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IBAN-Diskriminierung

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nönönö

Reguläres Mitglied
11.09.2022
46
12
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Das war so wortwörtlich auf der Webseite des Händlers zu finden. Ich habe auch nachgefragt ob er das ernst meint. Die Antwort war in etwa so. '"Garantie ist gleich Gewährleistung. Laut Anwalt sind nur drei Monate pflicht." Mittlerweile gibt den Händler nicht mehr. Wundert mich bei dem "Anwalt" nicht.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.603
Oberpfalz
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, nach 6 Monaten (Edit jetzt 12 Monate) tritt die Beweisumkehr ein. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Artikel fehlerhaft ist (Edit: Beim Kauf fehlerhaft war, was in der Praxis schwierig ist). Der Händler muss, von einigen Ausnahmen abgesehen, 2 Jahre Gewährleistung geben. Er kann die Gewährleistung natürlich auf freiwilliger Basis "pimpen", z. B. eine 3 monatige Händlergarantie neben der gesetzlichen Gewährleistung geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
856
379
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, nach 6 Monaten tritt die Beweisumkehr ein. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Artikel fehlerhaft ist. Der Händler muss, von einigen Ausnahmen abgesehen, 2 Jahre Gewährleistung geben. Er kann die Gewährleistung natürlich auf freiwilliger Basis "pimpen", z. B. eine 3 monatige Händlergarantie neben der gesetzlichen Gewährleistung geben.
Zum ersten Satz: Inzwischen sind's nicht mehr 6, sondern 12 Monate.
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.387
881
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, nach 6 Monaten tritt die Beweisumkehr ein. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Artikel fehlerhaft ist. Der Händler muss, von einigen Ausnahmen abgesehen, 2 Jahre Gewährleistung geben. Er kann die Gewährleistung natürlich auf freiwilliger Basis "pimpen", z. B. eine 3 monatige Händlergarantie neben der gesetzlichen Gewährleistung geben.
1. 12
2. war (beim Kauf)
3. das ist das Entscheidende @nönönö:
"neben" und nicht "erweitert".
Also zeitlich parallel und nicht
etwa verlängernd.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Tatsächlich darf der Händler natürlich auch (parallel) während der gesetzlichen Gewährleistungszeit eine (im Umfang, nicht unbedingt der Zeit) ergänzende Garantie anbieten.

In der Praxis hingegen glaube ich bei Garantiezeiten unter 12 bzw. 24 Monate) nicht, dass viele Händler das bewusst machen. Sondern eher, dass man den Kunden damit eine zeitliche verkürzte Ansprauchsdauer suggerieren will („drei Monate Garantie schon vorbei - sie haben leider Pech!“)
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.387
881
Tatsächlich darf der Händler natürlich auch (parallel) während der gesetzlichen Gewährleistungszeit eine (im Umfang, nicht unbedingt der Zeit) ergänzende Garantie anbieten.

In der Praxis hingegen glaube ich bei Garantiezeiten unter 12 bzw. 24 Monate) nicht, dass viele Händler das bewusst machen. Sondern eher, dass man den Kunden damit eine zeitliche verkürzte Ansprauchsdauer suggerieren will („drei Monate Garantie schon vorbei - sie haben leider Pech!“)
Ja, natürlich, aber dieser Post
Was soll er denn ändern?
Ist doch gut, wenn er für drei Monate etwas garantiert und damit über die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung hinausgeht.
ließ darauf schließen, dass hier von @ArmDoors eine zeitliche Verlängerung von Leistungen verstanden wurde. Und das ist garantiert ;) nicht der Fall.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
511
ZRH & DUS
Ja, natürlich, aber dieser Post

ließ darauf schließen, dass hier von @ArmDoors eine zeitliche Verlängerung von Leistungen verstanden wurde. Und das ist garantiert ;) nicht der Fall.
Nein. Ich gehe davon aus, dass der Händler bei einer solchen Aussage für einen Zeitraum von drei Monaten eine Garantie anbietet, die über den Rahmen der Gewährleistung qualitativ hinausgeht.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.387
881
Lt. einem Artikel neulich in der FAZ verzeichnet die offizielle Beschwerdestelle für IBAN- Diskriminierung etwa 100 Beschwerden im Jahr.
(Vernünftiges) Fazit: anderes Konto eröffnen.

Ich verlinke den Artikel trotz Paywall trotzdem mal:
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
1.848
1.365
Was mir zum Thema aufgefallen ist:

Commerzbank nimmt keinen Dauerauftrag zu Openbank an, Comdirect aber schon.
 

panto

Aktives Mitglied
04.12.2022
116
27
Weltsparen nimmt aktuell nur DE und AT IBAN. Meine Email mit dem Hinweis auf folgenden Link und den Satz "Es können ausschließlich Konten bei einer in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Bank als Referenzkonto hinterlegt werden." wird nicht beantwortet! Kündigen kann ich nicht da, ich davor gezwungen werde eine DE oder AT IBAN anzugebeben und der "Kundenservice" per Telefon in meiner Pause nie erreichbar ist! Weiß jemand wie ich sonst noch kündigen kann außer per Post?
 

pjaniza71

Neues Mitglied
07.02.2022
9
2
Weltsparen nimmt aktuell nur DE und AT IBAN. Meine Email mit dem Hinweis auf folgenden Link und den Satz "Es können ausschließlich Konten bei einer in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Bank als Referenzkonto hinterlegt werden." wird nicht beantwortet! Kündigen kann ich nicht da, ich davor gezwungen werde eine DE oder AT IBAN anzugebeben und der "Kundenservice" per Telefon in meiner Pause nie erreichbar ist! Weiß jemand wie ich sonst noch kündigen kann außer per Post?
Trotz dass die Raisin Bank Teil der Initiative „Accept my IBAN" ist ??
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Trotz dass die Raisin Bank Teil der Initiative „Accept my IBAN" ist ??
Möglicherweise gilt dort die gleiche Begründung, wie ich sie mal von irgendeinem Versicherungsvermittler im Forum gelesen habe:
„Nicht alle unserer Vertragspartner halten sich daran, einige verlangen ein Konto in Deutschland, etc…“
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.662
4.979
Jetzt zeigt sich: der wahre Grund für IBAN-Diskriminierung sind nicht etwa mangelhafte Prozesse und beschissene IT in Unternehmen, sondern der Schutz von Unternehmen vor den Auswirkungen mangelhafter Prozesse und beschissener IT:
 

panto

Aktives Mitglied
04.12.2022
116
27
Auf meine Meldung bei der Bafin wegen der IBAN Diskriminerung bei Weltsparen habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Es ist wohl "Normal" bei Tagesgeldkonten nur DE IBAN zu zulassen trotz verbot. Es kommen nur Standardantworten mit "Friss oder Stirb" trotz dem Hinweis auf das Verbot. Es ist ist also eine Suche nach nicht DE IBAN Tagesgeldkonten im Bankenhaufen.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.083
5.974
Dann mal Butter bei die Fische und die Aufsichtsbehörde verklagen. Wenn das wirklich so eindeutig ist, sollte das eigentlich relativ schnell zu Urteilen führen.
 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
856
379
Dann mal Butter bei die Fische und die Aufsichtsbehörde verklagen. Wenn das wirklich so eindeutig ist, sollte das eigentlich relativ schnell zu Urteilen führen.
Ist wohl alles nicht so einfach. "AcceptMyIBAN" hat im März d.J. sogar zwei Fälle aus Italien genannt, in denen zwei Telekommunikationsfirmen offenbar Geldbußen gezahlt, danach aber weiter IBAN-Diskriminierung betrieben haben. Die Idee hinter der universellen Verwendbarkeit der IBAN (zumindest im Euro-Raum) ist zwar in der Theorie gut, aber ...
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.004
4.131
GRQ + LID
Auf meine Meldung bei der Bafin wegen der IBAN Diskriminerung bei Weltsparen habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Es ist wohl "Normal" bei Tagesgeldkonten nur DE IBAN zu zulassen trotz verbot. Es kommen nur Standardantworten mit "Friss oder Stirb" trotz dem Hinweis auf das Verbot. Es ist ist also eine Suche nach nicht DE IBAN Tagesgeldkonten im Bankenhaufen.
Ich poniere dass EU/260/2012 nur Zahlungsverkehr reguliert, und daher *nicht* das Ein- oder Auszahlen bei finanziellen Dienstleister in welcher Form auch. Falls man zu andere Schlussfolgerungen kommt, dann bitte diese Ansichten auch Teilen mit z.B. DNB, die genau das Gleiche sagt.

The ban only covers transfers or direct debits between payment accounts. Under the SEPA Regulation, IBAN discrimination is prohibited when transferring money between payment accounts. The SEPA Regulation does not apply to transfers from a savings account to a payment account, or vice versa.
Quelle
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Ich poniere dass EU/260/2012 nur Zahlungsverkehr reguliert, und daher *nicht* das Ein- oder Auszahlen bei finanziellen Dienstleister in welcher Form auch. Falls man zu andere Schlussfolgerungen kommt, dann bitte diese Ansichten auch Teilen mit z.B. DNB, die genau das Gleiche sagt.
Ich lese die Argumentation nicht zum ersten Mal - halte sie aber (ganz abgesehen von der Kundenfeindlichkeit) für falsch. Unschön ist sicher, dass das Diskriminierungsverbot nach Artikel 9 nur Zahler und Zahlungsempfänger direkt etrifft. In der Verordnung lese ich aber keine Differenzierung zu Sparkonten.

Im speziellen Falle von WeltSparen wird das Konto übrigens gemäss deren AGB als Konto für „Zahlungsaufträge“ (also Zahlungsverkehr) bezeichnet:

„Die Raisin Bank führt das Girokonto des Kunden (nachfolgend „WeltSpar-Konto“). Das WeltSpar-Konto dient als Verrechnungskonto für Zahlungsaufträge zwischen einem Referenzkonto (üblicherweise das Hausbankkonto des Kunden) und dem jeweiligen Konto einer Partnerbank
(…)
Die Funktionen, die die Raisin Bank dabei übernimmt, sind im Wesentlichen: (i) Eröffnung und Führung eines Online-Kontokorrentkontos auf Guthabenbasis („WeltSpar-Konto“) mit jährlicher Saldenbestätigung; (ii) Durchführung des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs für das WeltSpar-Konto (ausschließlich für Einzahlungen auf Partnerbankkonten und Überweisungen auf das Referenzkonto);“
 
Zuletzt bearbeitet:

panto

Aktives Mitglied
04.12.2022
116
27
Weltsparen schreibt ja selbst von EU IBAN! Meine Nachricht an Raisin, die Wettbewerbszentrale und Bafin brachten keine Reaktion. Die Bafin verklagen wird wohl erst vor dem BGH enden und am Ende wird sich trotzdem nix ändern. Die einzige Möglichkeit wo ich sehe ist alles genau zu notieren und zur Verbraucherzentrale zu gehen. Die kümmern sich ja auch um Pfandannahmeverweiger bei 50 Cent Pfandwert.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
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BaFin verklagen dürfte wenig bringen.
Wer sich allerdings unter Umständen dafür interessieren könnte, wär doch eventuell die EU-Kommission.

Im konkreten Fall besonders “anstössig” ist ja, dass und wie Finanzdienstleister da vom grenzüberschreitenden Marktzugang im Binnenmarkt gegenüber Verbrauchern profitieren - aber dem Verbraucher umgekehrt dies erschwert oder verwehrt wird.
 
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