HHonors Frühstücks-Benefit: Diskussion zur steuerlichen Behandlung

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Ich lese hier nun seit gestern mit - und finde die unterschiedliche Auslegung arg interessant.
Bisher kannte ich auch nur die Auslegung "vom Arbeitgeber veranlasst" = vom AG bezahlt => Abzug; von dritten bezahlt => kein Abzug.
Wobei bei von AG bezahlt auch das lumpige 4U Brötchen zählt.

Hier fasse ich nochmals nach, wegen den paar Kröten lass ich mir nichts anhängen.

Vom AG veranlasst heißt nicht nur vom AG bezahlt. Auch die Einladung z.b. durch einen Kunden fuehrt zur Kuerzung. Ueber das Hotelfruehstueck, was der AN alleine aufgrund seiner privat bezahlten Hilton CC erhält wird man nicht streiten koennen, denn das zahlt er wirtschaflich selbst. Ebenso wie die mitgebrachten Stullen fuehrt das nicht zur Kuerzung. Ueber das Fruehstueck, was er bekommt, weil er als Strassenkrieger auf Kosten des AG Status hat, meines Erachtens auch nicht: Das ist vom AG veranlasst.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
. Ueber das Hotelfruehstueck, was der AN alleine aufgrund seiner privat bezahlten Hilton CC erhält wird man nicht streiten koennen, denn das zahlt er wirtschaflich selbst. Ebenso wie die mitgebrachten Stullen fuehrt das nicht zur Kuerzung..


Nichts anderes sage ich die ganze Zeit.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Ähmmm..., der Status steht bei vielen Hotelprogrammen auf der Rechnung drauf. Und glaub es mir, die Prüfer sind nicht blöd. Deren Listen im Computer umfassen Daten, da denkst du nicht im Traum daran.

Ich kann mich nicht erinnern das auf einer Hilton Rechnung mein Status erwähnt wurde, letzteres ist klar.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.188
534
Wichtig ist auch den Sinn der Pauschale zu betrachten.

:yes:

Die Pauschale ist für Mehraufwendungen zu gewähren. Wenn es keine Mehraufwendungen gibt ist die Pauschale zu kürzen bzw. gar nicht zu gewähren.

Nope. Sinn einer Pauschale ist, daß dann gerade nicht mehr eine Einzelfallprüfung stattfindet. Ob der Mitarbeiter Mehraufwendungen von 1 EUR, 50 EUR, 100 EUR oder eben 0 EUR hatte, ist völlig egal, denn dafür ist es ja eine Pauschale.
Wenn der Arbeitgeber dagegen anderweitig für das Essen bezahlt hat, (z.B. im Rahmen des Übernachtungspreises), dann entfällt selbstverständlich die Pauschale, denn dann braucht es keine Pauschalierung mehr, für Verpflegung ist ja gesorgt.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.188
534
Ueber das Hotelfruehstueck, was der AN alleine aufgrund seiner privat bezahlten Hilton CC erhält wird man nicht streiten koennen, denn das zahlt er wirtschaflich selbst. Ebenso wie die mitgebrachten Stullen fuehrt das nicht zur Kuerzung...

Ups, da haben wir uns aber ganz schnell und elegant mal um 180 Grad gedreht! ;)
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.974
524
Da bin ich ja froh, dass das noch mal einer schreibt. Bzgl. des Essen ist es aber immer nur Anteilig zu werten, Und wenn man als freiberfufler auch die Auslandspauschale für eine Übernachtung ansetzt, muss gar keine Kürzung der Pauschale für das Essen hinnehmen. Es sei denn du tauchst auf irgendwelechen Listen auf, auf denen man eingeladen wurde, aber das ist eher unwahrscheinlich.
Quelle: Meine eigenen Steuerprüfungen der letzten 15 Jahre! Nie wurde gemeckert!
 
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scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.319
679
Norddeutschland
Auch bei uns werden die Pauschalen bei Gewährung eines Abendessen durch Dritte immer gekürzt, ob ich das gut finde oder nicht sei dahingestellt. Ich teile aber auch die Auffassung, dass der Aspekt der "Veranlassung" nicht außer acht gelassen werden darf und eine Einladung Dritter nicht zwangsläufig zu einer Kürzung führen muss. Selbst das zuständige FA sieht das wohl so, akzeptiert es diese Kürzungen der Pauschale doch als anrechenbare Werbungskosten.
 
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ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.251
12
Wie sieht es denn aus wenn ich vom AG in ein Hotel einquartiert werde und das Upgrade auf den Club aus eigener Tasche zahle? Habe es nicht gemacht, allerdings wurde es mir mal im Shangri La so angeboten.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
17
Was genau ist die Frage?

Zimmer : interessiert niemanden

Mahlzeiten : wie gehabt was derzeit controvers diskutiert wird.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
17
Nach kleiner Denkpause nochmals nachgedacht und nachgelesen.

Der Knackpunkt ist lt dem Wortlaut...Zur Verfügung gestellt...

Dies impliziert, dass man was erhält aber nicht nehmen muss. Also Angebot.

Ich kann das Angebot ablehnen habe aber Pech da im Gesetzes Text (sofern copy paste stimmen ) ausdrücklich von "gestellt" die Rede ist.

Ein Essen wird mir vom AG oder dritter (auch Hotel mit Frühstück) mit Bezug der Reise zur Verfügung gestellt wenn das Hotel mit Frühstück gebucht wird. Muss ich aber nicht essen. Schneide mir aber ins Bein. Abzug erfolgt

Stellt mir Tante Hildegard ein Essen darf ich mich freuen und die Pauschale behalten.

Insofern, ja LH88, tlws Recht mit den spendierenden Ladies. Beim Frühstück bleibt es dabei wenn das Hotel mit Frühstück gebucht wird.

Wenn ich durch Status das Frühstück erhalte sollte ich es auch behalten...Die Pauschale....Den Status kann ich mir ja privat erschlafen haben oder per dabei HH Kreditkarte gekauft haben...Wenn ich es privat habe
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
17
Also mit Status immer Hotelzimmer ohne Frühstück buchen. Was ich immer gemacht habe und es nie Probleme gab.
 

Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
2.941
1.284
DUS, NRT/HND
....
Wenn ich durch Status das Frühstück erhalte sollte ich es auch behalten...Die Pauschale....Den Status kann ich mir ja privat erschlafen haben oder per dabei HH Kreditkarte gekauft haben...Wenn ich es privat habe

Was möchtest Du uns sagen?
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Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
2.941
1.284
DUS, NRT/HND
Zum Thema: Hotelrate mit Frühstück. Bei uns wird es so gehandhabt, dass der Mitarbeiter angibt, ob er gefrühstückt hat oder nicht (frühe Abreise, früher Flug/Termin). Entsprechend wird die Pauschale gekürzt oder nicht.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.188
534
Zum Thema: Hotelrate mit Frühstück. Bei uns wird es so gehandhabt, dass der Mitarbeiter angibt, ob er gefrühstückt hat oder nicht (frühe Abreise, früher Flug/Termin). Entsprechend wird die Pauschale gekürzt oder nicht.

Das wiederum ist auch nicht richtig. Wenn die Rate mit Frühstück ist, dann wurde es angeboten. Wenn Du es nicht genutzt hast: Persönliches Pech.
 
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Sayer

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13.12.2015
1.243
22
CGN
Zum Thema: Hotelrate mit Frühstück. Bei uns wird es so gehandhabt, dass der Mitarbeiter angibt, ob er gefrühstückt hat oder nicht (frühe Abreise, früher Flug/Termin). Entsprechend wird die Pauschale gekürzt oder nicht.

Ist in der Hotelrate ein Frühstück inkludiert wird das von jedem Hotel (in DE zumindest) auf der Rechnung ausgewiesen und sei es als Business Package. Das ist schon alleine wegen der Steuer (7% vs 19%) verpflichtend. Sobald das auf der Rechnung ausgewiesen ist muss der Betrag gekürzt werden da bereitgestellt und bezahlt egal ob genutzt oder nicht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Beim Frühstück bleibt es dabei wenn das Hotel mit Frühstück gebucht wird.

Wenn ich durch Status das Frühstück erhalte sollte ich es auch behalten...Die Pauschale....Den Status kann ich mir ja privat erschlafen haben oder per dabei HH Kreditkarte gekauft haben...Wenn ich es privat habe
Da habe ich nicht einmal anders behauptet. Deine Aussage jetzt, deckt sich zu 100% mit dem was ich die ganze Zeit schreibe:idea:
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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4.998
Wenn ich durch Status das Frühstück erhalte sollte ich es auch behalten...Die Pauschale....Den Status kann ich mir ja privat erschlafen haben oder per dabei HH Kreditkarte gekauft haben...Wenn ich es privat habe

Beruht der Status auch auf dienstlich erschlafenen Nächten würde ich als Steuerprüfer eine Gestellung auf Veranlassung des Arbeitgebers annehmen. Ob dann auch private Nächte zum Status beigetragen haben wäre mir egal, da der Sachverhalt als solcher nicht teilbar ist. Ob das nachweisbar ist und ob sich jemand die Mühe macht ist eine ganz andere Frage. Vor diesem Hintergrund ist es aber sicher argumentativ hilfreich vorzutragen, dass man das zitierte Frühstück auf Grundlage der privat bezahlten Kreditkarte
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Wenn das Fruestueck im Rahmen der beruflichen Taetigkeit gewährt wird gilt folgendes: Es ist shietegal wer dir das Fruehstueck zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber, der Kaiser von China oder der Forenmeister. Wenn du eines bekommst, wird die Pauschale gekürzt. Du kannst jetzt hin- und herargumentieren. Wenn du bei deinem AG anderes behauptest, ist es Betrug. Wenn es dem AG egal ist und er dir trotz Gewaehrung von Fruehstueck durch eine dritte Stelle die Pauschale gewährt und sie nicht dem Steuerabzug unterlegt, ist es Steuerhinterziehung oder zumindest fahrlässige Abgabenverkuerzung.

Ohne die Dienstreise wärst Du gar nicht in dem Hotel ergo hättest Du auch keine Übernachtung und auch kein Frühstück.

Bist du dienstlich unterwegs ist es sehr wohl dienstlich veranlasst und daher zutreffend dass die Pauschale gekürzt werden muss weil Du etwas in Anspruch nimmst (oder könntest aber nicht machst).

Ohne deine Dienstreise würdest du im warmen Büro hocken und dort die Stille oder Stulle genießen

Keine Dienstreise kein Frühstück und keine Übernachtung und keine Diskussionen mit dem Prüfer oder AG und/Kopfschmerzen

der Fiskus hat Tanzabend Berta nicht berücksichtigt, ist ihm egal da wie vorher erwähnt die Pauschale für Mehraufwand gewährt wird.

Ohne Dienstreise keine Tanzabend und Essen mit Tante Emma.

mit Dienstreise siehst du Tante Irma und wenn die zahlt hast du auf deiner dienstlichen Reise keinen Mehraufwand sondern Vermehrung von Gewicht und Geschmack.

Du kannst natürlich abends den Stuben Hocker spielen und schmollen und dabei ganz legal die Pauschale behalten weil du lieber dein Gewicht reduzieren möchtest da Dienstreisen eh dick machen wegen der Völlerei überall.

Ausnahme Dienstreise zu Schloss Somit. Dort gibt's auch nix, ausser Fischstäbchem nur für den LH Abgesandten als einzigste Ausnahme.

Zu Flugzeug: der Fiskus hat sehr wohl auch versucht Snacks im Flieger ebenfalls die Pauschale abzugreifen. Gab zu viel Stress und daher wieder eingestellt,

Kaum beschäftigt ihr euch dann mit dem Thema, ändert ihr euere Meinung, evtl. sollte man sich mit dem Thema beschäftigen bevor man sich in solcher Absolutheit äussert.
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
17
Kaum beschäftigt ihr euch dann mit dem Thema, ändert ihr euere Meinung, evtl. sollte man sich mit dem Thema beschäftigen bevor man sich in solcher Absolutheit äussert.

Wenn man die Meinung aufgrund der Diskussion und Darlegung von Informationen die man i.d. Vergangenheit kaum intensiv studiert hat ändert, ist es doch OK ? Die Herausforderung bei den Gesetzestexten ist ja gerade das rauszulesen was nicht explizit erwähnt ist und wie die Wörter definiert sind. Beim rüberfliegen fällt sowas kaum auf.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Klar ist das OK, dafür ist eine Diskussion ja da, aber evtl. sollte man nicht soo absolut sein, wenn man es eben nicht genau weiss - sondern nur seinem Gefühl folgt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.977
4.998
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Klar ist das OK, dafür ist eine Diskussion ja da, aber evtl. sollte man nicht soo absolut sein, wenn man es eben nicht genau weiss - sondern nur seinem Gefühl folgt.

Dafür schreibst du aber selbst sehr absolut.

Dein Ansatz Status-Frühstück gleich kein Abzug ist meines Erachtens falsch. Der Ansatz Kreditkarten-Frühstück gleich kein Abzug ist meines Erachtens richtig und hier habe ich etwas gelernt - Der Fall ist mir nämlich so noch nicht vorgekommen, weil mir der Gedanke, dass ich Status nur auf Grundlage einer Kreditkarte habe, schlichtweg fremd ist.

Wenn du dann allerdings im gleichen Hotel dein Frühstück sowohl auf Grundlage eines dienstlich erschlafenen Status und auf Grundlage einer privat bezahlten Kreditkarte bekommst und diesen Sachverhalt offen legst, dann wäre das ein gefundenes Diskussionsfressen mit dem Steuerprüfer, über dessen Ausgang ich nur spekulieren kann.
 
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