FR: FR: Ärger statt Urlaub: Was eine Familie erlebte

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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
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Dagegen spricht eigentlich die traditionell hohe Sparquote der deutschen Privathaushalte. Zuletzt lag sie bei durchschnittlich 10%. Zum Vergleich: Hier in den USA, wo es nicht unüblich ist, über seinen Verhältnissen zu leben, beträgt sie nur 4,5%.

• Sparquoten privater Haushalte in weltweiten Ländern bis 2013 | Statistik

Was nützt den Betroffenen die Sparquote? Nichts.... Wenn ich unter 1000 Netto habe sind 10% auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein bei einer 4-köpfigen Familie. Wenn ich natürlich 10k im Monat in der Hand halte ist das was anderes... Das Verhältnis ist entscheidend.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Dagegen spricht eigentlich die traditionell hohe Sparquote der deutschen Privathaushalte.

Da Haushalte mit hohem Einkommen i.d.R. mehr sparen als welche mit wenig Einkommen ist die Sparquote eh fürn Arsch. Da wird ja nur ermittelt wieviel % vom Einkommen gespart wird ohne auf die einzelnen Bevölkerungsgruppen Rücksicht zu nehmen.
 
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Reaktionen: Flp und ek046

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
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Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn der Sachverhalt zutreffend wiedergegeben ist, wäre FR definitiv in der Haftung. Die Familie hätte Anspruch auf jeweils 400 Euro Ausgleichszahlungen sowie ggf. auf Schadensersatz.

Denn zum einen hat sich die Familie überpünktlich zur Abfertigung eingefunden. Und zum anderen war deren Beförderung offenbar noch möglich, als sie am Ausgang erschien. Mehr ist nicht erforderlich.

FR hätte nicht mehr tun müssen, als den Bus aufzuhalten. Ggf. wäre auch ein nachträglicher Transport zur Maschine sicher möglich gewesen, ohne eine größere Verspätung zu erzeugen. So riesig ist Weeze ja nun nicht.

Und soweit es um solche Ansprüche geht, ist natürlich auch mitnichten irisches Recht maßgeblich, wie sich in dem Artikel jemand zitieren lässt.

Das Gate einfach zu schließen und eben nicht wieder zu öffnen, scheint allerdings ein gängiges Problem diverser Fluggesellschaften zu sein. Die meisten Fälle dieser Art, die mir unterkommen, ereigneten sich jedenfalls in FRA.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
Das Gate einfach zu schließen und eben nicht wieder zu öffnen, scheint allerdings ein gängiges Problem diverser Fluggesellschaften zu sein. Die meisten Fälle dieser Art, die mir unterkommen, ereigneten sich jedenfalls in FRA.

Und wo würdest du die Grenze ziehen, wenn der Flughafen nicht in der Lage ist, die rechtzeitig eingetroffenen Passagiere zum Gate zu bringen? Welche Passagiere würdest du noch boarden lassen und welche nicht?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Welche Passagiere würdest du noch boarden lassen und welche nicht?

Der Bus stand ja noch da und es stiegen gerade welche ein. Laut dem Artikel musste der Supervisor erst gerufen werden und der hat den Bus dann abfahren lassen. Denke mal, dass da schon ein paar Minuten vergangen sind bevor der Supervisor erschien, es wäre also noch Zeit gewesen einzusteigen ohne irgendeine Verspätung verantworten zu müssen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Und wo würdest du die Grenze ziehen, wenn der Flughafen nicht in der Lage ist, die rechtzeitig eingetroffenen Passagiere zum Gate zu bringen? Welche Passagiere würdest du noch boarden lassen und welche nicht?

Keine starre Grenze. Die Fluggesellschaft muss sich BEMÜHEN. Ab einem gewissen Punkt wird man abwägen müssen. Meine Wertung bezieht sich auf den Sachverhalt, so wie er dargestellt wurde.

Man müsste im Übrigen auch darüber diskutieren, inwieweit einer Fluggesellschaft, die "Platzhirsch" ist, auf den Betreiber des Flughafens einwirken muss, damit die Voraussetzungen für eine zügige Abfertigung gegeben sind.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de


Dein Link betrifft nicht die Frage, welches Recht anzuwenden ist, sondern die Frage der Zuständigkeit. Es klingt ein wenig seltsam, aber unter Umständen muss ein deutscher Richter notfalls irisches Recht anwenden.

Soweit vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden, kann durchaus irisches Recht Anwendung finden. Auch Verjährungs-Fragen etc. müssen ggf. derart geklärt werden.

In der Praxis werden ja zumeist Ansprüche aus der EU-VO geltend gemacht, sodass sich die Frage, wessen Recht anzuwenden ist, so nicht stellt.