Gründe für den Personalmangel?

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NeaeraMS

Erfahrenes Mitglied
19.04.2022
287
458
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Doch. Er hatte zwei Unfälle. 2008 einem Parkrempler mit Fahrerflucht. Dafür gab's die 20 Tagessätze. 2018 einen Vorfahrtsunfall mit "Personenschaden". Das Verfahren verlief im Sande und er hat nichts davon mitbekommen. Es ist fraglich, ob der Unfallgegner überhaupt beim Arzt war, denn es ging keinerlei Arztrechnung bei der Versicherung ein. Als Strafe ür den zweiten Unfall gab's nur die 120 EUR und einen Punkt.

Komisch. Woher weiß er denn, dass er wegen dem Unfall durchgefallen ist? Die Ü1 ist die absolute Basic Überprüfung die seit 2017 bei jedem einzelnen Bewerber für die Bundeswehr durchgeführt wird, unabhängig von der späteren Tätigkeit. Und da fällt man definitiv nicht automatisch durch weil man mal irgendeine Jugendsünde/kleinigkeit von vor 20 Jahren in den Akten stehen hat.
Soweit ich weiß geht es da auch weniger um kleine Vorstrafen sondern eher Kontakte in nicht freundlich gesinnte Länder, Nähe zu fragwürdigen Organisationen und falsche Angaben in dem Wisch den man da ausfüllen musste.

In jedem Fall hat das was der MAD tut nicht sehr viel mit dem zu tun was du für eine Stelle am Flughafen brauchst.
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
189
71
Nö, der 'Gepäckheini' muss nur ein Führungzeugnis vorlegen und wird dann nach §7 LuftSiG auf folgendes überprüft:

[...]



Bei weitem nicht so streng wie für eine Stelle in der IT bei der Bundeswehr :doh:
Das Führungszeugnis kommt am Anfang. Bei der ZÜP wird durchaus auch ins POLAS geschaut. Wer etwas googelt, findet auch Prozesse wegen Ablehnungen wegen POLAS eingetragener Sachen. Es handelt sich meist um im BZR bereits getilgte Strafen oder um Einstellungen nach 153a.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.122
3.511
DTM
Wer ein Problem hat alle 5 Jahre eine ZÜP fuer ihre Fluglizenz machen, dann liegt es vermutlich nicht an den 60-70 Euro (je nach Bundesland), sondern daran dass sie sie vielleicht nicht bestehen. Haben Deine Bekannten vielleicht zwischenzeitlich ein paar linke Zecken zusammengeschlagen oder sind anderweitig straffällig geworden?
Nein, nicht dass ich wüsste. Sie haben nur nicht immer eine positive Sichtweise aufs Luftfahrtbundesamt (LBA) - wegen diverser Angelegenheiten - und die regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) war der Tropfen auf den heißen Stein für den Lizenz-Transfer, z.B. nach Österreich
Ich habe meine Lizenz weiterhin in Deutschland und in meinem Bekannten- bzw. Freundeskreis sind keine Personen, die andere Personen zusammenschlagen. Mit solchen Personen möchte ich nichts zutun haben.
Einen (großen) Vorteil hat die Zuverlässigkeitsüberprüfung: sie schreckt davor ab Straftaten zu begehen, sonst war's das mit der fliegerischen Beschäftigung.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.201
3.111
Z´Sdugärd
Ich möchte das Thema noch einmal rausholen. Ein Studienfreund ist vor wenigen Tagen bei der Sicherheitsüberprüfung durchgefallen wegen 20 Tagessätzen wegen Fahrerflucht (Parkrempler) im Jahr 2008. Sonst hat er ausser Punkten in Flensburg (zwischenzeitlich waren es mal 5) und einem weiteren größeren Unfall (ohne Fahrerflucht, Alkohol und Drogen) sich nichts zu Schulden kommen lassen. Zur Zeit der Überprüfung war sogar sein Punktekonto wieder leer. Im konkreten Fall ging es zwar um IT für die Bundeswehr, aber am Flughafen sind die Anforderungen an den Leumund ähnlich streng, selbst für einen Gepäckheini.
Wie schon gesagt ist eine Ü1 bei der Bundeswehr alles andere als Vergleichbar. Von daher verstehe ich den Sinn der Aussage nicht. Das durchfallen gerade beim Bund geht auch noch einfacher, so isses nun nicht. Einfach mal bei einem aktenkundigen Verfassungsfeindlichen Gruss erwischt werden. DAS Probleme mit der politischen Einstellung (ggf sogar ehemalige) hat schon so manche Karriere gekostet.
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
189
71
Komisch. Woher weiß er denn, dass er wegen dem Unfall durchgefallen ist? Die Ü1 ist die absolute Basic Überprüfung die seit 2017 bei jedem einzelnen Bewerber für die Bundeswehr durchgeführt wird, unabhängig von der späteren Tätigkeit.
Erstens, er ist kein BW Angehöriger, auch kein ziviler. Er arbeitet für ein privates Unternehmen, das gelegentlich Aufträge aus der Rüstungsindustrie oder von der BW direkt bekommt. 75% des Geschäfts sin rein zivile Aufträge, die gar nichts mit der BW zu tun haben.

Er bekam sogar die Chance Stellung zu beziehen. Er wurde auf beide Unfälle angesprochen. Die Ablehnung erfolgte offiziell wegen der gut 15 Jahre zurückliegenden Verurteilung. Inwieweit der zweite Unfall eine Rolle gespielt hat, wurde nicht ganz klar.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.851
2.789
. Einfach mal bei einem aktenkundigen Verfassungsfeindlichen Gruss erwischt werden.
Das ist ein völlig anderes Kaliber als ein Verkehrsdelikt. Von Leuten, die schwören oder geloben, dass sie das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen kann man Verfassungstreue und Bekennnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erwarten.

Warum die Ü1 im geschilderten Fall gescheitert ist, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Truppe aktuell wegen der geänderten Bedrohungslage genauer hinschaut. Vielleicht hat man auch nur einen Grund gesucht, um ein paar nicht gewollte Externe auszusondern.
 
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weltfahrer

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07.09.2018
189
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Ich habe noch einmal gegoogelt. Eine ZÜP in der Luftfahrt entspricht einer Ü1 und es ist sogar eine gegenseitige Anerkennung möglich, eventuell auch mit einer Nachprüfung. Das stand in einem offiziellen PDF. Ich habe mir runtergeladen, finde aber den Link nicht mehr.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.115
1.596
Also es war eine Ü1, also die schwächste Stufe. Er ist auch weder Soldat noch Zivilabgestellter, sondern arbeitet bei einem privaten IT-Unternehmen, das auch Rüstungsaufträge hat.

Im BZR war die Strafe tatsächlich nicht mehr, aber noch im POLAS und NADIS. Bei dem Unfall wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger KV eingeleitet, das aber schon nach wenigen Tagen wieder eingestellt wurde. In solchen Fällen erhält man keine Benachrichtigung.
Nun wenn natürlich in den Datenbanken der Ermittlungsbehörden noch Einträge stehen, dann ist das natürlich eine andere Sache.

Aber gibt es eigentlich maximale Speicherfristen, welche nur bei besonderen Gründen verlängert werden könnten.

Hier würde ich dem Freund empfehlen entsprechende Auskunftsersuchen zu stellen, um prüfen zu können welche Dateien noch vorhanden sind, dann kann geprüft ob und welche Daten zu löschen sind.

Besonders "lustig" wird es aber wenn der Zoll in DUS aus CUR kommend, eine Personenüberprüfung macht und dann Einträge findet, dann aber nicht sehen kann worum es sich handelt weil es eigentlich positiv-Einträge sind, seit es aber AB nicht mehr gibt hat sich das Problem von selbst gelöst.

Komisch. Woher weiß er denn, dass er wegen dem Unfall durchgefallen ist?
Nun soll die Überprüfung negativ beschieden werden, so ist der Betroffene anzuhören.

Während einer Anhörung könnte ihm dies mitgeteilt worden sein, aber es scheint eine Prüfung des ganzen Vorgangs wert zu sein so ganz schlüssig ist der beschriebene Sahcverhalt nicht.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.201
3.111
Z´Sdugärd
Das ist ein völlig anderes Kaliber als ein Verkehrsdelikt. Von Leuten, die schwören oder geloben, dass sie das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen kann man Verfassungstreue und Bekennnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erwarten.
Das mag schon sooo richtig sein. Die Frage ist halt ob man als junger Mensch nicht auch mal einen Fehler machen darf. Die Frage ist ob ein vor 10 Jahren gemachter Fehler mit ggf falschen Freunden für immer in Stein gemeiselt sein muss.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.545
9.000
IAH & HAM
Das mag schon sooo richtig sein. Die Frage ist halt ob man als junger Mensch nicht auch mal einen Fehler machen darf. Die Frage ist ob ein vor 10 Jahren gemachter Fehler mit ggf falschen Freunden für immer in Stein gemeiselt sein muss.
Ich denke das ist ein guter Punkt. In den USA kann ein Joint mit 16 das gesamte Leben ruinieren (keine Uni, kein Job, kein Apartment …). Ich bin mit Dir das gerade weniger schwerwiegende Straftaten wie etwa eine Fahrerflucht nur mit Sachschaden einen nicht das gesamte Leben verfolgen sollte…
 
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weltfahrer

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07.09.2018
189
71
Während einer Anhörung könnte ihm dies mitgeteilt worden sein, aber es scheint eine Prüfung des ganzen Vorgangs wert zu sein so ganz schlüssig ist der beschriebene Sahcverhalt nicht.
Ja er wurde angehört. Es ging um beide Unfälle. Der mit der Fahrerflucht war mit einem gerade mal 4 stelligen Sachschaden (deshalb war 153a nicht mehr möglich). Der zweite Unfall wurde dann so ausgelegt, dass er immer noch Regeln missachtet (Vorfahrt). Dass ihn die Sonne geblendet hat, wurde nicht berücksichtigt. Ausserdem hemmt der neue Unnfall die Löschung des Alteintrages wegen Fahrerflucht. Eine Löschung ist frühestens Ablauf von 10 vollen Kalenderjahren nach dem letzten Eintrag möglich.

Übrigens hat man ihm noch mitgeteilt, dass die meisten Ablehnungen wegen etwas länger zurückliegenden (nicht mehr im BZR) Fahrerfluchten und Trunkenheitsfahrten vorkommen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.115
1.596
Ja er wurde angehört. Es ging um beide Unfälle. Der mit der Fahrerflucht war mit einem gerade mal 4 stelligen Sachschaden (deshalb war 153a nicht mehr möglich). Der zweite Unfall wurde dann so ausgelegt, dass er immer noch Regeln missachtet (Vorfahrt). Dass ihn die Sonne geblendet hat, wurde nicht berücksichtigt. Ausserdem hemmt der neue Unnfall die Löschung des Alteintrages wegen Fahrerflucht. Eine Löschung ist frühestens Ablauf von 10 vollen Kalenderjahren nach dem letzten Eintrag möglich.

Übrigens hat man ihm noch mitgeteilt, dass die meisten Ablehnungen wegen etwas länger zurückliegenden (nicht mehr im BZR) Fahrerfluchten und Trunkenheitsfahrten vorkommen.
Das Problem besteht darin, dass die vorgesehene Löschung von Eintragen in diversen Registern der Ermittlungsbehörden nicht erfolgt, bzw. die weitere Speicherung zu pauschal begründet wird und die Löschung unterbleibt.

Am sinnvollsten wäre daher wirklich die entsprechenden Auskunftsersuchen zu den diversen Datenbanken zu stellen, je nachdem was dort noch vorhanden ist, kann es sinnvoll sein die jeweile Löschung zu beantragen.
 

weltfahrer

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07.09.2018
189
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Das Problem besteht darin, dass die vorgesehene Löschung von Eintragen in diversen Registern der Ermittlungsbehörden nicht erfolgt, bzw. die weitere Speicherung zu pauschal begründet wird und die Löschung unterbleibt.
Meist scheitern die Bewerber, weil im POLAS mit seinen sehr restriktiven Löschregeln was gefunden wird. Sie denken, daß BZR ist sauber und dann kommt die böse Überraschung. Sowohl bei der Ü1 wie auch bei der ZÜP.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Meist scheitern die Bewerber, weil im POLAS mut seinen sehr restriktiven Löschregeln was gefunden wird. Sie denken, daß VZR ist sauber und dann kommt die böse Überraschung. Sowohl bei der Ü1 wie auch bei der ZÜP.
Völlig richig, aber gerade POLAS&Co werden auch zu unrecht oft nicht gelöscht, besonders in Süddeutschland ist es wohl gängige Praxis weitere Speicherung zu bejahen.

Auch dafür gibt es ein geordnetes Verfahren und Rechtsmittel, wenn nicht gerade BGH für massive Rechtsskandale sorgt wie aktuell.

Für den Betroffenen macht aber Sinn entsprechende Auskünfte einzuholen und dann eben Löschung zu beantragen wird das Ersuchen abgelehnt, kann immer noch der Rechtsweg betritten werden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.115
1.596
Vermutlich den korrigierten Beschluss in Sachen nicht geringe Menge Cannabis:

Ist ja nicht nur der Beschluss alleine sondern;

Zum einen ist eine Richterin mit undeutigen aber wie genau ist undurchsichtig Verbindungen zur CSU beteiligt an einer politisch aufgeladenen Entscheidung beteiligt, zuerst im Beschluss eine falsche für die Sache essentielle Tatsache bestimmt und dann das vorgesehen Verfahren zur Prüfung und möglichen Berichtigung nicht einhält und eben mal ganz nebenbei das ebtablierte System des Normalfalls, minderschweren Falls abschafft.

Alles in allem etwas viel für mehrere Richter am einem höchsten Gericht der BRD.
 
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weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
189
71
Ich denke das ist ein guter Punkt. In den USA kann ein Joint mit 16 das gesamte Leben ruinieren (keine Uni, kein Job, kein Apartment …). Ich bin mit Dir das gerade weniger schwerwiegende Straftaten wie etwa eine Fahrerflucht nur mit Sachschaden einen nicht das gesamte Leben verfolgen sollte…
Leider wird es auch bei uns immer strenger. Während im letzten Jahrtausend noch ein behördliches Führungzeugnis reichte, kam ca. 2005 die ZÜP. Anfangs konnte man sogar noch einen Eintrag im BZR haben, seit 2017 (Georgensgmünd) darf man nicht mal mehr einen POLAS Eintrag haben. Und wer einen POLAS Eintrag wegen BTM hat, darf sich auch Jahre später noch bei einer Gren- und Verkehrskontrolle nackt ausziehen., auch ohne frische Einträge.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.264
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Leider wird es auch bei uns immer strenger. Während im letzten Jahrtausend noch ein behördliches Führungzeugnis reichte, kam ca. 2005 die ZÜP. Anfangs konnte man sogar noch einen Eintrag im BZR haben, seit 2017 (Georgensgmünd) darf man nicht mal mehr einen POLAS Eintrag haben. Und wer einen POLAS Eintrag wegen BTM hat, darf sich auch Jahre später noch bei einer Gren- und Verkehrskontrolle nackt ausziehen., auch ohne frische Einträge.
Das eigentliche Problem ist hier doch das die Daten quasi unbefristet gespeichert werden, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.201
3.111
Z´Sdugärd
Das eigentliche Problem ist hier doch das die Daten quasi unbefristet gespeichert werden, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde.
Lass dir doch mal einen Punkteauszug schicken und schau mal wie lange DA irgendwas drin steht.

Ich hatte in jungen Jahren mal den Lappen weg für n Jahr (wg Alkohol am Steuer). Nach einem Jahr bekommst deinen Lappen wieder und alles ist vergessen und vergeben. Solange bis du bald 10 Jahre später mal einen Punkteauszug brauchst -> Hier für die Beantragung einer roten 07er Nummer (für Oldtimer). Da musst auch Jahrzehnte später dich erklären...