Sollte der Weiterflug ein Codeshareflug unter OS Flugnummer sein, bist Du auch bei Verspätung von selbigem von der EU Fluggasterechteverordnung geschützt. Das gleiche muesste auch gelten, wenn Du den Anschluss wegen einer Verspaetung des OS Fluges nicht erreichst.
Ich empfehle dazu als spannende Lektüre
https://curia.europa.eu/juris/docum...DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3655005
Was allerdings noch nicht geklärt ist, wie es sich verhält wenn der Anschlussflug unter UA Flugnummer gebucht wurde. Der EuGH stellt dabei in seiner Entscheidung darauf ab, dass der Flug als einheitliche Flugleistung gebucht wurde, so dass es durchaus auch vertretbar ist, den Fall genauso zu werten, wie den CSA Fall. Vielleicht mag das ja mal hemand zum EuGH bringen ;-). Und wenn die Airline Fluege mit sehr sportlicher MCT verkauft, dann sollte dies beim Scheitern auch dieser zuzurechnen sein.
Ich würde dazu allerdings Buch fuehren mit Zeitpunkt Touchdown, Oeffnung der Flugzeugtuere, Passieren Immi, Entgegennahme Koffer (faellt hier wohl weg) und Beginn und Ende des Transfers. Vielleicht bei Google Maps noch einen Screenshot mit der Dauer der verschiedenen Verbindungsslternativen erstellen.
Also, dass OS sich am Ende des Tages einfach entspannt zurueck lehnen kann, das wage ich zu bezweifeln.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass UA Dich bei verpasstem Anschluss ohne Probleme auf die naechste verfuegbare Verbindung umbuchen wird, wenn Du Glueck hast, bekommst Du auch noch einen Hotelvoucher, wenn Du denen erklaerst warum Du es nicht geschafft hast und es ausserhalb Deiner Sphäre lag (das ist aber dann ein Kulanzangebot von UA).
Die EU VO umfasst grds nur Flugunregelmaessigkeiten und die Folgen daraus im Hinblick auf die dortigen Regelungen.
Wenn jetzt beide Fluege puenktlich sind und Du zB 3 Std in der Immi steckst, dann wird es Probleme geben koennen, dass OS sich auf außergewöhnliche Umstaende berufen kann.
Sorry, will Dich hier nicht verwirren, aber das sind so die Dinge, die mir bei der Konstellation durch den Kopf gehen. Ansonsten sind hier im Forum ja auch einige darauf spezialisierte Anwälte unterwegs. Aber vielleicht geht ja alles glatt und Du kommst wie gebucht in Guatemala an …