Was genau würde Deine Beschwerde umfassen? Folgendes würde ich beispielsweise als sinnvoll betrachten:
- Bewertung auf einem Portal mit dem Hinweis, dass die Lounge noch auf der Webseite beworben wird, aber mittlerweile dauerhaft geschlossen ist.
- Rückmeldung an das Hotel, dass Du aus diesen oder jenen Gründen von einem Loungezugang ausgegangen bist, diese aber geschlossen war (ohne dass Du etwas vom Hotel erwartest)
- Wie vorstehend, aber zusätzlich mit der Bitte um eine realistische Kompensation wie einem zusätzlichen Getränkegutschein beim nächsten Besuch oder einer niedrig vierstelligen Anzahl von Punkte, die einem oder zwei Getränken als Gegenwert entsprechen. Allerdings sollte in diesem Fall sicher gestellt sein, dass Du ohne Kulanzregelung Loungezugang bekommen hättest und dieser angeboten wurde.
Weniger hilfreich wären
- unangemessene Forderungen wie eine kostenlose Übernachtung, die Rückzahlung des Zimmerpreises, etc.
- Beschwerden, die Hauptsächlich dazu dienen, dass Du dir mal Luft gemacht hast
- Rückmeldungen, die nicht klar stellen, warum bei der Buchung ein Erwartung geweckt wurde, die bei Ankunft nicht erfüllt wurde
- Drohungen mit dem Rechtsanwalt bei der initialen Kontaktaufnahme (die berühmte Erwachsenen-Variante von "Das sag ich meinen Eltern")
 
Grundsätzliche Zustimmung. Nur der Punkt „niedrig vierstellige Anzahl von Punkten“ erscheint mir nicht ganz angemessen.
Ich habe jetzt mehrfach nach Anforderung fehlender Punkte oder Nächte neben den Korrekturen zusätzlich und unaufgefordert Goodwill-Punkte in Höhe von 3-5k bekommen.
Bei einer geschlossenen Lounge wäre ich wie 
@muriatowa ebenfalls nicht begeistert und würde mehr erwarten.