Gebühren für SPA-Nutzung wegen Änderung Mehrwertsteuer

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K

Krematorium

Guest
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Schaue mal in der Hotel- und Gaststättenzeitung es vergeht fast keine Ausgabe, wo die Hotels nicht ihr Elend mit der hohen Vermittlungsprovision beklagen.

10 % Nettogewinn haben die wenigsten Unternehmen in Deutschland und ich glaube auch nicht die meisten Hotels. Und beim gleichen Umsatz, dann über 11 % weniger, vom Umsatz weniger an Steuern abführen zu müssen, ist echt eine wahnsinnig grosses Betriebswirtschaftliches Ergeignis.

Vielleicht machen das die Zahlen deutlicher. Ein Hotel mit 300 Zimmer und einer Belegung von 70 % im Schnitt welches 119 Euro früher im Schnitt genomen hatte, erhielt 100 Netto, nun erhält das Hotel netto ca 111 Eur. Das sind 11 Euro mehr je Zimmer und Tag. Das heisst bei 300 Zimmern dann 3300- 70% Belegung - 2.310 - pro Tag!
Im Jahr sind das 840.000 Euro!

Bei einem Hotel was nur die halben Preise hätte, also nur so 55 Euro kostet, sind das dann immer noch ca 420 Tsd Mehrertrag und wenn ein haus nur 150 statt 300 Zimmer hätte, dann wären es immer noch 210 Tsd Euro Mehrertrag im Jahr.
Hotels die vor der Mehrwertsteuer Senkung keinen Gewinn machten, könnt durchaus jetzt mit Gewinn wirtschaften.

Deine Rechnung ist - mathematisch gesehen - natürlich vollkommen richtig. Aber du hast etwas sehr Wichtiges übersehen: Die Senkung der Steuer gilt für alle Hotels in Deutschland. Damit ändert sich automatisch die Wettbewerbssituation. Da nun alle Hotels mehr in der Kasse haben, werden auch einige Hotels -gerade solche, die schon vorher finanziell gut dastanden - die Preise senken, um den Mitbewerbern die Gäste abzujagen. So kommt dann bei den Hotels, die die Preise senken, weniger als direkter Gewinn durch die Steuersenkung herein und bei den Hotels, die die Preise nicht anpassen, wird der Windfall-Profit durch die Steuersenkung aufgrund niedrigerer Gästezahlen relativiert.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Ich hatte da die FDP in Erinnerung - wenn es die CSU war noch schlimmer. Siehe Seehofer der selbst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der Herdprämie festhalten will - Lobbypolitik vom feinsten.
Fast alle haben die FDP in Erinnerung. Die FDP hat aber nur treudoof und absolut naiv den Faden aufgenommen den der Horst gesponnen hatte. Er wollte nämlich die Hotels im Bayrischen entlasten, um die Wettbewerbssituation zu verbessern gegenüber den grenznahen Österreichischen Hotels. Geschickt wie er ist wusste er dass die FDP auf jeden Steuerentlastungszug aufspringt und er hat dann der FDP sogar großzügig den ganzen Lohn für dieses Steuergeschenk überlassen... (y)
 

Vollzeiturlauber

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27.11.2012
10.818
3.470
Corona-Land
König Olaf hat gesprochen

Im Jahre 2002 sorgte der gerade zum Generalsekretär der SPD gewählte Olaf Scholz mit seiner Einlassung für einen Eklat, die SPD müsse durch entsprechende Kinder- und Familienpolitik „die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“.

Quelle:
Krippenwahn
Von Christine Brinck
 
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LH88

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08.09.2014
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8.899
Ja alle Bundesbürger ab einem Jahr in die Umerziehung!

Was soll den der Quatsch? Wenn auch OT, kein Mensch zwingt dich dein Kind in die KITA zu geben, aber warum sollte man dafür Geld bekommen wenn man es nicht tut?

Ich hätte auch gern Geld für die ganzen staatlichen Leistungen die ich nicht in Anspruch nehme, da kämen Monat für Monat ein paar hundert Euro zusammen - insofern alles gut.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
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Ostsee
Fast alle haben die FDP in Erinnerung. Die FDP hat aber nur treudoof und absolut naiv den Faden aufgenommen den der Horst gesponnen hatte. Er wollte nämlich die Hotels im Bayrischen entlasten, um die Wettbewerbssituation zu verbessern gegenüber den grenznahen Österreichischen Hotels. Geschickt wie er ist wusste er dass die FDP auf jeden Steuerentlastungszug aufspringt und er hat dann der FDP sogar großzügig den ganzen Lohn für dieses Steuergeschenk überlassen... (y)

A Hund isser scho der Horst....
 
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alexanderxl

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24.07.2010
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Münsterland
Diese Ausflüge zu anderen Themen sind ja ganz interessant!

Das Dresdener Hilton bringt da wohl einiges durcheinander, für wen was gilt! Wenn es gesetzliche Vorschriften gibt, dass man für eine bestimmte Teilleistung eine höhere Umsatzsteuer schuldet, bedeutet das keineswegs, dass man jetzt die Gäste belasten kann, und die Zusage der freuen Nutzung, einfach vergessen kann.
Höchstens, aber das nur für eine Übergangszeit, könnte das Hotel, den höheren reinen Steueranteil evtl auf den Gast abwälzen. Also die 12 % mehr Umsatzsteuer von dem anteiligen Betrag.
Aber bei allen Buchungen die jetzt erfolgen, kann man das ja mit einkalkulieren.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Diese Ausflüge zu anderen Themen sind ja ganz interessant!

Das Dresdener Hilton bringt da wohl einiges durcheinander, für wen was gilt! Wenn es gesetzliche Vorschriften gibt, dass man für eine bestimmte Teilleistung eine höhere Umsatzsteuer schuldet, bedeutet das keineswegs, dass man jetzt die Gäste belasten kann, und die Zusage der freuen Nutzung, einfach vergessen kann.
Höchstens, aber das nur für eine Übergangszeit, könnte das Hotel, den höheren reinen Steueranteil evtl auf den Gast abwälzen. Also die 12 % mehr Umsatzsteuer von dem anteiligen Betrag.
Aber bei allen Buchungen die jetzt erfolgen, kann man das ja mit einkalkulieren.

Klingt ja ganz interessant, aber so einfach ist es nicht. ;)

Es gibt eine Ausweispflicht der verschiedenen Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Der Nettoanteil muss also ebenfalls ausgewiesen werden. Diesen als Bestandteil der Gesamtleistung/Preis je nach Nutzung mal auszuweisen und mal nicht und das ganze dann kostenneutral zu gestalten halte ich aus diversen Gründen für keinen gangbaren Weg.

Ein möglicher Ansatz wäre evtl. die SPA Leistung zunächst als Kosten aufzubuchen und dann als Sonderrabatt wieder abzuziehen. Ob das steuerlich ohne Nachteile machbar ist wäre eine interessante Frage.

Meiner Vermutung wird es eher darauf hinauslaufen dass Hilton (und andere Hotels) ihre Bedingungen ändern werden und die freie Leistung explizit "nur in teilnehmenden Ländern" nur bzw. "in teilnehmenden Hotels" spezifizieren.
 
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Krematorium

Guest
Es gibt eine Ausweispflicht der verschiedenen Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen. .

Die grundsätzliche Frage ist doch, ob das Vorhandensein einer Sauna überhaupt eine "Leistung" darstellt. Ebenso könnte man dann quasi jedes andere Angebot, das das Hotel, abgesehen von der reinen Übernachtung, anbietet, als eigene Leistung ansehen. Das wären dann auch eine Sitzecke in der Lobby, der Wassernapf für den Hund oder der kostenlose Verleih eines Regenschirmes etc.pp..
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Die grundsätzliche Frage ist doch, ob das Vorhandensein einer Sauna überhaupt eine "Leistung" darstellt. Ebenso könnte man dann quasi jedes andere Angebot, das das Hotel, abgesehen von der reinen Übernachtung, anbietet, als eigene Leistung ansehen. Das wären dann auch eine Sitzecke in der Lobby, der Wassernapf für den Hund oder der kostenlose Verleih eines Regenschirmes etc.pp..
Ich denke wir sprechen beim Hilton SPA nicht gerade über eine 4qm Sauna aus dem Heimwerkermarkt sondern darüber:
"LivingWell" im Hilton Dresden | Pure Spa

Tageskarte 25€ ist ganz sicher keine Bagatellleistung, wie die von dir aufgeführten Punkte die natürlich nicht explizit aufgeführt werden müssen.
 

economyflieger

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22.02.2010
4.977
1
Ostsee
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Krematorium

Guest
Ich denke wir sprechen beim Hilton SPA nicht gerade über eine 4qm Sauna aus dem Heimwerkermarkt sondern darüber:
"LivingWell" im Hilton Dresden | Pure Spa

Tageskarte 25€ ist ganz sicher keine Bagatellleistung, wie die von dir aufgeführten Punkte die natürlich nicht explizit aufgeführt werden müssen.

Es geht hier doch nicht nur um das Hilton Dresden, sondern um die allgemeine Problematik. Und viele kleine Hotels haben wirklich nur eine solche Mini-Sauna aus dem Heimwerkermarkt.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Es geht hier doch nicht nur um das Hilton Dresden, sondern um die allgemeine Problematik. Und viele kleine Hotels haben wirklich nur eine solche Mini-Sauna aus dem Heimwerkermarkt.
Okay...,... aber in diesem und dem Parallelthread ging es zunächst vor allem um die versprochene aber nicht eingehaltene kostenfreie Leistung für Hilton Statuskunden (in Dresden) auf Grund der Steueränderung.

Meine persönliche Meinung: Ein kleines Hotel mit Minisauna aus dem Baumarkt und vielleicht 100€ Betriebskosten im Monat muss dieses nicht extra ausweisen. Für ein angeschlossenes SPA mit 6-stelligen Betriebsaufwand p.a. dürfte das ganz anders aussehen. ;)
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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für den deutschen Gast. Wie siehts beim ausländischen Gast aus?
Für die Rechnungsstellung gelten die Regeln am Ort der Leistungserbringung (z.B. MwSt.) und somit auch die Abführpflicht für berechnete MwSt. an ausländische Gäste für im Inland erbrachte Leistungen.


Das erinnert irgendwie alles an Schilda
Ja, Schilda ist eine berechtigte Bezeichnung. Allerdings für vieles im Steuerdschungel. Das hier ist nur ein kleines Beispiel dessen was Unternehmen Tag für Tag so erleben dürfen. ;)
 
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corjam

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09.06.2014
193
4
Hannover
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Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Das Frühstück habe ich bisher kostenlos erhalten und das Schwimmbad (Sauna) auch. Beide Leistungen haben den gleichen Steuersatz. Das Frühstück tauchte bisher noch auf keiner einzigen Rechnung auf. Ob und wie das Hotel diese Leistung versteuert ist mir wurscht. Genau das Gleiche erwarte ich bei der Sauna auch. Das kann doch nicht so schwer sein.

Thomas