Gebühren für SPA-Nutzung wegen Änderung Mehrwertsteuer

ANZEIGE

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.885
13.292
FRA/QKL
ANZEIGE
Da fängt es doch schon an. Wie definiert man "Geschäftsreisender"? Wenn ich nach Dresden fahre und dort einkaufe, essen gehe, etc. mache ich auch "Geschäfte". Denn ich bringe Geld in Umlauf. Wie also will man da eine klare Abgrenzung ziehen?
Die klare Abgrenzung ist recht einfach: Jeder der die Kosten für die Übernachtung unter Verwendung der Hotelrechnung steuermindernd ansetzen möchte... ;)
 
  • Like
Reaktionen: alexanderxl

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.572
880
Da fängt es doch schon an. Wie definiert man "Geschäftsreisender"? Wenn ich nach Dresden fahre und dort einkaufe, essen gehe, etc. mache ich auch "Geschäfte". Denn ich bringe Geld in Umlauf. Wie also will man da eine klare Abgrenzung ziehen?

Die klare Abgrenzung ist recht einfach: Jeder der die Kosten für die Übernachtung unter Verwendung der Hotelrechnung steuermindernd ansetzen möchte... ;)

Die Abgrenzung ist sicher nicht schwer, aber so einfach dann doch nicht, dass jeder, der die Kosten für die Übernachtung unter Verwendung der Hotelrechnung steuermindernd ansetzen möchte, ein "Geschäftsreisender" ist, denn jeder, der Einkommensteuer oder Lohnsteuer zahlt, würde gern seine Übernachtungskosten steuermindernd ansetzen. Aber auf den inneren Willen des Steuerpflichtigen kommt es hier nicht an.
Geschäftsreisen sind berufsbedingte Ortsveränderungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätten und der Wohnung des Reisenden.
Das Einkaufen in einer anderen Stadt gehört dazu sicher nicht, außer man ist Testkäufer bei der Stiftung Warentest.
 
K

Krematorium

Guest
Die klare Abgrenzung ist recht einfach: Jeder der die Kosten für die Übernachtung unter Verwendung der Hotelrechnung steuermindernd ansetzen möchte... ;)

Also ist ein Chinese, der in Deutschland Geschäfte macht, aber seine Hotelrechnung zu Hause nicht von der Steuer absetzt, kein Geschäftsreisender?
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Lustig finde ich ja die Ausdrucksweise in den Formularen einiger Städte "zwingend beruflich veranlasst.."

Wenn jemand, einem anderen etwas verkaufen möchte, ist das zwingend? Im Einzelfall sicherlich nicht , aber auf Dauer wohl. Nur ist überhaupt die Existenz, das Überleben einer Firma zwingend?
 
K

Krematorium

Guest
Lustig finde ich ja die Ausdrucksweise in den Formularen einiger Städte "zwingend beruflich veranlasst.."

Wenn jemand, einem anderen etwas verkaufen möchte, ist das zwingend? Im Einzelfall sicherlich nicht , aber auf Dauer wohl. Nur ist überhaupt die Existenz, das Überleben einer Firma zwingend?

Wirklich zwingend ist nur eine grundlegende Reform des deutschen Beamtenstaates.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.274
3.318
Mittlerweile hat auch das BMF reagiert, damit sollte das Thema eigentlich durch sein:

Seit dem 1. Juli 2015 unterliegen Saunaleistungen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Werden sie zusammen mit ermäßigt besteuerten Übernachtungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) erbracht und in einem einheitlichen Entgelt gegenüber dem Kunden abgerechnet, muss das Entgelt aufgeteilt werden. Das auf die Saunaleistung entfallende Entgelt kann dazu anhand der kalkulatorischen Kosten zzgl. eines angemessenen Gewinnanteils geschätzt werden.

Abschnitt 12.16 Abs. 12 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) enthält eine Vereinfachungsregelung bzgl. Übernachtungsleistungen, die mit verschiedenen anderen Leistungen zu einem Pauschalpreis zusammen angeboten werden. Danach ist es den Unternehmen erlaubt, die in einem solchen Pauschalangebot enthaltenen nicht ermäßigt zu besteuernden Leistungen in der Rechnung gegenüber dem Kunden zu einem Sammelposten (z. B. „Business-Package“ oder „Servicepauschale“) zusammenzufassen. Der darauf entfallende Entgeltanteil kann dann in einem Betrag ausgewiesen und dem Regelsteuersatz unterworfen werden. Mit dem Anwendungsschreiben vom 21. Oktober 2015 stellt das BMF klar, dass auch auf Saunaleistungen diese Vereinfachungsregelung anwendbar ist und ergänzt gleichzeitig Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE entsprechend.
Quelle: IHK Steuerinfo 11/2015.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.380
2.002
und was heisst die letztere Regel jetzt für Sauna? lt. http://www.dehoga-sh.de/sites/defau...ormationSauna ab 1 7 2015 Stand 30 4 2015.pdf

wird ja unterschieden zwischen privaten und geschäftlichen Dienstleistungen. Bei Geschäftsreisen müssen die das Frühstück eh einzeln aufführen (wegen der 19%) ausser es war nicht inklusive.

Wie verhält es sich nun, wenn wie einige Hotels es machen, die Dienstleistung angeboten wird, aber der Rezeptionist nicht von weiss und damit auch bei einer Inanspruchname nicht berechnen kann.

Frage mich ehrlich gesagt, wieso denn Sauna als Zusatzleistung gilt, Pool, TV oder Internet nicht? Oder Strom oder Daunendecke, Klimaanlage? Darf das die Firma alles ersetzen? Echt, ich hab zuhause auch keine AC, aber im Hotelzimmer, das ist ja geldwerter Vorteil!!!

Die haben doch echt einen an der Waffel, die Finanzbehörden(n)
 
  • Like
Reaktionen: el_philipo

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.885
13.292
FRA/QKL