Ohne die Dienstreise wärst Du gar nicht in dem Hotel ergo hättest Du auch keine Übernachtung und auch kein Frühstück.
Bist du dienstlich unterwegs ist es sehr wohl dienstlich veranlasst und daher zutreffend dass die Pauschale gekürzt werden muss weil Du etwas in Anspruch nimmst (oder könntest aber nicht machst).
Ohne deine Dienstreise würdest du im warmen Büro hocken und dort die Stille oder Stulle genießen
Keine Dienstreise kein Frühstück und keine Übernachtung und keine Diskussionen mit dem Prüfer oder AG und/Kopfschmerzen
D.h. wenn mich Tante Gerda einlädt muss ich auch die Pauschalen kürzen? Niemals. Was wäre wenn ich als Status Gast überhaupt nicht frühstücke - dann kürzen wir die Pauschale weil mein privater Status mir ja ein Frühstück ermöglicht hätte? Klar doch. Dann Abendessen kürzen da man ja noch in der Lounge maximiert usw. usw.
Wie gesagt, auch eine Dienstreise hat seine privaten Seiten. Wir sind uns einig das ich meine Pauschale nicht kürzen muss wenn ich mir morgens von meinem Geld bei McDonalds in Frankfurt ein Frühstück kaufe? Oder muss ich doch kürzen weil mich ja meine beruflichen Aufgaben auch Frankfurt gebracht haben?
Wie gesagt, wir hatten eine entsprechende Prüfung und haben das mit dem FA (unseren Sachbearbeiter abgeklärt). Der hat sinngemäss gesagt "Das Frühstück muss abgezogen werden wenn der AG es bezahlt oder wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit z.B. beim Kunden eingeladen werden - Einladungen von Dritten seinen unproblematisch.
Aber ich bin jetzt hier raus, wir drehen uns im Kreis.
Nehmen wir dieses Zitat von Wiki, das sollte es deutlich machen:
Wird im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung hin von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt und erhält der Mitarbeiter diese zusätzlich zur Verpflegungspauschale, muss die Pauschale gekürzt werden.
Das Frühstück als Benefit erhält der AN weder vom AG noch auf Veranlassung des AGs - somit muss es nicht berücksichtigt werden,