Flüge nach Ägypten

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MrTravel99

Neues Mitglied
09.05.2023
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9
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Vorsicht bei Flügen nach Ägypten!!!

Ich hatte einen Flug bei Booking.com nach Ägypten und zurück gekauft.
In Hurgada teilte man mir am Flughafen mit, dass ich nicht zurückfliegen dürfte.
Dies ist, wie man mir dort sagte, auf ein spezielles Gesetz der Ägypter zurückzuführen – einzigartig in der Welt!!!!
Tatsächlich gibt es eine Notziz beim Auswärtigen Amt. Danach suche ich natürlich nicht gezielt, schon gar nicht, wenn ich in ein Land fliege, in das tausende Touristen auch fliegen.
Wer rechnet mit so einem Unsinn!
Offenbar muss man von dort abfliegen, wo man angekommen ist. In meinem Fall war das Kairo. Das scheint aber nur für Charterflüge zu gelten???? Nicht ganz klar!
Ich war gezwungen, einen neuen Flug ab Hurgada zu kaufen – 250 EURO cash. Das hat auch funktioniert.

Als ich das Geld von Booking zurückhaben wollte, hatte ich mit vielen inkompetenten Menschen zu tun.
Letzte Meldung:
We have escalated your request to the airline, however, we have not received a response.
Unfortunately, we are unable to finalize your request and recommend that you contact the airline directly.
Kind regards,
Gotogate in Zusammenarbeit mit Booking.com

Die Airline, an die ich mich wenden soll, ist mir gar nicht bekannt. Außerdem ist Booking mein Ansprechpartner. Wo kommen wir denn dahin, dass Kunden irgendwelche Subunternehmer um Entschädigung bitten. Das ist übrigens oft bei der Autovermietungsmafia in Europa auch der Fall.
Booking hat mich komplett im Regen stehen lassen - keine Erstattung!!!
Bei denen buche ich nie wieder einen Flug!
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.067
1.313
DUS, HAJ, PAD
Eigentlich naürlich, dass man sich mit den lokalen Gegenheiten vor einer Reise vertraut macht.

In Belgien muss man sein Auto in Umweltzonen vorher digital anmelden. Oder kümmert dich das nicht, weil dort täglich tausende Touristen Reisen. In anderen Ländern muss man Vignetten kaufen oder darf bestimmt Medikamente nicht mitführen.

Ohne sich vorher zu infomieren irgendwo hinzureisen, ist selten eine gute Idee.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.049
18.910
FRA
In Ägypten sollte man insbesondere bzgl. Durchfall sehr vorsichtig sein und nur Flaschenwasser trinken.

Flüge mit welchen Airlines hat Dir denn Gotogate (in Zusammenarbeit mit Booking.com) vermittelt? Airline und Flugnummer.

Welche Flugstrecken?
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
21.049
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FRA
Die Airline, an die ich mich wenden soll, ist mir gar nicht bekannt. Außerdem ist Booking mein Ansprechpartner. Wo kommen wir denn dahin, dass Kunden irgendwelche Subunternehmer um Entschädigung bitten.
Ich bin mir zu 100% sicher, dass die Airline in der Buchungsbestätigung (E-Mail) des Vermittlers explizit genannt wird.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.324
16.446
www.red-travels.com
Die Airline, an die ich mich wenden soll, ist mir gar nicht bekannt. Außerdem ist Booking mein Ansprechpartner. Wo kommen wir denn dahin, dass Kunden irgendwelche Subunternehmer um Entschädigung bitten. Das ist übrigens oft bei der Autovermietungsmafia in Europa auch der Fall.
Ich bin mir zu 100% sicher, dass die Airline in der Buchungsbestätigung (E-Mail) des Vermittlers explizit genannt wird.

Entschädigung wird's nicht bei der Airline geben. Die hat sich ja wohl an das Gesetz gehalten. Kannst gegen Bcom evtl. zivilrechtlich vorgehen, wenn sie Leistungen verkaufen die es so offenbar nicht gibt.
 

MrTravel99

Neues Mitglied
09.05.2023
7
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In Ägypten sollte man insbesondere bzgl. Durchfall sehr vorsichtig sein und nur Flaschenwasser trinken.

Flüge mit welchen Airlines hat Dir denn Gotogate (in Zusammenarbeit mit Booking.com) vermittelt? Airline und Flugnummer.

Welche Flugstrecken?
Flug von Kairo nach Hurghada, von Hurghada nach Berlin. Letzteres hat nicht funktioniert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Entschädigung wird's nicht bei der Airline geben. Die hat sich ja wohl an das Gesetz gehalten. Kannst gegen Bcom evtl. zivilrechtlich vorgehen, wenn sie Leistungen verkaufen die es so offenbar nicht gibt.
Klar, wie das so ist mit Einzelpersonen gegen einen Konzern!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

am besten man verzichtet in ganz Afrika auf Leitungswasser und Eis ;)
Zynismus ist nicht angebracht. Überigens haben wir jahrelang Wasser aus dem Tiefbrunnen in Khartoum getrunken. Sehr sauber!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Überigens haben wir jahrelang Wasser aus dem Tiefbrunnen in Khartoum getrunken. Sehr sauber!

Wer "jahrelang" in Kartoum gelebt hat, der müsste aber eigentlich auch die seit Jahren bestehende Sonderregelung für Charterflüge kennen, die unübersehbar auf der Seite des Auswärtigen Amtes unmittelbar im Zusammenhang mit den Visumregelungen steht, die man sich ja wohl auch anguckt, wenn man nach Ägypten fliegt.

Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalten hatte.

Ich würde mal annehmen, Du bist aus Berlin nach Cairo Linie geflogen. Aus Hurghada raus ist die Chance einen Charterflug zu erwischen sehr groß. Einzige Frage für mich ist, ob Booking.com darauf hingewiesen ist, dass dein Flug ein Charter ist. Da Du Dich allerdings weiter über die Airline und die Frage ausschweigst, ob du als o/w oder als return gebucht hast, kann man dazu auch nichts sinnhaftes sagen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.209
12.511
Trans Balkan Express
Wer "jahrelang" in Kartoum gelebt hat, der müsste aber eigentlich auch die seit Jahren bestehende Sonderregelung für Charterflüge kennen, die unübersehbar auf der Seite des Auswärtigen Amtes unmittelbar im Zusammenhang mit den Visumregelungen steht, die man sich ja wohl auch anguckt, wenn man nach Ägypten fliegt.

Nun ja Khartum liegt nicht in Ägypten. Ich muss nicht die Regelungen der Nachbarländer zur Ein- und Ausreise kennen. Ansonsten volle Zustimmung.

Unabhängig von früheren Auslandsaufenthalten sollte man sich schon auf der Webseite des Auswärtigen Amts über die Einreiseformalitäten informieren. Und auf welche Fluggesellschaft man bucht, ist bei booking.com eigentlich ganz gut erkennbar.

@TO. Wenn Du uns zumindest die Flugnummer mitteilst, lässt sich anhand des Kürzels klären, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, damit ggf. andere Foristen sensibilisert für diese Problematik sind.

Ebenfalls @TO: Deiner geposteten Antwort ist zu entnehmen, dass Du wohl bei go to gate (zumindest haben die geantwortet) gebucht hast. Deren Sitz ist in Schweden und die Routings, die go to gate auswerfen sind z.T. abenteuerlich, nur damit man 40 EUR spart. Was nun booking.com betrifft: Ich kann dort auch Flüge von Taschkent nach Urumqi buchen. Für die Einhaltung der Reisemodalitäten ist der Reisende jedoch immer selbst verantwortlich.
 

MrTravel99

Neues Mitglied
09.05.2023
7
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Wer "jahrelang" in Kartoum gelebt hat, der müsste aber eigentlich auch die seit Jahren bestehende Sonderregelung für Charterflüge kennen, die unübersehbar auf der Seite des Auswärtigen Amtes unmittelbar im Zusammenhang mit den Visumregelungen steht, die man sich ja wohl auch anguckt, wenn man nach Ägypten fliegt.

Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger in Ägypten aufgehalten hatte.

Ich würde mal annehmen, Du bist aus Berlin nach Cairo Linie geflogen. Aus Hurghada raus ist die Chance einen Charterflug zu erwischen sehr groß. Einzige Frage für mich ist, ob Booking.com darauf hingewiesen ist, dass dein Flug ein Charter ist. Da Du Dich allerdings weiter über die Airline und die Frage ausschweigst, ob du als o/w oder als return gebucht hast, kann man dazu auch nichts sinnhaftes sagen.
Gelebt habe ich nicht in Khartoum. Dorthin sind wir immer ausschließlich mit LH geflogen! Nie gab es Probleme!

Der Flug nach Kairo erfolgte mit Aegean Airlines, die auch gleich meinen Koffer geschrottet haben. 110 € für einen neuen Koffer in Kairo.
Von Kairo dann mit Booking (Egypt Airlines ) nach Hurghada. Wer den Rückflug organisiert bzw. welche Airline war unklar, steht auch nicht auf dem Ausdruck. Das steht nur Booking.com
Offenbar hatte eine Firma in Hahn bei Frankfurt seine Finger mit im Spiel. So eine Vorgesetzte von Booking aus London.
Den Flug gab es am entsprechenden Tag auch die Flugnummer, nur hatte eine türkische Firma den Flug übernommen. Ich musste zurückbleiben.
Die Passage die du aufführst habe ich natürlich im Nachhinein gelesen. Das Gesamtpaket ist der Punkt - warum, wieso, wo ist der Sinn?

OK, beenden wir das.
Mir ging es eigentlich nur noch darum, andere nochmal zu warnen! Alle, mit denen ich darüber gesprochen habe, wussten von dieser Regelung nichts.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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4.417
Gelebt habe ich nicht in Khartoum. Dorthin sind wir immer ausschließlich mit LH geflogen! Nie gab es Probleme!

Der Flug nach Kairo erfolgte mit Aegean Airlines, die auch gleich meinen Koffer geschrottet haben. 110 € für einen neuen Koffer in Kairo.
Von Kairo dann mit Booking (Egypt Airlines ) nach Hurghada. Wer den Rückflug organisiert bzw. welche Airline war unklar, steht auch nicht auf dem Ausdruck. Das steht nur Booking.com
Offenbar hatte eine Firma in Hahn bei Frankfurt seine Finger mit im Spiel. So eine Vorgesetzte von Booking aus London.
Den Flug gab es am entsprechenden Tag auch die Flugnummer, nur hatte eine türkische Firma den Flug übernommen. Ich musste zurückbleiben.
Die Passage die du aufführst habe ich natürlich im Nachhinein gelesen. Das Gesamtpaket ist der Punkt - warum, wieso, wo ist der Sinn?

OK, beenden wir das.
Mir ging es eigentlich nur noch darum, andere nochmal zu warnen! Alle, mit denen ich darüber gesprochen habe, wussten von dieser Regelung nichts.

Also bist Du separat gebucht Linie mit Aegean nach Cairo geflogen. Dann bei Booking einen Flug separat nach Hurghada gebucht? Und dann noch einen Flug mit einem Ticket von Hahnair (H1) auf wem auch immer zurück nach wo auch immer? Das schreit nach Problemen, ganz ehrlich. Es ist auch nicht die Frage, was der Sinn der Regelung ist, sondern dass es so ist. Sobald ich in in Länder außerhalb der EU reise, schaue ich mir die Einreisebestimmungen an. Und genau da steht diese Passage. Und bevor ich mir so ein Zeug zusammenbuche mit Airlines, die ichnicht kenne, gucke ich dreimal hin. Das gilt vor allem, wenn ich nicht mit dem System vertraut bin. Und dass Du es nicht bist, zeigt mir der Satz "Offenbar hatte eine Firma in Hahn bei Frankfurt seine Finger mit im Spiel.". Nimm es einfach mal als billiges Lehrgeld.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
Offenbar muss man von dort abfliegen, wo man angekommen ist.
nee, anders: du darfst Charterflüge nur als Komplett-Ein-und Ausreisepaket nutzen
selbst ab Kairo (und zuvor mit Charter hingeflogen) nutzt dir ein einzeln gebuchter Charterrückreiseflug nichts.
der neugebuchte Heimflug war dann ein Linienflug?
das wäre natürlich schick, wenn Flugvermittler berücksichtigen würden, dass ein einzelner Charterflug zurück (genaugenommen auch ein einzelner hinwärts) gegen die Gesetze des Abfluglandes verstößt

aber danke fürs Erzählen und warnen! ich wusste das nicht. auch wenn es mir wohl eh nicht passieren würde, da ich nicht nach Ägypten möchte und wenn, dann nicht bei seltsamen Vermittlerplattformen buchen würde, mit denen es doch immerzu Ärger vielfältigster Art gibt, was ich in diesem Forum gelernt habe
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
26.324
16.446
www.red-travels.com
Mir ging es eigentlich nur noch darum, andere nochmal zu warnen! Alle, mit denen ich darüber gesprochen habe, wussten von dieser Regelung nichts.

dann nenn doch einfach mehr Details, so bringt das hier niemanden weiter.

Flug mit einem Ticket von Hahnair (H1) auf wem auch immer zurück nach wo auch immer? Das schreit nach Problemen, ganz ehrlich.

Er wird doch schon bei Buchung gesehen haben, wer da fliegen wird. HahnAir steht da bestimmt nicht drin.
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
welche Details sind denn noch offen? meinst du, um Schadensersatzanspruchsgegner festzulegen?

ansonsten ist doch geklärt: man sollte, wenn Charter, Hin-und zurück als Paket buchen.
verfällt der gebuchte Rückflug oder man hatte nie einen, brauch man einen Linienflug raus aus Ägypten
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
4.303
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Gelebt habe ich nicht in Khartoum. Dorthin sind wir immer ausschließlich mit LH geflogen! Nie gab es Probleme!

Der Flug nach Kairo erfolgte mit Aegean Airlines, die auch gleich meinen Koffer geschrottet haben. 110 € für einen neuen Koffer in Kairo.
Von Kairo dann mit Booking (Egypt Airlines ) nach Hurghada. Wer den Rückflug organisiert bzw. welche Airline war unklar, steht auch nicht auf dem Ausdruck. Das steht nur Booking.com
Offenbar hatte eine Firma in Hahn bei Frankfurt seine Finger mit im Spiel. So eine Vorgesetzte von Booking aus London.
Den Flug gab es am entsprechenden Tag auch die Flugnummer, nur hatte eine türkische Firma den Flug übernommen. Ich musste zurückbleiben.
Die Passage die du aufführst habe ich natürlich im Nachhinein gelesen. Das Gesamtpaket ist der Punkt - warum, wieso, wo ist der Sinn?

OK, beenden wir das.
Mir ging es eigentlich nur noch darum, andere nochmal zu warnen! Alle, mit denen ich darüber gesprochen habe, wussten von dieser Regelung nichts.
Ich bedanke mich für deine Warnung.
Auch wenn mir die Problematik bekannt ist und vielen anderen wohl auch, bedeutet es nicht, alle "normalen" Buchenden kennen diese absurde Regel. Warum auch. Ich würde hier auch den Hinweis auf der Buchungsseite erwarten (es wird auch sonst wegen allen möglichen Klienigkeiten gewarnt) und alles andere finde ich beinahe betrügerisch. Nur hilft dir das nicht weiter weil sich alle Beteiligten wohl an geltendes Recht gehalten haben. Rechne eher nicht damit Geld zurückzubekommen. Doof gelaufen aber ich verstehen deinen Ärger. Afaik ist aber Ägypten das einzige land mit dieser doofen Regel.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.209
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Trans Balkan Express
OK, beenden wir das.
Mir ging es eigentlich nur noch darum, andere nochmal zu warnen! Alle, mit denen ich darüber gesprochen habe, wussten von dieser Regelung nichts.

Das ehrt Dich.

Der Flug nach Kairo erfolgte mit Aegean Airlines, die auch gleich meinen Koffer geschrottet haben. 110 € für einen neuen Koffer in Kairo.
Von Kairo dann mit Booking (Egypt Airlines ) nach Hurghada. Wer den Rückflug organisiert bzw. welche Airline war unklar, steht auch nicht auf dem Ausdruck. Das steht nur Booking.com
Offenbar hatte eine Firma in Hahn bei Frankfurt seine Finger mit im Spiel. So eine Vorgesetzte von Booking aus London.

Aufgrund jahrelanger Tätigkeit am Charter-Checkin in grauen Vorzeiten weiß ich, dass auf die Frage nach der Fluggesellschaft die kuriosesten Antworten kommen.

Wenn Du am Flughafen stehst, steht ja auf der Abflugtafel auch nicht booking.vom oder Kayak.

Was stand denn vor der Uhrzeit und dem Ankunftsort? Die Flugnummer besteht in der Regel aus zwei Buchstaben (manchmal auch einem Buchstaben und einer Zahl) gefolgt von drei bis vier Ziffern. Diese Kombination sollte auch auf dem Wisch, den Du ausgedruckt hast oder der Datei zu sehen sein.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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4.417
Woran erkennt denn der Laie, ob das ein Linien- oder Charterflug ist?

European Air Charter ist Charter (was mir hier der Name verrät, denn die fliegen nicht Linie) und Eurowings Disco ist Linie, was mir mit hinreichender Sicherheit der Blick auf die Lufthansa Seite verrät.

Ich stimme Dir zu, für Mütterchen Mü könnte das alles klarer und schöner sein. Aber: Solange ich o/w buche, kann ich weder das Reisebüro noch irgendjemand anders dafür verantwortlich machen, dass ich nur eine einzelne Reiseleistung buche. Ich bin selbst dafür verantwortlich, dass es klappt. Wenn ich einen echten Return buche, dann muss es auch Hin- und Zurück klappen. Wenn nicht, mache ich dem Reisebüro lange Ohren. Und für den großen Komfort: Wenn ich eine Pauschalreise buche, dann muss alles klappen und der Veranstalter ist selbst für Flugausfall nach Vogelschlag und verlorene Koffer verantwortlich. Das ist dann rundum sorglos.

Wenn ich es aber als Sparbrötchen alles selbst zusammenfrickel, dann muss ich mich auch selbst schlau machen. Selbst die sonst so verbraucherschützende EU verlangt zu Recht nicht, dass eine Airline über nationale Ein- und Ausreisevorschriften informiert. Das ist und bleibt Verantwortung des Reisenden. Wie wolltest Du das ansonsten z.B. in China machen, wo Du mal 24 Stunden, mal 3 Tage und mal eine Woche visumfrei einreisen darfst, dann aber vielleicht irgendeine Provinz nicht verlassen darfst oder was auch immer? Buche ich hin nach PVG und rück aus PEK und bastel mir auch nicht einen Inlandsflug rein, kann ich das alles buchen. Ob ich das reisen darf oder mich hinterher wegen Visumverstößen in Abschiebehaft befinde, ist aber mein sehr eigenes Thema.
 

Jet

Aktives Mitglied
25.04.2010
246
13
Wenn ich es aber als Sparbrötchen alles selbst zusammenfrickel, dann muss ich mich auch selbst schlau machen. Selbst die sonst so verbraucherschützende EU verlangt zu Recht nicht, dass eine Airline über nationale Ein- und Ausreisevorschriften informiert. Das ist und bleibt Verantwortung des Reisenden. ...

Das hat das Amtsgericht Duisburg anders gesehen und entschieden, dass Reisebüros über Einreisbestimmungen aufklären müssen (https://www.airliners.de/flugbuchung-reisebuero-einreisebestimmungen/56254).
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.562
11.796
CPT / DTM
Hier:


gibt es schon seit längerer Zeit eine Diskussion über dieses Thema.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.417
Das hat das Amtsgericht Duisburg anders gesehen und entschieden, dass Reisebüros über Einreisbestimmungen aufklären müssen (https://www.airliners.de/flugbuchung-reisebuero-einreisebestimmungen/56254).
Finde ich spannend. Halte ich aber für falsch. Dafür wird das Reisebüro nicht bezahlt und das kann es auch in der Regel nicht leisten.

Anders allerdings - und das ergibt sich nicht aus dem Kurzbericht - wenn konkrete Fragen gestellt und beantwortet werden. Solche Antworten müssen richtig sein.

Das Amtsgericht - inzwischen habe ich mehr gelesen - schwabbelt hier auch ziemlich. Es erkennt an, dass das Reisebüro gerade nicht die Informationspflichten eines Veranstalters treffen aber “die Beklagte den Kläger zumindest über die Möglichkeit des Bestehens spezieller Durchreisebestimmungen aufklären (hätte) müssen, um dem Kläger die Gelegenheit zu geben, sich anschließend selbst weiter zu informieren und die erforderlichen Schritte einzuleiten.”

Reicht also, will man das ernst nehmen, aus zu sagen “Es können bei Einreise oder Durchreise durch ein anderes Land Bestimmungen bestehen. Schlau machen müssen sie sich selbst“. Diese Erkenntnis hätte ich bei jedem allerdings als bekannt vorausgesetzt und nicht für aufklärungspflichtig angesehen. Das hat irgendwie die Qualität wie in den USA mit „Vorsicht, der Kaffee in der Tasse kann heiß sein“ oder „in der Mikowelle keine Tiere trocknen“. Die Abteilung 73 des AG Duisburg ist allerdings auch nicht der BGH.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.209
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Trans Balkan Express
Das hat das Amtsgericht Duisburg anders gesehen und entschieden, dass Reisebüros über Einreisbestimmungen aufklären müssen (https://www.airliners.de/flugbuchung-reisebuero-einreisebestimmungen/56254).

Ich halte das nicht für vergleichbar, weil im Ausgangsrechtsstreit eine persönliche Beratung stattgefunden hat. Hier ist das komplette Urteil veröffentlicht:


Es gab wohl in der persönlichen Beratung eine Diskussion über die Einreisebestimmungen:

"Die Aussage der Zeugin ,… hat die Angaben des Klägers letztlich bestätigt und insbesondere nicht entkräftet. So hat die Zeugin die Geschehnisse rund um die Buchung der Flüge im Wesentlichen identisch geschildert. Lediglich bei in der Sache unerheblichen Details, wie z.B. der Frage, ob die schlussendliche Buchung persönlich oder telefonisch erfolgte, ergeben sich Widersprüche zwischen den Angaben des Klägers und den Bekundungen der Zeugin. Hinsichtlich der maßgeblichen Streitfrage, nämlich des Umfangs der erfolgten Informationen zu den für den Flug geltenden Einreise- und Durchreisebestimmungen, hat die Zeugin die Angaben des Klägers bestätigt. Zwar hat die Zeugin nicht wörtlich bekundet, dass sie den Kläger nicht über die Erforderlichkeit eines Transitvisums oder zumindest die Problematik eines Zwischenstopps in Kanada und die möglicherweise gegebenen besonderen Durchreisebestimmungen informiert hat. Auf der anderen Seite hat sie wiederholt bekundet, dass zum einen über die Einreisebestimmungen in die USA, insbesondere angesichts der ukrainischen Staatsbürgerschaft der Ehefrau des Klägers, gesprochen worden sei und sie zum anderen mehrfach erklärt habe, der Kläger müsse sich selbst darum kümmern, da die Beklagte diese Dienste nicht anbiete."

Mich macht allerdings im geschilderten Sachverhalt immer noch stutzig, dass in der E-Mail ein Bezug zu go to gate erfolgte. Daher möchte ich nicht ausschließen, dass wir uns hier im schwedischen Recht bewegen. IPR-Experte ist allerdings der Mitforist @Airsicknessbag
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.715
15.596
IPR-Experte ist allerdings der Mitforist @Airsicknessbag

Gott bewahre, nur weil ich das in grauer Vorzeit mal gemacht habe und mich immer noch schnell wieder reinfinde... Aber danke für die Blumen (y)

European Air Charter ist Charter (was mir hier der Name verrät, denn die fliegen nicht Linie) und Eurowings Disco ist Linie, was mir mit hinreichender Sicherheit der Blick auf die Lufthansa Seite verrät.

Das ist aber auch ein bisschen unterkomplex, oder? Auf Charterflügen werden linienmäßig Einzelplätze verkauft, und Linienairlines fliegen per Charterflug die Berliner Philharmoniker nach Australien, das AWI nach Südamerika oder Balltreter nach Katar.

Aber: Solange ich o/w buche, kann ich weder das Reisebüro noch irgendjemand anders dafür verantwortlich machen, dass ich nur eine einzelne Reiseleistung buche. Ich bin selbst dafür verantwortlich, dass es klappt. [...]

Wenn ich es aber als Sparbrötchen alles selbst zusammenfrickel, dann muss ich mich auch selbst schlau machen.

Wie? Woher soll der Reisende wissen, dass der Flug, der ihm ohne weitere Information von einem halbwegs seriösen Online-Reisebüro angeboten wird, ein "Charterflug" nach ägyptischem Recht ist, auf den er von hinten durch die Brust ins Auge eingebucht wird, nämlich mit einem "Ich-bin-Hahn-Air-und-mach's-mit-jedem"-Ticket auf 169er-Stock? Am Ende noch auf W2-Flugnummer...

Hier sehe ich tatsächlich die Airline und den Vermittler in der Pflicht, denn nur die Airline weiß, dass sie von irgendwelchen ägyptischen Behörden als "Charter" klassifiziert wurde. Und in dem Wissen, dass das ihre Nutzbarkeit für Nur-Flug-Buchungen erheblich einschränkt, kann sie nicht einfach mit o.g. Hahn-Air-Verrenkungen ohne Warnhinweis Tickets verkaufen.

Man müsste mal genau Aufdröseln, mit wem hier welche Vermittlungs- und Beförderungsverträge geschlossen würde, um annäherungsweise festzustellen, obn und ggf. gegen wen ein Anspruch besteht und wo der durchzusetzen wäre. Was den Rahmen dieses Threads und der im Feuer stehenden kleinen Summe wohl sprengt.
 
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