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Keine Ahnung, ob hier richtig, wenn nicht bitte verschieben.
So die Ausgangslage: Meine Tochter ( Deutsche) wohnt in UK, ist in Deutschland abgemeldet und hat deutschen Führerschein.
Sie möchte in South Afrika einen Mietwagen mieten, dort ist Internationaler Führerschein Pflicht. Den Wagen zu bekommen ist wohl kein Problem, im Kleingedruckten steht aber, das im Schadensfall alle gesetzl. Vorschriften erfüllt sein müssen ( Int. Führerschein) sonst keine Leistung.
So mich mal bei unseren Ämtern erkundigt, sie kriegt keinen, da keinen deutschen Wohnsitz, erklärt, in UK kriegt sie auch keinen, egal Gesetz ist Gesetz.
Ist das so korrekt?
Danke
So die Ausgangslage: Meine Tochter ( Deutsche) wohnt in UK, ist in Deutschland abgemeldet und hat deutschen Führerschein.
Sie möchte in South Afrika einen Mietwagen mieten, dort ist Internationaler Führerschein Pflicht. Den Wagen zu bekommen ist wohl kein Problem, im Kleingedruckten steht aber, das im Schadensfall alle gesetzl. Vorschriften erfüllt sein müssen ( Int. Führerschein) sonst keine Leistung.
So mich mal bei unseren Ämtern erkundigt, sie kriegt keinen, da keinen deutschen Wohnsitz, erklärt, in UK kriegt sie auch keinen, egal Gesetz ist Gesetz.
Ist das so korrekt?
Danke