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Es war ein Wechsel von A380 (war auch deutlich als solcher gekennzeichnet) auf A330 bei einem Flug in die Staaten. Geändert wurde das etwa 2 Wochen vor Abflug. Eine Umbuchung auf ein anderes Datum, wo der A380 fliegt, wurde verweigert. Es war ein Ticket aus einer der A380 Werbeaktionen in denen suggeriert wurde, dass man dann auch das "Flugerlebnis des A380" geboten bekommt. Der Richter hat diese Klage laut seiner Aussage extra der grossen Kammer zur Entscheidung vorgelegt um auch ein Grundsatzurteil für ähnlich gelagerte Fälle zu haben und keine Weitergabe an diese Kammer das Verfahren noch mehr verzögert. Die Verfahrensdauer waren zwischen Klageerhebung und Urteil ohnehin etwa 6 Monate.
Ja damals wurde ja massiv mit dem A380 öffentlich geworben - daher kein Wunder. A320 auf A319 mit kleinem Hinweis im Buchungsvorgang - ich weiss nicht ob man das vergleichen kann.
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