Handelt LH rechtswidrig? (BGH X ZR 50/22)

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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
516
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Ist das wirklich Wetlease oder wurden hier nicht die Flüge von LH auf 4Y übertragen? Wo ich mir nicht so sicher wäre, ob der Kunde die "Umbuchung" auf eine andere Airline akzeptieren muss bzw. gibt es dazu schon Urteile? Unabhängig von der Frage, ob "vergleichbares Produkt".
Ja muss der Kunde akzeptieren - habe Urteil dazu.... geschuldet wird nur die Beförderung nicht die Airline
Bei mir damals Air Berlin auf Ethiad
Ergänzung: Wenn sich die Flugnummer ändert, ist rechtlich möglich, auf eine kostenfreie Erstattung in Form von Geld zu bestehen.
Ja klar.....aber das ist ja nicht immer das Ziel....
 
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cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
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Dass LH das so sieht, ist klar. Die Frage ist aber, wie das rechtlich ist. Denn da ist 4Y nunmal eine eigenständige, andere Airline. Die sich auch deutlich mehr von LH abgrenzt als Cityline (u.a. kein Star Alliance-Mitglied).

Ob man daraus dann aber Umbuchung auf eine komplett andere Airline ableiten kann, ist natürlich eine andere Frage. LH hat den Flug gestrichen und bietet die zeitlich naheliegendste Ersatzbeförderung an. Nur ob ich die nicht ablehnen könnte und Erstattung verlangen? Ist natürlich nicht das, was der TO will....

Bei Schedule Change-Änderungen Monate im Voraus? Also da hat mir der Bot aber wirklich noch nie Alternativen außerhalb der LHG angeboten, i.d.R. nicht mal Codeshares. Sondern scheint sich an die LHG Schedule Change-Regeln zu halten - die eben kostenlose Umbuchung auf Codeshares nur erlauben, wenn gleiche BK verfügbar (kurzfristige INVOL-Umbuchungen ist was anderes). Stattdessen wurden mir teilweise völlig idiotische Verbindungen mit 2 mal Umsteigen und/ oder Zwischenübernachtung angeboten....
Ja, z.B. habe ich aktuell eine Änderung für FRA-MUC-MIA alles gebucht auf LH im Dezember. Ich bekomme dafür zahlreiche Alternativen angeboten über den Bot von LH, LX bis zu komplett UA (z.B. FRA-ORD-MIA oder FRA-EWR-MIA).
Je nach Verbindung ist schon einiges über den Bot möglich und man ist nicht auf die Hotline angewiesen.
Das klappt aber leider auch nicht immer, teilweise werden einem natürlich auch nur unsinnige Verbindungen vorgeschlagen. Aber ein Versuch ist es immer wert.
 

j_daniels

Aktives Mitglied
07.04.2011
128
14
Danke für das wichtige Detail.
Fluggastrechtlich ist United Dein Ansprechpartner.


Da hast Du wohl die falsche Airline angerufen.


Wo steht denn in diesem BGH-Urteil, dass die Ticketing-Airline hier auf die Wunschverbindung kostenfrei umbuchen muss?
erstmal Danke an alle für die Kommentare!

Jedes Mitdenken schätze ich sehr.

Über chat-bot erhalte ich keine Alternativen, da LH eigenständig umgebucht hat (auf FRA-LAX-SFO, was ich am Telefon explizit ausgeschlossen hatte...)
Der zugesagte Rückruf durch LH erfolgte mit einem Tag Verspätung (immerhin), zusammengefasst "take it or leave it"

Ich lese BGH X ZR 50/22 so, dass hier kostenfrei auf die "Wunsch-Verbindung" umzubuchen ist, UA ist im codeshare nur durchführende Fluggesellschaft des betroffenen Fluges, Flug hat LH-Flugnummer und ist 220-ticket.
Keine Chance über United (habe es über die 1k-hotline versucht, sie haben keinen Zugriff auf das ticket). United ist hier nach meiner Erfahrung extremst flexibel, wenn es irgendwie geht; habe z.B. vor kurzem nach Flugzeitänderung ohne Nachfrage NAN mit SYD als Abflugort mit neuem Datum ersetzen können. Wohlgemerkt auf 016-ticket.

Die Thematik Umbuchung auf Discover werde ich gesondert betrachten. Ich habe die betreffenden Flüge als MileagePlus-Mitglied gebucht (premier upgrades, PQP und PQF Gutschrift etc.). Vor diesem Hintergrund sind die Einschnitte erheblich.

Falls niemand hier BGH X ZR 50/22 bisher anwenden konnte (meine ursprüngliche Frage), erwäge ich tatsächlich, Klage einzureichen.

Ich werde mich beraten lassen und halte euch bei Interesse auf dem Laufenden.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.954
6.632
Wenn ich die ganzen Gedanken zur Maximierung hier lese, wird es wohl so langsam Zeit, den Operator und Flugzeugtypen nicht mehr auf der Homepage anzuzeigen. Offene Kommunikation, die hier so oft gefordert wird, scheint ja nur zur eigenen Bereicherung genutzt zu werden. Gerade die PHL-Geschichte ist ein Sturm im Wasserglas, die für die allermeisten Pax gar keine Auswirkungen haben wird. Aber Hauptsache, mal wieder ein wenig Geld bei LH gedrückt...

aber für Max Mustermann der gerne mit der Deutschen Lufthansa fliegen möchte, kann schon ein Problem sein

Für den Max Mustermann, der in den Urlaub mit Airlines wie AlMasria Universal fliegt?
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Ich lese BGH X ZR 50/22 so, dass hier kostenfrei auf die "Wunsch-Verbindung" umzubuchen ist, UA ist im codeshare nur durchführende Fluggesellschaft des betroffenen Fluges, Flug hat LH-Flugnummer und ist 220-ticket.
Dann wiederhole ich mich:

Wo steht denn in diesem BGH-Urteil, dass die Ticketing-Airline hier auf die Wunschverbindung kostenfrei umbuchen muss?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.790
4.622
Hier geht es aber um Prinzip, man bucht LH, weil Sie werben dass Sie eine 5* Airlines sind und bekommt am ende einen 4Y Maschine
Ist das gleiche wenn ich in einen Luxus Restaurant gehe und der lässt sich das Essen von einer Mensa beliefern, weil er kein Herd mehr frei hat
Was ist der Unterschied zwischen einem LH A330 und einem Discover A330? Ist der LH330 ein "Luxus Restaurant" und der Discover 330 die Mensa? Erklär mir doch mal den Unterschied zwischen den beiden Flugzeugen. Ich verstehe das nämlich einfach nicht und würde Dich doch so gerne verstehen. Prinzip? Was für ein Prinzip? Und was für "fünf Sterne" hat denn die LH?
 

j_daniels

Aktives Mitglied
07.04.2011
128
14
Dann wiederhole ich mich:

Wo steht denn in diesem BGH-Urteil, dass die Ticketing-Airline hier auf die Wunschverbindung kostenfrei umbuchen muss?
Der BGH stellt auf die Beförderung insgesamt ab, durchführende bzw. ticketing Gesellschaft wird (absichtlich?) nicht erwähnt. Kann man durchaus als qualifiziertes Schweigen auslegen.

"Der Beklagten wird [...] verboten, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im Falle eines annullierten Fluges dem Fluggast auf Nachfrage eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes trotz verfügbarer Plätze lediglich gegen Zahlung eines Aufpreises zu ermöglichen" - der Wunsch des Fluggastes als Merkmal wird jedoch erwähnt. Von daher ist es zumindest überprüfungswürdig, wenn LH hier ein höchstrichterliches Urteil ignoriert, auch wenn im vorliegenden Fall zugegebenermaßen Unterschiede bestehen (codeshare).
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.732
Hauptsache, mal wieder ein wenig Geld bei LH gedrückt...
????
Ticket für x Euro gekauft
x Euro nach Stornierung erstattet bekommen

x/x = 1

Wo wurde Geld gedruckt?

Was ist der Unterschied zwischen einem LH A330 und einem Discover A330? I
Der Unterschied ist, das Discover A330 bisweilen A350 "operated by Finnair" waren...
Und dann ist der Qualitätsunterschied gewaltig!

Ausserdem sind die Statusprivilegien zwischen einem LH und 4Y Flug verschieden.

Wenn ich die ganzen Gedanken zur Maximierung hier lese, wird es wohl so langsam Zeit, den Operator und Flugzeugtypen nicht mehr auf der Homepage anzuzeigen.
Genau, es nervt fürchterlich "Leistungszusagen" zu einem Produkt erst machen, und dann auch noch einhalten zu müssen...
Es wird Zeit, dass der Dienstleister entscheiden darf, was er tatsächlich liefert.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Keine Chance über United (habe es über die 1k-hotline versucht, sie haben keinen Zugriff auf das ticket). United ist hier nach meiner Erfahrung extremst flexibel, wenn es irgendwie geht;
Die Rechtslage, welche Airline der Anspruchsgegner bzgl. den EU-Fluggastrechten herhalten muss, ist für diesen Fall doch eindeutig.

Was Du beschreibst -> dann bewegen wir uns im Feld: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei".
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.732
anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes trotz verfügbarer Plätze lediglich gegen Zahlung eines Aufpreises zu ermöglichen" - der Wunsch des Fluggastes als Merkmal wird jedoch erwähnt.
Lies mal die EU261 in anderen Sprachen. Die Deutsche Übersetzung ist etwas zweideutig.
Der Wunsch bezieht sich ausschließlich auf den späteren Zeitpunkt im Gegensatz zur frühestmöglichen Beförderung im Paragraph davor.
Du darfst dir wünschen, erst später zu fliegen, aber dir nicht später einen bestimmten Flug wünschen.

Aus dem Englischen etwas wörtlicher übersetzt heisst es "zu einem späteren Zeitpunkt wenn der Kunde dies wünscht".

Und genau die ist dein Anspruchsgegner.
So lese ich es auch eindeutig.
Hier wurden aber auch schon anderslautende Urteile zitiert, deutsche Gerichte sehen durchaus manchmal die verkaufende Airline in der Pflicht (vor allem, wenn das nicht der deutsche Champion ist...)
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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"Der Beklagten wird [...] verboten, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im Falle eines annullierten Fluges dem Fluggast auf Nachfrage eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes trotz verfügbarer Plätze lediglich gegen Zahlung eines Aufpreises zu ermöglichen" - der Wunsch des Fluggastes als Merkmal wird jedoch erwähnt. Von daher ist es zumindest überprüfungswürdig, wenn LH hier ein höchstrichterliches Urteil ignoriert, auch wenn im vorliegenden Fall zugegebenermaßen Unterschiede bestehen (codeshare).
Soweit ich den BGH-Fall verstanden habe, wurde die ausführende Airline verklagt, die die Flüge annulliert hat.

"Das beklagte Luftfahrtunternehmen stornierte im Jahr 2020 aufgrund der Covid19-Pandemie zahlreiche Flüge."

Also würde ich Dir empfehlen, stattdessen zu schreiben:
"Von daher ist es zumindest überprüfungswürdig, wenn United hier ein höchstrichterliches Urteil ignoriert,"
@j_daniels
Bisher habe ich den Eindruck, dass hier auf Angriffsmodus gegen LH geschaltet hast. Gegenüber United scheinst Du wesentlich milder gestimmt zu sein. Der Umstand, dass United hier einen Flug annulliert hatte, musste man Dir zuerst aus der Nase ziehen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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4.440
Aus dem Englischen etwas wörtlicher übersetzt heisst es "zu einem späteren Zeitpunkt wenn der Kunde dies wünscht".
Wörtlich heißt es da "at a later date at the passenger's convenience" - was genau so unbestimmt ist wie in der deutschen Version und nicht unbedingt deiner Übersetzung/Interpretation entspricht.
 

j_daniels

Aktives Mitglied
07.04.2011
128
14
Soweit ich den BGH-Fall verstanden habe, wurde die ausführende Airline verklagt, die Flüge annulliert hat.

"Das beklagte Luftfahrtunternehmen stornierte im Jahr 2020 aufgrund der Covid19-Pandemie zahlreiche Flüge."

Also würde ich Dir empfehlen, stattdessen zu schreiben:
"Von daher ist es zumindest überprüfungswürdig, wenn United hier ein höchstrichterliches Urteil ignoriert,"
Dazu ein Nein.

Streitgegenständlich ist nicht die Flugzeitenänderung an sich, sondern die Weigerung des Vertragspartners (Beförderungsvertrag nach Las Vegas wurde mit LH geschlossen), bei Flugunregelmäßigkeiten das ticket (Verfügbarkeiten vorausgesetzt) nach Wünschen des Kunden umzubuchen.

Das halte ich angesichts einer angedrohten Strafe im Wiederholungsfall von 250.000€ zumindest für riskant. Im Urteil gibt es keine Einlassung zum speziellen Grund der Umbuchung / Flugunregelmäßigkeit, sprich es handelt sich nicht um ein "Covid19-spezifisches" Urteil. Einem AG oder LG kann man hier zu geringe Definitionstiefe unterstellen, dem BGH nicht.

Unabhängig davon legt dieses Vorgehen ein weiteres Mal die Einstellung der LH gegenüber Kunden in eindrucksvoller Weise dar. Lieber eine Strafe riskieren als dem Kunden auch nur einen Millimeter entgegen zu kommen. Ob es sich allerdings überhaupt um ein Entgegenkommen handelt, oder doch um eine Pflicht, ist wohl noch zu klären.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Streitgegenständlich ist nicht die Flugzeitenänderung an sich, sondern die Weigerung des Vertragspartners (Beförderungsvertrag nach Las Vegas wurde mit LH geschlossen), bei Flugunregelmäßigkeiten das ticket (Verfügbarkeiten vorausgesetzt) nach Wünschen des Kunden umzubuchen.
In dem von Dir genannten BGH-Urteil zitiert das Gericht immer wieder die EU-Fluggastrechteverordnung.
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung ist United Airlines Dein Anspruchsgegner.

Ob Du einen Beförderungsvertrag nach Las Vegas mit der LH geschlossen hast, das ist eine spannende juristische Frage. Vielleicht können da andere Forenteilnehmer mehr dazu sagen. Aber das BGH-Urteil stellt nicht fest, dass die Ticketing-Airline hier haften tut.
Meine Meinug: Für den Abschnitt FRA-SFO-LAS fungiert die Lufthansa allenfalls als Vermittler, aber nicht als Beförderer.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.732
Bei Schedule Change-Änderungen Monate im Voraus? Also da hat mir der Bot aber wirklich noch nie Alternativen außerhalb der LHG angeboten, i.d.R. nicht mal Codeshares. Sondern scheint sich an die LHG Schedule Change-Regeln zu halten - die eben kostenlose Umbuchung auf Codeshares nur erlauben, wenn gleiche BK verfügbar (kurzfristige INVOL-Umbuchungen ist was anderes). Stattdessen wurden mir teilweise völlig idiotische Verbindungen mit 2 mal Umsteigen und/ oder Zwischenübernachtung angeboten....
Ja, irgendwo hängt sich LH da an Details auf...
Statt PHL hätte ich ja jederzeit EWR genommen, ich muss eh am Ende mit dem Auto zwischen die beiden Flughäfen, PHL ist halt etwas näher aber nicht entscheidend, dafür ist die Autobahn von EWR her leerer und durch die Pampa statt durch die Stadt.
Endziel ändern ist für LH aber ein absolutes no-go, da bieten sie in der Tat eher völlig idiotische Verbindungen mit 2 mal Umsteigen und/ oder Zwischenübernachtung an, z.B. via MUC und ORD mit UA oder via LHR und YUL mit AC vor allem mit völlig unpassenden Tageszeiten, aber Hauptsache PHL.
Nach mehrmaligen Anläufen (war zwar nicht Monate im Voraus aber viele Wochen) kam dann der Punkt, wo Stornierung die letzte sinnvolle Maßnahme war. Das habe ich z.B. bei KLM bisher völlig anders erlebt.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.196
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Die Thematik Umbuchung auf Discover werde ich gesondert betrachten. Ich habe die betreffenden Flüge als MileagePlus-Mitglied gebucht (premier upgrades, PQP und PQF Gutschrift etc.). Vor diesem Hintergrund sind die Einschnitte erheblich.
Gibt es das nicht auch alles bei 4Y? Schließlich ist 4Y genauso wie LH preferred Partner bei UA, also sogar besser gestellt als “einfache” *Alliance Mitglieder. Sehe da als UA FFP Member keinen Unterschied zu LH.
 

j_daniels

Aktives Mitglied
07.04.2011
128
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Ja, irgendwo hängt sich LH da an Details auf...
Statt PHL hätte ich ja jederzeit EWR genommen, ich muss eh am Ende mit dem Auto zwischen die beiden Flughäfen, PHL ist halt etwas näher aber nicht entscheidend, dafür ist die Autobahn von EWR her leerer und durch die Pampa statt durch die Stadt.
Endziel ändern ist für LH aber ein absolutes no-go, da bieten sie in der Tat eher völlig idiotische Verbindungen mit 2 mal Umsteigen und/ oder Zwischenübernachtung an, z.B. via MUC und ORD mit UA oder via LHR und YUL mit AC vor allem mit völlig unpassenden Tageszeiten, aber Hauptsache PHL.
Nach mehrmaligen Anläufen (war zwar nicht Monate im Voraus aber viele Wochen) kam dann der Punkt, wo Stornierung die letzte sinnvolle Maßnahme war. Das habe ich z.B. bei KLM bisher völlig anders erlebt.
EWR wurde auch durch Teamleiter abgelehnt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gibt es das nicht auch alles bei 4Y? Schließlich ist 4Y genauso wie LH preferred Partner bei UA, also sogar besser gestellt als “einfache” *Alliance Mitglieder. Sehe da als UA FFP Member keinen Unterschied zu LH.
4Y gibt keinen Bonus für MileagePlus-Mitglieder sowie keine Chance auf ein upgrade. UA codeshare mit LH Flugnummer zählt zudem zu den Minimum legs, Fremdmetall jedoch nicht.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.094
2.680
Europa
Was ist der Unterschied zwischen einem LH A330 und einem Discover A330? Ist der LH330 ein "Luxus Restaurant" und der Discover 330 die Mensa? Erklär mir doch mal den Unterschied zwischen den beiden Flugzeugen. Ich verstehe das nämlich einfach nicht und würde Dich doch so gerne verstehen. Prinzip? Was für ein Prinzip? Und was für "fünf Sterne" hat denn die LH?
Vielleicht gibt es keinen, vielleicht gibt es gewaltige Unterschiede oder vielleicht 4Y Metall ist besser, ist aber nicht wofür ich bezahlt habe

Wenn ich auf der LH einen Flug buche und bei der Buchung mir mitgeteilt wird ich fliege mit LH426 und durchgeführt von Lufthansa und dies mir Bestägigt wird in Form von Ticket oder Buchungsbestätigung, dann muss die Airlines doch dies einhalten, ich kann es verweigern mit 4Y, EW oder LX zu fliegen und hätte in Theorie ein recht auf Erstattung
 

j_daniels

Aktives Mitglied
07.04.2011
128
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Lies mal die EU261 in anderen Sprachen. Die Deutsche Übersetzung ist etwas zweideutig.
Der Wunsch bezieht sich ausschließlich auf den späteren Zeitpunkt im Gegensatz zur frühestmöglichen Beförderung im Paragraph davor.
Du darfst dir wünschen, erst später zu fliegen, aber dir nicht später einen bestimmten Flug wünschen.

Aus dem Englischen etwas wörtlicher übersetzt heisst es "zu einem späteren Zeitpunkt wenn der Kunde dies wünscht".


So lese ich es auch eindeutig.
Hier wurden aber auch schon anderslautende Urteile zitiert, deutsche Gerichte sehen durchaus manchmal die verkaufende Airline in der Pflicht (vor allem, wenn das nicht der deutsche Champion ist...)
hier kann es bei der Auslegung auf ein einziges Wort ankommen.
Deine Auffassung fände Ausdruck durch die Formulierung "auf Wunsch des Kunden" - "nach Wunsch des Kunden" legt ein (Aus)Wahlrecht des Kunden nahe.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Das Recht auf Erstattung in Form von Geld sehe ich bei Wechsel der Flugnummer (von LH auf 4Y).
Zu den United Benefits -> Wenn die Flugnummer gleichbleibt, aber nur der Flug im Wetlease durch 4Y durchgeführt wird, dann sollten die Benefits doch gleich bleiben. UA sieht doch nur die Flugnummer und die bleibt ja weiterhin LH.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.954
6.632
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300x250
Vielleicht gibt es keinen, vielleicht gibt es gewaltige Unterschiede oder vielleicht 4Y Metall ist besser, ist aber nicht wofür ich bezahlt habe

Wenn ich auf der LH einen Flug buche und bei der Buchung mir mitgeteilt wird ich fliege mit LH426 und durchgeführt von Lufthansa und dies mir Bestägigt wird in Form von Ticket oder Buchungsbestätigung, dann muss die Airlines doch dies einhalten, ich kann es verweigern mit 4Y, EW oder LX zu fliegen und hätte in Theorie ein recht auf Erstattung

Dann hast du aber immer noch keine Beförderung mit LH nach PHL. Ich weiß also nicht, was du in diesem theoretischen Fall jetzt möchtest?
 
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