Flug US Airways 710 von Philadelphia nach Zürich gestrichen am 15. Juni gestrichen - Entsc

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Especulador7

Neues Mitglied
18.06.2011
6
0
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Hallo,

ich wollte am 15. Juni (also vorgestern) mit dem US Airways Flug 710 um 18.10 Uhr von Philadelphia nach Zürich fliegen. Bin natürlich pünktlich zur Boardingzeit am Gate gewesen. Da wurde der Flug plötzlich mit 3 Stunden Verspätung ausgewiesen. Hinterher habe ich mir erzählen lassen, dass die Kabinencrew wohl mehrfach ausgerufen wurde, aber keiner erschien. Dann hieß es auf einmal Flugverschiebung aufgrund technischer Probleme um 3 Stunden. Also nochmal raus aus dem Flughafengebäude, ein-zwei Zigaretten geraucht und wieder zurück zum Gate. Dort pünktlich zur neuen Boardingzeit angekommen, war unser Flug auf einmal komplett gestrichen. Es dauerte dann über 3 Stunden bis wir alles geklärt hatten und auf einen neuen Flug umgebucht wurden. Dieser dann aber erst am nächsten Tag Mittag von Philadelphia nach Charlotte und dann nach München. Wir haben somit einen ganzen Tag verloren und sind erst 24 Stunden später als geplant gelandet und dann auch nicht in Zürich, sondern in München. Nach längerer Diskussion haben wir pro Person noch einen Gutschein über 15 USD für Verpflegung bekommen. Die Frage nach einem Hotelzimmer wurde gleich abgelehnt, wir bekamen einen Flyer und dort hätten Hotelzimmer für 69,90 USD pro Person bekommen. Da es inzwischen weit nach 12 war haben wir uns überlegt, die restliche Nacht auf dem Flughafen zu verbringen.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Steht mir in diesem Fall eine Entschädigung/Widergutmachung zu und wo muss ich mich da am besten melden?

Da der Flug direkt über Internet bei US Airways gebucht wurde, habe ich kein Reisebüro als Ansprechpartner. Wäre der Flug in die EU (z.B. nach Stuttgart) gewesen, dann wäre das ja einwandfrei klar. Aber er ging ja aus den USA in die Schweiz.

Außerdem bin ich selbständig und habe einen nicht näher quantifizierbaren Verdienstausfall.

Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
 
Zuletzt bearbeitet:

smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.117
546
münchen
ich denke dir steht keine entschädigung zu (s. vorgenannte beiträge) ausser dem was die airline selbst anbietet - andererseits hat man fuer solche faelle eine versicherung, z.b. AMEX bei buchung mit CC (vergütung ab 4/6 stunden für hotel, verpflegung etc.)

dein verdienstausfall stellt dein individuelles risiko dar !
 

Especulador7

Neues Mitglied
18.06.2011
6
0
die EU Verordnung 261/2004, die du vermutlich meinst, gilt für non-EU Fluggesellschaften ausschliesslich bei Flügen abgehend in der EU und nicht ankommend.

Das kann wohl sein. Ich bin auf dem Gebiet absoluter Laie. Ein Flug pro Jahr in den Urlaub und vielleicht 2 Inlandsflüge in die "alte Heimat" und das war es dann auch schon.

Aber ich kann es nicht einfach hinnehmen, da 24 Stunden festzuhängen. Die Frage ist halt nur was ich am besten mache.
 

MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Guckst Du hier:
BAZL - Fluggastrechte
...
Vorausgesetzt, Sie haben sich rechtzeitig zum Check-in begeben, gelten die neuen Regelungen

* für sämtliche Abflüge ab einem Flughafen der Schweiz oder der Europäischen Union (EU);
* für Abflüge von einem Flughafen ausserhalb der Schweiz oder der EU, wenn das Ziel ein Flughafen der EU oder der Schweiz ist und der Flug mit einer Schweizer oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
...
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
...
Vorausgesetzt, Sie haben sich rechtzeitig zum Check-in begeben, gelten die neuen Regelungen

* für sämtliche Abflüge ab einem Flughafen der Schweiz oder der Europäischen Union (EU);
* für Abflüge von einem Flughafen ausserhalb der Schweiz oder der EU, wenn das Ziel ein Flughafen der EU oder der Schweiz ist und der Flug mit einer Schweizer oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
...

ist ja leider hier nicht der Fall
 

Especulador7

Neues Mitglied
18.06.2011
6
0
ist ja leider hier nicht der Fall

Der Teufel steckt im Detail. Hab ich auch überlesen.

Ich werde jetzt erstmal eine Mail an US Airways schicken und mal schauen, was die von sich aus anbieten.

Leider hat meine CC von der Sparkasse jede Menge Reiseversicherungen dabei, aber leider keine Rechtschutz.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
11
CPT
Es sollte aber das Montrealer Abkommen greifen....

Bereits seit dem 28. Juni 2004 gilt im internationalen und nationalen Luftverkehr eine verbesserte Haftung für Passagier- und Güterschäden. An diesem Tag traten das Montrealer Übereinkommen, die EG-Verordnung Nr. 889/2002 und das "Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr" in Kraft.

Das einheitliche und verbesserte Schadensersatzrecht gilt bei Beförderungen zwischen den Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens (darunter alle EU-Mitgliedstaaten, USA, Kanada und Japan), bei Luftbeförderungen durch ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union sowie bei allen Luftbeförderungen innerhalb Deutschlands, wenn es dabei zu Personen-, Gepäck- oder Güterschäden kommt.

Überdies sieht das Montrealer Übereinkommen Regelungen für zu spät zugestelltes Gepäck sowie für Schäden vor, die dem Passagier aufgrund einer Verspätung entstanden sind. Unerheblich ist, ob die Luftbeförderung im Rahmen einer Pauschalreise erfolgt oder nicht.

....

c) 4.694 SZR (5.383 Euro) je Reisenden für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Personen (siehe Artikel 22 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens von 1999);

....

Die Fluggesellschaft kann sich der Haftung nur entziehen, wenn sie nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Praxis wird jedoch häufig auf diese Beweisführung verzichtet. Alle weitergehenden Regelungen können Sie den oben aufgeführten gesetzlichen Grundlagen entnehmen.
 
K

kraven

Guest
Computerpanne würde ich nicht als höhere Gewalt einstufen, weil das noch im Bereich der Airline liegt.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.008
16.286
Schadensersatz gibt es fuer entstandenen Schaden. Wenn der OP diesen beziffern kann, sollte er auch einen Erstattungsanspruch haben, wenn nicht, nicht.

261/04 weicht davon ausdruecklich durch den pauschalierten Anspruch ab und ist eine riesige Ausnahme.
 

Especulador7

Neues Mitglied
18.06.2011
6
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Kurze Info, falls es jemanden interessiert. Habe in der Zwischenzeit mit US Airways Kontakt aufgenommen. Dort gab es als Antwort viele warme Worte des Bedauerns und einen Gutschein im Wert von USD 150. Was mich neben der (meiner Meinung nach) geringen Summe stört, sind folgende zwei Punkte:

1. Der Gutschein ist nur ein Jahr gültig.
2. Der Gutschein gilt nur für telefonische Buchung.

Ich mag etwas pessimistisch sein, aber ich stelle mir da schon vor, wie ich beim nächsten Flug anrufe, einen deutlich höheren Preis als im Internet genannt bekomme und dann den Hinweis erhalte, wenn ich den Internetpreis haben möchte, dann muss ich auch im Internet buchen. :)
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Kurze Info, falls es jemanden interessiert. Habe in der Zwischenzeit mit US Airways Kontakt aufgenommen. Dort gab es als Antwort viele warme Worte des Bedauerns und einen Gutschein im Wert von USD 150. Was mich neben der (meiner Meinung nach) geringen Summe stört, sind folgende zwei Punkte:

1. Der Gutschein ist nur ein Jahr gültig.
2. Der Gutschein gilt nur für telefonische Buchung.

Lies dir meinen Tripreport http://www.vielfliegertreff.de/reis...ik-und-ein-sturm-panama.html?highlight=panama durch und dem "tollen Support" von UA/CO. Habe noch weniger bekommen und klagen in den USA würde ich mir überlegen. Du kannst es noch versuchen an den Supervisor zu eskalieren, aber das war's dann so ziemlich. Daher habe ich mir geschworen, das nächste Mal USA -> EU Airline nehmen!!!
 
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Especulador7

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18.06.2011
6
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Deinen Tripreport lese ich mir die Tage mal in Ruhe durch.

Klagen kommt für mich nicht in Frage, werde das Ganze noch ein wenig per Mail eskalieren lassen. Vielleicht habe ich ja Glück und US Airways bewegt sich noch.

Vor meinem nächsten Transatlantikflug werde ich mir die rechtlichen Grundlagen nochmal genau zu Gemüte führen und das wird dann auch Einfluss auf meine Flugentscheidung haben.

Bin am Wochenende wieder innerdeutsch geflogen - kam pünktlich zur Boardingzeit zum Gate und sah, dass kein Flieger da war. Als der MA von Germanwings dann zum Mikro griff und mit seiner Durchsage anfing, rutschte mir das Herz schon wieder in die Hose. Waren dann aber nur 25 Minuten Verspätung. Hah, da lach ich doch drüber :)
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Computerpanne würde ich nicht als höhere Gewalt einstufen, weil das noch im Bereich der Airline liegt.
Hunoldairlines hat sich neulich im Gerichtssaal nicht entblödet, genau das Gegenteil vorzutragen:
Weil es keine Prüfroutinen für Bordcomputer gebe, sei deren Ausfall denknotwendigerweise
immer "höhere Gewalt". Ich musste in mein Stehpult beissen, um nicht schallend loszulachen,
auch der Vorsitzende verdrehte die Augen, ob dieses eingestandenen Organisationsverschuldens... (y)
 
F

ftlsenhon

Guest
2. Der Gutschein gilt nur für telefonische Buchung.

Ich mag etwas pessimistisch sein, aber ich stelle mir da schon vor, wie ich beim nächsten Flug anrufe, einen deutlich höheren Preis als im Internet genannt bekomme und dann den Hinweis erhalte, wenn ich den Internetpreis haben möchte, dann muss ich auch im Internet buchen. :)

Hatte ich auch, gab dann nach einer weiteren Beschwerdemail nach PHX eine Autorisierung ans Callcenter (in Liverpool glaub ich), ausnahmsweise für mich den Internettarif buchen zu dürfen. Hat auch so geklappt.
Kurioserweise fiel dann noch der Kerosinzuschlag weg (Auskunft der freundlichen Mitarbeiter, dass dieses wohl bei teilweiser Voucherbezahlung aus unbekannten Gründen immer so sei) und ich bin schließlich für 75 € T/R inkl. in die USA mit "nagelneuen" 767 und einer neuwertigen 737 geflogen, die ich so nicht einmal in Bolivien gesehen habe. Auf dem Rückflug ging dann natürlich wieder alles schief.
 
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Especulador7

Neues Mitglied
18.06.2011
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Ich komme momentan bei US Airways nicht weiter. Bekomme immer nur Antworten von verschiedenen Customer Relation Representatives. Wisst Ihr, welche Bezeichnung der nächsthöhere Ansprechpartner hat oder soll ich einfach mal nach der Mailanschrift vom Superior / Team Leader fragen?