General Aviation Empfehlungen

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ollifast

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
842
0
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Da ich demnächst das eine oder andere Mal von München aus zu einem guten Kunden nach Grenoble kommen darf und die Flugverbindungen grad sehr mau sind (auch Lyon) und Zeit Geld ist:

Habt Ihr eine Empfehlung für GA/Privatcharter EDDM-LFLS und zurück, nix luxuriöses, einfach nur praktisch und (eher :D ) günstig ?
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.250
Mitflugzentrale!
Mit einer C 152 Schulter an Schulter im Föhn über die Alpen ist doch auch mal ein Erlebnis :D
 
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Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.149
807
BER / COR
Einfach zu einem der großen Broker rennen. CJ oder Phenom dürften dich um die 5k kosten.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Ist halt verboten, sobald es kommerziell wird (also hier).


Gesuch auf Wingly setzen, oder in dieser Facebook Gruppe

https://m.facebook.com/groups/360047747371996/?ref=group_browse

Klappt in der Regel auch. Bei Wingly ist auf die Bewertung und Anzahl Stunden zu achten, manchmal kann man davon ausgehen, dass die Piloten auch zu mehr als Selbstkostenpreis anbieten.

Bei Wingly wird fast nur noch Schmu gemacht. Die meisten Angebote dort sind (weit) ueber Selbstkosten und damit illegal.


Da sollte man aber nicht von ausgehen, denn das dürfen PPL Inhaber nicht. Und somit wäre das Vertrauen schon vor Abflug weg...

Bei Wingly sind nicht nur PPL Inhaber vertreten.

Und wenn es eine CPL waere - bringt auch nichts. Ohne AOC laeuft da nix, und das habe ich bei Wingly noch nicht gesehen.


So, und jetzt muss ich los. Ich habe einen Wingly-Flug :D Natuerlich einen der wenigen legalen, weil mit Kostenteilung (y)
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.374
9.841
www.red-travels.com
Bei Wingly wird fast nur noch Schmu gemacht. Die meisten Angebote dort sind (weit) ueber Selbstkosten und damit illegal.

Und wenn es eine CPL waere - bringt auch nichts. Ohne AOC laeuft da nix, und das habe ich bei Wingly noch nicht gesehen.

deswegen muss man dort sorgfältig filtern und abwägen, wann noch eine Teilung vorliegen könnte. In LBC bot vor einigen Tagen jemand einen 30 Minütigen Rundflug mit ner C150 für 130€ an. Soviel kostet es nicht mal mit einer C172 ex HAM zu zweit, wenn man die Kosten wirklich teilt.

Natürlich ist ein CPL nicht gleichbedeutend dem AOC, aber habe das Gefühl, dass einige CPL'er gerne ihr Verständnis "wir dürften ja kommerzielle Flüge anbieten" auch so durchsetzen wollen. Einige wollen partout nicht, dass man auf echte Kostenteilung geht, sondern bieten nur die maximal buchbare Personen Anzahl an, sprich Pilot 1/4 und du 3/4 bei einer C172.

So, und jetzt muss ich los. Ich habe einen Wingly-Flug :D Natuerlich einen der wenigen legalen, weil mit Kostenteilung (y)

Na da bin ich ja gespannt, morgen habe ich den anderen Legalen :p
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.825
3.430
STR
Ich hole das hier mal wieder hoch. Ich hatte kürzlich meinen ersten Wingly Rundflug. Nun würde ich gerne einen Steckenflug buchen um von einem Geschäftstermin zurück zu kommen. Oben lese ich das so, dass das illegal wäre - warum ist das illegal? Oder missverstehe ich das und das obige bezieht sich auf die zu hohen Kosten? Das wäre weiterhin ein Flug auf Kostenteilungsbasis, also sollte das doch gehen, oder? Ich buche den Flug privat, zahle in privat und reiche den Wingly-Zahlungsbeleg bei meinen Reisekosten ein. Ist das zulässig?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Du kannst das ja machen, Du bist in dem Fall das "Opfer". Der Pilot fliegt gewerblich und handelt damit illegal. Nicht-gewerblich sind (dem Piloten, wie gesagt) zwei Finanzierungsmodelle erlaubt: 1. Teilung der Grenzkosten des Fluges (also Charterpreis oder Verbrauchsstoffe) durch die Zahl der Insassen. Da ist dann bzgl. Strecke und Dauer alles erlaubt. Oder 2. Vereine dürfen Gewinn machen, wenn sie den Luftsport fördern oder Mitglieder werben wollen. Da sind dann nur Rundflüge bis zu einer gewissen Dauer (glaube 45 Minuten) erlaubt.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
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Du kannst das ja machen, Du bist in dem Fall das "Opfer". Der Pilot fliegt gewerblich und handelt damit illegal. Nicht-gewerblich sind (dem Piloten, wie gesagt) zwei Finanzierungsmodelle erlaubt: 1. Teilung der Grenzkosten des Fluges (also Charterpreis oder Verbrauchsstoffe) durch die Zahl der Insassen. Da ist dann bzgl. Strecke und Dauer alles erlaubt. Oder 2. Vereine dürfen Gewinn machen, wenn sie den Luftsport fördern oder Mitglieder werben wollen. Da sind dann nur Rundflüge bis zu einer gewissen Dauer (glaube 45 Minuten) erlaubt.
Sorry, dass ich nochmal nachfragrn muss, aber:

Modell 1 klappt aber nicht wenn er mich von einem Geschäftstermin abholt, weil das dann trotzdem gewerblich ist, richtig?

Würde Modell 1 für die Eigentümerversammlung klappen oder ist das dann auch illegal?

Auch wenn ich das Opfer wäre, will ich den Pilot nicht anstiften. Was wären denn für ihn die Konsequenzen wenn er sich darauf einließe?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Das geht schon legal, aber wenn er Dich sogar abholt, also leer hin und mit Dir zurückfliegt, bekommt er, wenn es legal sein soll, nichts für den Hin- und die halben Kosten für den Rückflug. Und nur den Verbrauch und die Flugplatzgebühren, er darf nichts von den Fixkosten umlegen. Somit ist das, wenn man es legal macht, völlig unattraktiv. Und, wie gesagt, der Unterschied bei der Gewerblichkeit ist nicht, ob Du gewerblich unterwegs bist, sondern ob der Pilot mehr kassiert als die halben Kosten. Du kannst privat und aus Spaß an der Freud fliegen, aber wenn der Pilot mehr nimmt als die halben Kosten, fliegt er gewerblich.

Konsequenz wäre im Erwischensfall ein Bußgeld und im Falle eines Schadenseintritts eine haftungs- und beweisrechtliche Besserstellung des Fluggastes (sowie lange und interessante aber unerquickliche juristische Auseinandersetzungen, vgl. sehr anschaulich und m.w.N. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2008, 14 U 140/07 http://www.dbovg.niedersachsen.de/j...662008&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true ).
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Man sollte auch berücksichtigen, dass man diese Sichtflüge nicht wie einen Linienflug planen kann. Die sind, gerade im Herbst und Winter, wetterabhängig und wenn es irgendwie zu schlecht wird, sollte man nicht mehr fliegen, sonst kann es gefährlich werden. Das ist mehr was für schönes "Spazierengeh"-Wetter - entlang der gesamten Route und auch noch beim Rückflug.
 
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Hoine89

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17.03.2015
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Ich arbeite im Bereich der General Aviation und kann relativ unproblematisch Preisanfragen für Charterflüge anfragen. Nur damit man ein Gefühl dafür bekommt, i.d.R. kann man dann über andere Kunden noch ein paar hundert € sparen... einfach eine PN mit dem routing schicken und ich melde mich zurück.
 
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mf_2

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26.02.2016
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Das geht schon legal, aber wenn er Dich sogar abholt, also leer hin und mit Dir zurückfliegt, bekommt er, wenn es legal sein soll, nichts für den Hin- und die halben Kosten für den Rückflug. Und nur den Verbrauch und die Flugplatzgebühren, er darf nichts von den Fixkosten umlegen. Somit ist das, wenn man es legal macht, völlig unattraktiv. Und, wie gesagt, der Unterschied bei der Gewerblichkeit ist nicht, ob Du gewerblich unterwegs bist, sondern ob der Pilot mehr kassiert als die halben Kosten. Du kannst privat und aus Spaß an der Freud fliegen, aber wenn der Pilot mehr nimmt als die halben Kosten, fliegt er gewerblich.

Konsequenz wäre im Erwischensfall ein Bußgeld und im Falle eines Schadenseintritts eine haftungs- und beweisrechtliche Besserstellung des Fluggastes (sowie lange und interessante aber unerquickliche juristische Auseinandersetzungen, vgl. sehr anschaulich und m.w.N. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2008, 14 U 140/07 http://www.dbovg.niedersachsen.de/j...662008&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true ).
Danke, jetzt habe ich es verstanden.

Man sollte auch berücksichtigen, dass man dieses Sichtflüge nicht wie einen Linienflug planen kann. Die sind, gerade im Herbst und Winter, wetterabhängig und wenn es irgendwie zu schlecht wird, sollte man nicht mehr fliegen, sonst kann es gefährlich werden. Das ist mehr was für schönes "Spazierengeh"-Wetter - entlang der gesamten Route und auch noch beim Rückflug.
Das ist klar. Das hat der Pilot auch von Anfang an klargestellt: "Bei Regen wird nicht geflogen". Ich würde für solche Fälle immer ein Bahn-Flexticket in der Hinterhand haben und daher auch per Flug am Tag vor dem Termin anreisen - so habe ich etwas Puffer für den Bahn-Plan.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
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Bei dem Plan B des Bahn-Flextickets behalte am besten im Hinterkopf, dass das Flexticket noch direkt vor Abfahrt (bzw. sobald sicher ist, dass der Flug nicht geht) gekauft werden kann. Denn wenn "in der Hinterhand" heißt, dass Du es schon gekauft hats, findet am Ende der Flug statt und Du bleibst trotzdem auf den Stornokosten für das Bahnticket sitzen.
 
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Concerto

Erfahrenes Mitglied
25.03.2016
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Montreux
Haben Sie eine Ahnung, wie die Finanzen von Wingly sind? Ich habe bei ihrem Black Friday Sale ziemlich viele Gutscheine gekauft, die stark reduziert waren. Eine Option war zum Beispiel ein 400-Euro-Gutschein, der nur 280 Euro kostet. Oder 75 €, die 55 € gekostet haben. Ich hatte nur das Gefühl, dass sie plötzlich versuchen, Bargeld aufzutreiben... Wenn sie pleite gehen, werde ich mit ziemlich vielen Gutscheinen stecken bleiben!
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.825
3.430
STR
Nun steht ggf. recht kurzfristig ein Wingly-Flug an. Der Pilot hat mich gefragt, wo genau ich hin muss. Meine Zielstadt hat keinen Flugplatz.
Gibt es eine Übersichtskarte, auf der Flugplätze verzeichnet sind, auf denen man als Ortsfremder landen darf? Ich hatte schon einen Flugplatz (Segelflugplatz) im Auge, aber da meinte der Pilot, dass Segelflugplätze in der Regel nicht von externen Motorflugzeugen angeflogen werden dürfen. Gibt es eine gute Übersicht infrage kommender Flugplätze oder bleibt da nur Google Maps?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
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Übersichtlich aufbereitet ist es mit wikipediabedingt unvermeidlichen Ungenauigkeiten hier:



(letzteres leider ohne Karte)

Etwas profimäßiger, dafür unübersichtlicher:


Was wo zugelassen ist muss man dann wohl leider individuell recherchieren - im Zweifel die Website des Betreibers des Sonderlandeplatzes oder Segelfluggeländes raussuchen und anrufen. Auf Segelfluggeländen sind im Regelfall (vereinsfremd) allenfalls ULs zugelassen. Jetzt außerhalb der Saison sind die ohnehin meistens geschlossen, und in der Saison auch nur wochenends anfliegbar.
 
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