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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich würde mich über hilfreiche Informationen zu folgendem Sachverhalt sehr freuen.
Am 23.03.16 flog ich mit American Airlines von Frankfurt über Dallas nach San Jose in Costa Rica. Aufgrund eines um vier Stunden verzögerten Abflugs in Frankfurt und einer 3:40 Stunden verspäteten Landung in Dallas konnte ich meinen direkten Anschlussflug nach San Jose (der letzte an dem Tag) nicht erreichen. Aus diesem Grund habe ich eine Umbuchung von American Airlines erhalten. Der neue Reiseplan beinhaltete eine Übernachtung in Dallas und zwei Weiterflüge, über Miami nach San Jose. Die Ankunft in San Jose erfolgte ca. 17 Stunden verspätet.
Zum bisherigen Vorgehen:
Antrag auf Entschädigung von 600€ nach EG 261/2004 ist bei American Airlines eingereicht.
American Airlines gibt Eigenverschulden zu, will mir aber lediglich 300€ Entschädigung zahlen, da nach ihrer Interpretation Dallas mein Endziel im Sinne EG 261/2004 darstellt und ich dort nur ca. 3 Stunden und 40 Minute Verspätung gehabt haben soll.
Meine Frage betrifft also die Definition des "Endziels".
Definition laut EG 261/2004:
„Endziel“ den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter
vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen
den Zielort des letzten Fluges..."
Für mich ist das Endziels somit eindeutig San Jose und mir müssten die vollen 600€ zustehen. Es handelte sich bei meinem Ticket um eine einzige Buchung über die American Airlines Webseite (San Jose hin/rück) mit einem E-Ticket. Dallas war hier nur ein Umsteigeort mit einer Umsteigezeit.
Die Sache habe ich mittlerweile über meine Rechtsschutzversicherung an einen Anwalt gegeben. Der ist sich leider nicht ganz sicher, ob der nicht die Gleiche Auffassung wie American Airlines hat. Aus diesem Grund freue ich mich über Eure Rückmeldung.
Viele Grüße und danke fürs Lesen bis hierhin,
Stefan
ich würde mich über hilfreiche Informationen zu folgendem Sachverhalt sehr freuen.
Am 23.03.16 flog ich mit American Airlines von Frankfurt über Dallas nach San Jose in Costa Rica. Aufgrund eines um vier Stunden verzögerten Abflugs in Frankfurt und einer 3:40 Stunden verspäteten Landung in Dallas konnte ich meinen direkten Anschlussflug nach San Jose (der letzte an dem Tag) nicht erreichen. Aus diesem Grund habe ich eine Umbuchung von American Airlines erhalten. Der neue Reiseplan beinhaltete eine Übernachtung in Dallas und zwei Weiterflüge, über Miami nach San Jose. Die Ankunft in San Jose erfolgte ca. 17 Stunden verspätet.
Zum bisherigen Vorgehen:
Antrag auf Entschädigung von 600€ nach EG 261/2004 ist bei American Airlines eingereicht.
American Airlines gibt Eigenverschulden zu, will mir aber lediglich 300€ Entschädigung zahlen, da nach ihrer Interpretation Dallas mein Endziel im Sinne EG 261/2004 darstellt und ich dort nur ca. 3 Stunden und 40 Minute Verspätung gehabt haben soll.
Meine Frage betrifft also die Definition des "Endziels".
Definition laut EG 261/2004:
„Endziel“ den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter
vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen
den Zielort des letzten Fluges..."
Für mich ist das Endziels somit eindeutig San Jose und mir müssten die vollen 600€ zustehen. Es handelte sich bei meinem Ticket um eine einzige Buchung über die American Airlines Webseite (San Jose hin/rück) mit einem E-Ticket. Dallas war hier nur ein Umsteigeort mit einer Umsteigezeit.
Die Sache habe ich mittlerweile über meine Rechtsschutzversicherung an einen Anwalt gegeben. Der ist sich leider nicht ganz sicher, ob der nicht die Gleiche Auffassung wie American Airlines hat. Aus diesem Grund freue ich mich über Eure Rückmeldung.
Viele Grüße und danke fürs Lesen bis hierhin,
Stefan