner was.
Unser Gesetzbuchwerfer hat mir für zwei kleine Sachen auch nix berechnet weil der Brief eben keine 5 Minuten gedauert hat.
Die Firma übernimmt halt das Kostenrisiko und verlangt dann einen Anteil das hat mit den Gebühren selber nix zu tun.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
30.415
22.357
www.red-travels.com
Wer solche Portale benutzt, ist doch selbst Schuld. Ich habe jetzt mehrfach schon die Hilfe von @kexbox in Anspruch genommen, immer meine volle EU-Entschädigung bekommen und bin zudem noch sehr freundlich und humorvoll beraten worden! Daher würde ich niemals mehr solche Portale auch nur anschauen...

Wenn der Gerichtsstand in Deutschland ist, ist eh alles einfacher. Für einen Flug von Polen nach Spanien wird dir der deutsche Anwalt wohl auch eine Absage erteilen.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
5.450
5.624
BER
Wer solche Portale benutzt, ist doch selbst Schuld. Ich habe jetzt mehrfach schon die Hilfe von @kexbox in Anspruch genommen, immer meine volle EU-Entschädigung bekommen und bin zudem noch sehr freundlich und humorvoll beraten worden! Daher würde ich niemals mehr solche Portale auch nur anschauen...
Das kann ich in der Tat genau so unterschreiben.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.280
971
Flightright ist halt der bekannteste Vertreter dieser Portale und hat nicht gerade die besten Bedingungen. EuClaim und andere sind wohl etwas weniger teuer. Bei einem rechtlich klaren Fall mit Deutschlandbezug sind sie alle zu teuer.
 

Kaito

Erfahrenes Mitglied
26.09.2023
1.885
2.469
Sie haben für mich auch einen Fall bearbeitet, der vor 2 Tagen erfolgreich abgeschlossen wurde. Das ging ebenfalls vors Gericht, geklagt wurde gegen AirDolomiti, der ganze Prozess dauerte nun gut 2 Jahre.

Ich hatte zuvor versucht einen Anwalt einzuschalten, der aber wegen hoher Auftragslage und geringer Erfolgschance den Fall abgelehnt hat. Ich kann mit den 50% leben, wobei ich nächstes Mal einen anderen Weg versuchen würde.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.389
3.929
MUC / EWR
Sie haben für mich auch einen Fall bearbeitet, der vor 2 Tagen erfolgreich abgeschlossen wurde. Das ging ebenfalls vors Gericht, geklagt wurde gegen AirDolomiti, der ganze Prozess dauerte nun gut 2 Jahre.

Ich hatte zuvor versucht einen Anwalt einzuschalten, der aber wegen hoher Auftragslage und geringer Erfolgschance den Fall abgelehnt hat. Ich kann mit den 50% leben, wobei ich nächstes Mal einen anderen Weg versuchen würde.
Air Dolomiti Flugnummern sind auch die Pest, wenn der Flug im EU-Ausland beginnt... Die LH weiß schon, wieso sie dieses Spiel spielt und die eigenen Routen an EN abgibt..
 

buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.373
882
Allgäu
Also für Nix tun und einfach die Hände aufhalten sind 300 von 600 Euro doch top.
Mit Wucher hat das gar nix zu tun!
 
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Skyscraperfan

Erfahrenes Mitglied
16.03.2023
1.130
957
Ist es zu viel verlangt, dass sich der Staat darum kümmert, wenn er so viele Gebühren kassiert?
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.449
290
Also für Nix tun und einfach die Hände aufhalten sind 300 von 600 Euro doch top.
Mit Wucher hat das gar nix zu tun!
So ganz ohne nix tun, kannst du nix erwarten.
Selbstverständlich musst Du die Anwälte mit gerichtsverwertbaren Fakten versorgen. D.h. Dokumente kopieren, einscannen , Verläufe schildern, ggfls. korrigierend einschreiten, etc.
Dass in einem abgetretenem Rechtsstreit auch Anwälte tätig werden, halte ich für selbstverständlich. Dafür noch mal extra den Mandanten zur Kasse zu bitten, halte ich für grenzwertig.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Dass in einem abgetretenem Rechtsstreit auch Anwälte tätig werden, halte ich für selbstverständlich. Dafür noch mal extra den Mandanten zur Kasse zu bitten, halte ich für grenzwertig.
Dem hast du aber wissentlich oder unwissentlich mit der Übergabe an Flightright zugestimmt. Ich habe einmal einen Fall an einen Anwalt abgegeben, weil die entsprechende Fluggesellschaft nicht zahlen wollte. Das war nicht mit sehr viel Arbeit verbunden und ich wurde vorgängig über die maximal möglichen Kosten aufgeklärt. Das ist halt der Nachteil vom automatisierten Prozess bei Flightright. Man drückt einen Knopf und stimmt ABG zu, die man in den meisten Fällen, auch auf Grund der Länge, gar nicht so genau liesst.
 
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