IB: IBERIA will ständig bei Stornierung 30€ Gebühren. Gesetzlich nicht verboten?

ANZEIGE

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
679
243
DRS/CHS
ANZEIGE
Das waere doch mal ein klassischer Fall fuer das EU Bagatellforderungsverfahren.


Formblatt ausfuellen, die mehrfach zu unrecht berechneten 30 EUR auffuehren und belegen, Verweis auf die EuGH Rechtsprechung und gucken was das spanische Gericht in Madrid draus macht. Nach der EU Verordnung sollten sie das zustellen und dann innerhalb von festgelegten Fristen entscheiden.

Habe aber leider keine Ahnung wie das in der spanischen Praxis funktioniert.

Kostenrisiko sollte ueberschaubar sei.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.681
729
MUC
Interessant und Danke für den Hinweis, wieder etwas dazugelernt.

Frage mich zwar, wie das funktionieren soll: Ich gehe hier zum Amtsgericht (?), reiche meine Papiere in deutscher Sprache ein und dann
kommt das Geld automatisch aufs Konto, incl. der vorher bezahlten Gerichtskosten.
Allein der Glaube fehlt mir...........



Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohn- oder Geschäftssitz des Antragsgegners oder des Antragstellers.

Verbraucher sollten wissen, dass sie die Möglichkeit haben, den Antrag bei dem Gericht des Landes zu stellen, in dem sie wohnen.

Das Klageformblatt und die Beweismittel sind in der Sprache des Gerichts oder einer anderen Sprache vorzulegen, die das Gericht akzeptiert.


Quelle: siehe Anlage
 

Anhänge

  • Small_Claims_Users_Guide_A5_V01_EU_EU_de-1.pdf
    1,7 MB · Aufrufe: 5
  • Like
Reaktionen: cockpitvisit

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.977
4.998
du musst dich nicht vor ihm rechtfertigen... es gibt auch noch andere Anwälte im Forum, die nicht so aktiv hier sind :D
Die teilen aber, zumindest wenn es um mich geht, die Auffassung des Kollegen. Ein guter Anwalt rät von Fällen ohne Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg ab. Ein guter Anwalt muss auch kein Zeug mit einem Gegenstandswert von 30 EUR mit einem Gerichtsstand in Spanien zu gesetzlichen Gebühren übernehmen. Auch wir Anwälte sind Unternehmer und nicht die Wohlfahrt. Haken dran.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.327
11.363
Aber auch unabhängig davon ist es doch gesetzlich Verboten oder?
So sagen zumindest Deutsche Gerichte.
Fluglinie darf keine Stornierungsgebühr erheben
Und das EuGH hat ausdrücklich nationale Gerichte dazu ermächtigt so zu urteilen. Spanien dürfte also, wenn sie wollen.
Außerdem können von Luftfahrtunternehmen verlangte Stornierungsgebühren auf Missbräuchlichkeit (hier: nach § 307 BGB) überprüft und für nichtig erklärt werden.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.558
15.329
Trans Balkan Express
RSV habe ich, aber die RSV kündigt Dir wenn Du mit solchen Sachen kommst, ...

Das ist so nicht richtig. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags sind so genannte Allgemeine Rechtschutzbedingungen Vertragsbestandteil geworden. Aus diesen ergibt sich, wann eine Rechtschutzversicherung kündigen darf und wann nicht.

Die meisten Rechtschutzbedingungen sehen ein Sonderkündigungsrecht bei einer Inanspruchnahme von zwei Rechtschutzfällen binnen 12 Monaten vor und nicht bei lediglich einer Inanaspruchnahme. Bei einer einmaligen Inanspruchnahme kann allenfalls ordentlich gekündigt werden (was aber äußerst selten vorkommt, z.B. häufige Inanspruchnahme in leicht größeren Abständen als 12 Monaten).

Die Allianz würde ich übrigens nicht als großen Rechtsschutzversicherer betrachten, dort ist die Rechtsschutzversicherung lediglich Teil eines größeren Gesamtpakets.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.966
3.355
DRS, ALC
Google mal nach "Hojas de Reclamaciones". Vielleicht ist das ein Ansatz. Ist erstmal kostenlos.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.507
236
Soweit ich weiß, geht das nur vor Ort in Spanien. ich hatte das mal online nach Rückkehr versucht und eine Absage bekommen, weil es nur für Spanier online geht ( oder so ähnlich)
 

NOBEL

Reguläres Mitglied
04.05.2023
52
11
UPDATE: Die 30€ für Stornierung scheint es nicht mehr zu geben und man kann auch endlich online stornieren, statt quälend die Hotline anrufen zu müssen! Laut Übersicht online bekommt man genau die Steuer zurück, so wie es sein soll. Anscheinend ging einer gegen die Abzocke von 30€ vor, obwohl es ja schon lange Urteile gab, dass dies nicht erlaubt ist. :)
 

frankellpunkt

Neues Mitglied
13.07.2024
16
53
UPDATE: Die 30€ für Stornierung scheint es nicht mehr zu geben und man kann auch endlich online stornieren, statt quälend die Hotline anrufen zu müssen! Laut Übersicht online bekommt man genau die Steuer zurück, so wie es sein soll. Anscheinend ging einer gegen die Abzocke von 30€ vor, obwohl es ja schon lange Urteile gab, dass dies nicht erlaubt ist. :)
Die €30 scheint es leider doch noch zu geben. :/ Hab’ vorgestern eine Buchung storniert, "Business Komfort"-Tarif (also kostenpflichtig, wusste ich, pro Strecke €90). Heute eine Mail bekommen mit der Aufforderung nochmal den Kundenservice anzurufen - es ging darum, dass man mich informieren wollte/musste, dass da noch €30 Bearbeitsgebühr dazukämen. Ich war hinreichend überrumpelt und nicht schlagfertig genug in diesem Moment, also im Mindset "sei’s drum, ihr Abzocker ..", mehr als "Aha?" konnte ich da nicht antworten.

Kratzt jetzt zwar ein bisschen an der Ehre, nach dem Telefonat zu lesen dass es diese Gebühr "eigentlich nicht geben dürfte", aber für €30 ist mir jetzt auch meine Zeit und mein Nervenkostüum zu schade, da nochmal anzurufen und böse zu werden. Leider. Wenigstens Lehrgeld für die Zukunft.
 

NOBEL

Reguläres Mitglied
04.05.2023
52
11
Die €30 scheint es leider doch noch zu geben. :/ Hab’ vorgestern eine Buchung storniert, "Business Komfort"-Tarif (also kostenpflichtig, wusste ich, pro Strecke €90). Heute eine Mail bekommen mit der Aufforderung nochmal den Kundenservice anzurufen - es ging darum, dass man mich informieren wollte/musste, dass da noch €30 Bearbeitsgebühr dazukämen. Ich war hinreichend überrumpelt und nicht schlagfertig genug in diesem Moment, also im Mindset "sei’s drum, ihr Abzocker ..", mehr als "Aha?" konnte ich da nicht antworten.

Kratzt jetzt zwar ein bisschen an der Ehre, nach dem Telefonat zu lesen dass es diese Gebühr "eigentlich nicht geben dürfte", aber für €30 ist mir jetzt auch meine Zeit und mein Nervenkostüum zu schade, da nochmal anzurufen und böse zu werden. Leider. Wenigstens Lehrgeld für die Zukunft.
Hast du es nicht online storniert? Nie anrufen, nur online stornieren! Aber auch per Telefon ist es nicht erlaubt, Gebühren zu verlangen, aber man kann es dann eher umlegen wegen der persönlichen Betreuung. Deshalb, wie gesagt, nur online alles machen.
 

frankellpunkt

Neues Mitglied
13.07.2024
16
53
Hast du es nicht online storniert? Nie anrufen, nur online stornieren! Aber auch per Telefon ist es nicht erlaubt, Gebühren zu verlangen, aber man kann es dann eher umlegen wegen der persönlichen Betreuung. Deshalb, wie gesagt, nur online alles machen.
Wollte die Buchung zuerst online stornieren, ging aber nicht, Fehlermeldung "Dieser Flug kann nur durch unseren Kundendienst storniert werden" (sinngemäß). Während der Stornierung stimmte mir die Dame telefonisch auch zu mit den "2x €90 Gebühren", und ich vermute, das haben sie jetzt in der Gesprächsaufzeichnung bemerkt (dass ich nicht über die zusätzlichen €30 aufgeklärt wurde?) und heute um meinen Rückruf gebeten. Das zweite Gespräch heute hatte auch sonst keinen anderen Mehrwert und bestand nur aus Phrasen und "ich hab’ eine neue Fallnummer angelegt" usw.

(Es waren Gesamtkosten i.H.v. ca. €515, von denen ich jetzt also nicht €335, sondern €305 zurückbekomme, wenn ich’s recht verstanden habe. Ärgerlich, aber .. siehe oben, Nervenkostüm, Lehrgeld, etc, in Zukunft weiß ich’s besser. Und ihr hier auch wieder.) :)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.977
4.998
Die Buchung wurde über die deutsche IBERIA Seite gebucht, siehe Text da in deutsch.
Bei Flugverspätungen über 3Std. bekommt man ja auch das Geld auch ohne Deutschland dazwischen, es gilt das EU Recht. Oder lehnst Du solche Mandanten ab ohne Deutschland Bezug?
Ich bin fest davon überzeugt dass du keinen Anwalt brauchst. Darum wird das auch kein Anwalt der bei Sinnen ist übernehmen. Kexbox hat genau das richtige gesagt und ich würde das sofort mit unterschreiben.
 

NOBEL

Reguläres Mitglied
04.05.2023
52
11
Wollte die Buchung zuerst online stornieren, ging aber nicht, Fehlermeldung "Dieser Flug kann nur durch unseren Kundendienst storniert werden" (sinngemäß). Während der Stornierung stimmte mir die Dame telefonisch auch zu mit den "2x €90 Gebühren", und ich vermute, das haben sie jetzt in der Gesprächsaufzeichnung bemerkt (dass ich nicht über die zusätzlichen €30 aufgeklärt wurde?) und heute um meinen Rückruf gebeten. Das zweite Gespräch heute hatte auch sonst keinen anderen Mehrwert und bestand nur aus Phrasen und "ich hab’ eine neue Fallnummer angelegt" usw.

(Es waren Gesamtkosten i.H.v. ca. €515, von denen ich jetzt also nicht €335, sondern €305 zurückbekomme, wenn ich’s recht verstanden habe. Ärgerlich, aber .. siehe oben, Nervenkostüm, Lehrgeld, etc, in Zukunft weiß ich’s besser. Und ihr hier auch wieder.) :)
"Dieser Flug kann nur durch unseren Kundendienst storniert werden". Kann eventuell vorkommen, wenn es nicht direkt bei IB gebucht wurde, sondern über einen Drittanbieter, ein Reisebüro, Booking.com etc. Vorzugsweise immer direkt bei IB buchen.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.517
475
Interessantes Thema, sehe ich jetzt erst. Ich habe mich im Frühjahr diesen Jahres mit Iberia dazu auseinander gesetzt. In meinem Fall komplett ohne Deutschlandbezug, das waren 2 frühzeitig zur Sicherheit während einer Double PE Aktion in J/C gebuchte MRs nach ZRH für die Holde, die dann letztendlich aber nicht mehr benötigt wurden, weil sie sowieso genug unterwegs war.

Beide Flüge ließen sich online nicht stornieren (ich habe noch nie irgendetwas online bei Iberia stornieren können), das Call Center erhob dann die 30 EUR Bearbeitungsgebühr.

Ich habe Iberia über das Schlichtungsverfahren (also Hoja de Reclamaciones) darauf hingewiesen, dass "kostenlose Erstattung" und "bitte hier Geld einwerfen" nicht zusammenpassen.

Die Schlichtungsstelle hat es dann an Iberia selbst zur Beantwortung abgegeben.

Die Antwort war dann recht lapidar, aber immerhin vom Legal Department:
"We inform you that when you purchase a ticket on our website you assume our terms and conditions. Those terms and conditions include that when the client asks for a refund at office/phone a charge is made. Of course, it depends on the country of purchase, the type of journey, etc.".

Vermutlich könnte man dagegen dann nochmal gerichtlich vorgehen, dafür fehlte mir dann aber natürlich die Lust, wegen zweimal 30€ einen Anwalt zu finden.