Informationpflicht / Beweispflicht bei Flugausfall

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Der Flug wäre am 21. Mai um 0:40 Uhr gewesen. .
Wenn ich das richtig vestanden habe, wolltest du am 21. Mai von KEF nach STR fliegen.
Dieser Flug ist von EW nämlich tatsächlich umgeplant worden und stattdessen ist EW881 um 01:25 von KEF nach CGN geflogen.

Es ist tatsächlich etwas mysteriös, warum man dich nicht einfach auf diesem Flug mitgenommen hat? Ausgebucht?

Info von flightradar24:

21 May 2018
Reykjavik (KEF) -
Cologne (CGN) -
A319 (D-AGWK)
3:03
01:25 -
01:32 -
06:40 -
Landed 06:35

Bin mal gespannt auf die Reaktion von EW auf deine Forderung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.140
8.414
BRU
Wenn ich das richtig vestanden habe, wolltest du am 21. Mai von KEF nach STR fliegen.
Dieser Flug ist von EW nämlich tatsächlich umgeplant worden und stattdessen ist EW881 um 01:25 von KEF nach CGN geflogen.

Es ist tatsächlich etwas mysteriös, warum man dich nicht einfach auf diesem Flug mitgenommen hat? Ausgebucht?

Oder um Mitternacht war da niemand in KEF am Flughafen, der einen über irgendein Buchungsportal gebuchten EW-Flug umbuchen konnte. Erst recht, wenn da vielleicht auch sonst nicht (mehr) alles mit der Buchung in Ordnung war, da nach Streichung des ursprünglichen Flugs niemand reagierte…. Und mit "einfach mitnehmen" dürften irgendwelche Handling Agents auch recht oft überfordert sein oder dazu gar nicht ermächtigt sein.

Mir ist es selbst mit LH-Ticket in ATH schon passiert, dass dort am LH-„Ticketscchalter“ nur eine Person stand, die offensichtlich über die Zentrale in Athen umbucht (die um 5 Uhr morgens aber noch nicht erreichbar war), und mir einen Zettel mit der Hotline-Telefonnummer gab.
 
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Anonym69255

Guest
@Wuff: Ja die Anfrage an EW war glaube ich korrekt :) Das war kurz danach, da war alles noch parat im Kopf. Diesen ersten Thread oben habe ich auf der Arbeit so nebenher geschrieben...

Das mit dem leeren Flughafen stimmt. Da waren schon alle Lichter aus und weit und breit kaum noch Persnal. Am Lufthansa Schalter war zwar noch jemand aber der war vom Flughafen und konnte mir kein Ticket verkaufen, so dass ich das den Flug den ich dann gekauft habe übers Telefon mit Lufthansa direkt ordern musste.

Aber danke für die Info, dann war also der Flug nach Köln tatsächlich ursprünglich mal meiner, nur hat man vergessen mir das mitzuteilen...
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
dann war also der Flug nach Köln tatsächlich ursprünglich mal meiner, nur hat man vergessen mir das mitzuteilen...

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat man das nicht vergessen, sondern eine E-Mail über die Änderung an die in der Buchung angegebene Kontaktadresse xxx at kiwi.com geschickt.

Beispiel: Ich buche einen Flug für meine Oma bei Eurowings und gebe meine Email-Adresse als Kontakt an.

EW informiert "mich" über die Flugänderung und ich sage das aber meiner Oma nicht weiter.

Nun kann Oma eine Entschädigung bei EW nach dieser dubiosen, aber wohl tatsächlich vorhandenen "Recht"-Sprechung des EuGh anfordern.
 
A

Anonym69255

Guest
Eine Antwort von EW hab ich ja schon. Ich kopiere sie hier mal rein wenn ich das darf:

"Sehrgeehrter Herr xxx,

wir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die damitverbundenen Umstände.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen keine Entschädigung anbieten können,da Ihr Reiseveranstalter über den geänderten Flugplan mindestens 14 Tage vorder planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurde. Laut unserer Dokumentationerfolgte eine mehrmalige Benachrichtigung ab dem 03.03.2018 an 5741828@airline.kiwi.com.

Uns liegt viel daran, Sie auch weiterhin zu unseren treuen und geschätztenGästen zählen zu dürfen und wir freuen uns, wenn Sie uns auch in Zukunft IhrVertrauen schenken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Eurowings Kundenbetreuung"

 
A

Anonym69255

Guest
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat man das nicht vergessen, sondern eine E-Mail über die Änderung an die in der Buchung angegebene Kontaktadresse xxx at kiwi.com geschickt.

Beispiel: Ich buche einen Flug für meine Oma bei Eurowings und gebe meine Email-Adresse als Kontakt an.

EW informiert "mich" über die Flugänderung und ich sage das aber meiner Oma nicht weiter.

Nun kann Oma eine Entschädigung bei EW nach dieser dubiosen, aber wohl tatsächlich vorhandenen "Recht"-Sprechung des EuGh anfordern.

In meinem Fall behauptet ja Kiwi, dass sie nicht informiert worden sind, also auf dein Beispiel bezogen, du sagst deiner Oma, du hättest die Info nicht bekommen. Darauf zielt meine Frage im Kern ab. Wer ist jetzt wem gegenüber in der Beweispflicht? Muss EW beweisen das Kiwi informiert wurde? Muss Kiwi beweisen das die Info nicht ankam? Welche Rolle spiele ich dabei?

Aber die Rechtsprechung sagt wohl, dass ich auf EW zugehen muss. Ich gehe auch davon aus, dass Kiwi die Passierdaten und somit die Kontaktdaten an EW weitergeleitet hat. Mich wundert das dann eh warum EW nicht gleich den Passagier informiert - so würde das Risiko einer solchen Situation deutlich gemindert.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Nachtrag:
Stutzig macht mich das Wort "Reiseveranstalter" in der mail von Eurowings.

Entweder ist das nur ein "Flüchtigkeitsfehler" und sie meinen in Wirklichkeit "Reisebüro"; oder du hast in der Tat bei Kiwi (rechtlich) eine Veranstalter-Reise (Pauschalreise) gebucht; dann sieht wieder alles anders aus.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.672
1.053
TXL
Lesson to be learned (mal wieder): Finger weg von diesen Briefkasten OTA (hier: aus dem Ostblock). Was man anfangs spart, wird einem am Ende als Rechnung präsentiert.
 
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Anonym69255

Guest
Nachtrag:
Stutzig macht mich das Wort "Reiseveranstalter" in der mail von Eurowings.

Entweder ist das nur ein "Flüchtigkeitsfehler" und sie meinen in Wirklichkeit "Reisebüro"; oder du hast in der Tat bei Kiwi (rechtlich) eine Veranstalter-Reise (Pauschalreise) gebucht; dann sieht wieder alles anders aus.

Woran könnte ich denn das erkennen was es im Detail ist?
Gefunden hab ich den Flug über Momondo und wurde von dort aus weitergeleitet. Es waren insgesamt 3 Flüge mit 3 versch. Gesellschaften.
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Ich habe fast genau das gleiche Problem mit EW, siehe Post #4539 im EU Thread. Die Rechtslage ist m.E. eindeutig, aber EW bewegt sich nicht. In diesem Fall nicht bei einem "Briefkasten OTA" sondern auf LH.COM gebucht.

Laut Urteil kann sich die ausführende Airline (hier EW) übrigens beim Reisevermittler (hier LH) wegen fehlender Information schadlos halten und das Geld zurückfordern.

HSVT meinte:
Nach einer Flugannullierung habe ich Probleme die Ausgleichszahlung von Eurowings zu erhalten und suche hier Rat. Knackpunkt ist die zeitnahe Information der Annullierung.


Über LH hatte ich für Ende Juli einen Flug HAM-MAN-HAM gebucht, ausgeführt durch EW. Nun hatte EW den Rückflug (am Sonntag) annulliert und mich auf den Folgetag umgebucht. Eine Information erfolgte nicht, ich habe erst 10 Tage vor Flug durch Zufall die Umbuchung gesehen. Die LH SEN Hotline konnte mich nicht zeitnah umbuchen (nur 6 Stunden früher oder Folgetag). Da privater Flug habe ich abgelehnt, LH hat mir den Flug storniert und den Preis erstattet. Auf Nachfrage warum keine Info erfolgte, hieß es „hätten wir noch gemacht“.

EW hat die Ausgleichszahlung abgelehnt, da sie meine Kontaktdaten nicht gehabt haben und die LH bereits 17 Tage vor Flug, und damit zeitnah informiert hätten. Damit wäre das erledigt gewesen.

In zweiter Runde habe ich von EW als ausführende Airline den Nachweis angefordert, dass ich zeitnah informiert wurde und auf EuGH, Urteil vom 11. Mai 2017, Az. C-302/16 verwiesen:

… dass das ausführende Luftfahrtunternehmen den in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ausgleich im Fall einer Flugannullierung, über die der Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, auch dann zu zahlen hat, wenn das Luftfahrtunternehmen den Reisevermittler, über den der Beförderungsvertrag mit dem betroffenen Fluggast geschlossen wurde, mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung unterrichtet hat und der Fluggast vom Reisevermittler nicht innerhalb dieser Frist informiert worden ist.

EW hat weiterhin höflich abgelehnt und verweist auf erste Antwort.

Wie soll ich nun verfahren? Schlichtungsstelle einschalten, Claim Agentur beauftragen oder einen Anwalt suchen?
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Pfff... Einfach die Buchung aufrufen und ggf. Kontaktdaten berichtigen. Ist jetzt keine Hexerei...

Ist bei mir für den MAN Flug nun aber zu spät. Bei einem zukünftigen EW Flug als Zubringer für AC Langstrecke und über OTA Expedia auf AC Stock gebucht erscheint hier übrigens beim Versuch die E-Mail Adresse bei EW einzugeben:

Einsicht nicht möglich
Ihre Buchung wurde über einen anderen Anbieter bzw. ein Reiseportal gebucht. Für nähere Details zu Ihrer Buchung bzw. Ihren Flügen nutzen Sie bitte die Möglichkeiten des jeweiligen Anbieters.

Daher bin ich nicht sicher, ob das bei OTA Buchungen auch funktioniert. Ich kann ebenfalls keine Sitze auswählen (wobei das auch nicht über Expedia, Air Canada oder LH geht, jeder zeigt auf einen anderen).

Werde diesen Zubringer daher nun besonders beobachten.
 
A

Anonym69255

Guest
Ich habe fast genau das gleiche Problem mit EW, siehe Post #4539 im EU Thread. Die Rechtslage ist m.E. eindeutig, aber EW bewegt sich nicht. In diesem Fall nicht bei einem "Briefkasten OTA" sondern auf LH.COM gebucht.

Laut Urteil kann sich die ausführende Airline (hier EW) übrigens beim Reisevermittler (hier LH) wegen fehlender Information schadlos halten und das Geld zurückfordern.

Das ist interessant. Im Grunde das Gleiche. Aber wenn ich den letzten Absatz richtig verstehe, bleibt EW in der Pflicht egal ob der Reiseveranstalter informiert wurde oder nicht. Da bin ich ja zumindest bis jetzt richtig.
Wie ist das aber, wenn das in meinem Fall eine Pauschalreise gewesen sein sollte, da es ja 3 Flüge mit unterschiedlichen Airlines gewesen sind. Muss dann der Reiseveranstalter haften oder bleibt es bei EW?
 
A

Anonym69255

Guest
Wie soll ich nun verfahren? Schlichtungsstelle einschalten, Claim Agentur beauftragen oder einen Anwalt suchen?

Ich bin der Meinung man braucht gar keinen Anwalt. Mahnung schreiben mit Frist (Muster gibt's im Netz) - Wenn die Airline dann im Verzug ist nochmals mahnen mit letzter Frist (auch hierfür gibt es Muster) und dann einen Online Mahnbescheid beantragen. Ist mittlerweile recht einfach und gut erklärt. Ist klar mehr Aufwand und man muss sich einlesen aber dafür zahlt man auch keinen Anwalt.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
286
HAM - PRM
Ich bin der Meinung man braucht gar keinen Anwalt. [...] aber dafür zahlt man auch keinen Anwalt.

Den man aber auch nur bezahlen muss wenn man nicht Recht hat. Sofern man

1) Der Gesellschaft erst eine entsprechende Frist setzt und die nicht reagiert ... und
2) man auch wirklich den Anspruch hat

dann muss die Gesellschaft auch die Kosten des Anwaltes übernehmen.

Falls das nicht stimmt möchte mich einer der anwesenden Anwälte korrigieren.

Gruß
Hans
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Stimmt, keine Hexerei, sondern: unmöglich.

Bei einem über GDS ausgestellten Ticket? Das halte ich jetzt mal für ein Gerücht...

Ebenso klappt das sehrwohl bei Screenscrapingbuchungen bei EW, da kann man ohne Weiteres Kontaktdaten für den Passagier angeben. Flugänderungen gehen dann sowohl an die bei der Buchung hinterlegte Adresse (also das OTA) als auch der zusätzlichen Kontaktadresse des Pax. Selbst schon zig mal praktiziert.
 
A

Anonym69255

Guest
Den man aber auch nur bezahlen muss wenn man nicht Recht hat. Sofern man

1) Der Gesellschaft erst eine entsprechende Frist setzt und die nicht reagiert ... und
2) man auch wirklich den Anspruch hat

dann muss die Gesellschaft auch die Kosten des Anwaltes übernehmen.

Falls das nicht stimmt möchte mich einer der anwesenden Anwälte korrigieren.

Gruß
Hans

Bei dem Anspruch bin ich mir ja nicht sicher. Ich habe in diesem Thread ja gelernt, dass ich den Anspruch nur dann gegen EW habe, wenn es nur eine Flugbuchung ist. Wenn es eine Pauschalreise war, dann hab ich den Anspruch wohl gegen den Veranstalter.
Oder habe ich das Missverstanden?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich bin mir aufgrund der ganzen Umstände einigermassen sicher, wenn auch nicht 100%, dass es eine Flugbuchung war und keine Pauschalreise.

Trotzdem kriegst du keine Entschädigung, weil sie dich rechtzeitig benachrichtig haben.

Das oben genannte Gerichtsurteil gilt für den Fall, dass das Reisebüro in seiner Eigenschaft als Agent (mit Agenturvertrag) die Benachrichtigung versäumt. Dann haftet dir gegenüber die Airline.

Ich bin mir aber zu 99,999% sicher, dass Kiwi KEINEN Agenturvertrag mit Eurowings hat, sondern dass sie die Buchung über "screenscraping" o.ä. bei Eurowings gemacht haben und dort in vermutlich vorsätzlicher Weise, eine falsche Email-Adresse angegeben haben; nämlich nicht deine, sondern die von Kiwi. Warum auch immer. So kann dich Eurowings NIE direkt erreichen; nur über diese "falsche" Adresse. Wenn Kiwi doch einen Agentur-Vertrag von Eurowings haben sollte, dann habe ich nichts gesagt.

Das ist nun wirklich genauso ein Fall, wo ich für meine Oma buche und meine Adresse in der Buchung angebe.
 
A

Anonym69255

Guest
Danke für deine Einschätzung Wulff.

Allerdings wurde ich ja nicht rechtzeitig benachrichtigt. Ich wurde gar nicht benachrichtigt. Ob es Kiwi oder EW versäumt haben mich zu benachrichtigen macht für mich ja keinen Unterschied. In beiden Fällen habe ich keine Info bekommen. Somit muss einer der beiden ja für das Versäumnis haften. Das jedoch ist meiner Erachtens ein Thema von nachträglichem Regress.

Ich habe im Internet irgendwo gefunden, dass ich immer auf die Airline zugehen muss, selbst wenn es eine Pauschalreise war.
EW muss zudem meine Daten von Kiwi bekommen haben, da EW ja beim Einchecken sicherstellen muss, dass auch der Richtige am Schalter steht. Hätten die nur einen EMail oder einen Nachnahmen könnte ja jeder am Schalter stehen und behaupten er hätte gebucht. Daher muss diese Personeninfo angeblich recht ausführlich sein.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
EW muss zudem meine Daten von Kiwi bekommen haben, da EW ja beim Einchecken sicherstellen muss, dass auch der Richtige am Schalter steht. Hätten die nur einen EMail oder einen Nachnahmen könnte ja jeder am Schalter stehen und behaupten er hätte gebucht. Daher muss diese Personeninfo angeblich recht ausführlich sein.

Nein, zum Einchecken reicht in der Regel Vor- und Nachname aus.
Mehr kennt EW von dir auch nicht.
 
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