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Wenn der Reiserücktritt erfolgt, wird sich der Versicherer nach Schweigepflichtentbindung mit den behandelnden Ärzten in Verbindung setzen und zu den schon bei Vertragsschluss existenten Erkrankungen detaillierte Angaben einfordern. Wenn das Elternteil, dessen Vorerkrankung sich verschlechtert, binnen eines 6- Monatszeitraums vorher in Behandlung war, wird die Deckung verweigert.
Ja, wenn man deine Sachverhaltsangebe zugrundelegt. Der TE hat aber den Sachverhalt schon modifiziert...
Es fand keine Behandlung in den letzten 6 Monaten statt!!!
Ich habe das Problem der Dame von der Versicherung geschildert und sie hat mir dann dieses Versicherungspacket inkl. Reiseabbruch Versicherung angeboten, da muss ich mich einfach auf ihre Aussagen verlassen und hoffen das sie im Fall der Fälle zahlen.
Und wenn sich die Versicherung und LH querstellen, haben wir pech gehabt dann sind halt 3000 Euro weg. Who cares?? Es gibt wirklich SCHMLIMMERES!!!