Das geht schon legal, aber wenn er Dich sogar abholt, also leer hin und mit Dir zurückfliegt, bekommt er, wenn es legal sein soll, nichts für den Hin- und die halben Kosten für den Rückflug. Und nur den Verbrauch und die Flugplatzgebühren, er darf nichts von den Fixkosten umlegen. Somit ist das, wenn man es legal macht, völlig unattraktiv. Und, wie gesagt, der Unterschied bei der Gewerblichkeit ist nicht, ob Du gewerblich unterwegs bist, sondern ob der Pilot mehr kassiert als die halben Kosten. Du kannst privat und aus Spaß an der Freud fliegen, aber wenn der Pilot mehr nimmt als die halben Kosten, fliegt
er gewerblich.
Konsequenz wäre im Erwischensfall ein Bußgeld und im Falle eines Schadenseintritts eine haftungs- und beweisrechtliche Besserstellung des Fluggastes (sowie lange und interessante aber unerquickliche juristische Auseinandersetzungen, vgl. sehr anschaulich und m.w.N. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2008, 14 U 140/07
http://www.dbovg.niedersachsen.de/j...662008&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true ).