Flugzeitenänderung und Umbuchung auf Codeshare

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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
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Und das Problem für den Fragesteller dürfte in der Tat sein, dass er vor Gericht ggf. einen Meineid leisten müsste, wenn er bestreitet die Mail nicht erhalten zu haben. Was ja ganz offenkundig der Fall ist. Das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er so eine Straftat begehen möchte.


Es würde gar keine Zeugenbefragung geben und wenn könnte man die Aussage verweigern - Beweispflicht liegt schließlich bei der Airline!

Ich denke es ist inzwischen unstrittig, das es keine Frist gibt!
EU VO 04/261 regelt die Annulierung eindeutig und ohne irgendwelche Fristen!
Andere Airlines lösen das Ganze indem man auf einen Link klicken muss mit dem man die Änderung akzeptiert oder eben nicht
Mir ist leider nicht bekannt was passiert wenn man eine Änderung über den Link nicht akzeptiert das habe ich noch nicht ausprobiert....
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.766
2.725
Es würde gar keine Zeugenbefragung geben und wenn könnte man die Aussage verweigern - Beweispflicht liegt schließlich bei der Airline!

Im Zivlrecht muss im Zweifel jede Seite ihren Vortrag mit Belegen untermauern können. Spannend würde die Sache, wenn es aus irgendwelchen Gründen (z.B. kaufen Sie noch Gepäck, Sitze, was auch immer) eine zweite, dritte, vierte,..., verschickte Mail gibt, in der die neuen Flüge enthalten sind.

Die Aussage "die habe ich alle nicht bekommen" wird irgendwann unglaubwürdig.

Ich frage mich aber, wie sich der TO angesichts der noch nicht konkreten Planung verhalten hätte, wenn es für den vor x Wochen gebuchten Flug auch in den nächsten 8 Monaten keine Änderung gegeben hätte.
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.208
1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wo ist eigentlich das Problem? Und warum will hier jeder ins Zivilrecht hinein?

Die VO sollte das Problem hinreichend lösen - der gebuchte Flug wurde zweifelsfrei annulliert. Somit steht der Fluggast (!) vor der Wahl laut Artikel 8:
- Erstattung
- anderwertige Beförderung frühestmöglich
- anderwertige Beförderung später vorbehaltlich freier Plätze

Ob du das jetzt, 3 Monate oder 3 Tage vor Abflug geltend machst ist dir überlassen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Nach den Buchstaben des Gesetzes nicht. In praxi wird die Airline einfach eine Frist setzen und und aus deren Verstreichen ein Akzeptieren der Umbuchung ableiten.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, scheint die Airline aber keine Frist gesetzt zu haben. Wenn auch aus den Buchstaben des Gesetzes keine Frist ableitbar ist, würde ich einfach sagen gibt es keine. Oder entsteht irgendwie stillschweigend eine solche Frist oder wäre es gegen Treu und Glauben, sich monatelang nicht zu melden und dann kurz vor Abflug zu stornieren? (Ernst gemeinte Frage)
 
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deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.583
702
Aha. Die Airline bricht das Recht. Der Passagier haelt sich an das Recht. Aber der Passagier handelt auf die "nicht feine Art". Diese Einstellung ist merkwuerdig.

Merkwürdig hier ist, dass der Kollege unbedingt kostenlos stornieren will und es wohl auch keinen ersichtlichen Grund gibt (außer die eigene Maximierung) diesen Flug zu stornieren. Genauso merkwürdig ist, dass er von sich aus keine Details zu seinem Flug gibt. Jeder andere wäre froh wenn er zeitnah eine Alternative für seinen Flug bekommen würde.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.792
2.761
FRA
Und der Ticketpreis waere auch mal interessant. Befuerchte Aufwand um ein paar Euro zu sparen.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
entsteht irgendwie stillschweigend eine solche Frist oder wäre es gegen Treu und Glauben, sich monatelang nicht zu melden und dann kurz vor Abflug zu stornieren? (Ernst gemeinte Frage)

Das sehe ich nicht so.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, scheint die Airline aber keine Frist gesetzt zu haben.

Erfahrungsgemaess kommt die Airline irgendwann und sagt "was ist denn nun?" Wenn sie das nicht tut, umso besser.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
In den AGB der Lufthansa steht auch nichts von 14 Tagen Frist.
Die einzige Quelle dieser Information ist wohl diese besagte Email, welche aber ja nicht angekommen ist.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
Merkwürdig hier ist, dass der Kollege unbedingt kostenlos stornieren will und es wohl auch keinen ersichtlichen Grund gibt (außer die eigene Maximierung) diesen Flug zu stornieren.

Das Wahlrecht aus Artikel 8 ist auch nicht an hochstehende Motive angeknuepft. "Die Fluggaeste koennen waehlen" und "nach Wunsch des Fluggastes" heisst es dort. Somit ist die einzig notwendige Begruendung "Weil ich das so will."

Jeder andere wäre froh wenn er zeitnah eine Alternative für seinen Flug bekommen würde.

Ich glaube, jeder andere waere froh, wenn die Airline einfach ohne rumzueiern die geschuldete Leistung wie gebucht erbringt.
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, scheint die Airline aber keine Frist gesetzt zu haben. Wenn auch aus den Buchstaben des Gesetzes keine Frist ableitbar ist, würde ich einfach sagen gibt es keine. Oder entsteht irgendwie stillschweigend eine solche Frist oder wäre es gegen Treu und Glauben, sich monatelang nicht zu melden und dann kurz vor Abflug zu stornieren? (Ernst gemeinte Frage)

Definitiv 3 Monate vor Abflug ist alles geklärt!
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Im Zivlrecht muss im Zweifel jede Seite ihren Vortrag mit Belegen untermauern können. Spannend würde die Sache, wenn es aus irgendwelchen Gründen (z.B. kaufen Sie noch Gepäck, Sitze, was auch immer) eine zweite, dritte, vierte,..., verschickte Mail gibt, in der die neuen Flüge enthalten sind.

Die Aussage "die habe ich alle nicht bekommen" wird irgendwann unglaubwürdig.



Ich frage mich aber, wie sich der TO angesichts der noch nicht konkreten Planung verhalten hätte, wenn es für den vor x Wochen gebuchten Flug auch in den nächsten 8 Monaten keine Änderung gegeben hätte.

zu 1.
Stimmt aber so weit sind wir nicht....es gibt ja keine Vielzahl von Mail und das scheint auch nicht relevant zu sein - ob und wann eine Mail kommt.....
Selbstverständlich werde ICH keinerlei Änderung an der Buchung in irgendeiner Form vornehmen -> Gepäck etc.

In dem Zusammenhang ist auch zu erwähnen - LH schreibt NICHT was geändert wurde....- Es wird auch KEINE Frist kommuniziert oder darauf hingewiesen, dass man sich Melden soll bei Problemen.....

Überschrift der Mail:
Buchungsaenderung, Abflug am xx Quartember 2019

tatsächlich ist aber die relevante Änderung der Rückflug in 2020!
Der Hinflug hat sih nur 10 Minuten verschoben.....da kann man das wirklich leicht übersehen!

zu 2.
No show und Erstattung der ersparten Aufwendungen durch LH
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Merkwürdig hier ist, dass der Kollege unbedingt kostenlos stornieren will und es wohl auch keinen ersichtlichen Grund gibt (außer die eigene Maximierung) diesen Flug zu stornieren. Genauso merkwürdig ist, dass er von sich aus keine Details zu seinem Flug gibt. Jeder andere wäre froh wenn er zeitnah eine Alternative für seinen Flug bekommen würde.

Vielleicht könnten sich die Lebensumstände ggf. "mittelfristig" ändern - meine Mutter ist erkrankt, ob sie Weihnachten noch lebt, hängt vom Therapie-Erfolg ab......ohne Mutter ist die Reise sinnlos!
 
Zuletzt bearbeitet:

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Also meine letzte Lufthansa-Änderungsinfomail hat oben angefangen mit:
Lufthansa meinte:
Bitte beachten Sie, dass sich in Ihrer Buchung eine Änderung der Flugzeit auf der Strecke von MONTREAL QC nach MUNICH DE ergeben hat, den Sie dem aktualisierten Reiseverlauf entnehmen können. Falls sich dadurch für Sie die Notwendigkeit einer Umbuchung ergibt, wenden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Nachricht an Ihren Lufthansa Ansprechpartner. Wir informieren Sie gerne über mögliche Alternativen.
Umbuchungsanfragen, die später als 14 Tage nach der Flugplanänderung eingehen, gelten nicht als "unfreiwillig" und unterliegen daher den ursprünglichen Tarifbestimmungen.
Oben in einem grauen Balken. Schau nochmal ob wirklich nix solches dasteht.
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Das sehe ich nicht so.



Erfahrungsgemaess kommt die Airline irgendwann und sagt "was ist denn nun?" Wenn sie das nicht tut, umso besser.
So kenne ich das von United - die kommen meist ca. 4 Wochen vor Abflug eine Mail mit einer Aufforderung die Änderung zu akzeptieren oder sich zu melden......reagiert man nicht - kommt alle 3 Tage eine neue Mail mit der Aufforderung...
Akzeptanz auf der website in der Buchung oder per Link in der Mail
Keine Ahnung was pasiert wenn man diese Aufforderungen konsequent ignorieren würde!
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
In den AGB der Lufthansa steht auch nichts von 14 Tagen Frist.
Die einzige Quelle dieser Information ist wohl diese besagte Email, welche aber ja nicht angekommen ist.

In der Mail steht KEINE Frist!

Die 14 Tage hatte ich mal als Ausrede bei einer Änderung die nicht so gravierend war und man wollte mich nicht auf OA umbuchen.....das kam " Umbuchung geht nur innerhalb von 14 Tagen nach Änderung!" als Ausrede von LH!:rolleyes:
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Also meine letzte Lufthansa-Änderungsinfomail hat oben angefangen mit:

Oben in einem grauen Balken. Schau nochmal ob wirklich nix solches dasteht.

Interessant!
Bei mir steht nur:

Wichtiger Hinweis
oK_PXGZF6OHDc2Qm75rC4Ejyper5UX7PZ5muNpMd2DynDsfDF35NNlu4dcCxXbGg9X6XrOejXQmCYGgNGtx8aileiVNf-zg=s0-d-e1-ft
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Sitzplatzreservierungen aufgrund einer Flugplanänderung oder eines Fluggerätewechsels geändert haben. Wir haben Sie auf einen gleichwertigen Sitzplatz innerhalb der ursprünglich gebuchten Kategorie umgesetzt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Deshalb war mir die gravierende Änderung beim Rückflug auch erst nicht aufgefallen!
Sitzplätze waren mir ja erst mal egal.....
Vielleicht weisen sie absichtlich nicht auf die Annulierung und Umbuchung auf ein Codeshare hin?:confused::eek:

Da war also die Frist bei Dir drin - bei mir nicht!
Bleibt aber die Frage ob diese Frist juristisch auch Bestand hat:confused:.....denn diese Frist hat LH sich ja nun einfach mal so ausgedacht!:rolleyes:
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
@Germanfflyer, nur ein kleiner Tipp am Rande: Je mehr Details du preisgibst umso besser kann deine Buchung identifiziert werden (z.B. der Preis auf den Cent genau). Gehe mal davon aus, dass hier auch Lufthanseaten mitlesen. Solltest Du dann in einer offiziellen Kommunikation zu LH oder gar in einem Gerichtsverfahren behaupten, du hättest bestimmte Infos nicht erhalten oder nicht wahrgenommen während du genau identifiziert werden konntest, kann dir natürlich zur Last gelegt werden, dass du nicht die Wahrheit schreibst / sagst.
Wenn du aber 100%ig auf die Argumente von Airsicknessbag baust, dass es keine Frist gibt und du nur von deinem Recht gebrauch machst, sehe ich kein Problem.
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
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@Germanfflyer, nur ein kleiner Tipp am Rande: Je mehr Details du preisgibst umso besser kann deine Buchung identifiziert werden (z.B. der Preis auf den Cent genau). Gehe mal davon aus, dass hier auch Lufthanseaten mitlesen. Solltest Du dann in einer offiziellen Kommunikation zu LH oder gar in einem Gerichtsverfahren behaupten, du hättest bestimmte Infos nicht erhalten oder nicht wahrgenommen während du genau identifiziert werden konntest, kann dir natürlich zur Last gelegt werden, dass du nicht die Wahrheit schreibst / sagst.
Wenn du aber 100%ig auf die Argumente von Airsicknessbag baust, dass es keine Frist gibt und du nur von deinem Recht gebrauch machst, sehe ich kein Problem.

Danke Dir!
Aber schon klar... deshalb der Preis nur ein Näherungswert...:D
Ich gehe davon aus dass spätestens mit Einschalten eines Anwalts meinersets - LH nicht das Risiko eines Gerichtsverfahrens und eines Referenz Urteils eingehen wird!:confused:
Die wären ganz schön bescheuert wenn die solch ein Risiko einzugehen...anstatt den Platz neu zu verkaufen - der Flug wird so oder so ausgebucht sein Hin wie zurück....

Aber es ist wichtig seine Rechtslage zu kennen und Argumente zu haben....damit man dann vorbereitet in die Diskussion geht und es hoffentlich ohne Anwalt gelöst wird!(y)
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.390
BRU
Wo ist eigentlich das Problem? Und warum will hier jeder ins Zivilrecht hinein?

Die VO sollte das Problem hinreichend lösen - der gebuchte Flug wurde zweifelsfrei annulliert. Somit steht der Fluggast (!) vor der Wahl laut Artikel 8:
- Erstattung
- anderwertige Beförderung frühestmöglich
- anderwertige Beförderung später vorbehaltlich freier Plätze

Ob du das jetzt, 3 Monate oder 3 Tage vor Abflug geltend machst ist dir überlassen.

Es steht da aber umgekehrt auch nicht, dass der Kunde, wenn die Airline ihn nachweislich 8 Monate vor dem Flugdatum informiert hat, mit gleichzeitiger Zusendung einer Ersatzbeförderung, sich bis zum letzten Moment Zeit lassen darf. Und die Airline solange den Platz auf dem neuen Flug reserviert halten muss, ohne zu wissen, ob der Pax den Flug überhaupt will....

Als juristischer Laie sehe ich das Problem hier eher in der Art und Weise der Information seitens LH (einfache E-Mail, ohne dass der Kunde die Annahme / Ablehnung / Kenntnisnahme bestätigen muss, wie das etwa bei anderen Airlines der Fall ist), und nicht daran, dass LH eine Frist für kostenlose Umbuchungen / Stornierung setzt. Und 14 Tage empfinde ich hier durchaus angemessen.
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
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300x250
Es steht da aber umgekehrt auch nicht, dass der Kunde, wenn die Airline ihn nachweislich 8 Monate vor dem Flugdatum informiert hat, mit gleichzeitiger Zusendung einer Ersatzbeförderung, sich bis zum letzten Moment Zeit lassen darf. Und die Airline solange den Platz auf dem neuen Flug reserviert halten muss, ohne zu wissen, ob der Pax den Flug überhaupt will....

Als juristischer Laie sehe ich das Problem hier eher in der Art und Weise der Information seitens LH (einfache E-Mail, ohne dass der Kunde die Annahme / Ablehnung / Kenntnisnahme bestätigen muss, wie das etwa bei anderen Airlines der Fall ist), und nicht daran, dass LH eine Frist für kostenlose Umbuchungen / Stornierung setzt. Und 14 Tage empfinde ich hier durchaus angemessen.

Es steht immer nur was man darf....und das eben ohne Frist in diesem Falle - sonst wären die Fristen aufgeführt!

LH hat ja den Pax gar nicht informiert bzw. nur durch die Hintertür und gefragt ob das so OK ist haben sie mal ganz und garnicht!

Stimme zum kleinen Teil zu....aber LH ist nicht bei wünsche Dir was!:rolleyes:
Nachweislich ist derzeit gar nix im Gegenteil....es wurde über SITZPLATZÄNDERUNG informiert!:eek::-(
LH hat den Vertrag verletzt......also ist Ihnen auch zuzumuten, das sie nun etwas warten müssen bis der Kunde sich entscheidet und wenn es keine Frist gibt - nicht mal die fiktive 14 Tage Frist von LH wurde kommuniziert!!!
Dann müssen sie sich eben an das Gesetz halten und das kennt ganz offensichtlich keine Fristen für die Annahme der Änderung!(y)
 
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