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Ich lese hier nun seit gestern mit - und finde die unterschiedliche Auslegung arg interessant.
Bisher kannte ich auch nur die Auslegung "vom Arbeitgeber veranlasst" = vom AG bezahlt => Abzug; von dritten bezahlt => kein Abzug.
Wobei bei von AG bezahlt auch das lumpige 4U Brötchen zählt.
Hier fasse ich nochmals nach, wegen den paar Kröten lass ich mir nichts anhängen.
Vom AG veranlasst heißt nicht nur vom AG bezahlt. Auch die Einladung z.b. durch einen Kunden fuehrt zur Kuerzung. Ueber das Hotelfruehstueck, was der AN alleine aufgrund seiner privat bezahlten Hilton CC erhält wird man nicht streiten koennen, denn das zahlt er wirtschaflich selbst. Ebenso wie die mitgebrachten Stullen fuehrt das nicht zur Kuerzung. Ueber das Fruehstueck, was er bekommt, weil er als Strassenkrieger auf Kosten des AG Status hat, meines Erachtens auch nicht: Das ist vom AG veranlasst.

