Flug-Annulierung und anschl. Verweigerung der Umbuchung

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Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
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399
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Nachdem ich an den mit PN bei mir eingehenden freundlichen Reaktionen sehe, daß das Thema wohl nicht nur mich/uns interessiert, stelle ich es auch hier ein:

wir haben den Flug FRA-SLC-FRA als Award gebucht, In BIZ.

Der Flug wurde annulliert.

M&M hat nun umgebucht auf FRA-DEN-SLC-DEN-FRA.

ABER: LH weigert sich, das Ticket auszustellen.

LH veröffentlicht selbst das Recht des Passagiers, umgebucht zu werden, unabhängig, ob Award-Plätze frei sind.

https://www.lufthansa.com/de/de/faq-rebooking-cancellation?faqcat=170825

Aber lt der uns Anrufenden LH-Mitarbeiterin weigert sich der Supervisor, das zu tun.

Wir wären bereit, einen Tag früher zu fliegen und in Denver zu übernachten, wenn LH wie im Anruf der LH-Mitarbeiterin angeboten,

die Hotelkosten übernimmt.

Auch diese Änderung scheiterte daran, daß die Mitarbeiterin keinen Weiterflug von DEN nach SLC in

BIZ als Award-Platz finden konnte.




P.S.

Ich habe dann noch Mal die SEN-Hotline angerufen: der Mitarbeiter wollte neben dem Buchungscode die PIN haben, angeblich um zu prüfen, ob die Meilen überhaupt abgebucht wurden.
Dann hat er mich lange mit Musik berieseln lassen und kam zurück mit den Alternativen, entweder den Flug von DEN nach SLC und zurück nach Toronto bei United in ECO zu nehmen, was ich abgelehnt habe, oder das Ticket zu stornieren. Als ich etwas dazwischen sagen wollte, wurde er sehr unfreundlich und erklärte, dann sei das Gespräch zu Ende.



 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.460
399
Mal ganz ehrlcih. Denver-Salt Lake City hat eine angegebene Flugzeit von 1:40h, in der Realität kommt man auch gern mal nach 1:20h oder 1:30h an. Die United First ist auf der Strecke nun nicht so toll, dass man sich deswegen den ganzen Stress antun müsste.
1) na und?

2) Handgepäckregelung

3) will LH auch den United-Flug FRA-DEN nicht buchen

4) Ich habe vergessen, mit wie vielen mehr oder weniger freundlichen, mehr oder weniger kompetenten Agenten ich mittlerweile schon wie lange diskutieren und mich mit Musik berieseln lassen durfte: der Vorschlag mit der ECO kam übrigens erst im letzten Telefonat.

5) Ich schlage vor: kauf Dir doch einen Wagen mit 250 PS und lass Dir einen mit 100 liefern: der fährt doch auch.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.503
9.541
HAM
Leider verschweigst Du hier, dass dieses keine LH Verbindung war, sondern eine 4Y Verbindung. 4Y hat auch nicht nur den Flug annuliert, sondern stellt die Strecke komplett ein. Hier wäre also eigentlich der Anspruchsgegner die ausführende Airline, also 4Y und nicht LH.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.460
399
Wäre...

LH hat mich schon 2mal angerufen. und erklärt zuständig zu sein.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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1.558
Stornierte Awardbuchungen geben nicht nur bei LH/M&M Probleme, sondern eigentlich überall. Freu dich das du in diesem Fall immerhin einen klaren rechtlichen Anspruch hast.

Also entweder selbst buchen + klagen, oder Eine LHG Strecke nehmen und evtl Anschlussflug in Award klasse (evtl Y statt C)
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.460
399
So hat sich LH gemeldet:


Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Ihr Flug wurde annulliert​

Guten Tag,
wir mussten unsere Flugpläne anpassen. Davon ist auch Ihre Reservierung betroffen. Dadurch wurden alle Flüge in Ihrer Buchung annulliert.

Bitte wenden Sie sich an unser Service Center, um umzubuchen oder wählen Sie eine der unten aufgeführten Optionen.


Wir bitten um Entschuldigung für entstehende Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Lufthansa Team

Ihre Flüge​

Ihr Buchungscode:
xxxxxx
Alle Flüge in Ihrer Buchung wurden annulliert.
00.00.2024
4Y 58​
durchgeführt von: Discover
Business​
FRA
SLC​
Frankfurt​
Salt Lake City Intl Apt​
storniert​
12:10
14:55​
Terminal 1
10.00.2024
4Y 59​
durchgeführt von: Discover
Business​
SLC
FRA​
Salt Lake City Intl Apt​
Frankfurt​
storniert​
16:35
10:40 +1​
Terminal 1​

Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen​

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.671
1.828
Das könnte natürlich sein.....aber Fakt ist auch - wenn er klagt, kann es ein, dass der Richter einen Flug von 1,30 Stunden in Eco für zumutbar hält!
Das selbe kann die SÖP entscheiden, dann ist er auch keinen Deut weiter. Im Moment bucht aber LH gar nichts um, als auch nicht auf den 1h 30 min Ecoflug.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Artikel 3 (3) Satz 2 EU261 ist eindeutig
Was man zum Artikel 8 (c) (auf den Artikel 3 Bezug nimmt) nicht unbedingt sagen kann.
"unter vergleichbaren Reisebedingungen" und "vorbehaltlich verfügbarer Plätze" kann man bei Awardbuchungen so oder so interpretieren.
Die Argumentation "diese Änderung scheiterte daran, daß die Mitarbeiterin keinen Weiterflug von DEN nach SLC in BIZ als Award-Platz finden konnte" erscheint mir jetzt nicht spontan ein Widerspruch zur EU261 zu sein. Wieder mal muss man erst auf höchstrichterliche Entscheidungen warten, bis man weiss wie der Gesetzestext zu verstehen ist...
Einem geschenkten Gaul...

Das könnte natürlich sein.....aber Fakt ist auch - wenn er klagt, kann es ein, dass der Richter einen Flug von 1,30 Stunden in Eco für zumutbar hält!
Vor allem falls es ein identischer Sitz sein sollte, und das Catering ein Heimat-Apfel...
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.875
Was man zum Artikel 8 (c) (auf den Artikel 3 Bezug nimmt) nicht unbedingt sagen kann.
"unter vergleichbaren Reisebedingungen" und "vorbehaltlich verfügbarer Plätze" kann man bei Awardbuchungen so oder so interpretieren.
Die Argumentation "diese Änderung scheiterte daran, daß die Mitarbeiterin keinen Weiterflug von DEN nach SLC in BIZ als Award-Platz finden konnte" erscheint mir jetzt nicht spontan ein Widerspruch zur EU261 zu sein. Wieder mal muss man erst auf höchstrichterliche Entscheidungen warten, bis man weiss wie der Gesetzestext zu verstehen ist...
Es wurde regelmäßig geurteilt, dass es dabei nicht um verfügbare Plätze in gleicher (oder niedrigerer) Buchungsklasse geht. Wenn überhaupt, geht es um verfügbare Plätze in gleicher Reiseklasse. Ob es bei freien Revenue-Plätzen auch freie Award-Plätze gibt, liegt in der alleinigem Entscheidung der Airlines.

Zur SÖP: Da habe ich einen Fall in der Warteschlange und ich wurde vertröstet, dass es länger als die übliche Obergrenze von drei Monaten dauern wird.
Das wurde von der SÖP mit den erheblich gestiegenen Fallzahlen begründet.

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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.150
9.973
Ein Awardflug ist KEIN geschenkter Gaul und wird bezüglich EU261 exakt so behandelt wie ein mit Geld bezahlter Flug.

Exakt...
Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
Und M&M Awardflüge sind ja bekanntlich für die ganze Öffentlichkeit verfügbar, insbesondere für Nichtmitglieder.

Warum soll ich mit Awardflug bei Umbuchung im Falle von Problemen plätzlich mehr Rechte haben als beim Umbuchen auf eigenen Wunsch? Warum bedeutet "verfügbarkeit von Plätzen" dann plötzlich etwas anderes?

Wäre schön, wenn du auf Urteile verweisen könntest, die Awardflüge "exakt so behandelt wie mit Geld bezahlte Flüge"
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Exakt...

Und M&M Awardflüge sind ja bekanntlich für die ganze Öffentlichkeit verfügbar, insbesondere für Nichtmitglieder.

Warum soll ich mit Awardflug bei Umbuchung im Falle von Problemen plätzlich mehr Rechte haben als beim Umbuchen auf eigenen Wunsch? Warum bedeutet "verfügbarkeit von Plätzen" dann plötzlich etwas anderes?

Wäre schön, wenn du auf Urteile verweisen könntest, die Awardflüge "exakt so behandelt wie mit Geld bezahlte Flüge"
Hast Du Dir den von mir gleich am Anfang zitierten Artikel 3 (3) Satz 2 EU261 mal durchgelesen?

(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.

Das sollte ausreichend eindeutig sein.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Die Frage ist immer, wie viel Stress tut man sich an, und was will man tatsächlich. Das Recht ist klar auf der Seite des OPs, das muss man nicht diskutieren.

ABER

Dieser muss sich halt überlegen was ihm bei diesem Flug wichtig ist.

Und klar nervt es das Airlines sich einen Dreck um die rechtliche Lage kümmern.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.671
1.828
So lange sich da die Mehrheit nicht wehrt, oder sich den Stress erspart, wird sich die Praxis seitens der Luftfahrtunternehmen nicht ändern. Sie fahren damit schliesslich gut. Aber ja ich bin bei dir, man muss sich auch überlegen, was einem der Stress und die eigene Lebenszeit wert ist.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.503
9.541
HAM
Der Flug ist doch erst ab Mai 24 oder noch später, da die Strecke ohnehin nur saisonal geplant war.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
So oder so sollte man alles Dokumentieren, schriftlich einfordern und in Verzug setzen. Dann behält man seine Handlungsoptionen.

EU261 sieht kein Ping-Pong vor. Die Airlines hat einen Versuch für die anderweitige Verbindung. Der muss zeitnah zur Stornierungsmitteilung mitgeteilt werden. Ist das nicht im vorgesehenen Rahmen oder nicht nicht die frühstmögliche Umbuchung, dann hat der Passagier weitgehende Möglichkeiten.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.503
9.541
HAM
So oder so sollte man alles Dokumentieren, schriftlich einfordern und in Verzug setzen. Dann behält man seine Handlungsoptionen.

EU261 sieht kein Ping-Pong vor. Die Airlines hat einen Versuch für die anderweitige Verbindung. Der muss zeitnah zur Stornierungsmitteilung mitgeteilt werden. Ist das nicht im vorgesehenen Rahmen oder nicht nicht die frühstmögliche Umbuchung, dann hat der Passagier weitgehende Möglichkeiten.
Absolut korrekt. Nur ist der Ansprechpartner 4Y, egal, was LH oder MM hier sagen.