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Ganz ehrlich man muss auch ein bisschen Verantwortung fuer sein eigenes Leben übernehmen. Wenn man behindert ist, mit dem gesamten internationalen Hausstand und einer Herde Tiere fliegt, dann muss man halt eine längere Ueberganszeit einplanen. Sich nur darauf zu verlassen dass es schon klappt finde ich etwas leichtsinnig. Es ist ja nicht so selten, dass ein Flug ein bisschen Verspätung hat.
Das würde ich ja fast so unterschreiben.
Aber: Wenn die ursprünglich geplante Umsteigezeit wegen 40 min Verspätung und nochmal 10 min Warten aufs Handgepäck von 1:30 auf 40 Minuten zusammenschrumpft, sehe ich nicht, wo das die Schuld der TO sein sollte.
Ich erwische mich auch das öfteren dabei, knappe Umstiege nahe an der MCT zu buchen, um nicht zu viel Zeit am Flughafen verbringen zu müssen. Wäre es dann auch meine Schuld, wenn ich den Anschlussflug wegen eine Verspätung des Zubringers knapp verpasse, da ich ja auch einen späteren Anschlussflug hätte buchen können? Nicht umsonst bucht man sowas doch auf ein Ticket, um im Zweifelsfall auf den nächsten Flug umgebucht zu werden.
Davon abgesehen scheint die TO ja aller Widrigkeiten zum Trotz noch zum Ende des Boardingvorganges das Anschlussfluges am Gate angekommen zu sein. Allerdings wird die Argumentation wohl auf folgendes hinauslaufen "Als wir ankamen, war die Flugzeugtüre noch offen, wir haben Mitarbeiterin 1 angesprochen, welche aber ein Privattelefonat geführt hat und uns deswegen warten ließ, bis MA 2 vom Flugzeug kam, mit welcher wir diskutieren. Zu dem Zeitpunkt, als wir ankamen und MA 1 ansprachen, war die Flugzeugtüre noch offen -> IDB" vs "MA1 wurde nicht angesprochen / will sich an nichts erinnern, und als MA 2 über das Erreichen des Gates informiert wurde, war die Türe bereits zu -> selber Schuld" (LH)
Das Verhalten des LH-Personals finde ich in diesem Fall unter aller Sau. Ich wünsche der TO, dass sich eine Lösung mit LH finden lässt. Zuerst würde ich versuchen, ohne Anwalt in Kontakt mit LH zu treten und zu schauen, was da "aus Kulanz" geht. Falls sie Blocken, bleibt nur der Gang zum Anwalt, wobei die Frage ist, ob es das Kostenrisiko wert ist.