ANZEIGE
Eine Chance hast du noch.....Also nochmal gesammelt:
Flugnummer EW2797
Datum 21. Mail
Uhrzeit 0:40 Uhr
Frankfurt-Stuttgart
Ich gehe davon aus, du hast deine Anfrage an EW etwas professioneller gestellt....
Eine Chance hast du noch.....Also nochmal gesammelt:
Flugnummer EW2797
Datum 21. Mail
Uhrzeit 0:40 Uhr
Frankfurt-Stuttgart
Wenn ich das richtig vestanden habe, wolltest du am 21. Mai von KEF nach STR fliegen.Der Flug wäre am 21. Mai um 0:40 Uhr gewesen. .
21 May 2018 | Reykjavik (KEF) - | Cologne (CGN) - | A319 (D-AGWK) | 3:03 | 01:25 - | 01:32 - | 06:40 - | Landed 06:35 |
Wenn ich das richtig vestanden habe, wolltest du am 21. Mai von KEF nach STR fliegen.
Dieser Flug ist von EW nämlich tatsächlich umgeplant worden und stattdessen ist EW881 um 01:25 von KEF nach CGN geflogen.
Es ist tatsächlich etwas mysteriös, warum man dich nicht einfach auf diesem Flug mitgenommen hat? Ausgebucht?
dann war also der Flug nach Köln tatsächlich ursprünglich mal meiner, nur hat man vergessen mir das mitzuteilen...
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat man das nicht vergessen, sondern eine E-Mail über die Änderung an die in der Buchung angegebene Kontaktadresse xxx at kiwi.com geschickt.
Beispiel: Ich buche einen Flug für meine Oma bei Eurowings und gebe meine Email-Adresse als Kontakt an.
EW informiert "mich" über die Flugänderung und ich sage das aber meiner Oma nicht weiter.
Nun kann Oma eine Entschädigung bei EW nach dieser dubiosen, aber wohl tatsächlich vorhandenen "Recht"-Sprechung des EuGh anfordern.
. Ich gehe auch davon aus, dass Kiwi die Passierdaten und somit die Kontaktdaten an EW weitergeleitet hat.t.
Nachtrag:
Stutzig macht mich das Wort "Reiseveranstalter" in der mail von Eurowings.
Entweder ist das nur ein "Flüchtigkeitsfehler" und sie meinen in Wirklichkeit "Reisebüro"; oder du hast in der Tat bei Kiwi (rechtlich) eine Veranstalter-Reise (Pauschalreise) gebucht; dann sieht wieder alles anders aus.
HSVT meinte:Nach einer Flugannullierung habe ich Probleme die Ausgleichszahlung von Eurowings zu erhalten und suche hier Rat. Knackpunkt ist die zeitnahe Information der Annullierung.
Über LH hatte ich für Ende Juli einen Flug HAM-MAN-HAM gebucht, ausgeführt durch EW. Nun hatte EW den Rückflug (am Sonntag) annulliert und mich auf den Folgetag umgebucht. Eine Information erfolgte nicht, ich habe erst 10 Tage vor Flug durch Zufall die Umbuchung gesehen. Die LH SEN Hotline konnte mich nicht zeitnah umbuchen (nur 6 Stunden früher oder Folgetag). Da privater Flug habe ich abgelehnt, LH hat mir den Flug storniert und den Preis erstattet. Auf Nachfrage warum keine Info erfolgte, hieß es „hätten wir noch gemacht“.
EW hat die Ausgleichszahlung abgelehnt, da sie meine Kontaktdaten nicht gehabt haben und die LH bereits 17 Tage vor Flug, und damit zeitnah informiert hätten. Damit wäre das erledigt gewesen.
In zweiter Runde habe ich von EW als ausführende Airline den Nachweis angefordert, dass ich zeitnah informiert wurde und auf EuGH, Urteil vom 11. Mai 2017, Az. C-302/16 verwiesen:
… dass das ausführende Luftfahrtunternehmen den in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ausgleich im Fall einer Flugannullierung, über die der Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, auch dann zu zahlen hat, wenn das Luftfahrtunternehmen den Reisevermittler, über den der Beförderungsvertrag mit dem betroffenen Fluggast geschlossen wurde, mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung unterrichtet hat und der Fluggast vom Reisevermittler nicht innerhalb dieser Frist informiert worden ist.
EW hat weiterhin höflich abgelehnt und verweist auf erste Antwort.
Wie soll ich nun verfahren? Schlichtungsstelle einschalten, Claim Agentur beauftragen oder einen Anwalt suchen?
Lesson to be learned (mal wieder): Finger weg von diesen Briefkasten OTA (hier: aus dem Ostblock). Was man anfangs spart, wird einem am Ende als Rechnung präsentiert.
Pfff... Einfach die Buchung aufrufen und ggf. Kontaktdaten berichtigen. Ist jetzt keine Hexerei...
Pfff... Einfach die Buchung aufrufen und ggf. Kontaktdaten berichtigen. Ist jetzt keine Hexerei...
Ich habe fast genau das gleiche Problem mit EW, siehe Post #4539 im EU Thread. Die Rechtslage ist m.E. eindeutig, aber EW bewegt sich nicht. In diesem Fall nicht bei einem "Briefkasten OTA" sondern auf LH.COM gebucht.
Laut Urteil kann sich die ausführende Airline (hier EW) übrigens beim Reisevermittler (hier LH) wegen fehlender Information schadlos halten und das Geld zurückfordern.
Wie soll ich nun verfahren? Schlichtungsstelle einschalten, Claim Agentur beauftragen oder einen Anwalt suchen?
Ich bin der Meinung man braucht gar keinen Anwalt. [...] aber dafür zahlt man auch keinen Anwalt.
Stimmt, keine Hexerei, sondern: unmöglich.
Den man aber auch nur bezahlen muss wenn man nicht Recht hat. Sofern man
1) Der Gesellschaft erst eine entsprechende Frist setzt und die nicht reagiert ... und
2) man auch wirklich den Anspruch hat
dann muss die Gesellschaft auch die Kosten des Anwaltes übernehmen.
Falls das nicht stimmt möchte mich einer der anwesenden Anwälte korrigieren.
Gruß
Hans
EW muss zudem meine Daten von Kiwi bekommen haben, da EW ja beim Einchecken sicherstellen muss, dass auch der Richtige am Schalter steht. Hätten die nur einen EMail oder einen Nachnahmen könnte ja jeder am Schalter stehen und behaupten er hätte gebucht. Daher muss diese Personeninfo angeblich recht ausführlich sein.
Doch, die Airline hat dich benachrichtigt. An die in der Buchung hinterlegte Email-Adresse.Allerdings wurde ich ja nicht rechtzeitig benachrichtigt. Ich wurde gar nicht benachrichtigt..