Fluggastrechte Schweiz

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Stefan_77

Neues Mitglied
22.07.2018
7
0
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Hallo! Ich möchte im September von Düsseldorf aus nach Las Vegas fliegen. In Betracht gezogen wurde Düsseldorf > Frankfurt > Las Vegas oder Düsseldorf > Zürich> Las Vegas. Beide Verbindungen habe ich bei der Lufthansa gefunden. Die 2. dann einmal separat bei Swiss direkt gesucht und die passt dort für mich preislich und von den Zeiten ganz gut.

Meine eigentlich Frage ist wie es denn nun mit den Fluggastrechten aussieht wenn ich bei Swiss buchen würde und über Zürich fliege? In Bezug auf Entschädigung bei Verspätung zB. Im Internet finde ich widersprüchliche Aussagen.

Danke und Gruß Stefan 👍
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Die EU/VO wurde von der Schweiz übernommen, nur nicht die Rechtssprechung des EuGh. Die Schweizer intrepertation ist wesentlich Passagierunfreundlicher, allerdings kannst du mit Start- und Endpunkt in Deutschland in den meisten Fällen einen deutschen Gerichtsstandort begründen.
 
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Stefan_77

Neues Mitglied
22.07.2018
7
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Auf einem Ticket gebucht gilt da auch EU261 (in der „normalen EU-Version“. Natürlich kannst Du auch nach Schweizer “CH261“ klagen. DoT gilt auch.

Also auf dem Hinflug könnte ich sehr wahrscheinlich eine Entschädigung bekommen bei einer Verspätung. Zurück halt nicht? Danke!

Geh davon aus, dass die LX noch mehr bockt als die LH.

Swiss noch mehr "Bockt" als LH...? Ist das "Bockt" negativ (rumzicken) oder positiv (Das macht Bock/Laune!) gemeint? Bin gerade etwas verwirrt ;) , sorry!
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.673
2.484
Ich bitte um eine Erklärung.

Der Hinflug startet in der EU, damit ist EU261 anwendbar incl. deutschem Gerichtsstand.

Der Rückflug findet mit einer Airline eines 3. Staates statt und startet außerhalb der EU. Daher keine Anwendbarkeit von EU261. Lediglich Schweizer Recht ist anwendbar. Das ist zwar identisch - die kundenfreundliche Auslegung zahlreicher Regelungen durch den EuGH findet in der Schweiz aber keine Anwendung.

Geh davon aus, dass die LX noch mehr bockt als die LH.
Ich habe kürzlich von LX ohne Probleme innerhalb von 4 Tagen 600€ für eine 5h Verspätung auf MUC-ZRH-JFK bekommen.
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.259
3.097
Also auf dem Hinflug könnte ich sehr wahrscheinlich eine Entschädigung bekommen bei einer Verspätung. Zurück halt nicht? Danke!



Swiss noch mehr "Bockt" als LH...? Ist das "Bockt" negativ (rumzicken) oder positiv (Das macht Bock/Laune!) gemeint? Bin gerade etwas verwirrt ;) , sorry!

LX hat(te) den Ruf, keinen Franken freiwillig rauszurücken. Weder bei Verspätung, noch die Flughafentaxen bei Annullierung. Kerosinzuschlag sowieso nicht.

Ich habe kürzlich von LX ohne Probleme innerhalb von 4 Tagen 600€ für eine 5h Verspätung auf MUC-ZRH-JFK bekommen.
Entweder keine Regel ohne Ausnahme oder LX spurt endlich.
 
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Stefan_77

Neues Mitglied
22.07.2018
7
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Ok danke für eure Infos! Bei gleichem Preis dann halt lieber direkt bei der LH buchen? Was wäre wenn ich den selben Flug auf der LH Homepage buchen würde? Dann wäre es doch was Fluggastrechte angeht kein Thema mehr oder? Obwohl ich die selbe Strecke fliege bzw im selben Flieger sitzen würde... Weil ich kann den Flug bei der LH und auch bei LX buchen...

Weil der Preis wäre der selbe. Was mich bei der LH beim buchen gestört hat, ist das man bei der Buchung keine Sitzplätze reservieren konnte. Bei Swiss ging das. Ist mir schon wichtig gute Plätze für den langen Flug zu haben.

EDIT: Jetzt gehts, gerade noch einmal durchgespielt die Buchung! Komisch, letztens kam eine Fehlermeldung und da stand ich soll mich nach der Buchung einloggen und Sitze hinzufügen.Aber egal, also kann ich direkt LH buchen!
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.259
3.097
Wo du buchst, ist bei der Frage der Entschädigung egal. Im Falle der Entschädigung musst du dich mit der Airline rumschlagen, welche den Flug durchführt, würd ich jetzt mal behaupten, man möge mich korrigieren, wenn ich irre.

Las Vegas? Ich dachte, Edelweiss fliegt nach Vegas und nicht Swiss. Diese Airline hat bei uns einen sehr guten Ruf, wesentlich besser als Swiss.
 
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ichbinswieder

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18.11.2010
2.225
296
Hallo! Ich möchte im September von Düsseldorf aus nach Las Vegas fliegen. In Betracht gezogen wurde Düsseldorf > Frankfurt > Las Vegas oder Düsseldorf > Zürich> Las Vegas. Beide Verbindungen habe ich bei der Lufthansa gefunden. Die 2. dann einmal separat bei Swiss direkt gesucht und die passt dort für mich preislich und von den Zeiten ganz gut.

Meine eigentlich Frage ist wie es denn nun mit den Fluggastrechten aussieht wenn ich bei Swiss buchen würde und über Zürich fliege? In Bezug auf Entschädigung bei Verspätung zB. Im Internet finde ich widersprüchliche Aussagen.

Danke und Gruß Stefan 👍
Hast Du Dir auch mal angeschaut, wer wirklich operating carrier ist? So allgemein gefragt, nicht das man dann "erstaunt" ist.
 

Stefan_77

Neues Mitglied
22.07.2018
7
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Hast Du Dir auch mal angeschaut, wer wirklich operating carrier ist? So allgemein gefragt, nicht das man dann "erstaunt" ist.

Puh, nein nicht wirklich. Ich weiß dass ich bei Swiss/LH die Flüge buchen könnte. Ich meine der Flug nach Zürich geht mit Swiss und der nach Vegas wird von Edelweiß durchgeführt. Ist wohl eine "Tochter" der Swiss. So wie Discover bin LH. Sorry bin kein Profi.
Ist denn der Flug mit Swiss/Edelweiß eher nicht zu empfehlen? Vom Preis, den Flugzeiten wäre der für uns ideal.
 

spocky83

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21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Der Rückflug findet mit einer Airline eines 3. Staates statt und startet außerhalb der EU. Daher keine Anwendbarkeit von EU261. Lediglich Schweizer Recht ist anwendbar. Das ist zwar identisch - die kundenfreundliche Auslegung zahlreicher Regelungen durch den EuGH findet in der Schweiz aber keine Anwendung.
Wieso? Deutscher Gerichtsstand ist bei einem Routing wie LAS - ZRH - DUS ebenso möglich und die Tatsache, dass Edelweiss/LX schweizerische Airlines sind, ist auch egal. Die Schweiz hat die EU-Regulierung ja übernommen, entsprechend sind die genannten Airlines keinen Deut anders zu behandeln als die der EU-Länder.

Gewiss, die EuGH-Entscheidungen werden von den schweizerischen Gerichten nicht anerkannt, aber die Tatsache, dass die europäischen Carrier, auch WK und LX, grundsätzlich auch abfliegend aus Drittländern der Verordnung unterliegen, ist ja nicht mal in der Schweiz strittig. Die eigenwillige Interpretation der Regulierung durch die schweizerischen Gerichte dürfte aber dem Amtsgericht Düsseldorf herzlich egal sein.

Wenn das Routing in Zürich oder Genf (aber nicht Basel) enden würde, dann schaut die Welt tatsächlich anders aus.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.673
2.484
Wieso? Deutscher Gerichtsstand ist bei einem Routing wie LAS - ZRH - DUS ebenso möglich und die Tatsache, dass Edelweiss/LX schweizerische Airlines sind, ist auch egal. Die Schweiz hat die EU-Regulierung ja übernommen, entsprechend sind die genannten Airlines keinen Deut anders zu behandeln als die der EU-Länder.

Mit Sicherheit nicht.

Bei einem Routing LAS-EWR-FRA auf United wäre es ebenfalls nicht möglich UA in DE zu verklagen.
Gleiches gilt für BA auf LAS-LHR-DUS. Das UK hat zwar auch vergleichbare Regelungen umgesetzt, diese sind aber mangels EU Mitgliedschaft in DE nicht mehr anwendbar.

Kein deutsches Gericht kann Schweizer Recht interpretieren oder anwenden, nur weil es ähnliche Regelungen hat wie in der EU. Die Schweiz ist nun mal kein EU Mitglied. Die Schweiz gilt als 3. Staat, wie jedes andere nicht EU Mitglied auch. Damit gilt in der Schweiz keinerlei Recht auf EU Ebene.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Mit Sicherheit nicht.

Bei einem Routing LAS-EWR-FRA auf United wäre es ebenfalls nicht möglich UA in DE zu verklagen.
Gleiches gilt für BA auf LAS-LHR-DUS. Das UK hat zwar auch vergleichbare Regelungen umgesetzt, diese sind aber mangels EU Mitgliedschaft in DE nicht mehr anwendbar.

Kein deutsches Gericht kann Schweizer Recht interpretieren oder anwenden, nur weil es ähnliche Regelungen hat wie in der EU. Die Schweiz ist nun mal kein EU Mitglied. Die Schweiz gilt als 3. Staat, wie jedes andere nicht EU Mitglied auch. Damit gilt in der Schweiz keinerlei Recht auf EU Ebene.
Blödsinn! Bei UA und (inzwischen) BA stimmt das natürlich aber im Falle der Schweiz eben nicht, da die EUVO ausdrücklich im Rahmen der bilateralen Abkommen übernommen wurde und man sich eben auch darauf berufen kann. Ja, es gibt eigentümliche Interpretationen seitens Swiss und das berühmte Urteil zum Technical als außergewöhnlicher Umstand ist wohlbekannt, aber das ist ja, wie bereits gesagt, das Resultat der fehlenden Anerkennung der Urteile durch den EuGH. Nachdem es sich aber eben NICHT um schweizerisches Recht sondern Unionsrecht handelt, liegt die Zuständigkeit natürlich (auch) bei den deutschen Gerichten. Es hat auch nichts damit zutun, dass die Schweiz kein EU-Land ist (wenn überhaupt wäre EWR richtig, oder möchtest du jetzt auch noch behaupten, norwegische und isländische Airlines wären ebenfalls nicht betroffen?)

Oder willst du mir jetzt erzählen, Swiss hätte mir freiwillig drei mal auf LAX - ZRH - MUC jeweils 600€ gegeben, als sie es verkackt haben?
 

marcus67

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17.01.2015
2.673
2.484
Nachdem es sich aber eben NICHT um schweizerisches Recht sondern Unionsrecht handelt, liegt die Zuständigkeit natürlich (auch) bei den deutschen Gerichten.
Die Schweiz ist kein EU Mitglied und damit gilt eben kein Recht der EU. Die Schweiz ist rechtlich ein 3. Staat.

Oder willst du mir jetzt erzählen, Swiss hätte mir freiwillig drei mal auf LAX - ZRH - MUC jeweils 600€ gegeben, als sie es verkackt haben?
Wenn eine Entschädigung auch nach der Rechtslage in der Schweiz fällig ist, müssen sie auch bezahlen. Es ist nur nicht in DE einklagbar.
 
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Stefan_77

Neues Mitglied
22.07.2018
7
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Hi! Also ich wollte hier keine Diskussion auslösen. ;-) Das Thema scheint auch nicht immer so eindeutig zu sein. Was mich interessiert ist, ob ich "bedenkenlos" den Flug via Swiss (Ob bei Swiss oder LH gebucht) buchen könnte? Der LH Flug via FRA würde für den selben Tag (4 Std früher ca) ca 160€ mehr kosten. Ich muss jetzt auch keine xx€ bekommen für xx Std, wäre halt ein Nice-2-have. Schlecht wäre allerdings wenn alles in einer Vollkatastrophe enden würde und wir auf den Mehrkosten etc pp sitzen bleiben würden. Aber vom Ruf ist Swiss/Edelweiss ja auch nicht sooo schlecht.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.119
4.093
Also ich buche meine Flüge nicht mit dem Gedanken wo läuft es wie mit Entschädigungen.
Habe ca. 800 Flüge mit SWISS auf dem Buckel und brauchte bislang noch nie nach Entschädigung fragen.
2x bin ich einen Tag später zuhause angekommen (1x AF und 1x LX) und da konnten die Airlines nix dafür weil Wetter.
 
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Stefan_

Neues Mitglied
12.01.2024
1
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Also ich buche meine Flüge nicht mit dem Gedanken wo läuft es wie mit Entschädigungen.
Habe ca. 800 Flüge mit SWISS auf dem Buckel und brauchte bislang noch nie nach Entschädigung fragen.
2x bin ich einen Tag später zuhause angekommen (1x AF und 1x LX) und da konnten die Airlines nix dafür weil Wetter.
So will ich das ja auch nicht. Die Eingangsfrage war rein informativ weil ich da ein wenig gegoogelt hatte und keine eindeutige Antwort bekommen habe. Wie gesagt, wenn ich 2 Stunden später ankomme aber sonst alles OK war ist das vollkommen in Ordnung für mich. Entschädigung, auch wenn es nur ein Swiss Gutschein wäre, wäre für mich ein nice2have und nicht für meine Buchung ausschlaggebend.

2023 bin ich auch mit Delta von DUS via ATL nach Vegas geflogen. Und da wäre, ich was eine Entschädigung angeht, ziemlich sicher auch leer ausgegangen. Leider haben die DUS ja den Rücken gekehrt.

Und das Swiss eine Airline ist, wo gar nichts läuft und die im worst-case ihre Passagiere im Regen stehen lassen, das denke ich auch nicht.

Von daher werde ich den Flug einfach buchen... 😉
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.673
2.484
Sehe ich genauso. Ich bin in den letzten Jahren dutzende Male mit LX nach USA und ZA geflogen.

In den ganzen Jahren hatte ich 2x eine Gepäckverspätung und einmal 5h Verspätung wegen eines defekten Flugzeugs. Die Verspätung war allerdings ex DE.

Die Gepäckverspätungen wurden völlig problemlos ganz schnell abgewickelt. Gleiches gilt für die Verspätung - innerhalb 1 Woche 600€ auf dem Konto. Die Flüge waren allerdings auch alle in F gebucht.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.259
3.097

Stefan_77

Neues Mitglied
22.07.2018
7
0
Bin überzeugt und werde mir den Flug buchen. 1h 50min sollten easy reichen zum umsteigen denke ich mal. Koffer gehen ja automatisch durch....
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.673
2.484
Umsteigen in ZRH ist auf jeden Fall angenehmer und wesentlich entspannter als in FRA.