Frage: Ist Eure Flugzeit bei Geschäftsreisen Arbeitszeit oder Freizeit?

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E

embraer

Guest
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Ich finde aber schon, daß ein Angestellter das Recht hat, darauf zu achten, daß seine Freizeit nicht angetastet wird. Es ist ja schön, wenn man sich so mit der Firma identifiziert, wenn man das als freiwillige Sache tut, aber daß es stillschweigend dazu gehört, finde ich heftig. Oder eben eine Vergütung der wegfallenden Freizeit, Entschädigung, Abbummeln, sowas in der Art...

Nur der Erfolg zählt. Ich muss meinen Lohn und die Spesen (Stichwort C Flug) rechtfertigen. Dann ist gut. Sonst nicht.
Aber das kann freilich nicht in jeder Position so klar berechnet werden, das ist das Problem.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Klar, Du darfst ja auch C fliegen, das ist leicht was anderes.

Aber wer Langstrecke in Y vorgegeben hat und dann noch Freizeit investieren muß (und wenn die Firma nicht anders großzügig ist, wie es ja auch erwähnt wurde) und damit den Chef "reich macht"- das finde ich heftig...
 
E

embraer

Guest
Aber wer Langstrecke in Y vorgegeben hat und dann noch Freizeit investieren muß (und wenn die Firma nicht anders großzügig ist, wie es ja auch erwähnt wurde) und damit den Chef "reich macht"- das finde ich heftig...

Klar, das ist absolut unhaltbar. So jemand ist entweder zu wenig produktiv (= sollte die Reise gar nicht erst antreten) oder lässt sich ausbeuten (= sollte kündigen).
 

flatfly

Erfahrenes Mitglied
29.10.2011
727
7
STR, MUC, FRA
Der Erfolg zählt das ist Fakt und wenn die Bosse Mitarbeiter in Y durch die Welt schicken haben sie einfach falsch kalkuliert.
Es wird versucht eigene Fehler auf Kosten der anderen auszugleichen.
Noch toller sind Firmen die MA's in Y fliegen lassen, aber Chefs nur in C oder F sich bewegen.
So kann sich eine Firma nicht weiterentwickeln, sondern nur Richtung Chapter 11 bewegen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Der Erfolg zählt das ist Fakt und wenn die Bosse Mitarbeiter in Y durch die Welt schicken haben sie einfach falsch kalkuliert.
Es wird versucht eigene Fehler auf Kosten der anderen auszugleichen.
Noch toller sind Firmen die MA's in Y fliegen lassen, aber Chefs nur in C oder F sich bewegen.
So kann sich eine Firma nicht weiterentwickeln, sondern nur Richtung Chapter 11 bewegen.

Und wenn die "Chefs" die Mitarbeiter in Y fliegen lassen, dafür aber vorher/nachher genügend Freitzeitausgleich bieten ? Immer noch Chapter 11 ?
 

flatfly

Erfahrenes Mitglied
29.10.2011
727
7
STR, MUC, FRA
Und wenn die "Chefs" die Mitarbeiter in Y fliegen lassen, dafür aber vorher/nachher genügend Freitzeitausgleich bieten ? Immer noch Chapter 11 ?

Es kommt immer auf das Gesamtpaket an, fühlt sich der MA ausgenutzt, bringt das die Firma nicht voran.
Innovationen und Corporate Identity sinkt bis zur inneren Kündigung.

Es gibt viele die Schweigen weil sie Angst haben, es gibt die anderen wenigen die das Thema offen ansprechen und Spezialisten die neuen Job sofort suchen ohne dass man denen es überhaupt ansehen kann.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Ich kann es sehr gut verstehen, wenn man sich mit der Arbeit identifiziert und dann auch mal Freizeit reinsteckt. Genau das mache ich auch. ABER ich weiss auch, dies ist nicht der Normalfall und es sollte nicht vom AG ausgenutzt werden. Wie ich sagte, bei einer normalen Arbeit, liefer ich gute Arbeit ab - genauso aber moechte ich dann auch meine wohlverdiente Freizeit geniessen!

Klar, das ist absolut unhaltbar. So jemand ist entweder zu wenig produktiv (= sollte die Reise gar nicht erst antreten) oder lässt sich ausbeuten (= sollte kündigen).

Was haben Reiserichtlinien einer Firma mit der Produktivitaet einzelner Mitarbeiter zu tun?
 

wonderknabe

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
263
1
Wohnen: CGN, Fliegen: DUS
Ich bin zwar nur (zugegebenermaßen sehr priveligierter) Werkstudent, die Regelungen gelten bei uns wie alle Regelungen aber für alle (also inkl. mir).

Wenn der Kunde bezahlt (>90% aller Flüge) grundsätzlich immer schnellste, flexibelste und komfortabelste (allerdings nie F) Möglichkeit. Das bedeutet üblicherweise C (auch innerdeutsch), kann aber bei deutlich besseren Flugzeiten auch schon mal FR ab NRN (Weeze) bedeuten (hatte ich aber erst einmal nach Tallinn). Langstreckenflüge sind relativ selten (ich hatte 6 Hin- und Rückflüge in den letzten 3 Jahren), sind dann aber auch in C.

Wenn es ein interner Flug ist dann grundsätzlich günstige Eco, darf dann aber jeder selber buchen. Sollte es mal interne Langstreckenflüge geben (ich kann mich gerade an genau zwei Fälle im Team in den letzten 3 Jahren erinnern), dann ist da Verhandlungsspielraum bzgl. C (es sei denn der Chef fliegt mit, der fliegt, wenn es auf eigene Rechnung geht, nämlich immer Y - auch privat nach Hawaii).

Reisezeit ist grundsätzlich Privatvergnügen, wird aber dadurch ausgeglichen, dass es eigentlich generell keine geregelten Arbeitszeiten gibt, sondern immer so lange gearbeitet wird, bis die Arbeit halt fertig ist. Ist nur wenig bzw. sehr wenig Arbeit da, kann man dann aber auch mal 3 Tage in der Woche frei machen und die anderen beiden im Home-Office verbringen (gilt insb. für die Vollzeitkräfte, Teilzeitler schreiben sich die Zeiten auf und gucken, dass es am Ende des Monats halbwegs passt - aber auch hier gilt: wenn Land unter ist, dann wird halt auf die Zeiten geschissen). Obendrauf kommt eine fürstliche Entlohnung (nicht nur für studentische Verhältnisse).
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Wir nutzen ein online Buchungstool eines Reisebüros (unseres Vertrauens).
Hier kann jeder Mitarbeiter eigenständig die Flüge aussuchen und buchen.
Allerdings wird bei Auswahl angezeigt, welches die günstigste verfügbare Verbindung zum Buchungszeitpunkt gewesen wäre. Dort wird dann die Preisdifferenz und Reisezeitdifferenz ausgewiesen. Der Mitarbeiter kann jedoch frei und eigenverantwortlich entscheiden, müsste sich jedoch später bei mir rechtfertigen, falls ich es für unangemessen halte.
Am Ende des Monats bekomme ich ebefalls einen Report mit allen gebuchten Flügen, den Kosten und den Vorausbuchungsfristen: Hier könnte man Mitarbeiter "entlarven", die möglichst kurzfristig buchen, um hohe Buchungsklassen zu erzielen.

Bisher habe ich nach ca. 18 Monaten mit diesem Tool keine Notwendigkeit gesehen irgendetwas zu hinterfragen. Scheinbar agieren meine Mitarbeiter sehr verantwortungsvoll. :)
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Wir nutzen ein online Buchungstool eines Reisebüros (unseres Vertrauens).
Hier kann jeder Mitarbeiter eigenständig die Flüge aussuchen und buchen.
Allerdings wird bei Auswahl angezeigt, welches die günstigste verfügbare Verbindung zum Buchungszeitpunkt gewesen wäre. Dort wird dann die Preisdifferenz und Reisezeitdifferenz ausgewiesen. Der Mitarbeiter kann jedoch frei und eigenverantwortlich entscheiden, müsste sich jedoch später bei mir rechtfertigen, falls ich es für unangemessen halte.
Am Ende des Monats bekomme ich ebefalls einen Report mit allen gebuchten Flügen, den Kosten und den Vorausbuchungsfristen: Hier könnte man Mitarbeiter "entlarven", die möglichst kurzfristig buchen, um hohe Buchungsklassen zu erzielen.

Bisher habe ich nach ca. 18 Monaten mit diesem Tool keine Notwendigkeit gesehen irgendetwas zu hinterfragen. Scheinbar agieren meine Mitarbeiter sehr verantwortungsvoll. :)

Angst fressen Seele auf!
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Frage: Ist Eure Flugzeit bei Geschäftsreisen Arbeitszeit oder Freizeit?
Großer Konzern:
Es ist weder Arbeitszeit noch Freizeit, sondern es ist Reisezeit.
Reisezeit ist arbeitsrechtlich keine Arbeitszeit ( d.h.10/11 Stunden Regelung, Sonntagsarbeit...ist unwirksam)
Reisezeit ist im Tarifbereich Arbeitszeit, die am entsprechenden Kalendertag max angefallen wäre (zB 8h) aber keine Überstunden (auch keine Ü-Stunden Sa / So) oder Zuschläge.

Ausnahme: Wenn jemand ein Fahrzeug während einer Reise selbst steuert, dann ist diese Zeit sowohl arbeitsrechtlich als auch tarifrechtlich Arbeitszeit!
Achtung: Wer also 3 Stunden zu Kunden/Lieferanten fährt, dort 6 Stunden (Pausenzeiten werden nicht gerechnet!)arbeitet, 3 Stunden zurück fährt und dann auf der Rückfahrt kurz vor der Haustüre einen Unfall hat, hat Ärger mit der Berufsgenossenschaft!
Genauer gesagt sein Chef...
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Genauer gesagt sein Chef...

Kommt drauf an.
Der Chef kann ja auf einen Reiseantrag auch vermerken "Reise grundsätzlich genehmigt. Bitte (rechtliche) Bestimmungen und persönliches Wohlbefinden durch notwendige Pausen (auch Übernachtungen) wahrnehmen.".

Been there, done (i.e. read) that.
 

Agent Smith

Erfahrenes Mitglied
01.08.2009
1.006
54
EDFJ
Bis 2007:
Angestellt, nationale Tätigkeit
3-6 Flüge pro Woche - möglichst in Y, bei kurzfristigen Einsätzen oder Mitnahme von viel/großem Equipment auch in C
Reisezeit = Arbeitszeit von Haustür bis Einsatzort (Hotel)
Job = Trainer für ein großes TK-Unternehmen

Seit 2007:
Selbständig und glücklich, im eigenen Bett schlafen zu können
2 Dutzend Flüge innerdeutsch/-europäisch p.a geschäftlich werden so günstig und flexibel wie möglich gebucht = meistens Y
3-5 Flüge international p.a. privat werden so günstig und hochwertig wie kostenseitig vertretbar gebucht = meistens C
Reisezeit (bei geschäftlichen Flügen) = Privatvergnügen ;)
 
J

jsmadd0x

Guest
Selbständig: Reisezeit = Arbeitszeit (max. 12 h, egal wohin); Klasse = C.
LG ... JKI
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Das ist ja angenehm.

Leider kann der letzte Teil Probleme machen, wenn man in einem Konzern in Deutschland arbeitet. Diese Geschichte mit den Tagessätzen für Verpflegung nervt sehr, da deswegen genau erfasst werden muss, wann eine Dienstreise endet und es recht komisch aussieht, wenn Dienstreisen an einem Sonntag enden.
Wenn man dann "Ende der Dienstreise: Freitag" angibt, der Rückflug aber erst am Sonntag ist, werden für Sa/So automatisch die Tagessätze bezahlt (was natürlich aufs Reisekostenbudget drückt) und es gibt irgendwann mal böse Rückfragen von der zentralen Reisekostenabrechnungsstelle (auch wenn der Chef es abgezeichnet hat). Man kann leider auch nicht an jeden Freitagstermin noch einen Montagstermin am gleichen Ort hängen, das wäre auf Dauer recht teuer, weil dann natürlich auch wieder für Sa/So Hotel+Spesen gezahlt werden würden.
Mit etwas Kreativität und einer guten Beziehung zum Chef ist zwar immer noch vieles möglich, aber man muss sich eben viel mehr Gedanken machen, damit man innerhalb der Regeln bleibt, als woanders.

Viel schlimmer; die Tagessätze sind das kleinste Problem an so einer Konstellation. Wenn du Mo-Fr auf Dienstreise bist, und die Rückreise erst am Sonntag antrittst, dann ist alles ab Freitag Abend, wenn du beim Termin zur Tür rausspazierst, steuerrechtlich dein Privatvergnügen. Und damit sind auch 50% des Flugpreises (für die Rückreise) als geldwerter Vorteil anzusetzen. Da sind die deutschen Finanzämter leider extrem humorlos. Sogar, wenn es um Nordamerika (6-Tage-oder-Samstag-Regel) geht. Sowas schwimmt zwar bei den meisten Betriebsprüfungen AFAIK nie hoch, kann aber grundsätzlich.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Bei mir, Langstrecke = Reisezeit 8h Arbeitszeit. In C fange ich auch direkt an zu arbeiten, in Y setze ich mir eigenmächtig einen Tag dazwischen. Ich suche mir selber aus, was mir die Reisestelle bucht: Siehe RJ Trip, oder von ZRH nach HAJ über VIE...

+1, Langstrecke, ab 6h C, dabei wird erwartet das das man arbeitet, bzw. am Zielort sofort anfängt, Reisepreis C max 3 x Y, max 1mal umsteigen.
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Diese Problematik wird teils / teils vom Gesetzgeber geregelt. Interne Regulierungen/ Absprachen bestimmen (vertraglich) geregelte vorgehensweisen.

Reisekosten / Tagespauschalen sind Länderspezifisch festgelegt: Ob der AG diese steuerrechtlich dem AN aufbürdet liegt am Vertragsverhältnis beider Parteien.

www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/Steuerliche-Behandlung-von-Auslandsreisekosten2.pdf

Der durch die Tagespauschalen erstatte Mehraufwand ist, und bedeutet keinen Zeitausgleich.

Bei auslandsreisenden AN besteht jedoch regulär ein Zeitausgleichsanspruch für Samstage und Sonntage, welche auf einer Dienstreise notwendig waren.
Einzeln geregelt, kann man auch Samstage für einen Zeitausgleichsanspruch vereinbaren, einen Sonntag, oder Feiertag finanziell ausgleichen. Dies bedarf aber einer besonderen Regulierung (intern).

Einige Firmen arbeiten mit gewissen Zeiterfassungssystemen, dies hat den Vorteil für AN das auch eine späte Ankunft (bei Heimreise) einen zusätzlichen Zeitausgleichsanspruch gewährleistet. (händischer Nachtrag mit BP)

Mehr zum Thema

reisekosten

Generell besteht für Dienstreisen (Wochenende) ein Zeitausgleichsanspruch. Dieser ist mit 9 Stunden Zeitausgleich ( einen Arbeitstag +Tagespauschale) geregelt. Alles andere ist Verhandlungssache.

Bei Übernachtungsnachweisen (Hotelrechnungen) sollte der AN diese auch mit dem Vermerk "Übernachtung ohne Frühstück" mit Signatur zeichnen, ansonsten könnte ein steuerlich wertbarer Verpflegungsmehraufwand beansprucht werden.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Am Ende des Monats bekomme ich ebefalls einen Report mit allen gebuchten Flügen, den Kosten und den Vorausbuchungsfristen: Hier könnte man Mitarbeiter "entlarven", die möglichst kurzfristig buchen, um hohe Buchungsklassen zu erzielen.

Bisher habe ich nach ca. 18 Monaten mit diesem Tool keine Notwendigkeit gesehen irgendetwas zu hinterfragen. Scheinbar agieren meine Mitarbeiter sehr verantwortungsvoll. :)

Du bist ja auch in einer schwierigen Position etwas anderes zu sagen, wenn man Dich dauernd mit Tickets der Buchungsklasse J erwischt...