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Hallo zusammen,
ich habe gerade zwei Fälle, die mich persönlich doch ein wenig beschäftigen. Von Berufs wegen helfe ich anderen Leuten gerne, den letzten Haken, die letzte Öse zu finden, habe auch privat gerne alles schüssig, aber ich bin momentan wirklich unsicher mit meinen Fällen
1)
Deutsches Hotel, von mir gerne und öfter besucht. Hat eine 100%Zufriedenheits-Garantie (ja, es wird schon konkreter) und lässt einfach einen Teil des Wellnessbereichs "ausgeschaltet", den ich gerne am Abreisetag AUSGIEBIG nutzen wollte. Von der Zufriedenheitsgarantie möchte man plötzlich nichts mehr wissen, stempelt das als Kleinigkeit ab, bietet mir ein Freigetränk an. Dieser Fall ist rechtlich SOWAS von eindeutig. Und die Reaktion in Anbetracht der Garantie m.E. dreist. Später hieß es, es läge ein Defekt vor, aber: Was interessiert mich das bei einer Zufriedenheitsgarantie?
2.)
Ein Hotel in der Schweiz kegelt meine Buchung über Silvester mal einfach so aus dem System, Begründung: Das dürfe man einfach (da haben sie ihre AGB nicht richtig gelesen), außerdem läge ein Systemfehler vor, weswegen die ganz vielen Gästen absagen mussten, mehr als doppel belegt waren. Mir wurde da vermutlich nur storniert, weil ich eine echt günstige Rate im Rahmen einer Awardbuchung abgegriffen habe. Man bietet mir nun eine Ersatzunterkunft im Nachbarort für RICHTIG VIEL Geld an.
Die Sache ist nicht zu 100%ig, da hier vielleicht noch eine Anfechtung durchginge, falls wirklich dieser Fehler im Buchungssystem vorlag. Dank Lugano-Übereinkommen müsste ich zur gerichtlichen Klärung gerade mal 5 Minuten Fahrrad fahren.
Irgendwie stinkt es mir, mich da verhumpsen zu lassen, andererseits ist natürlich die Hotelerie doch sehr servicelastig und da frage ich mich, wie sinnvoll es ist, nun wirklich die Keule zu schwingen.
ich habe gerade zwei Fälle, die mich persönlich doch ein wenig beschäftigen. Von Berufs wegen helfe ich anderen Leuten gerne, den letzten Haken, die letzte Öse zu finden, habe auch privat gerne alles schüssig, aber ich bin momentan wirklich unsicher mit meinen Fällen
1)
Deutsches Hotel, von mir gerne und öfter besucht. Hat eine 100%Zufriedenheits-Garantie (ja, es wird schon konkreter) und lässt einfach einen Teil des Wellnessbereichs "ausgeschaltet", den ich gerne am Abreisetag AUSGIEBIG nutzen wollte. Von der Zufriedenheitsgarantie möchte man plötzlich nichts mehr wissen, stempelt das als Kleinigkeit ab, bietet mir ein Freigetränk an. Dieser Fall ist rechtlich SOWAS von eindeutig. Und die Reaktion in Anbetracht der Garantie m.E. dreist. Später hieß es, es läge ein Defekt vor, aber: Was interessiert mich das bei einer Zufriedenheitsgarantie?
2.)
Ein Hotel in der Schweiz kegelt meine Buchung über Silvester mal einfach so aus dem System, Begründung: Das dürfe man einfach (da haben sie ihre AGB nicht richtig gelesen), außerdem läge ein Systemfehler vor, weswegen die ganz vielen Gästen absagen mussten, mehr als doppel belegt waren. Mir wurde da vermutlich nur storniert, weil ich eine echt günstige Rate im Rahmen einer Awardbuchung abgegriffen habe. Man bietet mir nun eine Ersatzunterkunft im Nachbarort für RICHTIG VIEL Geld an.
Die Sache ist nicht zu 100%ig, da hier vielleicht noch eine Anfechtung durchginge, falls wirklich dieser Fehler im Buchungssystem vorlag. Dank Lugano-Übereinkommen müsste ich zur gerichtlichen Klärung gerade mal 5 Minuten Fahrrad fahren.
Irgendwie stinkt es mir, mich da verhumpsen zu lassen, andererseits ist natürlich die Hotelerie doch sehr servicelastig und da frage ich mich, wie sinnvoll es ist, nun wirklich die Keule zu schwingen.