Ich habe einmal eine Frage an die Profis hier.
Nachdem BA eine europäische airline ist gilt doch die EU Verordnung 261?
Ist es hier nicht das RECHT des Passagiers auf den nächsten möglichen Flug nach Wahl des Passagiers umgebucht zu werden? Das unabhängig von der airline? So zB BA auf SIA od. eben OS Auf EK.... und was kann/sollte man tun wenn einem das verweigert wird.
Wir sind gerade in der Gegend von SIN auf Urlaub und eine Freund wollte uns besuchen. OS über BKK wegen tech. Defekt 8 Std. Verspätung. Weiterflug (getrenntes Ticket) von BKK nach SIN natürlich verpasst und nächster möglicher Flug fast 1 Tag später, dadurch 1 Nacht in BKK notwendig.
Umbuchung auf EK hat OS verweigert!
Danke für die Infos und beste Grüsse aus SIN .