ANZEIGE
Hallo liebe Forenmitglieder,
folgendes ist passiert:
Meine Großmutter ist im September 2012 mit Airberlin von TXL nach JFK geflogen.
Der Flug hatte über 8 Stunden Verspätung, daher hatte ich einen Antrag auf Entschädigung gestellt.(09.2012)
Dieser wurde 8 Monate später beantwortet (05.2013) und ich erhielt einen 600€ Gutschein bis gültig bis 31.05.2015.
Daraufhin habe ich eine Auszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 Artikel 7, Absatz 3 gefordert, da meine Großmutter keinen weiteren Flug antreten wollte.
Da weder ich noch meine Großmutter bis 2015 eine Flug angetreten sind, habe ich wiederholt einen Antrag aus Auszahlung gestellt
Diese wurde leider wiederholt abgelehnt und mir wurde mitgeteilt dass ich nur den Gutschein einlösen könne.
Nun habe ich im Juli 2016 einen Flug mit Airberlin gebucht und per Hotline wurde mir mitgeteilt, dass ich den Gutschein noch einlösen könne, nach der Flugbuchung über den Kundenservice
Bei der nachträglichen Einlösung des Gutscheins wurde der jedoch mit folgender Begründung abgelehnt:
Der Gutschein ist laut unseren Unterlagen am 31.05.2015 abgelaufen und wir hätten diesen nur bis zum 31.05.2016 verlängern können.
Wir können daher die gewünschte Verrechnung nicht vornehmen.
Nun meine Fragen:
1) Habe ich noch Anspruch auf die Einlösung des Gutscheins oder einer Auszahlung des Betrages?
Mir ist bewusst dass die 3 jährige Frist zur Geltungmachung der Ansprüche abgelaufen ist. Ich habe es jedoch mehrmals probiert und dies wurde immer abgelehnt.
2)Ist die Gültigkeit des Gutschein überhaupt OK?
Der Flug ging am im Septemper2012 und der Gutschein wurde im Mai 2013 erstellt.
3)Welches Vorgehen würdet ihr mir empfelen?
Vielen Dank
OM
folgendes ist passiert:
Meine Großmutter ist im September 2012 mit Airberlin von TXL nach JFK geflogen.
Der Flug hatte über 8 Stunden Verspätung, daher hatte ich einen Antrag auf Entschädigung gestellt.(09.2012)
Dieser wurde 8 Monate später beantwortet (05.2013) und ich erhielt einen 600€ Gutschein bis gültig bis 31.05.2015.
Daraufhin habe ich eine Auszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 Artikel 7, Absatz 3 gefordert, da meine Großmutter keinen weiteren Flug antreten wollte.
Da weder ich noch meine Großmutter bis 2015 eine Flug angetreten sind, habe ich wiederholt einen Antrag aus Auszahlung gestellt
Diese wurde leider wiederholt abgelehnt und mir wurde mitgeteilt dass ich nur den Gutschein einlösen könne.
Nun habe ich im Juli 2016 einen Flug mit Airberlin gebucht und per Hotline wurde mir mitgeteilt, dass ich den Gutschein noch einlösen könne, nach der Flugbuchung über den Kundenservice
Bei der nachträglichen Einlösung des Gutscheins wurde der jedoch mit folgender Begründung abgelehnt:
Der Gutschein ist laut unseren Unterlagen am 31.05.2015 abgelaufen und wir hätten diesen nur bis zum 31.05.2016 verlängern können.
Wir können daher die gewünschte Verrechnung nicht vornehmen.
Nun meine Fragen:
1) Habe ich noch Anspruch auf die Einlösung des Gutscheins oder einer Auszahlung des Betrages?
Mir ist bewusst dass die 3 jährige Frist zur Geltungmachung der Ansprüche abgelaufen ist. Ich habe es jedoch mehrmals probiert und dies wurde immer abgelehnt.
2)Ist die Gültigkeit des Gutschein überhaupt OK?
Der Flug ging am im Septemper2012 und der Gutschein wurde im Mai 2013 erstellt.
3)Welches Vorgehen würdet ihr mir empfelen?
Vielen Dank
OM