Flugverschiebung in den Osterferien um 7 Tage - was für Rechte habe ich?

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Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
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ZRH
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Alles in einem wäre es wohl günstiger, wenn ich den flugstorniert und wieder neu gebucht hätte. Doch wollte ich jetzt nicht das Risiko eingehen und auf mein Geld warten.

ich weiss, nützt Dir jetzt in diesem Fall nichts, aber beim nächsten Mal pauschal buchen.
Schont die Nerven, glaub es mir.

Wir hatten auch mal nen Flughafenwechsel von Bremen vormittags auf Hannover 2 Uhr nachts, in die Türkei damals als die Krise losging. Völlig inakzeptabel.
Machen konnten sie nichts (TUI), aber konnten ohne Probleme kostenlos stornieren.
Hing wahrscheinlich mit mangelnder Nachfrage zusammen.
Am Ende hatte ich sogar noch einen kleinen Währungsgewinn, da in EUR gebucht und in CHF bezahlt.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.939
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Mein Tipp, sofern die Flüge nun alle so bestätigt sind wie "gewünscht": am besten mit den weiteren Schritten warten, bis ihr wieder zu Hause seid. Wenn da jetzt jemand bei XQ anfängt an den Tickets herumzuspielen wegen irgendwelchen Forderungen wäre mir das Risiko zu hoch, dass jemand das Ticket wieder zerschießt und neue Probleme auftreten.

Wir hatten hier ja auch schon Fälle, wo zB bei LH wegen der Erstattung einer Sitzplatzreservierung mal gleich der Rückflug storniert wurde.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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940
CGN
Ich finde nicht, dass das unnötig und dogmatisch ist, sondern hochgradig praktisch.

aber auch praktisch betrachtet würde ich eher mit 150 Euro in Vorleistung gehen (auch wenn das Risiko, darauf sitzenzubleiben, größer ist), für die ich ja immerhin noch einen Tag mehr Urlaub bekomme, als mit irgendwas kleinem vierstelligen für die Alternativflüge, nur weil da das Zurückholen rechtlich klarer sein müsste.

Und es gibt sicherlich Leute, die bzgl. "notfalls per Anwalt zurückholen" ängstlicher sind und/oder eher überlegen müssen, ob sie für einen Zeitraum von evtl. mehreren Monaten eine vierstellige Summe entbehren können.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
aber auch praktisch betrachtet würde ich eher mit 150 Euro in Vorleistung gehen (auch wenn das Risiko, darauf sitzenzubleiben, größer ist), für die ich ja immerhin noch einen Tag mehr Urlaub bekomme, als mit irgendwas kleinem vierstelligen für die Alternativflüge, nur weil da das Zurückholen rechtlich klarer sein müsste.

Und es gibt sicherlich Leute, die bzgl. "notfalls per Anwalt zurückholen" ängstlicher sind und/oder eher überlegen müssen, ob sie für einen Zeitraum von evtl. mehreren Monaten eine vierstellige Summe entbehren können.

Klar. Aber ich sagte es hier schon einmal: Es gibt doch im Grunde zwei Möglichkeiten:

(1) Ryanair kümmert sich - wider Erwarten - um Hotel und Transport. In der berechtigten Annahme, dass es nicht dasselbe Hotel sein wird, in dem der TO seine Woche zuvor verbringt, muss er also hier (bis mittags) auschecken, irgendwann und irgendwie im Laufe des geplanten Abreisetags zu dem anderen von FR organisierten Hotel (Ibis Budget?) und dort (ab nachmittags) einchecken und von ebenda am Folgetag mit einem Massentransport (Sammelbus gegen Mittag?) zum Airport, um von dort abends abzufliegen. Ob das wirklich "ein Tag mehr Urlaub" ist, oder sind das nicht einfach nur zwei Tage purer Stress?

(2) Ryanair kümmert sich nicht (siehe Beitrag #45) und der TO nimmt alles in die eigene Hand - dann gewinnt er wohl wirklich "noch einen Tag Urlaub", aber muss erstmal in Vorleistung treten und sich dann das Geld (Hotel, versäumter Transport, neuer Transport, Verpflegung) ebenso nach Rückkehr zurückholen, aller Voraussicht (und Erfahrung) nach unter Zuhilfenahme Dritter (Anwalt?) und mit den von Dir beschriebenen Folgen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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1.828
Ich hoffe doch, dass sich wenn dann SunExpress Deutschland um das Hotel kümmert. Auf ein Angebot von Ryanair würde ich im konkreten Fall eher nicht eingehen, wer weiss, was die dann für Hotel und Transport abrechnen. ;)
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.090
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CGN
(1) Ryanair kümmert sich - wider Erwarten - um Hotel und Transport. In der berechtigten Annahme, dass es nicht dasselbe Hotel sein wird, in dem der TO seine Woche zuvor verbringt, muss er also

... damit leben, dass sich sein Urlaub um 150 Euro für das eigene Hotel verteuert hat, die er nicht wiederbekommen wird (weil er statt dessen ja kostenlos das Ibis Budget, das Sun Express ihm gestellt hat, hätte nutzen können).

(2) Ryanair kümmert sich nicht (siehe Beitrag #45) und der TO nimmt alles in die eigene Hand - dann gewinnt er wohl wirklich "noch einen Tag Urlaub", aber muss erstmal in Vorleistung treten und sich dann das Geld (Hotel, versäumter Transport, neuer Transport, Verpflegung) ebenso nach Rückkehr zurückholen, aller Voraussicht (und Erfahrung) nach unter Zuhilfenahme Dritter (Anwalt?) und mit den von Dir beschriebenen Folgen.

Auch dann muss er damit leben, dass sein Urlaub im schlimmsten Fall 200 Euro teurer geworden ist (Hotel, Einschreiben, Mahnbescheid ... mehr würde ich da nicht reininvestieren).

Mehrkosten für den Flughafen-Transfer, noch dazu doppelte (wie das - NoShow-Strafgebühr?) würde ich jetzt erstmal nicht als selbstverständlich ansehen, und dass man bei einem zusätzlichen Urlaubstag im gleichen Hotel (mit gleich gutem Frühstück, ggf. HP/VP/AI) auch einen zusätzlichen Tag Verpflegungskosten hat, ist jetzt nichts, über das man sich ärgern braucht.

Dass das alles nicht das ist, was der OP ursprünglich mal gebucht hatte. Aber es sind 150-200 Euro für einen vollwertigen Urlaubstag (ein paar Wochen vorher bekannt, also auch gut planbar/nutzbar). Und zumindest eine kleine Chance, dass man davon auch was wiederbekommt.

Dein Vorschlag wäre, mindestens mal 1200 Euro für Ersatzflüge auf den Tisch zu legen und dann in Urlaub fliegen. Dass Sun Express das bis dahin freiwillig bezahlt hat, ist auch nicht so wahrscheinlich. Also ist die Urlaubsfreude von der ständigen Überlegung, ob das Geld auch wirklich kommt, getrübt. Und wenn er ganz viel Pech hat, kommt vier Tage vor Abflug irgend eine Ausrede, mit der Sun Express sich versucht zu drücken, dann ist die schlechte Laune im Urlaub vorprogrammiert. Alles vorausgesetzt, dass sich diese Familie es überhaupt leisten kann, eine vierstellige Summe über einen ungewissen Zeitraum vorzustrecken; ich kenne genug Familien, die da mehr als einmal schlucken und nachdenken müssten.

Ich würde 150 Euro für einen Tag mehr Urlaub weiterhin als die bessere Alternative ansehen.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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1. Das ist doch nur eine Verschiebung um einen Tag.
Hat deine Tochter am 20. April ABI Prüfung oder ähnliches?

2. Kann nicht jede Airline bis 14 Tage vorher jeden Flug absagen?
Ohne jede Entschädigung?

Du hast noch nie was von Schulpflicht gehört? Und von Verträgen die einzuhalten sind auch nicht.... Es geht nicht um Entschädigung, sondern um Vertragserfüllung. Das war ein Beitrag ohne jeden Wert.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.710
4.417
Das war ein Beitrag ohne jeden Wert.

Wenn auf der Rückreise aus dem Erholungsurlaub eine Verspätung vorliegt, egal ob Auto, Eisenbahn oder Flugzeug, ist das für mich eine ausreichende Entschuldigung für das Versäumen eines Schultages.

Dann diskutier das mal z.B. mit den bayerischen Schulbehörden, die z.B. in Memmingen durch die Bundespolizei am Flughafen Kinder abfangen und Anzeigen schreiben lassen. Und ob denen (und auch objektiv) eine seit Wochen bekannte Flugumbuchung reicht, ist sehr zweifelhaft. Du willst Dich gar nicht damit anlegen, insofern mag das eine Entschuldigung sein, ob es eine ist, wird anderswo entschieden. Und Dein Hinweis zur freien Stornierungsmöglichkeit des ausführenden Luftverkehrsunternehmens war schlicht und ergreifend falsch.
 
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jodost

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23.10.2011
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Dann diskutier das mal z.B. mit den bayerischen Schulbehörden, die z.B. in Memmingen durch die Bundespolizei am Flughafen Kinder abfangen und Anzeigen schreiben lassen.

Ich weiss nicht, wo Vollzeiturlauber wohnt. Aber zumindest der Ursprungsposter fliegt bis Hannover zurück und kommt ungewollt zu spät an, dem dürfte eine bayerische Landesbehörde, die in Memmingen absichtlich zu früh startende Familien abfangen lässt, herzlich egal sein
 
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09.03.2009
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Ich weiss nicht, wo Vollzeiturlauber wohnt. Aber zumindest der Ursprungsposter fliegt bis Hannover zurück und kommt ungewollt zu spät an, dem dürfte eine bayerische Landesbehörde, die in Memmingen absichtlich zu früh startende Familien abfangen lässt, herzlich egal sein

Dem Ursprungsposter ist das Thema, das der Vollzeiturlauber (und halt nicht Vollzeitschulpflichtige) ins Lächerliche zieht, zu Recht nicht egal. Was bayerische Behörden gemacht haben, war allein die Umsetzung der Rechtslage. Der Ursprungsposter hatte offenbar einen gnädigen Schulleiter, der den Fall aber ausgiebig geprüft hat und pragmentarisch gelöst hat. Ein Anspruch darauf besteht aber gerade nicht, daher kein Grund, das ins Lächerliche zu ziehen (verbunden mit einem Post, an dem sonst auch nichts richtig war)
 

jodost

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23.10.2011
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Dem Ursprungsposter ist das Thema, das der Vollzeiturlauber (und halt nicht Vollzeitschulpflichtige) ins Lächerliche zieht, zu Recht nicht egal.

Sagt auch keiner. Und ich bestreite auch nicht, dass der Weg, das mit der Schule zu klären (und auf eine vernünftige - den Begriff "Gnade" finde ich an der Stelle doch arg übertrieben - Entscheidung zu hoffen), nicht der richtige wäre.

Aber Vollzeiturlaubers Argumente sind so falsch nicht. Am ersten Schultag nach den Osterferien zu fehlen dürfte der Bildung des Kindes nicht ernsthaft schaden. Und eine unfreiwillig aufgetretene Verspätung (nicht mal fahrlässig herbeigeführt, sondern die Eltern sind absolut unschuldig, im Gegenteil, ihnen entsteht sogar finanzieller Schaden) dürfte sowohl im Vorfeld (wenn man es klären kann), noch im Nachgang (wenn es erst während der Reise passiert) ein ausreichendes Argument sein, "straffrei" an diesem Tag zu fehlen (vorausgesetzt, das ist keine gerne wiederholte Masche) - alles andere fände ich doch sehr befremdlich.

Von daher ist Dein Hinweis auf das bayerische Vorgehen am Abflugtag gegen Eltern, die vorsätzlich Schule schwänzen lassen, für mich immer noch unpassend, weil es Äpfel und Birnen vergleicht. Und darum habe ich auch das, was Dich eigentlich stört,

daher kein Grund, das ins Lächerliche zu ziehen (verbunden mit einem Post, an dem sonst auch nichts richtig war)

da nicht wirklich rauslesen können.
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Dem Ursprungsposter ist das Thema, das der Vollzeiturlauber (und halt nicht Vollzeitschulpflichtige) ins Lächerliche zieht, zu Recht nicht egal. Was bayerische Behörden gemacht haben, war allein die Umsetzung der Rechtslage. Der Ursprungsposter hatte offenbar einen gnädigen Schulleiter, der den Fall aber ausgiebig geprüft hat und pragmentarisch gelöst hat. Ein Anspruch darauf besteht aber gerade nicht, daher kein Grund, das ins Lächerliche zu ziehen (verbunden mit einem Post, an dem sonst auch nichts richtig war)

Richtig die Rechtlage ist bezüglich "Sonderurlaub" direkt vor und nach den Ferien nämlich sehr eindeutig, sprich er ist grundsätzlich nicht zulässig "Niedersachsen schreibt da:" Unmittelbar vor und nach den Ferien darf eine Befreiung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.")