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Geldautomat gibt zu wenig Geld aus - was nun?

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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
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dein Vertrauen möchte ich haben
ich hatte mal nicht richtig zugegriffen und den untersten Schein des Stapels nicht erwischt und der Ausgabeschacht wurde sehr schnell wieder geschlossen
das war fürs Gerät natürlich unschwer zu erkennen und wurde mir problemlos wieder gutgeschrieben
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
194
Ich habe nie mehr was davon gehört. Und ich denke nicht, dass sich im Nachhinein feststellen lässt, bei welchem der zig Vorgänge nun die 5€ zu viel ausgegeben wurden :D


Damit die Polizei überhaupt aktiv wird, @Luftikus , muss erst mal der Verdacht einer Straftat gegeben sein.
die polizei kommt selbverständlich auch dann, wenn keine straftat vorliegt. wenn vor einer (feuerwehr)ausfahrt jemand parkt, dann ist das keine straftat, sondern eine ordnungswidrigkeit. dennoch kommt die polizei, um den halter des fahrzeugs festzustellen etc.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.800
2.031
FRA
Kleines Update: Ich habe einen Rückruf von der Targobank-Filiale bekommen. Ich soll die kartenausstellende Bank kontaktieren, damit sie ein Chargeback macht. Der Chargeback landet bei der Targobank und wird dann bearbeitet. Die Beweislage sei kein Problem, der Fall ist erfasst und die Targobank gibt zu, dass ich zu wenig Geld erhalten habe. Aber wegen interner Abläufe müssen Kunden von anderen Geldinstituten über ihre Banken reklamieren und nicht direkt bei der Targobank.

Ich habe nach Euren Schilderungen direkt ein schlechtes Gewissen, ich hebe, selten, aber dann immer 1k ab und habe,isch schwör, noch NIE nachgezählt.
Ich habe bisher auch fast nie nachgezählt. Diesmal habe ich es nur getan, weil zwischen Geldscheinen ein komisches Fetzen Papier lag. Deshalb habe ich mich gefragt, ob dieses Fetzen vielleicht anstelle eines Geldscheins ausgegeben wurde, und habe nachgezählt.

Aber Banken sind nicht fehlerfrei. Ich habe schon erlebt, dass bei einer Einzahlung am Schalter das Geld auf einem fremden Konto landete, weil sich der Mitarbeiter in einer Ziffer der Kontonummer vertippt hat (offenbar haben Kontonummern, in unterschied zur IBAN, keine Kontrollziffer). War auch bei der Targobank, den Fehler habe ich erst am nächsten Tag bemerkt und mit dem Einzahlungsbeleg ohne Probleme reklamiert (Geld war binnen Minuten auf dem Konto). Seitdem kontrolliere ich immer den Namen auf dem Einzahlungsbeleg - bei einem Zahlendreher taucht dort ein fremder Name auf.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.382
1.539
die polizei kommt selbverständlich auch dann, wenn keine straftat vorliegt.
Meine Aussage bezog auf den Fall von Luftikus. Wenn man sich von der Einsatzzentrale nicht abwimmeln lässt wird sie kommen und den Sachverhalt versuchen aufzuklären. Dabei wird sie feststellen, dass hier allenfalls zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Für solche ist eine Polizei nicht zuständig, daher wird sie nicht aktiv werden. Die Intention in diesem Fall - mit dem Polizeiruf einen gewissen Druck ausüben und/oder seine Forderung durchsetzen zu wollen - ist vergebene Hoffnung.
Und so war oben genannte Aussage gemeint :)

wenn vor einer (feuerwehr)ausfahrt jemand parkt, dann ist das keine straftat, sondern eine ordnungswidrigkeit. dennoch kommt die polizei, um den halter des fahrzeugs festzustellen etc.
OWi und Straftaten sind eng miteinander verwandt (vgl. z.B. § 46 (1) OWiG). Bei ruhendem Verkehr wird man in der Regel aber ans Ordnungsamt verwiesen.
 

DeKi

Erfahrenes Mitglied
04.12.2014
395
52
BRE
Hatte auch Mal einen solchen Fall beim Abheben mit meiner Advanzia MasterCard. Reklamationsformular ausgefüllt und Gutschrift erfolgte zeitnah. Danach nichts wieder gehört...
 
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otaku

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.269
462
Yokohama
Ist hier tatsächlich der Kartenausgeber zu kontaktieren und nicht der ATM-Betreiber? Finde ich irgendwie unlogisch...
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Das ist doch Unsinn und hat mit Zeit überhaupt nichts zu tun. Wer sich 50 € einfach abziehen lässt und nichts unternimmt ist einfach nur bescheuert.
Der TE hat(!) etwas unternommen - und zwar genau das richtige. Er wird seine 50 Euro wieder bekommen, ohne dass er sich wie der Rentner neben den Geldautomaten stellen musste und die Polizei gerufen hat.

Deine Antwort hat nichts mit meinem Beitrag zu tun...
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
1.860
1.815
HAM, LBC
Seitdem kontrolliere ich immer den Namen auf dem Einzahlungsbeleg - bei einem Zahlendreher taucht dort ein fremder Name auf.
Nutzt leider nicht viel: Geldinstitute sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht verpflichtet, den Empfängernamen und die IBAN auf Unstimmigkeiten abzugleichen – und machen das auch nicht. Das Geld geht auf das Konto, das zur IBAN "gehört"...
 

Martie

Erfahrenes Mitglied
07.04.2014
285
60
Meine Erfahrung dazu:
Mit einer DKB Visa an einem Automat der Sparkasse Köln Bonn 200€ gezogen, rausgekommen ist nichts.
Nach einem Anruf bei der DKB musste ich ein Formular ausfüllen und faxen. Das GEld wurde meinem Kreditkartenkonto innerhalb von zwei Tagen wieder gut geschrieben, allerdings stand lang "unter Vorbehalt" dahinter. Irgendwann ist das dann auch mal verschwunden, hat jedenfalls ewig gedauert.
 
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otaku

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.269
462
Yokohama
Nutzt leider nicht viel: Geldinstitute sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht verpflichtet, den Empfängernamen und die IBAN auf Unstimmigkeiten abzugleichen – und machen das auch nicht. Das Geld geht auf das Konto, das zur IBAN "gehört"...
Ab einer gewissen Summe macht das N26. 😇
 

Bonbonpapier

Erfahrenes Mitglied
07.02.2013
687
25
Danke für diesen Hinweis. Ich war auch so naiv, dass Geldautomaten „fehlerfrei“ oder eben fool-proof sind. Wieder was gelernt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
Frage: hat jemand Erfahrung in solchen Fällen? Wie realistisch ist es, das Geld erstattet zu bekommen? Soll ich weiter reklamieren, oder mangels Erfolgsaussicht die 50€ als Lehrgeld abschreiben und keine weitere Zeit damit verschwenden?
Ich hatte das schon öfters, auch im Ausland. Die Erfolgsaussichten auf Erstattung liegen nach meiner Schätzung bei 99,999%.

Wenn so etwas passiert, schreibe ich eine Mail an meine Bank (also die Karten ausstellende, nicht die ATM betreibende) und reklamiere die Höhe der Belastung, weil ich Betrag x zu wenig erhalten habe (oder gar nichts, hatte ich auch schon). Die Banken klären das dann untereinander und du bekommst die Differenz wieder gut geschrieben.

Alles in allem kein großer Aufreger; dauert halt mitunter zwei Wochen oder mehr, insbesondere dann, wenn es sich um einen ATM im (fernen) Ausland handelt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.586
7.091
irdisch
Bei allen Geldautomaten gibt es eine Service-Telefonnummer oder sogar ein Telefon. Die würde ich in dem Augenblick anrufen, damit die das mitprotokollieren und damit man Widerspruch eingelegt hat. Dann sollen die mal was vorschlagen. Möglichst direkt, nicht erst hinterher. Der Rest lässt sich normalerweise aufklären, da alles, was die Maschine und man selber tut gespeichert wird und gefilmt ebenso.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
Ich weiß nicht, was ihr alle von der ATM betreibenden Bank wollt. Ich muss nicht bei denen, sondern bei meiner Bank reklamieren, weil meine Bank es ist, die mir zu viel belastet. Und beim ATM-Aufsteller muss dann meine Bank reklamieren, weil der ATM-Betreiber denen bei der Nutzung ihrer Kreditkarte zu viel in Rechnung gestellt hat.

Aber wieso sollte ich beim ATM-Betreiber reklamieren? Ich habe mit dem kein Vertragsverhältnis, sondern nur mit meiner Bank. Was soll ich denn beim ATM-Betreiber überhaupt reklamieren? Dass sein Automat nicht richtig funktioniert? Der belastet mir ja nichts. Derjenige, von dem ich Geld zurück haben will, ist meine Bank, nicht der ATM-Betreiber.

Wenn ein Zug wg. eines Antriebschadens Verspätung hat, wo reklamiert ihr das? Bei der Bahn oder bei Siemens, die den Antrieb hergestellt haben?
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.586
7.091
irdisch
Am Automaten klappt was nicht. Das muss möglichst schnell dokumentiert werden.
Die eigene Bank kann man dann immer noch in Ruhe informieren, wann immer sie wieder aufhat.
 

Hustinettenbär

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
470
200
Hallig Hooge
hooge.de
Wenn ein Zug wg. eines Antriebschadens Verspätung hat, wo reklamiert ihr das? Bei der Bahn oder bei Siemens, die den Antrieb hergestellt haben?
Beim Betreiber natürlich, nicht beim Hersteller.
Genauso wie ich mich bei einem ATM-Problem an den Betreiber richten würde, also die Bank, die den ATM betreibt.

Oder wollte sich der Forist an Diebold wenden (die ja Hersteller wären bzw. sein könnten)?
Dann würde ich Deinem ansonsten unsinnigen Vergleich zustimmen.
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
1.812
1.324
Am Automaten klappt was nicht. Das muss möglichst schnell dokumentiert werden.
Die eigene Bank kann man dann immer noch in Ruhe informieren, wann immer sie wieder aufhat.
Sehe ich genauso, es geht nicht ja nicht als erste Handlung darum, wer letztendlich das fehlende Geld erstatten muss.
Das leuchtet auch ein, dass die kartenausgebende Bank hier die Differenz erstatten muss und diese sich dann das Geld zurückholt.

Es geht primär um eine Art Beweissicherung, da man bei Streitigkeiten in Deutschland zumindest mit einem Beweis bzw. einer sofortigen Reklamation, immer bessere Aussichten hat.

Dass rechtlich gesehen, die kartenausgebende Bank gegenüber mir als Kunden und daraus folgend die geldausgebende Bank gegenüber dem „Kunden kartenausstellende Bank“ beweispflichtig ist, ändert nichts an der Tatsache, dass ein plumpes:
ich gehe dann mal einfach weiter einkaufen und schreib der kartenausgebenden Bank lapidar „Kohle zu wenig, Geld her“, doch weniger sicher erscheint, als eine kurze Beweissicherung.

Ob man den Aufwand wegen der Summe von 50€ auf sich nehmen möchte, hat dann aber weniger mit dem Stundenlohn und finanzieller Potenz, sondern eher mit Grundsätzen im Leben zu tun.
 
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Reaktionen: Shuai und Luftikus

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
Am Automaten klappt was nicht. Das muss möglichst schnell dokumentiert werden.
Die eigene Bank kann man dann immer noch in Ruhe informieren, wann immer sie wieder aufhat.
Das ist sowieso dokumentiert ohne dass man tätig werden muss. Also wozu beim ATM-Betreiber melden? Die nehmen nur deine Beschwerde entgegen, mehr tun die nicht und diese Beschwerde ist bezüglich deines Anspruchs gegenüber der eigenen Bank irrelevant.