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Die Airline hat aber nicht sichergestellt, dass diese Information den Passagier erreicht hat. Das war ja genau der Knackpunkt der Entscheidung des EuGH. Es ist Jacke wie Hose, ob da arscharsch@pimmel.de oder eine gültige Adresse gestanden hat, EW muss sicherstellen, dass OP die Info bekommen hat. Wie sie das machen ist ihr Problem. Entsprechend sind sie dann erst mal haftbar.
Dass sich EW mutmaßlich die Kohle von dem zurückholen kann, der es verkackt hat, in dem Fall also Kiwi, stimmt selbstverständlich, ist aber nicht relevant.
Dass sich EW mutmaßlich die Kohle von dem zurückholen kann, der es verkackt hat, in dem Fall also Kiwi, stimmt selbstverständlich, ist aber nicht relevant.