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Nicht wirklich, ist aber selbst hier im Forum ein Ammenmärchen, das rege am Leben gehalten wird.
Ohne Entschädigung ist doch korrekt. Aber nicht ohne Umbuchung auf die frühstmögliche Alternative.
Nicht wirklich, ist aber selbst hier im Forum ein Ammenmärchen, das rege am Leben gehalten wird.
Verlangen, bis zu einem späteren Flug kostenlos untergebracht und versorgt zu werden. Ggf. auch hier wieder in Vorleistung gehen. Das klärt die Frage möglicher Hotel-Kosten.
Daran habe ich meine Zweifel.
Klar, dem Pax steht nach Art. 8 Abs. 1 lit. b) und c) die "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze" zu.
Aber: Art. 9 Abs. 1 lit c.) sieht eine Hotelunterbringung nur für den Fall vor, wenn ein Aufenthalt auch "notwendig" ist. Diese Notwendigkeit ist doch hier nicht gegeben: Es gibt ja - ein User hat darauf hingewiesen - zwei alternative Beförderungen am Tag des annullierten Flugs, d.h. am 19. April 2020. Wenn der Pax diese und damit die Wahlmöglichkeit der Beförderung zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" nach Art. 8 Abs. 1 lit. b) nicht wahrnimmt, was (s.o.) sein gutes Recht ist, sondern zu einem späteren Termin nach seinem Belieben reisen will auf Grundlage von Art. 8 Abs. 1 lit. c), dann ist doch ein damit verbundener Aufenthalt zwar zulässig, aber nicht "notwendig".
Mal anders: Wenn eine Airline einen Flug streicht und zig Ersatzbeförderungen anbietet, die der Pax alle ablehnt, weil er sein Recht nach Art. 8 Abs. 1 lit. c) ausübt und einen Alternativflug sechs Monate später wünscht, muss dann die Airline ein halbes Jahr die Hotelkosten des Pax tragen? Wohl nein, denn "notwendig" sind diese zusätzlichen Nächte nicht.
Wie malschauen schreibt.
Kommt schon drauf an, was dir angeboten wird.
Schwer, dem Pax den Vorwurf zu machen, sich nicht selbst eine Ersatzbeförderung gebucht zu haben.
Ist das Angebot derart, dass du ohne Übernachtung nicht auskommst, geht das auf Kosten der Airline.
Sofern der Fluggast gem. Art. 8 Abs. 1 lit. c für eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt optiert, soll er seines Anspruchs auf Hotelunterbringung verlustig werden, wenn der frühestmögliche Alternativflug noch am gleichen Tag hätte stattfinden können, während die gewünschte spätere Beförderung erst am darauf folgenden Tag (oder noch später) erfolgt. Dieser Vorgabe der KOM ist zuzustimmen. Sie steht im Übrigen mit dem hiesigen Ansatz im Einklang, dem Reisenden die „Betreuungsleistungen“ stets so lange zu gewähren, wie sie im Falle eine(s) frühestmöglicheanderweitige Beförderung bzw. Rückflugs hätten erbracht werden müssen
Wir müssen jetzt aber nicht über jedes Thema eine Grundsatzdiskussion führen. Oder?
Ohne Entschädigung ist doch korrekt. Aber nicht ohne Umbuchung auf die frühstmögliche Alternative.
Nur was soll eine Diskussion, wonach Hotelübernachtungen angeblich nur bis zum frühestmöglichen Ersatzflug anzubieten sind? Rein praktisch, meine ich.
Zumal das nicht mal der Wortlaut sagt. Vielmehr geht die VO davon aus, dass zügig Ersatz angeboten wird, und bis dahin "nötige" Übernachtungen sind halt zu stellen.
Sofern der Fluggast gem. Art. 8 Abs. 1 lit. c für eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt optiert, soll er seines Anspruchs auf Hotelunterbringung verlustig werden, wenn der frühestmögliche Alternativflug noch am gleichen Tag hätte stattfinden können, während die gewünschte spätere Beförderung erst am darauf folgenden Tag (oder noch später) erfolgt. Dieser Vorgabe der KOM ist zuzustimmen. Sie steht im Übrigen mit dem hiesigen Ansatz im Einklang, dem Reisenden die „Betreuungsleistungen“ stets so lange zu gewähren, wie sie im Falle eine(s) frühestmöglicheanderweitige Beförderung bzw. Rückflugs hätten erbracht werden müssen
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Daher ja auch meine Kritik, dass wir hier unnötig eine dogmatische Diskussion führen. Denn die VO mutet betroffenen Fluggästen nur dann zu, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu tragen, wenn sie mit allen relevanten Informationen versorgt worden sind.
Wurden jetzt 50€ für die Umbuchung bezahlt?!?
Nach Rückkehr werde ich die Hotelkosten einfordern.