AB Top Bonus: Gepäckreduzierung mit TB Statuskarte / Servicecard

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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
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Hey,

wie einige bereits sicherlich schon wissen, wurde die Gepäckregelung bei Status und Servicecard Kunden merklich nach unten reguliert.

Das AB / TB das nach Lust & Laune mit einem Status Kunden machen darf, ist klar.

Aber wie verhält sich das mit der Service Card? Effektiv habe ich für diese und somit auch für 2x32KG Koffer, statt jetzt 2x23KG Koffer gezahlt.

Ich finde das rechtlich nicht in Ordnung. - Wenn ich bei Rewe ein Netz mit 8 Mandarinen kaufe, können die mir nach der Zahlung doch auch nicht zwei Stück raus nehmen?

Welche Meinung habt ihr dazu?

LG
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Hey,

wie einige bereits sicherlich schon wissen, wurde die Gepäckregelung bei Status und Servicecard Kunden merklich nach unten reguliert.

Das AB / TB das nach Lust & Laune mit einem Status Kunden machen darf, ist klar.

Aber wie verhält sich das mit der Service Card? Effektiv habe ich für diese und somit auch für 2x32KG Koffer, statt jetzt 2x23KG Koffer gezahlt.

Ich finde das rechtlich nicht in Ordnung. - Wenn ich bei Rewe ein Netz mit 8 Mandarinen kaufe, können die mir nach der Zahlung doch auch nicht zwei Stück raus nehmen?

Welche Meinung habt ihr dazu?

LG

Wann hattest du die Karte denn erworben? 2x32kg gibt's ja immer noch, allerdings nur in FlyFlex.

https://topbonus.airberlin.com/web/tb/freigepack

Ich würde mal tippen, dass du im Falle der AGB-Änderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht haben wirst und dann die Gebühr anteilig zurück erhältst.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Wann? Gute Frage...

Auf jedem Fall vor August 2015

Vorher waren die 2x32KG aber in allen Tarifen mit Ausnahme von JustFly
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
OK, verstehe. Wie gesagt würde ich das als einseitige Vertragsänderung ansehen und damit wäre damit der Grund für eine außerordentliche Kündigung deinerseits gegeben. Und dann würde man dir wohl anteilig die 119 EUR erstatten. Aber ob sich der Aufwand lohnt? Immerhin haben sie nachträglich ja auch ein paar Services verbessert, bspw. Sportgepäck, oder nicht?
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Solange man die alten Werte, so denn sie wirklich höher waren, nicht zweifelsfrei nachweisen kann, ist die Diskussion müßig

Wenn man natürlich einen Vertrag zum Abschluss der Service Card mit inkludierten Leistungen hat sieht es natürlich anders aus
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Solange man die alten Werte, so denn sie wirklich höher waren, nicht zweifelsfrei nachweisen kann, ist die Diskussion müßig

Wenn man natürlich einen Vertrag zum Abschluss der Service Card mit inkludierten Leistungen hat sieht es natürlich anders aus

Soweit ich weiß, gibt's da keinen Vertrag bzw. die Leistungen sind nur online aufgeführt und damit quasi als AGBs anzusehen.

Wenn Escoprio einen schriftlichen Vertrag zu seiner Service-Karte hätte, wäre es m.E. ratsam, diesen einfach beim Fliegen mitzunehmen und ggf. die Übergepäck-Gebühren abzulehnen bzw. sich bei Topbonus zurück zu holen, anstatt zu kündigen.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Soweit ich weiß, gibt's da keinen Vertrag bzw. die Leistungen sind nur online aufgeführt und damit quasi als AGBs anzusehen.

Wenn Escoprio einen schriftlichen Vertrag zu seiner Service-Karte hätte, wäre es m.E. ratsam, diesen einfach beim Fliegen mitzunehmen und ggf. die Übergepäck-Gebühren abzulehnen bzw. sich bei Topbonus zurück zu holen, anstatt zu kündigen.

Faktisch gesehen, dass hier? (Screen ist von September 15... Die Servicekarte habe ich verlängert circa Juni / Juli 15.... Allerdings startet die Laufzeit am 1. Sep. 15 neu. (Kann man 3 Monate vor Ablauf verlängern).)

Bildschirmfoto 2016-03-09 um 18.35.01.jpg

Zum Vergleich, die neuen Bedingungen: https://topbonus.airberlin.com/web/tb/freigepack (Irgendwann Ende 2015 geändert wurden)
 
Zuletzt bearbeitet:

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Die wichtige Frage wäre ja: Brauchst Du denn mehr als 2 Gepäckstücke á 23 Kg?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Die wichtige Frage wäre ja: Brauchst Du denn mehr als 2 Gepäckstücke á 23 Kg?

Ja, wir reisen meist mit 4x 32KG voll am Limit.... Wir sind immer direkt mehrere Wochen weg.

Und der Rimowa wiegt doch bereits leer knapp 6KG... Also sind 4x6kg = 24kg reiner Koffer.
 

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Dazu ein Auszug aus den topbonus AGB:

2.7. Statusabhängige Vorteile:
Mit jeder der topbonus Cards sind verschiedene Vorteile verknüpft. Auf diese Vorteile finden ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen die in den jeweiligen topbonus Kommunikationsmedien dargestellten Sonderbedingungen Anwendung. Die aktuellen Vorteile sind gemeinsam mit den jeweiligen Sonderbedingungen unter www.airberlin.com/topbonus
detailliert dargestellt. topbonus Ltd. steht es frei, Vorteile für Inhaber der topbonus Cards statusabhängig anzubieten oder einzustellen, sofern Teilnehmer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

Demnach gelten immer die Vorteile, die aktuell publiziert werden.
Wäre natürlich interessant zu Erfahren, ob man die Service Card zu den AGB abgeschlossen hat oder ob es bei der ServiceCard eine Sonderregelung gibt, wo die Vorteile gelten, die zum Kaufdatum galten. Hier wäre dann eine Sonderkündigung möglich. Aber ob das überhaupt sinnvoll ist? In einem anderen Thread hast du erwähnt, dass du im Sommer auf der Langstrecke unterwegs bist. Da hast du die Kosten der Service Card (auch wenn es jetzt nur ein zusätzlicher Koffer mit 23kg ist) wieder drin. (119€ vs. 150€ für 2. Gepäckstück)
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
sofern Teilnehmer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

Ähm... Bei jeder Langstrecke PRO Flug 2x70 Euro für das Upgrade von 23KG auf 32KG....

Also Hin / Rück insgesamt 280 Euro Mehrkosten... Würde ich aber sowas von unangemessen benachteiligt nennen.
 

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Ähm... Bei jeder Langstrecke PRO Flug 2x70 Euro für das Upgrade von 23KG auf 32KG....

Also Hin / Rück insgesamt 280 Euro Mehrkosten... Würde ich aber sowas von unangemessen benachteiligt nennen.

Unangemessen benachteiligt wurdet ihr ja nicht. Es werden euch weiterhin Vorteile angeboten, wie Sitzplatzreservierung, mehr Freigepäck und Sportgepäck.
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Hast Du denn zu dem Thema einfach mal Deinen Vertragspartner angeschrieben? Vielleicht lässt sich das ja einfach klären... vielleicht bekommst Du auch einfach Gold Status, der wird eh mehr oder weniger verschenkt momentan.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Unangemessen benachteiligt wurdet ihr ja nicht. Es werden euch weiterhin Vorteile angeboten, wie Sitzplatzreservierung, mehr Freigepäck und Sportgepäck.

Nun.... ich habe aktuell bis zum Ende des Status 3 Langstreckenflüge (Hin / Rück 6) gebucht. Damit kommen wir auf 840 Euro Mehrkosten zu dem, wie ich die Service Card ursprünglich gebucht habe. Das ist das 7 Fache, was die Service Card kostet!

Davon ausgehend, dass eine Sitzplatzreservierung nur paar Euro kostet, macht das Zusatzgepäck circa +/- 90% der Leistung der Service Card aus.

Durch die Reduzierung fehlen mir 18 KG von vorher 41KG Zusatzgepäck (den einen Koffer mit 23KG habe ich ja im Tarif inkludiert und zählt da nicht zu)... Das sind circa 40% (sogar etwas mehr) der Leistung der Service Card... Und sorry, dass ist sehr offensichtlich "Unangemessen"... Diese Aussage bezieht sich auf den Ursprung der Service Card und nicht, wie es ohne diese wäre.

Hast Du denn zu dem Thema einfach mal Deinen Vertragspartner angeschrieben? Vielleicht lässt sich das ja einfach klären... vielleicht bekommst Du auch einfach Gold Status, der wird eh mehr oder weniger verschenkt momentan.

Ja, heute per E-Mail.
 

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Nun.... ich habe aktuell bis zum Ende des Status 3 Langstreckenflüge (Hin / Rück 6) gebucht.
.....und ersparst dir nur durch den zusätzlichen Koffer 781€(!) an Übergepäckgebühren (900€-119€/ Sitzplatzreservierung nicht mal berücksichtigt)

Und sorry, dass ist sehr offensichtlich "Unangemessen"...
.

Also wo du die unangemessene Benachteiligung siehst......

wie einige bereits sicherlich schon wissen, wurde die Gepäckregelung bei Status und Servicecard Kunden merklich nach unten reguliert.


Welche Meinung habt ihr dazu?

Es tut mir leid, aber ich scheine deine Eingangspost missverstanden zu haben...... :rolleyes:

Du bist offenbar nicht an Meinungen der Anderen interessiert, sondern suchst nach Personen, die deiner Ansicht zu diesem Thema zustimmen (sollen).
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Vielleicht habe ich das "Meinungen" falsch formuliert.

Es ist in der Tat so, dass ich keine anderen Meinungen suche... Ich suche viel mehr etwas rechtlich handfestes, was mir weiterhilft oder eben auch nicht.
 

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Es ist in der Tat so, dass ich keine anderen Meinungen suche... Ich suche viel mehr etwas rechtlich handfestes, was mir weiterhilft oder eben auch nicht.

Im Grunde wurde es doch eh schon von meinen Vorrednern erwähnt. Wenn im Kaufvertrag eindeutig steht, dass dir 2x32kg für das gesamte Jahr zustehen, dann steht dir jetzt ein Sonderkündigungsrecht zu. Den Preis der ServiceCard kannst du anteilig zurückfordern.
Wenn nur die AGB zugrunde gelegt werden, dann musst du (laut AGB) jetzt leider damit leben. Ob so eine Klausel rechtens ist?- Keine Ahnung. (ggf. von einem Anwalt beraten lassen) Die "feine englische Art" ist es jetzt nicht.

In dem Zusammenhang ist aber deine Meinung recht interessant. Weshalb vertrittst du die Auffassung, dass TB/AB für seine Statuskunden (gemeint ist hier Silber, Gold und Platin) die Regeln/Konditionen ändern darf (Zudem schreibt du, dass "das ja klar sei"), für die ServiceCard andere Regeln/Konditionen gelten müssten?
Das AB / TB das nach Lust & Laune mit einem Status Kunden machen darf, ist klar.

Aber wie verhält sich das mit der Service Card?


Bei jeder Langstrecke PRO Flug 2x70 Euro für das Upgrade von 23KG auf 32KG....

Also Hin / Rück insgesamt 280 Euro Mehrkosten...

So ein kleiner Tipp: Übergepäck (von 23kg auf 32kg) kostet auf der Langstrecke 100€ pro Koffer. Bei 2 Koffern macht es also 200€. Besser wäre es einen weiteren Koffer vorher anmelden. Kostet 150€ und du kannst 23kg mitnehmen (anstatt "nur" 18kg mehr)
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-8
MUC
.....und ersparst dir nur durch den zusätzlichen Koffer 781€(!) an Übergepäckgebühren (900€-119€/ Sitzplatzreservierung nicht mal berücksichtigt)

.

Also wo du die unangemessene Benachteiligung siehst......



Es tut mir leid, aber ich scheine deine Eingangspost missverstanden zu haben...... :rolleyes:

Du bist offenbar nicht an Meinungen der Anderen interessiert, sondern suchst nach Personen, die deiner Ansicht zu diesem Thema zustimmen (sollen).

Ich bin wirklich nicht kleinlich, aber ich kann absolut nachvollziehen, dass der OP genervt ist.

AB hat in der Servicecard bestimmte Leistungen inkludiert und die zu einem bestimmten Betrag angeboten. Auf Grund dessen hat der OP diese für einen bestimmten Zeitraum bezahlt und muss jetzt feststellen, dass die Leistungen innerhalb desselbigen eingeschränkt wurden und ihm mehrere hundert Euro Zusatzkosten entstehen.

Und Du fragst allen Ernstes, wo die unangemessene Benachteiligung ist?

AB würde genauso verschnupft reagieren, wenn ein Servicecardinhaber die Zahlung reduziert, weil er die Anzahl der Gepäckstücke zwar ausreizt, aber nicht das maximale Gewicht. Da kann man auch um des Kaisers Bart argumentieren, dass keine unangemessene Benachteiligung existiert.

Du magst ja die SC immer noch für gut befinden und für die meisten Paxe mag sie auch noch gut und ausreichend sein, aber es ist schlicht nicht mehr das Produkt, für das der OP bezahlt hat.

Und bei der Tragweite - nämlich dass Flüge gebucht wurden, weil eine SC mit den besagten Konditionen für den relevanten Zeitraum bezahlt wurden - ist es daneben, auf den OP einzubashen, weil er seinem Frust jetzt Luft verschafft.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Dazu ein Auszug aus den topbonus AGB:



Demnach gelten immer die Vorteile, die aktuell publiziert werden.
Wäre natürlich interessant zu Erfahren, ob man die Service Card zu den AGB abgeschlossen hat oder ob es bei der ServiceCard eine Sonderregelung gibt, wo die Vorteile gelten, die zum Kaufdatum galten. Hier wäre dann eine Sonderkündigung möglich. Aber ob das überhaupt sinnvoll ist? In einem anderen Thread hast du erwähnt, dass du im Sommer auf der Langstrecke unterwegs bist. Da hast du die Kosten der Service Card (auch wenn es jetzt nur ein zusätzlicher Koffer mit 23kg ist) wieder drin. (119€ vs. 150€ für 2. Gepäckstück)

Meinem Verständnis nach bezieht sich dieser Passus nur auf die Topbonus Statuskarten. ich kann mir nicht vorstellen, dass dies auch für eine Kaufkarte gilt.
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Vielleicht habe ich das "Meinungen" falsch formuliert.

Es ist in der Tat so, dass ich keine anderen Meinungen suche... Ich suche viel mehr etwas rechtlich handfestes, was mir weiterhilft oder eben auch nicht.

Also ein Sonderkündigungsrecht bringt dir außer ggf. ein paar von den 119 EUR wenig. Ich würde eher auf Erfüllung des ursprünglichen Vertrages bestehen.
 
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johnny_who

Erfahrenes Mitglied
27.09.2014
2.608
0
MUC
Ja, wir reisen meist mit 4x 32KG voll am Limit.... Wir sind immer direkt mehrere Wochen weg.

Und der Rimowa wiegt doch bereits leer knapp 6KG... Also sind 4x6kg = 24kg reiner Koffer.
Abgesehen davon, dass ich diese nachträgliche Änderung von AB auch nicht gut finde, würde ich an deiner Stelle vielleicht doch noch mal überlegen, ob man nicht eventuell mit weniger Gepäck reist. Die Summen, die du für Gepäck ausgibst, die kannst du vielleicht auch vor Ort bezahlen, um mal deine Klamotten zu waschen bzw. waschen zu lassen.

Kontaktiere doch mal AB und rede mit jmd darüber, vielleicht ist auch irgendeine Form der Einigung möglich zumindest für die schon gebuchten Flüge. Die Silber-Promotion gibt es ja zur Zeit auch noch, falls du noch nicht Silber bist, dann könntest du damit den Fast-Track zum Gold nutzen. Einfach mal kontaktieren und hartnäckig bleiben, dann wird sich schon eine Lösung finden.
 

Prez

Erfahrenes Mitglied
30.04.2011
1.018
1
VIE
Ich bin wirklich nicht kleinlich, aber ich kann absolut nachvollziehen, dass der OP genervt ist.

Ich kann es ebenfalls nachvollziehen...ich habe an keiner Stelle behauptet, dass diese Änderung gut wäre.

AB hat in der Servicecard bestimmte Leistungen inkludiert und die zu einem bestimmten Betrag angeboten. Auf Grund dessen hat der OP diese für einen bestimmten Zeitraum bezahlt und muss jetzt feststellen, dass die Leistungen innerhalb desselbigen eingeschränkt wurden...

Und genau hier stellt sich die Frage, zu welchen Konditionen diese ServiceCard angeschlossen wurde. Steht im Vertrag eindeutig, dass die Freigepäckmenge zum Kaufdatum gilt oder wurde einfach nur auf die AGB verwiesen (so wie es aktuell ist, wenn man eine ServiceCard bestellt)? Wie bereits erklärt, weiß ich nicht, ob so eine Klausel zulässig ist. Dazu kann sich gerne jemand äußern, der mehr Ahnung beim Vetragsrecht hat als ich. Ich schreibe lediglich nur das hin, was während der Bestellung der ServiceCard zu lesen ist. Auch wenn es mir für den TO leid tut, dass sich die Vorteile geändert haben und ich es auch nicht wirklich fair finde, will ich einfach nur zu denken geben, dass, sofern diese Klausel zulässig ist, die Änderung der Vorteile zulässig war.

Und Du fragst allen Ernstes, wo die unangemessene Benachteiligung ist?
Ja. Ich kann nämlich keine erkennen. Benachteiligt ist der OT, aber hierbei handelt es sich nicht um eine unangemessene Benachteiligung,da weiterhin Vorteile angeboten werden, mit denen man enorm bei den Übergepäckgebühren sparen kann.


Und bei der Tragweite - nämlich dass Flüge gebucht wurden, weil eine SC mit den besagten Konditionen für den relevanten Zeitraum bezahlt wurden - ist es daneben, auf den OP einzubashen, weil er seinem Frust jetzt Luft verschafft.

Bitte Was? Wo bashe ich auf den TO ein? :confused:

Meinem Verständnis nach bezieht sich dieser Passus nur auf die Topbonus Statuskarten. ich kann mir nicht vorstellen, dass dies auch für eine Kaufkarte gilt.
Aber genau diese AGB sind zu akzeptieren, wenn man eine ServiceCard bestellt wird (zumindest nach aktuellen Stand). Zumindest dort wird nicht zwischen Kaufkarte und Statuskarte unterschieden. Die Rede ist von statusabhängigen Vorteilen und dazu würde ich die ServiceCard dazu zählen. Vorallem in Hinblick dadrauf, dass der TO gestern in einem anderen Thread einen Auszug aus seinem topbonus-Profil gepostet hat und dort war vermerkt: "topbonus Status: Service Card"
Und aus dem Grund frage ich ja auch nach, ob es noch weitere Sonderbestimmungen beim Kaufdatum gab. Das würde die Beantwortung der Frage nämlich etwas einfacher machen.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Aber genau diese AGB sind zu akzeptieren, wenn man eine ServiceCard bestellt wird (zumindest nach aktuellen Stand). Zumindest dort wird nicht zwischen Kaufkarte und Statuskarte unterschieden. Die Rede ist von statusabhängigen Vorteilen und dazu würde ich die ServiceCard dazu zählen. Vorallem in Hinblick dadrauf, dass der TO gestern in einem anderen Thread einen Auszug aus seinem topbonus-Profil gepostet hat und dort war vermerkt: "topbonus Status: Service Card"
Und aus dem Grund frage ich ja auch nach, ob es noch weitere Sonderbestimmungen beim Kaufdatum gab. Das würde die Beantwortung der Frage nämlich etwas einfacher machen.

Der §2.7 bezieht sich m.E. unmittelbar auf §2.6 und da heißt es:

"2.6. topbonus Kartentypen:

Im Rahmen des topbonus Programms werden verschiedene topbonus Kartentypen ausgegeben, welche den Status des topbonus Teilnehmers festlegen. Der jeweilige Status richtet sich nach der Anzahl der gesammelten Statusmeilen in einem vorgegebenen Zeitraum...."


Daher gehe ich mal davon aus, dass mit Status-Karten die Service Card nicht gemeint sein kann, da dieser sich ja nicht nach der Anzahl der gesammelten Meilen richtet, sondern käuflich erworben wird.
 
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