OS: Fluggastrechte bei Verspätung: Vorbildliche Reaktion

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Heisst das für eine verspätete Ankunft wenn man z.B. auf eine andere Strecke gebucht wird keine Entschädigung fällig wird?

Das wäre doch wiedersinnig, denn in der Regel spielt der Zeitpunkt der Ankunft doch eine wesentlich grössere Rolle (wenn es um Schäden geht) als der Zeitpunkt des Abfluges.

Verkürzt dargestellt ist es derzeit so: Verspätet sich ein Abflug und ergibt sich daraus am Endziel ein Zeitverlust von 3h+, gibt es eine Ausgleichszahlung von 125 bis 600 Euro. Der Wortlaut sieht dies allerdings überhaupt nur bei gestrichenen Flügen und bei Nichtbeförderung (z.B. Überbuchung) vor.

Kippt der EuGH nun seine eigene Rechtsprechung, wäre auch die alte Problematik wieder da: Wie vorgehen bei extrem großen Verspätung von z.B. einem ganzen Tag? Katastrophal wäre es, wenn der EuGH zwar daran festhielte, dass auch sehr große Verspätungen keine Annullierungen sind, aber trotzdem keine Ausgleichszahlung zu leisten sei.

Aber das hilft nur, die Entscheidung abzuwarten. HEUTE gibt´s ja nur eine Vorentscheidung.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Ja, für's Erste auf jeden Fall. Jetzt bin ich mal gespannt, wie lange es dauert bis zum richtigen Urteil.

Das ist unterschiedlich. Als der EuGH beispielsweise im November 2009 erstmals in diesem Sinne entschieden hat, datierte das Schlussplädoyer auf den Juli. Daran gemessen könnte es nach den Sommerferien soweit sein.

Edit:

Hier der Link für Interessierte zum vollständigen Plädoyer in deutscher Sprache:

http://curia.europa.eu/juris/docume...=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=940636
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Immerhin schlägt Generalanwalt Bot vor, zu bestätigen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge einen Ausgleichsanspruch haben können.
Quelle: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-05/cp120063de.pdf

Leider enthält die PM nicht mal ansatzweise eine Begründung, warum die Ausgleichszahlung für Verspätungen mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar sein soll. Genau darum geht es aber in der Vorlagefrage: Amtsgericht Köln, 142 C 535/08

Edit: In dem von umsteiger zitierten Dokument findet man in den Rn. 51 ff. das bekannte Argument: "kein nicht-kompensatorischer Schadensersatz, sondern pauschale Wiedergutmachung".

Hier der Link für Interessierte zum vollständigen Plädoyer in deutscher Sprache: http://curia.europa.eu/juris/docume...=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=940636

@Mods: Mir scheint diese Diskussion im EU-VO-Masterthread besser aufgehoben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Leider enthält die PM nicht mal ansatzweise eine Begründung, warum die Ausgleichszahlung für Verspätungen mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar sein soll. Genau darum geht es aber in der Vorlagefrage: Amtsgericht Köln, 142 C 535/08
Die PM leider nicht, aber die Ausführungen im Link von umsteiger gehen wohl auf die Fragestellung ein und der Generalanwalt hält die EU-VO 261/2004 durchaus für Vereinbar mit dem Montréaler Übereinkommen (siehe 56. im genannten Link)
 

concordeuser

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01.11.2011
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Hamburg
Möchte gerne darauf hinweisen, dass ich bei der AUA mehrfach gute Erfahrungen gemacht habe, zB bei Verspätungen oder der Erstattung eines gekauften Anzugs nach Gepäckverlust weil ich einen Vortrag halten musste. Statt 50% (alt gegen neu wegen Wertverlust) wurden 100 % erstattet, weil laut AUA "ich es nicht ausgenutzt habe". Bin häufiger Mittelstrecke in C mit AUA über VIE statt LH via MUC oder FRA geflogen, weil Kundenbindung und Kundenloyalität eben keine Einbahnstrassen sind. Betriebswirtschaftlich hat es sich für die AUA mit mir gerechnet.

Vielleicht sollte Hansa in FRA auch einmal über Kundenbindung nachdenken, statt auf McKinsey zu hören.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Möchte gerne darauf hinweisen, dass ich bei der AUA mehrfach gute Erfahrungen gemacht habe, zB bei Verspätungen oder der Erstattung eines gekauften Anzugs nach Gepäckverlust weil ich einen Vortrag halten musste. Statt 50% (alt gegen neu wegen Wertverlust) wurden 100 % erstattet, weil laut AUA "ich es nicht ausgenutzt habe". Bin häufiger Mittelstrecke in C mit AUA über VIE statt LH via MUC oder FRA geflogen, weil Kundenbindung und Kundenloyalität eben keine Einbahnstrassen sind. Betriebswirtschaftlich hat es sich für die AUA mit mir gerechnet.

Vielleicht sollte Hansa in FRA auch einmal über Kundenbindung nachdenken, statt auf McKinsey zu hören.

Mein Schwiegervater hat mir berichtet, dass ein AUA-Flug von VIE kürzlich (wie aktuell ja wohl einige) wegen strei, äh kranker Mitarbeiter gestrichen wurde. AUA hat wohl allen Fluggästen noch vor Ort 400 Euro Ausgleichszahlung geleistet. Freiwillig. Wo findet man das bitte noch? Womöglich auch einer der Gründe, warum es der Airline so schlecht geht.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Nicht "freiwillig", es steht im Gesetz. Ich find es ja besser, wenn sich alle Airlines an geltende Gesetze und Regelungen halten, statt dass alle Airlines dagegen verstoßen bzw. erst nach Klage zahlen.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Mein Schwiegervater hat mir berichtet, dass ein AUA-Flug von VIE kürzlich (wie aktuell ja wohl einige) wegen strei, äh kranker Mitarbeiter gestrichen wurde. AUA hat wohl allen Fluggästen noch vor Ort 400 Euro Ausgleichszahlung geleistet. Freiwillig. Wo findet man das bitte noch? Womöglich auch einer der Gründe, warum es der Airline so schlecht geht.

Bei der Lufthansa, ist mir selber passiert auf einem gestrichenen TLS-Flieger. Man bekam gleich Voucher ausgeteilt und die Tickets wurden umgeschrieben. Schon ein wenig her.
 

mocwai

Reguläres Mitglied
03.09.2010
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0
Wirklich vorbildlich war es bei uns: 27.11. Wien - BKK 4h Verspätung wegen technischem Defekt, 3.12. Mail an Austrian, 5.12. Antwort mit Entschuldigung und Ankündigung der Zahlung, 16.12. 1200€ auf dem Konto (y)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wo steht denn im Gesetz, dass die Zahlung bei Steik fällig wird?
 

footballdreamer

Erfahrenes Mitglied
15.12.2011
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2.440
TXL
Hat jemand eine email Adresse vom AUA Kundenservice, an die man Zwecks Verspätung schreiben kann? Auf der HP finde ich keine.
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
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VIE
Meiner Meinung nach sollte es, wenn man systematisches Nicht-Befolgen nachweisen kann (was bei einigen Fluglinien der Fall ist), irgendeine Art Strafe geben. Wenn ein Unternehmen immer wieder die gleiche Art von Rechtsstreit führt und verliert (und dabei die Macht großes Unternehmen vs. Konsument ausnützt) sollte es soetwas wie punative damages geben, damit das endlich aufhört.
 

RobertJ

Erfahrenes Mitglied
04.04.2014
463
286
MUC
Ich habe Ende Juli eine große Verspätung mit OS gehabt und über das Online Formular reklamiert. Zusage über Kompensation in voller Höhe innerhalb von drei Werktagen erhalten, Geld war eine Woche später auf dem Konto.
Insgesamt schon ärgerlich, mit vierköpfiger Familie ungeplant am Flughafen übernachten zu müssen, aber ich muss auch sagen, dass die Reklamationsbearbeitung sehr zufriedenstellend war.
 
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Reaktionen: INNSEN

ftl2012

Erfahrenes Mitglied
05.01.2012
444
31
Auch bei OS? Oder gilt dein Lob einer anderen Airline der LH-Gruppe?

Ich hatte lange keinen Stress mit Verspätungen >2Std. würde aber mal vermuten, dass im Laufe der Jahre auch eine gewisse Übung bei den Airlines entstanden ist und unstrittige Fälle inzwischen relativ schnell geklärt werden. Zusätzliche Anwälte und Gerichtskosten sind auch Kleinvieh, welche die Bilanz verschlechtern.