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Heisst das für eine verspätete Ankunft wenn man z.B. auf eine andere Strecke gebucht wird keine Entschädigung fällig wird?
Das wäre doch wiedersinnig, denn in der Regel spielt der Zeitpunkt der Ankunft doch eine wesentlich grössere Rolle (wenn es um Schäden geht) als der Zeitpunkt des Abfluges.
Verkürzt dargestellt ist es derzeit so: Verspätet sich ein Abflug und ergibt sich daraus am Endziel ein Zeitverlust von 3h+, gibt es eine Ausgleichszahlung von 125 bis 600 Euro. Der Wortlaut sieht dies allerdings überhaupt nur bei gestrichenen Flügen und bei Nichtbeförderung (z.B. Überbuchung) vor.
Kippt der EuGH nun seine eigene Rechtsprechung, wäre auch die alte Problematik wieder da: Wie vorgehen bei extrem großen Verspätung von z.B. einem ganzen Tag? Katastrophal wäre es, wenn der EuGH zwar daran festhielte, dass auch sehr große Verspätungen keine Annullierungen sind, aber trotzdem keine Ausgleichszahlung zu leisten sei.
Aber das hilft nur, die Entscheidung abzuwarten. HEUTE gibt´s ja nur eine Vorentscheidung.