Flugantritt nicht möglich! Welche Versicherung brauche ich?

ANZEIGE

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
211
4
ANZEIGE
Wenn der Reiserücktritt erfolgt, wird sich der Versicherer nach Schweigepflichtentbindung mit den behandelnden Ärzten in Verbindung setzen und zu den schon bei Vertragsschluss existenten Erkrankungen detaillierte Angaben einfordern. Wenn das Elternteil, dessen Vorerkrankung sich verschlechtert, binnen eines 6- Monatszeitraums vorher in Behandlung war, wird die Deckung verweigert.



Ja, wenn man deine Sachverhaltsangebe zugrundelegt. Der TE hat aber den Sachverhalt schon modifiziert...

Es fand keine Behandlung in den letzten 6 Monaten statt!!!

Ich habe das Problem der Dame von der Versicherung geschildert und sie hat mir dann dieses Versicherungspacket inkl. Reiseabbruch Versicherung angeboten, da muss ich mich einfach auf ihre Aussagen verlassen und hoffen das sie im Fall der Fälle zahlen.

Und wenn sich die Versicherung und LH querstellen, haben wir pech gehabt dann sind halt 3000 Euro weg. Who cares?? Es gibt wirklich SCHMLIMMERES!!!
 

Fliegernase

Erfahrenes Mitglied
07.12.2011
552
7
MUC/IAD
Du könntest den Versicherungsabschluss theoretisch noch widerrufen. Ist bei deiner Versicherung eine Reiseabbruchversicherung inkludiert?

Gibt in der Finanztest-02/2013-Ausgabe übrigens einen RRV-Test (wobei ich generell immer mehr über die Kriterien zur Beurteilung gerne wissen würde...).
 
F

feb

Guest
Es fand keine Behandlung in den letzten 6 Monaten statt!!!

Nur die Ruhe. Ich versuche ja nur, Licht ins versicherungsrechtliche Dunkel zu bringen.

Eine Frage hierzu: Handelt es sich bei dem von dir berichteten Text aus den Versicherungsbedigungen ("Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte") um den Originaltext? Mir ist nämlich aus dem Text unklar, auf welchen 6- Monats- Zeitraum abzustellen ist:
a) 6 Monate vor Versicherungsabschluss?
b) 6 Monate vor geplantem Reiseantritt?
c) 6 Monate vor Verschlechterung der Vorerkrankung?
Alle drei Zeiträume liegen unterschiedlich. Du stellst auf die Variante a) ab, für die auch einiges spricht. Aber wenn die Varianten b) oder c) gelten, kann ja ein zukünftiger Arztbesuch die Deckung zerstören.

Wenn du willst, dass ich das näher ansehe, brauche ich den kompletten und exakten Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Was dir das zuviel ist, auch gut.
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
211
4
Nur die Ruhe. Ich versuche ja nur, Licht ins versicherungsrechtliche Dunkel zu bringen.

Eine Frage hierzu: Handelt es sich bei dem von dir berichteten Text aus den Versicherungsbedigungen ("Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte") um den Originaltext? Mir ist nämlich aus dem Text unklar, auf welchen 6- Monats- Zeitraum abzustellen ist:
a) 6 Monate vor Versicherungsabschluss?
b) 6 Monate vor geplantem Reiseantritt?
c) 6 Monate vor Verschlechterung der Vorerkrankung?
Alle drei Zeiträume liegen unterschiedlich. Du stellst auf die Variante a) ab, für die auch einiges spricht. Aber wenn die Varianten b) oder c) gelten, kann ja ein zukünftiger Arztbesuch die Deckung zerstören.

Wenn du willst, dass ich das näher ansehe, brauche ich den kompletten und exakten Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Was dir das zuviel ist, auch gut.


Auszug aus den AGB´s

"Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung.
Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss
oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach
Buchung der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits
bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in
den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei
bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten
vor Buchung der Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte;
ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen."
 
Y

YuropFlyer

Guest
Du hast geschrieben, deine Mutter hätte seit einigen Tagen wieder Schluckweh (oder so ähnlich) und deshalb würdest du dich absichern wollen. Ich kann mir gut vorstellen, das dies der Versicherung genügen wird, um eine Bezahlung im Umbuchungsfall/Stornierungsfall zu verweigern.
 
F

feb

Guest
Auszug aus den AGB´s

"Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung.
Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss
oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach
Buchung der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits
bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in
den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei
bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten
vor Buchung der Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte;
ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen."

Gut, nach dieser konkreten Klausel ist auf den Zeitraum von 6 Monaten vor Vertragsschluss abzustellen. Du berichtest, dass in diesem Zeitraum keine Behandlung (bedenke bitte: das besagt auch zB keine Medikamentation etc) stattgefunden hat. Dann dürfte aus dieser Klausel keine Gefahr drohen. Ob es andernorts Deckungsauschlüsse gibt, kann ich naturgemäß nicht beurteilen.
 

itopf

Erfahrenes Mitglied
12.04.2011
349
13
Ich verstehe gar nicht warum hier wieder so ein schlechter Wind gemacht wird. Ihm wurde geholfen und fertig. Blöde Kommentare kann man sich auch sparen.

fragen - antworten - Thema gelöst - nächstes Thema!
 
F

feb

Guest
Ich verstehe gar nicht warum hier wieder so ein schlechter Wind gemacht wird. Ihm wurde geholfen und fertig. Blöde Kommentare kann man sich auch sparen. fragen - antworten - Thema gelöst - nächstes Thema!

Auweia. Du kannst noch nicht allzuviel Erfahrung mit Versicherungen haben. Eine Deckung einzukaufen ist das eine, die Deckung im Falle des Falles zu bekommen, etwas anderes.

Warum bin ich eigentlich so höflich? Also, ganz offen: Du hast von dem Regulierungsverhalten von Versicherern keinen blassen Schimmer!
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Wie geschrieben hatten wir jetzt 3 Jahre mehr oder weniger Ruhe. Leider hat meine Mutter seit ein paar Tagen wieder das Problem, das sie schlecht Schlucken kann und das Essen nicht runter geht. Der Tarif für stornierbare Tickets der LH wäre damals nochmals um einiges teuerer gewesen deshalb haben wir "normale" Tickets gebucht. Erst gestern sagte mir ein Kollege das ich eine externe Reiserversicherung für wenig Geld abschliessen kann...deshalb das Ganze!!!

Erst mal alles Gute für deine Eltern im Vorraus.

Eine Frage zum Problem deiner mutter: Ist sie wirklich ohne Medikamentation und ärztliche Untersuchung?
Nach Speiseröhrenkrebs bedeutet das, daß sie sehr empfindlich in diesem bereich ist. Dazu gehört (als nicht Arzt gesprochen) aus meiner sicht doch zumindest.

1) Eventuell regelmäßige Einnahme von Säurenhemmern für den Magen (um Magensäurerückfluß in die Speiseröhre und deren Reizung zu verhindern)
2) Ergänzend jährlich eine Speiseröhren/ Magenspiegelung.
2) Radioligische (CMT, MRT), bzw Ultraschalluntersuchung des Speiseröhrenbereiches.

Es wäre mir unerklärlich, wenn das nicht in der Zeit stattgefunden hat und man wartet bis Schluckbeschwerden auftreten.

Gruß
Flyglobal