Flugverschiebung in den Osterferien um 7 Tage - was für Rechte habe ich?

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arturihno

Neues Mitglied
19.02.2020
5
0
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Hallo Liebes Forum,
auch ich stehe vor einem riesen Problem und suche noch nach Lösungen bzw. Antworten, die mir wirklich hinsichtlich meiner Rechte weiterhelfen. Und zwar ist meine Situation wie folgt:
Ich habe bereits im September für drei Personen (darunter ein schulpflichtiges Kind) Hin- und Rückflüge über opodo nach Hurghada gebucht. Ausführende Gesellschaft ist Sunexpress. Hotelbuchung folgte erst kürzlich von mir durch eine seperate Buchung.
Vor 2 Tagen erreichte mich eine SMS auf englisch, dass unser Flug verschoben wurde vom 19.04.2020 13:05h auf 26.04.2020 13:05h. Ich konnte es kaum glauben und rief direkt bei der airline an: aber es stimmt! Sagenhafte 7 Tage. Laut airline kann ich den "wolhgemerkt" Rückflug stornieren oder aber auch intern umbuchen.
Problem bei der ganzen Geschichte: An dem Wochenende gibt es keinen Alternativflug mehr, erst am 20.04.2020 gegen 22:00h durchgeführt von Sunexpress. Auf diesen Flug kann ich intern kostenlos umbuchen, aber: Meine Tochter ist schulpflichtig und muss am 20.04.2020 zur Schule!!!
Eine andere Fluggesellschaft bietet zur gleichen Zeit einen Alternativflug zu einem anderen Flughafen hier in der Nähe an, welcher wesentlich teurer ist (ich schätze mal aufgrund der Restplätze). Mich würde der Rückflug nach Storno bei Sunexpress ca. 800 EUR Aufpreis kosten, was schon der Hammer ist.
Nur zu meinen Fragen:

  1. Was genau habe ich für Rechte? kann ich wirklich nur den Rückflug stornieren oder beide Sunexpress Flüge? Wer würde bei einem Flugstorno die Stornokosten vom Hotel übernehmen? Das sind zur Zeit ca. 300 EUR.
  2. Muss die Fluggesellschaft die Mehrkosten für die Umbuchung auf die andere airline tragen? Oder kommt sie hier fein raus, weil sie mich bereits jetzt über den Flugausfall informiert hat?
Für mich kommt in erster Linie ein Storno nicht infrage, weil eine weitere Person den Urlaub nachgebucht hatte mit einem anderen Rückflug (dieser war nämlich bei Sunexpress bereits ausgebucht).
Über Tipps wäre ich sehr sehr dankbar, da es mir bereits seit 2 Tagen den Kopfschmerzen bereitet und ich nicht weiß, was richtig bzw. falsch ist.


FÜR EURE BEMÜHUNGEN MÖCHTE ICH MICH JETZT SCHON GANZ GANZ HERZLICH BEDANKEN
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.833
1.288
MUC, BSL
Da dürftest du gute Karten haben, die Airline muss dir eine vergleichbare Alternativbeförderung anbieten (Alternative ist kostenfreier Storno). Gerade bei so einer massiven Flugplanänderung gibt es da auch keine zwei Meinungen bezüglich anderer Airlines.

Vereinfacht gesagt, musst du die Airline dazu auffordern dich auf die nächste verfügbare Verbindung umzubuchen. Praktisch wird es aber darauf hinauslaufen, dass sie dich abblitzen lassen, du die Alternativflüge selbst vorstrecken musst und das Ganze dann einklagen.

Wir haben hier im Forum einige kompetente Anwälte, die sich solcher Sachen gerne annehmen.

@Mods ggf. in den EU261-Annullierungsthread verschieben?
 
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ritesa

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
1.502
236
Planet Earth
Nach Hannover? Am 19.4 fliegen Holiday Europe um 14:30 und Nesma Airlines um 15:00, bitte Sunexpress nachdrücklich um Umbuchung auf einen dieser Flüge.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Viel Spass dich mit Opodo und Sunexpress rumzuschlagen.
Geh mal davon aus das beide Partein das hin und her schieben werden und am Ende wie bereits gesagt selber vorstrecken und einklagen
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.502
9.518
HAM
Flug aus einem Drittland mit einer nicht EU-Airline.... sollte ja eigentlich klar sein, dass dieser nicht von der EU261/04 gedeckt ist.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Flug aus einem Drittland mit einer nicht EU-Airline.... sollte ja eigentlich klar sein, dass dieser nicht von der EU261/04 gedeckt ist.
Dann les die Verordnung besser nochmal. Es gibt keine Kompensation aber auf eine zeitnahe Verbindung müssen sie trotzdem umbuchen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wir reden aber schon von der türkischen Sunexpress, nicht von der deutschen Sunexpress, ja?

Dann wäre die VO in der Tat nicht anwendbar. Auch nicht nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung.

Dann gilt Werkvertragsrecht. Heißt, dass er sich in jedem Fall den Preis erstatten lassen kann. Und zwar im Zweifel den für Hin- und Rückflug.

Ob auch mögliche Vermögensschäden zu erstatten sind, steht auf einem anderen Blatt. Also z.B. die Kosten für einen selbst gebuchten Ersatzflug etc.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.797
3.455
Corona-Land
unser Flug verschoben wurde vom 19.04.2020... erst am 20.04.2020 gegen 22:00h durchgeführt von Sunexpress. Auf diesen Flug kann ich intern kostenlos umbuchen, aber: Meine Tochter ist schulpflichtig und muss am 20.04.2020 zur Schule!!!

1. Das ist doch nur eine Verschiebung um einen Tag.
Hat deine Tochter am 20. April ABI Prüfung oder ähnliches?

2. Kann nicht jede Airline bis 14 Tage vorher jeden Flug absagen?
Ohne jede Entschädigung?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.502
9.518
HAM
Wir reden aber schon von der türkischen Sunexpress, nicht von der deutschen Sunexpress, ja?

Dann wäre die VO in der Tat nicht anwendbar. Auch nicht nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung.

Dann gilt Werkvertragsrecht. Heißt, dass er sich in jedem Fall den Preis erstatten lassen kann. Und zwar im Zweifel den für Hin- und Rückflug.

Ob auch mögliche Vermögensschäden zu erstatten sind, steht auf einem anderen Blatt. Also z.B. die Kosten für einen selbst gebuchten Ersatzflug etc.


Sagte ich ja.
 
M

Mcflyham

Guest
...
Vor 2 Tagen erreichte mich eine SMS auf englisch, dass unser Flug verschoben wurde vom 19.04.2020 13:05h auf 26.04.2020 13:05h. Ich konnte es kaum glauben und rief direkt bei der airline an: aber es stimmt! Sagenhafte 7 Tage. Laut airline kann ich den "wolhgemerkt" Rückflug stornieren oder aber auch intern umbuchen.
Problem bei der ganzen Geschichte: An dem Wochenende gibt es keinen Alternativflug mehr, erst am 20.04.2020 gegen 22:00h durchgeführt von Sunexpress. Auf diesen Flug kann ich intern kostenlos umbuchen, aber: Meine Tochter ist schulpflichtig und muss am 20.04.2020 zur Schule!!!
...

Wie hättet Ihr denn am 19.04.2020 fliegen können, wenn deine Tochter am 20.04.2020 noch zur Schule muss??? :confused:
 
M

Mcflyham

Guest
Ahja, Rückflug! :doh:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
 

arturihno

Neues Mitglied
19.02.2020
5
0
Erstmal danke für die rege Diskussion. Ja genau, es handelt sich um einen Rückflug nach Hannover. Die Alternativen wären super!!!
ich habe sunexpress auch gerade per mail darüber informiert, dass ausdrücklich auf einen dieser Flüge umgebucht werden soll!

Ehrlich gesagt verspreche ich mir nichts von der Antwort. Wie sieht es denn aus, wenn ich den Flug vorstrecken und die Mehrkosten einklagen? Wie groß ist die Chance nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Ansonsten wäre die einfachste Lösung, auf den 20.4. intern umzubuchen und das Bußgeld vom Schulamt in Kauf zu nehmen
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bußgeld v. Schulamt wirst du kaum bekommen. Kannst ja nachweisen, zulässig gebucht zu haben. Wenn das nicht reicht...

Was die andere Frage anbelangt, hängt das von vielen Faktoren ab. Ist halt Werkvertragsrecht. Klar ist daher nur, dass du dein Geld zurückverlangen kannst. Womöglich besteht auch ein Schadensersatzanspruch, da die Airline euren Vertrag einseitig geändert hat. Aber da sind dann ggf. auch die ABB der Airline zu berücksichtigen. Und wenn's ganz blöd läuft, ist türkisches Recht anzuwenden. Ich würde, falls irgend möglich, Streit vermeiden und das Kind halt einen Tag später zur Schule schicken.
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.548
81
HAJ
Falls du aus Hannover bzw. Niedersachsen kommst, die Osterferien enden am 14.04., sodass dein Kind am 15.04 eigentlich wieder zur Schule muss.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.490
9.686
BRU
Was genau habe ich für Rechte? kann ich wirklich nur den Rückflug stornieren oder beide Sunexpress Flüge?

Wenn auf einem Ticket gebucht, müsstest Du auch das ganze Ticket (Hin- und Rückflug) stornieren können. Etwa, wenn es billiger käme, r/t-Ticket mit einer anderen Airline zu buchen, und nicht nur den Rückflug. Oder Du die Reise ganz absagen willst. Und da Abflug ab DE, gilt hier die EU-VO.

Ansonsten frage ich mich schon, was manche Airlines hier noch als "Verschiebung" bezeichnen. De facto geht es hier doch um eine Flugstreichung und - vermutlich automatische - Umbuchung auf den gleichen Flug zum nächsten verfügbaren Datum.
 

Clipper

Erfahrenes Mitglied
27.01.2012
329
93
HAM
Handelt es sich denn wirklich um die türkische Sun Express?
Ich tippe da eher auf die Sun Express Deutschland. Die Türkische hätte doch garkeine Rechte,
als nicht EU Airline auf solchen Strecken. Deshalb gibts doch Sun Express Deutschland.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Handelt es sich denn wirklich um die türkische Sun Express?
Ich tippe da eher auf die Sun Express Deutschland. Die Türkische hätte doch garkeine Rechte,
als nicht EU Airline auf solchen Strecken. Deshalb gibts doch Sun Express Deutschland.

Absolut richtig.

Die Idee einer „deutschen“ SunExpress (SXD) war ja gerade, Deutschland mit Ägypten verbinden zu können. Das hätte eine „türkische“ SunExpress (SXS) mangels entsprechender Verkehrsrechte nicht machen können. Zwar ist SXD eine Tochter der SXS, aber mit eigener Betriebsgenehmigung in Ausübung solcher Verkehrsrechte, die Deutschland bzw. der EU zuteilwerden.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Womöglich besteht auch ein Schadensersatzanspruch, da die Airline euren Vertrag einseitig geändert hat. Aber da sind dann ggf. auch die ABB der Airline zu berücksichtigen. Und wenn's ganz blöd läuft, ist türkisches Recht anzuwenden. Ich würde, falls irgend möglich, Streit vermeiden und das Kind halt einen Tag später zur Schule schicken.

AGB die einem Vertragspartner wesentliche Änderungen am Vertrag ohne Ausgleich zugestehen und dem Verbraucher jedoch keinerlei Änderungsmöglichkeit sind wohl das Paradebeispiel einer "unangemessenen Benachteiligung" im Sinne des 307er des BGB.

Das Problem ist also eher nicht der Schadensersatzanspruch, sondern die mit dessen Durchsetzung verbundenen Vorschußkosten, wenn Sunexpress mauert. Sind dann 3-4 teure Flugtickets plus Anwalt extra. Das will nicht jeder etliche Monate vorstrecken und darum versuchen es manche Airlines. Ist ne Sauerei, aber betriebswirtschaftlich lohnenswert vermutlich.

Hier hilft nur sehr nachdrücklich die Umbuchung auf vertretbare Flüge einzufordern und ansonsten scharf nachzudenken, ob man bereit ist für den Osterurlaub zu kämpfen und was die noch vertretbarste Alternative ist. Hängt es nur an einem Tag, kann man vermutlich was mit der Schule drehen. Ich dachte aber es geht um ne Woche und Unterkunft ist schon gebucht.