Ich bin wirklich nicht kleinlich, aber ich kann absolut nachvollziehen, dass der OP genervt ist.
Ich kann es ebenfalls nachvollziehen...ich habe an keiner Stelle behauptet, dass diese Änderung gut wäre.
AB hat in der Servicecard bestimmte Leistungen inkludiert und die zu einem bestimmten Betrag angeboten. Auf Grund dessen hat der OP diese für einen bestimmten Zeitraum bezahlt und muss jetzt feststellen, dass die Leistungen innerhalb desselbigen eingeschränkt wurden...
Und genau hier stellt sich die Frage, zu welchen Konditionen diese ServiceCard angeschlossen wurde. Steht im Vertrag eindeutig, dass die Freigepäckmenge zum Kaufdatum gilt oder wurde einfach nur auf die AGB verwiesen (so wie es aktuell ist, wenn man eine ServiceCard bestellt)? Wie bereits erklärt, weiß ich nicht, ob so eine Klausel zulässig ist. Dazu kann sich gerne jemand äußern, der mehr Ahnung beim Vetragsrecht hat als ich. Ich schreibe lediglich nur das hin, was während der Bestellung der ServiceCard zu lesen ist. Auch wenn es mir für den TO leid tut, dass sich die Vorteile geändert haben und ich es auch nicht wirklich fair finde, will ich einfach nur zu denken geben, dass, sofern diese Klausel zulässig ist, die Änderung der Vorteile zulässig war.
Und Du fragst allen Ernstes, wo die unangemessene Benachteiligung ist?
Ja. Ich kann nämlich keine erkennen. Benachteiligt ist der OT, aber hierbei handelt es sich nicht um eine unangemessene Benachteiligung,da weiterhin Vorteile angeboten werden, mit denen man enorm bei den Übergepäckgebühren sparen kann.
Und bei der Tragweite - nämlich dass Flüge gebucht wurden, weil eine SC mit den besagten Konditionen für den relevanten Zeitraum bezahlt wurden - ist es daneben, auf den OP einzubashen, weil er seinem Frust jetzt Luft verschafft.
Bitte Was? Wo bashe ich auf den TO ein?
Meinem Verständnis nach bezieht sich dieser Passus nur auf die Topbonus Statuskarten. ich kann mir nicht vorstellen, dass dies auch für eine Kaufkarte gilt.
Aber genau diese AGB sind zu akzeptieren, wenn man eine ServiceCard bestellt wird (zumindest nach aktuellen Stand). Zumindest dort wird nicht zwischen Kaufkarte und Statuskarte unterschieden. Die Rede ist von statusabhängigen Vorteilen und dazu würde ich die ServiceCard dazu zählen. Vorallem in Hinblick dadrauf, dass der TO gestern in einem anderen Thread einen Auszug aus seinem topbonus-Profil gepostet hat und dort war vermerkt: "topbonus Status: Service Card"
Und aus dem Grund frage ich ja auch nach, ob es noch weitere Sonderbestimmungen beim Kaufdatum gab. Das würde die Beantwortung der Frage nämlich etwas einfacher machen.