Fluggastrechte Schweiz

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rower2000

Erfahrenes Mitglied
Seit dem 1. Dezember 2006 sind die Fluggastrechte auch in der Schweiz gemäss der EU-Verordnung geregelt.
So klar ist das leider nicht, zumindest nicht wenn man zwischen Recht haben und Recht bekommen unterscheidet. Schweizer RSV lehnen Streitigkeiten bzgl. der Fluggastrechte auf Flügen zwischen der CH und Drittstaaten auch regelmässig wegen mangelnden Erfolgsaussichten ab (bzw zahlen die Entschädigungen anstatt vor Gericht zu gehen). Etwas Hintergrundlektüre mit Urteilen:

Insbesondere Punkt III., Unterpunkt 1 ist relevant. Es ist strittig, ob die übernommene Verordnung auf Verbindungen zwischen der Schweiz und Drittstaaten anwendbar ist oder nur auf Flügen zwischen der EU und der Schweiz. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt kolportiert die erste Ansicht (https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/h...strechte/qestions-and-answers-pax-rights.html, Punkt "Für welche Flüge gelten die Passagierrechte"). Die (erst- und zweitinstanzlichen) Gerichte in der Schweiz sahen das teilweise anders (ZG Basel Stadt, 11.3.2011), während das OG Bern die VO eher für anwendbar hielt.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
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Mein laufendes (bereits an fairplane abgetretenes) Edelweiss Erlebnis: geht um vie-zrh-puj, wobei der Flug auf zrh-puj ca. 8h Verspätung hatte, zurückzuführen auf einen Defekt am Flugzeug, der auf der vorherigen Rotation entstand.

Aus der letzten Edelweiss Stellungnahme:
"...The aircraft that was scheduled to operate the flights from Zurich to Punta Cana was damaged during flight operations and had to be withdrawn from service. The necessary repair took some time, which interrupted the flight rotation.

When making reference to the incident which resulted in this flight irregularity, we are referring to a situation over which we had no influence. It was neither planned nor could be foreseen, and thus is considered to be extraordinary.

...Please note that we consider this case closed. We point out that hiring a lawyer is not pertinent or necessary and therefore represents a breach of the duty to minimize damages
."

VOR ALLEM DEN LETZTEN SATZ EMPFINDE ICH ALS ABSOLUTE FRECHHEIT!!!
 

Sarabi

Aktives Mitglied
03.09.2022
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naja, Standardantwort der Swiss-Truppe, wenn sie wissen das sie zahlen müssen.

Ich hatte vor Jahren mal ein Flug, MXP-ZRH-SFO mit LX. Da hab ich ZRH-SFO verpasst, weil wir durch die Enteisung in MXP viel Zeit verloren hatten. Zahlen wollte LX nicht, also hab ich einen italienischen Anwalt genommen und genau so eine Antwort erhalten.
Wortlaut war damals auch, das LX ja keinen Einfluss auf das Wetter hätte und man doch nicht damit rechnen könne, das man Anfang Januar in MXP ein Flugzeug enteisen müsste.

Hab den Case damals übrigens verloren, weil LX bzw. deren Rechtsverdreher den italienischen Richter davon überzeugen konnte, nicht zuständig zu sein da ich ja Lebensmittelpunkt in der Schweiz habe und deshalb ein Schweizer Gericht zuständig sei. Der Schweizer Richter hat dann sofort der LX recht gegeben, da sie ja nix fürs Wetter können.
Und wer hat dann noch Lust und vor allem das Geld, solche Entscheidungen weiter zu ziehen….

Unverschämtheit ist es trotzdem
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.673
2.484
Ich habe letztes Jahr für 5h Verspätung auf MUC-ZRH-JFK (Flugzeug in ZRH defekt) ohne Diskussion innerhalb von 3 Tagen die 600€ bekommen.
 
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