IB: IBERIA will ständig bei Stornierung 30€ Gebühren. Gesetzlich nicht verboten?

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FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
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DRS/CHS
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Das waere doch mal ein klassischer Fall fuer das EU Bagatellforderungsverfahren.


Formblatt ausfuellen, die mehrfach zu unrecht berechneten 30 EUR auffuehren und belegen, Verweis auf die EuGH Rechtsprechung und gucken was das spanische Gericht in Madrid draus macht. Nach der EU Verordnung sollten sie das zustellen und dann innerhalb von festgelegten Fristen entscheiden.

Habe aber leider keine Ahnung wie das in der spanischen Praxis funktioniert.

Kostenrisiko sollte ueberschaubar sei.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.647
675
MUC
Interessant und Danke für den Hinweis, wieder etwas dazugelernt.

Frage mich zwar, wie das funktionieren soll: Ich gehe hier zum Amtsgericht (?), reiche meine Papiere in deutscher Sprache ein und dann
kommt das Geld automatisch aufs Konto, incl. der vorher bezahlten Gerichtskosten.
Allein der Glaube fehlt mir...........



Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohn- oder Geschäftssitz des Antragsgegners oder des Antragstellers.

Verbraucher sollten wissen, dass sie die Möglichkeit haben, den Antrag bei dem Gericht des Landes zu stellen, in dem sie wohnen.

Das Klageformblatt und die Beweismittel sind in der Sprache des Gerichts oder einer anderen Sprache vorzulegen, die das Gericht akzeptiert.


Quelle: siehe Anlage
 

Anhänge

  • Small_Claims_Users_Guide_A5_V01_EU_EU_de-1.pdf
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
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du musst dich nicht vor ihm rechtfertigen... es gibt auch noch andere Anwälte im Forum, die nicht so aktiv hier sind :D
Die teilen aber, zumindest wenn es um mich geht, die Auffassung des Kollegen. Ein guter Anwalt rät von Fällen ohne Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg ab. Ein guter Anwalt muss auch kein Zeug mit einem Gegenstandswert von 30 EUR mit einem Gerichtsstand in Spanien zu gesetzlichen Gebühren übernehmen. Auch wir Anwälte sind Unternehmer und nicht die Wohlfahrt. Haken dran.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Aber auch unabhängig davon ist es doch gesetzlich Verboten oder?
So sagen zumindest Deutsche Gerichte.
Fluglinie darf keine Stornierungsgebühr erheben
Und das EuGH hat ausdrücklich nationale Gerichte dazu ermächtigt so zu urteilen. Spanien dürfte also, wenn sie wollen.
Außerdem können von Luftfahrtunternehmen verlangte Stornierungsgebühren auf Missbräuchlichkeit (hier: nach § 307 BGB) überprüft und für nichtig erklärt werden.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.458
Trans Balkan Express
RSV habe ich, aber die RSV kündigt Dir wenn Du mit solchen Sachen kommst, ...

Das ist so nicht richtig. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags sind so genannte Allgemeine Rechtschutzbedingungen Vertragsbestandteil geworden. Aus diesen ergibt sich, wann eine Rechtschutzversicherung kündigen darf und wann nicht.

Die meisten Rechtschutzbedingungen sehen ein Sonderkündigungsrecht bei einer Inanspruchnahme von zwei Rechtschutzfällen binnen 12 Monaten vor und nicht bei lediglich einer Inanaspruchnahme. Bei einer einmaligen Inanspruchnahme kann allenfalls ordentlich gekündigt werden (was aber äußerst selten vorkommt, z.B. häufige Inanspruchnahme in leicht größeren Abständen als 12 Monaten).

Die Allianz würde ich übrigens nicht als großen Rechtsschutzversicherer betrachten, dort ist die Rechtsschutzversicherung lediglich Teil eines größeren Gesamtpakets.
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.014
1.840
DRS, ALC
Google mal nach "Hojas de Reclamaciones". Vielleicht ist das ein Ansatz. Ist erstmal kostenlos.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.454
184
Soweit ich weiß, geht das nur vor Ort in Spanien. ich hatte das mal online nach Rückkehr versucht und eine Absage bekommen, weil es nur für Spanier online geht ( oder so ähnlich)