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Ich glaube du hast das Problem nicht verstanden. Zumindest wenn es sich um eine geschäftliche Übernachtung handelt ist die "Schenkung" getrennt als Kostenpunkt aufzuführen, da diese "Schenkung" der privaten Lebensführung zugeordnet wird und dementsprechend bei der betrieblichen Abrechnung in Abzug zu bringen ist. Das ist für Frühstück auf Grund von Pauschalen auch für eine "Schenkung" möglich. Für die Sauna gibt es keine solche Pauschale. Also wird die "Schenkung" entweder monetär ausgewiesen oder für Hotels die das nicht machen wird der Prüfer irgendwann den pauschalen Wert der "Schenkung" auf Heller und Cent festlegen.![]()
Das habe ich schon verstanden, aber das ist nicht die Frage und als Privatreisender interessiert das sowieso auch nicht, wie Du richtig schreibst.
Die Frage lautet: darf Hilton eine Gebühr von Status-Gästen für die Benutzung von Sauna und/oder Pool verlangen und wie handhaben das andere deutsche Hilton seit 01.07.15