Flugzeitenänderung und Umbuchung auf Codeshare

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.393
BRU
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Ich denke, diese E-Mails zu den Zeitenänderungen sind in der Tat ein Punkt, wo sich die miserable IT auch zu Gunsten des Kunden auswirken kann. Unklar, keine Bestätigung verlangt, oft nicht klar ersichtlich, was sich geändert hat….

Wobei ich bei meinen letzten entsprechenden Mails sagen muss, dass immerhin unter dem entsprechenden Segment tatsächlich „confirmed, schedule change“ stand. Waren durchgehend Änderungen zwischen 10 und 30 Minuten, die einem sonst vermutlich gar nicht aufgefallen wären.

Daneben aber auch so unsinnige Hinweise wie dass ich Sitzplätze und Sondermenü neu buchen müsse, obwohl sich daran absolut gar nichts geändert hat (da eben nur Zeitverschiebung um 10 Minuten).

Wie gesagt: Diese Mails und Hinweise bei Aufruf auf der LH-Website sind hier teilweise unklar bis irreführend – was im Falle eines Prozesses sicher nicht zu Gunsten von LH ausfallen wird.
 

prosenator

Reguläres Mitglied
21.03.2016
36
28
Ich sehe die Sache so; Jemand möchte maximieren und ist in jedem Falle auf „Krawall“ aus. Ärger auf Teufel komm raus und wenn es sein muß über ein Gericht. Vielleicht bis zum EuGH?

Es gibt eine Änderung, die bekomme ich häufiger. Mal wird der Flug zehn Minuten hin- oder hergeschoben, Malerin Zubringer gekappt und ich muß eine Stunde früher los.

Den 14 Tage Hinweis erhalte ich dabei immer!

Ich nehme es locker und nehme mir vor, in der Lounge einen Kaffee (Hinflug) oder ein Bier (Rückflug) mehr zu trinken. Bei einem größeren Terminproblem buchte mich das Servicecenter

- freundlich
- ideenreich
- unkompliziert
- kostenfrei

(nochmals vielen Dank hierfür, ihr LH Mitleser)

um.


Das alles ohne Krawall, ohne Gericht.

Warum muß es immer Menschen geben, die Recht haben wollen und mit der Hammermethode dieses auch durchsetzen möchten?

Haben diese Menschen kein schönes Leben? Keine ausgefüllte Freizeit? Oder fühlen sie sich einsam und ausgegrenzt und buhlen um Aufmerksamkeit?
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Ich sehe die Sache so; Jemand möchte maximieren und ist in jedem Falle auf „Krawall“ aus. Ärger auf Teufel komm raus und wenn es sein muß über ein Gericht. Vielleicht bis zum EuGH?

Es gibt eine Änderung, die bekomme ich häufiger. Mal wird der Flug zehn Minuten hin- oder hergeschoben, Malerin Zubringer gekappt und ich muß eine Stunde früher los.

Den 14 Tage Hinweis erhalte ich dabei immer!

Ich nehme es locker und nehme mir vor, in der Lounge einen Kaffee (Hinflug) oder ein Bier (Rückflug) mehr zu trinken. Bei einem größeren Terminproblem buchte mich das Servicecenter

- freundlich
- ideenreich
- unkompliziert
- kostenfrei

(nochmals vielen Dank hierfür, ihr LH Mitleser)

um.


Das alles ohne Krawall, ohne Gericht.

Warum muß es immer Menschen geben, die Recht haben wollen und mit der Hammermethode dieses auch durchsetzen möchten?

Haben diese Menschen kein schönes Leben? Keine ausgefüllte Freizeit? Oder fühlen sie sich einsam und ausgegrenzt und buhlen um Aufmerksamkeit?

Thema verfehlt - 6 setzen!:rolleyes:
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Aha - 50 überflüssige Beiträge. In den AGB steht auch nichts von 14 Tagen. Und in der EU-Verordnung auch nicht.

Also alles "fiktiv".

Fairer Weise muss man sagen LH ist nicht die einzige Firma, die sich irgendwelche Regeln und Gesetze ausdenkt und den Kunden "verkauft"!:rolleyes:
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.131
861
Das ist der unverschämteste Thread der letzten Wochen. Es muss sich irgendwann niemand mehr wundern wenn die Vorgaben der Airlines immer reatriktiver werden aufgrund des Verhaltens mancher Personen.

Es wird sogar noch gesagt, dass man vor Gericht lügen würde um damit durch zu kommen.
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Du hast eine email bekommen und da gibt es heute viele Mittel und Wege nachzuvollziehen wann dir diese email zugestellt wurde und wann du diese gelesen hast. ;)

In der Mail steht nur, das ein Sitzplatz geändert wurde....also irrelevant.....:rolleyes:

Ausserdem gilt auch heute noch die Zustellung einer Mail nicht als gerichtsverwertbarer Nachweis....und der Rest Deiner Ausführung ist schlicht weg BS!:rolleyes:
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
197
Das ist der unverschämteste Thread der letzten Wochen. Es muss sich irgendwann niemand mehr wundern wenn die Vorgaben der Airlines immer reatriktiver werden aufgrund des Verhaltens mancher Personen.

Es wird sogar noch gesagt, dass man vor Gericht lügen würde um damit durch zu kommen.

Ja der völlige Wahnsinn oder?:eek:

Kein Wunder, dass die Airlines glauben sie können sich alles erlauben....bei dem Fan-Club!(n)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.393
BRU
Also unabhängig von der rechtlichen Situation: Ich kann nicht verstehen, was an dieser 14-Tage-Frist so zum Nachteil / Schaden des Kunden ist. LH informiert Dich über die Flugplanänderung und macht Dir gleichzeitig ein alternatives Angebot. Du hast 14 Tage Zeit zu überdenken, ob Dir das passt oder Du lieber stornieren willst oder eine andere Umbuchung möchtest.

Das sollte doch ausreichen, um zu sehen, ob / inwiefern man seinen beantragten Urlaub noch ändern kann / das zu anderen Leistungen (Hotel, Ausflugsfahrten usw.) passt / mit beruflichen Terminen zu vereinbaren ist oder was auch immer. Und letzteres ist der Sinn und Zweck dieser Frist, und nicht, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, ein unflexibles Ticket bis zum letzten Moment vor dem Flug stornieren oder über Monate verfolgen zu können, ob noch die Konkurrenz ein attraktiveres Angebot hat.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.393
BRU
Es gibt eine Änderung, die bekomme ich häufiger. Mal wird der Flug zehn Minuten hin- oder hergeschoben, Malerin Zubringer gekappt und ich muß eine Stunde früher los.

Den 14 Tage Hinweis erhalte ich dabei immer!

Ich hatte die letzten Wochen bestimmt über ein Dutzend Flugzeitenänderungen auf LH- und LX-Flügen. Meistens nur geringfügig / irrelevant, aber halt auch ein paar, wo dadurch Verbindungen unmöglich wurden (und das auf Strecken, wo es weder auf dem ersten, noch auf dem zweiten Segment alle 1 oder 2 Stunden einen Flug gibt und man nicht einfach auf einen früheren Zubringer / späteren Anschluss umbuchen konnte).

IT-mäßig lief da jetzt nicht alles so, wie man sich das vorstellen würde (irreführende Fehlermeldungen, rausgefallene Segmente, unsinnige/unnötige Umbuchungen, Verbindungen, die trotz unterschrittener MCT als in Ordnung erschienen….). Nur an der Hotline (sofern Buchung direkt bei LH) oder über das Forenreisebüro wurde ich in allen Fällen, wo eine Umbuchung erforderlich wurde, nach Wunsch umgebucht.

Ich habe aber nicht absichtlich erst nach 4 Wochen angerufen, sondern innerhalb von ein paar Tagen. Und auch nicht mit Paragraphen gedroht, seitenweise im Forum über meine Rechte diskutiert, sondern einfach eine mir passende Verbindung rausgesucht und um entsprechende Umbuchung gebeten.
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
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Also unabhängig von der rechtlichen Situation: Ich kann nicht verstehen, was an dieser 14-Tage-Frist so zum Nachteil / Schaden des Kunden ist. LH informiert Dich über die Flugplanänderung und macht Dir gleichzeitig ein alternatives Angebot. Du hast 14 Tage Zeit zu überdenken, ob Dir das passt oder Du lieber stornieren willst oder eine andere Umbuchung möchtest.

Das sollte doch ausreichen, um zu sehen, ob / inwiefern man seinen beantragten Urlaub noch ändern kann / das zu anderen Leistungen (Hotel, Ausflugsfahrten usw.) passt / mit beruflichen Terminen zu vereinbaren ist oder was auch immer. Und letzteres ist der Sinn und Zweck dieser Frist, und nicht, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, ein unflexibles Ticket bis zum letzten Moment vor dem Flug stornieren oder über Monate verfolgen zu können, ob noch die Konkurrenz ein attraktiveres Angebot hat.

Es gibt diese Frist nicht!
So oder so nicht....also was soll das jetzt auf einer Frist rum zu reiten die es nicht gibt?:rolleyes:
Und in meinem konkreten Fall hat man die Frist noch nicht mal erwähnt und auch die Annulierung nicht....und man hat auch nicht auf Eu261 hingewiesen wozu man verpflichtet gewesen wäre...ein weitere Rechtsbruch!
Airlines machen was sie wollen weil Kunden wie Du es Ihnen erlauben!
Es ist auch nicht Sinn - Flüge zu streichen und dann den Kunden mit ausgedachten Fristen zu drangsalieren...(n)
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
382
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Ich hatte die letzten Wochen bestimmt über ein Dutzend Flugzeitenänderungen auf LH- und LX-Flügen. Meistens nur geringfügig / irrelevant, aber halt auch ein paar, wo dadurch Verbindungen unmöglich wurden (und das auf Strecken, wo es weder auf dem ersten, noch auf dem zweiten Segment alle 1 oder 2 Stunden einen Flug gibt und man nicht einfach auf einen früheren Zubringer / späteren Anschluss umbuchen konnte).

IT-mäßig lief da jetzt nicht alles so, wie man sich das vorstellen würde (irreführende Fehlermeldungen, rausgefallene Segmente, unsinnige/unnötige Umbuchungen, Verbindungen, die trotz unterschrittener MCT als in Ordnung erschienen….). Nur an der Hotline (sofern Buchung direkt bei LH) oder über das Forenreisebüro wurde ich in allen Fällen, wo eine Umbuchung erforderlich wurde, nach Wunsch umgebucht.

Ich habe aber nicht absichtlich erst nach 4 Wochen angerufen, sondern innerhalb von ein paar Tagen. Und auch nicht mit Paragraphen gedroht, seitenweise im Forum über meine Rechte diskutiert, sondern einfach eine mir passende Verbindung rausgesucht und um entsprechende Umbuchung gebeten.

Du bist der Geilste!(y)

Willst Du nicht verstehen oder kannst Du nicht?:confused:
 

lengmandx

Aktives Mitglied
05.04.2016
231
197
VIE
Es ist auch nicht Sinn - Flüge zu streichen und dann den Kunden mit ausgedachten Fristen zu drangsalieren...(n)

"Es ist auch nicht Sinn" - Flugzeitenänderungen als Schlupfloch für Stornos, die nichts mit der Flugzeitenänderung an sich zu tun haben, zu missbrauchen. Für Fälle wie deinen - so leid mir der persönliche Grund tut - gibt es Reiserücktrittsversicherungen oder entsprechende Kreditkarten.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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1.424
Es gibt diese Frist nicht!

Ich meine hier mal von einem Anwalt gelsen zu haben, dass LH nach einer längeren Zeit ohne Rückmeldung deinerseits davon ausgehen kann, dass du stillschweigend akzeptiert hast. Bei 5 Monaten Wartefrist würde ich mal davon ausgehen, dass dieser Fakt in Kraft tritt.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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8
HAM/LBC
Der BGH hat ja inzwischen auch schon festgestellt, dass es sich beim Flugverkehr um ein Massen-Verkehrsmittel handelt.

Da wird man sicher andere rechtliche und moralische Ansprüche an etwaige Fahrplanänderungen stellen müssen, als bei einem Flug gebucht mit private Jet.

Wenn die Deutsche Bahn jetzt mal ihren Fahrplan ändert, dann wird auch der Inhaber einer Monatskarte nicht fünf Monate nach der Fahrplanänderung seine Fahrkarte zurückgeben können. Und benachrichtigt wird er schon mal gar nicht.....
 
A

Anonym-36803

Guest
Wenn die Deutsche Bahn jetzt mal ihren Fahrplan ändert, dann wird auch der Inhaber einer Monatskarte nicht fünf Monate nach der Fahrplanänderung seine Fahrkarte zurückgeben können. Und benachrichtigt wird er schon mal gar nicht.....
Der Vergleich hinkt aber ein kleines bisschen, denn Monatskarten sind i.d.R. flexibel und nicht an einen bestimmten Zug gebunden, sodass ich, wenn mir die neuen Fahrtzeiten spontan einen Zug früher oder später nehmen kann, ohne mich darüber mit der Bahn streiten zu müssen. Zudem kann man mit ihnen beliebig oft fahren, also nicht nur wochentags zur/von der Arbeit, sondern auch am Wochenende o.ä.
 

borni81

Aktives Mitglied
24.04.2011
184
16
Der Vergleich hinkt aber ein kleines bisschen, denn Monatskarten sind i.d.R. flexibel und nicht an einen bestimmten Zug gebunden, sodass ich, wenn mir die neuen Fahrtzeiten spontan einen Zug früher oder später nehmen kann, ohne mich darüber mit der Bahn streiten zu müssen. Zudem kann man mit ihnen beliebig oft fahren, also nicht nur wochentags zur/von der Arbeit, sondern auch am Wochenende o.ä.

Er hätte doch auch ein Flex Tarif buchen können :p
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.862
11.021
Die Fahrgastrechte gelten selbstverstaendlich auch fuer die Inhaber von Monatskarten.