Informationpflicht / Beweispflicht bei Flugausfall

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spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
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Die Airline hat aber nicht sichergestellt, dass diese Information den Passagier erreicht hat. Das war ja genau der Knackpunkt der Entscheidung des EuGH. Es ist Jacke wie Hose, ob da arscharsch@pimmel.de oder eine gültige Adresse gestanden hat, EW muss sicherstellen, dass OP die Info bekommen hat. Wie sie das machen ist ihr Problem. Entsprechend sind sie dann erst mal haftbar.

Dass sich EW mutmaßlich die Kohle von dem zurückholen kann, der es verkackt hat, in dem Fall also Kiwi, stimmt selbstverständlich, ist aber nicht relevant.
 
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01.04.2012
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HAM/LBC
Danke, dann wird das wohl so sein und bei Kiwi könnte es zumindest theoretisch klappen mit dem Regress durch EW.

Mein politischer Kommentar zu dieser EuGh Entscheidung: Eine krasse Fehlentscheidung. Dann buche ich künftig meine Flüge bei EW nur noch unter Angabe der Email-Adresse meiner Tante in Turkmenistan. Dann kann ich künftig bei jeder kleinen Flugplanänderung abkassieren und EW kann kein Regress nehmen. (Nur als Beispiel; mache ich natürlich nicht).
 
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spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Die Idee des EuGH finde ich ehrlich gesagt nicht mal so doof.

Das Urteil "erzieht" ja auch die Reisebüros, die unsauber arbeiten, denn sie werden das ja im Zweifelsfall zahlen müssen. Gewiss, es gibt sicherlich Konstellationen wo diese Regressforderungen de facto nicht durchsetzbar sind, aber derartige missbräuchliche Verwendung gibt es ja in vielen Bereichen des Lebens. Bestell einen Haufen Kram und geh in Privatinsolvenz, gleiches Problem. Deswegen schmeißt man aber noch lange nicht das komplette Insolvenzrecht über den Haufen.

Letztendlich gibt es natürlich immer Menschen, die ihre Verbraucherrechte missbräuchlich nutzen. Nennt man unternehmerisches Risiko.


Edit: war ja das gleiche mit Etihad und ihrer seltsamen Masche, dass Paxe unter gewissen Umständen bein CI ihre Kreditkarte bei Abflügen ex EU-Ländern vorzeigen mussten. War auch unzulässig, hat die nur nicht interessiert. Aufgehört hat das erst als Leute den Spieß umgedreht und sich serienmäßig 600€ bei EY abgeholt haben. Plötzlich ging es dann. Ergo: "machs gescheit, dann kostets auch nichts"
 
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01.04.2012
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HAM/LBC
Ok, Entschädigungsfrage geklärt.
Ich habe aber nach wie vor, seit post #1, ein ganz ungutes Bauchgefühl bei der Geschichte. Ich will dem TO nicht böses unterstellen, aber da wird seitens EW sein Flug umgebucht von KEF-STR (0:40) auf KEF-CGN (1:25). Warum ist er da nicht mitgeflogen/mitgenommen? Genügend Zeit in KEF war auch vorhanden, da er schon am Mittag des Vortages aus LAX kommend in KEF angekommen ist. Zeit genug, telefonisch ein LH-Ticket nach FRA zu buchen, war auch. Da hätte man das auch genauso gut telefonisch mit EW klären können.
Also ich weiß nicht; irgendetwas stört mich an der Geschichte...
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Danke, dann wird das wohl so sein und bei Kiwi könnte es zumindest theoretisch klappen mit dem Regress durch EW.

Mein politischer Kommentar zu dieser EuGh Entscheidung: Eine krasse Fehlentscheidung. Dann buche ich künftig meine Flüge bei EW nur noch unter Angabe der Email-Adresse meiner Tante in Turkmenistan. Dann kann ich künftig bei jeder kleinen Flugplanänderung abkassieren und EW kann kein Regress nehmen. (Nur als Beispiel; mache ich natürlich nicht).

Bist Du sicher, dass dieses Urteil auch für Privatpersonen gilt? Ich sehe hier doch einen Unterschied, ob ich bei einem Reisebüro/ einem „professionellen Vermittler“ buche, oder meine Oma mich darum bittet, ihr als Gefälligkeitsleistung einen Flug zu buchen. Gerade auch, was die Regressmöglichkeiten von EW betrifft.
 
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01.04.2012
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Ja ok, dann ändere ich meinen Kommentar dahingehend ab, dass ich nicht bei meiner Tante oder Oma aus Turkmenistan, sondern bei einem Reisebüro in Turkmenistan "buche".
Eine Email-Adresse Wuff@Happy-Travel-Turkmenistan.tm sollte doch leicht zu beschaffen sein für diesen Zweck.
 
A

Anonym69255

Guest
Ok, Entschädigungsfrage geklärt.
Ich habe aber nach wie vor, seit post #1, ein ganz ungutes Bauchgefühl bei der Geschichte. Ich will dem TO nicht böses unterstellen, aber da wird seitens EW sein Flug umgebucht von KEF-STR (0:40) auf KEF-CGN (1:25). Warum ist er da nicht mitgeflogen/mitgenommen? Genügend Zeit in KEF war auch vorhanden, da er schon am Mittag des Vortages aus LAX kommend in KEF angekommen ist. Zeit genug, telefonisch ein LH-Ticket nach FRA zu buchen, war auch. Da hätte man das auch genauso gut telefonisch mit EW klären können.
Also ich weiß nicht; irgendetwas stört mich an der Geschichte...

Das erkläre ich dir gerne, Wulff.
Ich bin in morgens Reykjavik angekommen und hatte den ganzen Tag dort zu tun. Zum Flughafen bin ich erst knapp 3 Stunden vor Abflug. Einen Online Check-in hatte ich versucht, bekam aber die Meldung, dass ein online-check in für diesen Flug nicht möglich sei. Ebenso wie für den Flug davor im übrigen auch nicht.
Als ich gegen 10 Uhr am Flughafen war, stand mein Flug nicht auf der Anzeigetafel. Das der Flug nach Köln ursprünglich meiner nach Stuttgart war konnte ich ja nicht wissen - woher denn?
Selbst wenn ich es gewusst hätte, wie hätte ich umbuchen sollen? Die Hotline bei Kiwi war nicht mehr besetzt, ich hatte es selbstverständlich versucht. Wie im Eingangsthread beschrieben, kam die Antwort von Kiwi erst in den frühen Morgenstunden. Direkt am Check-in Schalter sagte man mir, das man mir nicht helfe könne, da man Mitarbeiter des Flughafens und nicht der Airline sei. Ich solle es telefonisch versuchen, waren deren einzige Auskunft. Der Flughafen war quasi schon dunkel und kaum noch jemand war da.

Zusammengefasst: Ich stehe nachts am sich gerade schließenden Flughafen im Reykjavic mit einem E-Ticket für das es keinen Flug gibt und erreiche telefonisch niemanden mehr weil es mitten in der Nacht ist.
Wo kommt dein ungutes Bauchgefühl her. Wie hättest du versucht die Situation zu lösen?
 
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umsteiger

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22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
Hab´ jetzt im Wesentlichen nur die letzten und den Eingangspost gelesen. Ich werde also voraussichtlich nur bereits Geschriebenes wiederholen.

Entscheidend ist in der Tat, ob die Information den Fluggast erreicht. Spielt auch keine Rolle, ob über einen Vermittler, Reiseveranstalter, einem Airline-Partner oder beim ausführenden Luftfahrtunternehmen gebucht.

Auch das Stichwort "Regress" ist ja wohl schon gefallen. Die Fluggesellschaft ist also nicht schutzlos. Der Fluggast indes kann und muss sich ausschließlich an das ausführende Luftfahrtunternehmen wenden.

Hier stehen ihm die Ausgleichszahlung zu und mögliche Mehrkosten für Verpflegung, Unterkunft etc.


Mir erscheint die Darstellung des Sachverhalt übrigens sehr plausibel. Warum auch nicht?
 

Wuff

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01.04.2012
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Wo kommt dein ungutes Bauchgefühl her. Wie hättest du versucht die Situation zu lösen?

Kiwi.com meinte:
☎ Kontaktieren Sie uns direkt Der Kundendienst steht rund um die Uhr telefonisch, im Chat oder per E-Mail zur Verfügung.

Eurowings.com meinte:
Kontakt
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Telefonnummer: 0180 6 320 320


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Zusätzlich schaue ich mir immer ca. 1 Woche vor Flug meine Buchungen noch mal im Internet an, weil da häufig mal Änderungen auftreten.
Aber das ist zugegebenermaßen sicher eine Vielflieger-Marotte und kann man garantiert nicht von jedem Flugreisenden verlangen. Wäre aber sicher hilfreich.
 
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malschauen

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05.12.2016
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Zusätzlich schaue ich mir immer ca. 1 Woche vor Flug meine Buchungen noch mal im Internet an, weil da häufig mal Änderungen auftreten.
Aber das ist zugegebenermaßen sicher eine Vielflieger-Marotte und kann man garantiert nicht von jedem Flugreisenden verlangen. Wäre aber sicher hilfreich.

Ich denke mal, das ist eine Marotte von dir. Ich schau mir in der Regel meine Flugbuchungen nicht unbedingt auf Änderungen an. Bei Umsteigeflüge schaue ich dann eher, ob meine Flüge an anderen Tagen pünktlich sind.
 

Wuff

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01.04.2012
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Ich denke mal, das ist eine Marotte von dir.
Ja, sag ich doch :)
Wobei: Bei 3 Flügen auf unterschiedlichen Billigfliegern auf separaten Tickets würde ich das fast schon nicht mehr als Marotte sehen...

Bei Umsteigeflüge schaue ich dann eher, ob meine Flüge an anderen Tagen pünktlich sind.
Sehr gut! Dann merkst du auch bei dieser Gelegenheit, dass dein Flug inzwischen nicht mehr nach Stuttgart, sondern nach Köln fliegt.
 
A

Anonym69255

Guest
@Wulff: Woher hast du denn die Info der rund um die Uhr Hotline von Kiwi? Ich habe es wie gesagt am Flughafen in Reykjavic telefonisch versucht mit der Kontaktnummer die ich auf der Webseite gefunden habe. Dort habe ich angerufen und bekam sofort die Info das ich ausserhalb der Servicezeiten anrufe.

Ich schaue zwar auch immer vorher nochmal rein jedoch nicht 1 Woche vorher. Aber 1-2 Tage vorher zum online Check-in auf jeden Fall. Dieser ging hier aber wie gesagt nicht, eine anderslautende Meldung bekam ich bei dem Versuch aber auch nicht.
Die Tage davor war ich auf einem Boot mitten in der Baja Carlifornia, weit ab von jeglicher Internetverbindung. Ich denke aber selbst wenn ich Internet gehabt hätte, kann die Airline das nicht voraussetzen. Denn meiner Ansicht nach ist die Info für eine Flugannullierung keine Holschuld des Fluggastes sondern eine Bringschuld der Airline.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
laut diesem Juser hier scheint es eine Zeitlang generell Probleme bei kiwi.com mit der Weiterleitung von Änderungs-Mails der Airlines gegeben zu haben:

Habe in einer Eurowings-Buchung mal gesehen, dass die verwendete Email-Adresse dort nach dem Muster <kiwibuchungsnummer>@airlines.kiwi.com hinterlegt war. Das schien aber auch der Grund zu sein, warum eine Streichung des Fluges mit damit verbundener Umbuchung nicht bei den Fluggästen angekommen ist. Wurde zufällig am Tag vorher beim manuellen Online-Checkin bemerkt, weil keine Bordkarten von Kiwi zugeschickt wurden.

Die Bordkarten für den "Anschlussflug" mit Laudamotion wurden zugestellt, dieser wurde aber zwei Stunden vor Abflug gecancelt. Am frühen Sonntagabend war bei Kiwi niemand diesbezüglich zu erreichen und Laudamotion / Ryanair haben sich aus der Verantwortung gezogen. Vier Wochen nach dem Vorfall hat Kiwi allerdings mitgeteilt, das es ja Probleme gegeben zu haben scheint und man über Airhelp einen Auszahlung in Höhe von 162 EUR erreichen könnte.

Die Forderung nach Entschädigung, Ersatz für die ausgebliebenen Betreuungsleistungen und selbst organisierter Ersatzbeförderung betragen mal eben das 15fache des eigentlichen Flugpreises. (y)
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
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Wenn ich hier ergänzen darf: Es wurde eine Buchung mit umsteigen vorgenommen, erstes Leg mit Eurowings, zweites mit Laudamotion. Der Eurowings-Flug wurde ein paar Tage vorher gestrichen und durch Eurowings umgebucht, eine Benachrichtigung erfolgte nicht. Der zweite Flug mit Laudamotion ist zwei Stunden vor Abflug gestrichen worden, eine Benachrichtigung in irgendeiner Form erfolgte ebenfalls nicht. Weder durch die Fluggesellschaften, die nur Kontaktdaten von Kiwi zu haben scheinen und nicht von den Passagieren, noch durch Kiwi selber.

Kiwi hat dann nach vier Wochen festgestellt, das es Unregelmäßigkeiten gab bei dem zweiten Leg und versucht einen Dienstleister zu vermitteln - ganz uneigennützig vermutlich. Darauf bezieht sich der hervorgehobene Text von Wuff.
 
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