Int. Führerschein als Deutsche in UK lebend.

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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.519
225
Berlin
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Keine Ahnung, ob hier richtig, wenn nicht bitte verschieben.
So die Ausgangslage: Meine Tochter ( Deutsche) wohnt in UK, ist in Deutschland abgemeldet und hat deutschen Führerschein.
Sie möchte in South Afrika einen Mietwagen mieten, dort ist Internationaler Führerschein Pflicht. Den Wagen zu bekommen ist wohl kein Problem, im Kleingedruckten steht aber, das im Schadensfall alle gesetzl. Vorschriften erfüllt sein müssen ( Int. Führerschein) sonst keine Leistung.

So mich mal bei unseren Ämtern erkundigt, sie kriegt keinen, da keinen deutschen Wohnsitz, erklärt, in UK kriegt sie auch keinen, egal Gesetz ist Gesetz.

Ist das so korrekt?
Danke
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.670
2.481
Sie möchte in South Afrika einen Mietwagen mieten, dort ist Internationaler Führerschein Pflicht.

Das ist falsch. Ein internationaler Führerschein wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht. Ich bin in über 20 Jahren weit über 50.000km mit dem alten grauen Lappen in SA gefahren. Ich habe mehrere FZG in SA zugelassen und bin auch schon ein paar Mal von der Polizei kontrolliert worden. War nie ein Problem.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.519
225
Berlin

Fahrer (Alter/Führerschein)​

Um einen Mietwagen in Südafrika mieten zu können müssen Sie ein Mindestalter von 23 Jahren erreicht haben. In manchen Fällen sind auch jüngere Fahrer berechtigt ein Mietauto in Südafrika zu leihen, sofern der Fahrer seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Der Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins ist vorgeschrieben.“
 

freddykr

Reguläres Mitglied
26.08.2011
89
24

Fahrer (Alter/Führerschein)​

Um einen Mietwagen in Südafrika mieten zu können müssen Sie ein Mindestalter von 23 Jahren erreicht haben. In manchen Fällen sind auch jüngere Fahrer berechtigt ein Mietauto in Südafrika zu leihen, sofern der Fahrer seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Der Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins ist vorgeschrieben.“
Wobei dies alles keine offiziellen südafrikanischen Seiten sind. Dies würde ich gern mal im Original einer südafrikanischen Behörde lesen.
Andere Seiten schreiben nämlich, dass es nicht erforderlich ist, wenn der Führerschein englisch lesbar ist:
"To drive in South Africa, foreigners must have a full license from their country of residence. Licenses printed in English are valid, an International Driver’s Permit (IDP) must be obtained if the license is in any other language."
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.670
2.481
Um einen Mietwagen in Südafrika mieten zu können müssen Sie ein Mindestalter von 23 Jahren erreicht haben. In manchen Fällen sind auch jüngere Fahrer berechtigt ein Mietauto in Südafrika zu leihen, sofern der Fahrer seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Der Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins ist vorgeschrieben.“

Das steht an verschiedenen Stellen, stimmt aber nicht. Ich habe in SA auch schon dutzende Mietwagen mit dem deutschen FS gemietet. Das letzte Mal vor 3 Jahren bei Avis. War nie ein Problem.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.670
2.481
"To drive in South Africa, foreigners must have a full license from their country of residence. Licenses printed in English are valid, an International Driver’s Permit (IDP) must be obtained if the license is in any other language."

Ich habe eine beglaubigte Übersetzung meines deutschen FS (vom Konsulat in CPT). Die wollte damals die Versicherung, als ich das erste Auto in SA angemeldet habe. Sonst hat das aber auch nie jemanden interessiert. Weder Polizei noch Autovermieter.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.519
225
Berlin
Ja gut, ob nun int. Führerschein, beglaubigte Abschrift, keine Ahnung.
Sie hat nun Schiss und möchte gerne den Int. Führerschein, deshalb noch mal meine Kernfrage, ist es rechtens, dass sie keinen in Deutschland ausgestellt bekommt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Wie lange lebt sie schon in UK und müsste sie ihren Führerschein nicht umschreiben lassen? Damit wäre es dann auch ein Thema, wie sie in UK an ein solches Dokument kommt.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.519
225
Berlin
Seit 2 Monaten.
Bzgl. Führerschein hat sie sich auch schon überlegt.
Ich denke ist das einfachste.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.670
2.481
Seit 2 Monaten.
Bzgl. Führerschein hat sie sich auch schon überlegt.
Ich denke ist das einfachste.

Keine Ahnung wie die Regelung in UK ist aber in DE darf man nur max. 6 Monate mit einem ausländischen FS fahren. Danach zählt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Gut möglich. - Das würde dann aber inzwischen für UK genauso gelten.
Bis 70 Jahre darf man in UK weiter mit EU-Führerschein fahren. Und in SA hatte ich nie einen internationalen Führerschein.

Gilt in Deutschland der Führerschein nicht nur mit Perso? Dann bräuchte man einen Wohnsitz?
 
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aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
721
152
Nürnberg
Hatte 2017 mir nen Intl FS geholt, Wohnsitz in Shanghai. Das ganze dann bei der für den letzten inländischen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle. Die haben etwas blöd geschaut aber nachdem ich denen nen Text vorgelegt hab ging es alles ganz flott.

Also falls die Tochter vorher mal nach DE kommt dann direkt auf die FD-Stelle.
 
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mfkne

Erfahrenes Mitglied
Ansonsten ab in die Niederlande, dort werden internationale Führerscheine vom ANWB (dem dortigen ADAC) ausgestellt, und zwar in allen Filialen. Nach meinem Kenntnisstand auch für nicht-niederländische Führerscheine.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Ich denke nicht. Ist ja ein komplettes Dokument incl. Foto. - Unabhängig davon, muss man sich in DE ja immer ausweisen können (Perso / Reisepass).
Uns erklärte der Mitarbeiter im Bürgeramt dass Führerscheine nach Eheschließung nicht auf den neuen Namen umgeschrieben werden müssen, weil der Führerschein immer in Kombi mit einem Ausweis mitzuführen ist. Aber das ist eine Weile her und ich habe das nie überprüft.

Ansonsten hat das Auswärtige Amt zu diesem Problem einen Link: https://uk.diplo.de/uk-de/02/a-z-th...ternationaler-fuehrerschein/2487348#content_3

Ist das nur ein vorübergehender Aufenthalt oder warum möchte sie den Führerschein nicht umschreiben? Hat die Tochter die Fahrprüfung in eine EU-Land abgelegt?
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.519
225
Berlin
Uns erklärte der Mitarbeiter im Bürgeramt dass Führerscheine nach Eheschließung nicht auf den neuen Namen umgeschrieben werden müssen, weil der Führerschein immer in Kombi mit einem Ausweis mitzuführen ist. Aber das ist eine Weile her und ich habe das nie überprüft.

Ansonsten hat das Auswärtige Amt zu diesem Problem einen Link: https://uk.diplo.de/uk-de/02/a-z-th...ternationaler-fuehrerschein/2487348#content_3

Ist das nur ein vorübergehender Aufenthalt oder warum möchte sie den Führerschein nicht umschreiben? Hat die Tochter die Fahrprüfung in eine EU-Land abgelegt?
Ja sie macht es jetzt auch.
Ob vorübergehend oder nicht, keine Ahnung. Ihr Freund ist Engländer, haben sich in Berlin kennengelernt, dort zusammengewohnt, jetzt nach England gezogen, ich vermute für länger, aber wer kennt die Zukunft.
Führerschein ist aus Deutschland.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Also in den meisten Ländern ist es vorschrift nach einem Jahr aufenthalt den Führerschein des Landes zu beantragen. Das gilt fast überall auf der Welt. UK kenne ich nicht.

Gibt es einen Grund sich unbedingt in Deutschland abzumelden? Steuerliche kann ich verstehen, aber es macht es sonst eher kompliziert.
Warum nicht einfach (am Elternwohnsitz) mit Zweitadresse anmelden und Problem ist erledigt.
2. Punkt: Fliegen die zusammen? Das Auto könnte ja auch der UK Freund anmelden.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Ihr Freund ist Engländer, haben sich in Berlin kennengelernt, dort zusammengewohnt, jetzt nach England gezogen, ich vermute für länger, aber wer kennt die Zukunft.
Führerschein ist aus Deutschland.
Parallel-Szenario hält bei uns seit 25 Jahren :) Würde aber auch darüber nachdenken, zumindest in der ersten Zeit einen deutschen Wohnsitz zu behalten. Doppelbesteuerung sollte ja nicht das große Problem sein.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.519
225
Berlin
Parallel-Szenario hält bei uns seit 25 Jahren :) Würde aber auch darüber nachdenken, zumindest in der ersten Zeit einen deutschen Wohnsitz zu behalten. Doppelbesteuerung sollte ja nicht das große Problem sein.
Na dann toi, toi, toi.
Mit dem deutschen Wohnsitz haben wir ihr auch gepredigt, sie solle sich bei uns anmelden, wollte sie partout nicht.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.596
1.225
Europa
Etwas Offtopic
Als ich in den 90er in Italien meine Ausbildung gemacht habe, musste ich meinen Deutschen Führerschein umtauschen, hatte 6 Monaten Zeit (laut Gemeinde Verwaltung damals in Mailand)
Habe es aber nie gemacht, denn der Italienische war 10 Jahre gültig und durfte nur bis 3,5t fahren, der Deutsche unbegrenzt und bis 7,5t (hatte damals noch den Rosa Lappen)
Wurde mehrmals sogar angehalten, Auto mit Italienischen Kennzeichen, haben die damals nie Probleme gemacht

Meine Frage, was wäre passiert, wenn ich ein Unfall gebaut hätte? Hatte damals hier in DE meinen Zweitenwohnsitz
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Etwas Offtopic
Als ich in den 90er in Italien meine Ausbildung gemacht habe, musste ich meinen Deutschen Führerschein umtauschen, hatte 6 Monaten Zeit (laut Gemeinde Verwaltung damals in Mailand)
Habe es aber nie gemacht, denn der Italienische war 10 Jahre gültig und durfte nur bis 3,5t fahren, der Deutsche unbegrenzt und bis 7,5t (hatte damals noch den Rosa Lappen)
Wurde mehrmals sogar angehalten, Auto mit Italienischen Kennzeichen, haben die damals nie Probleme gemacht

Meine Frage, was wäre passiert, wenn ich ein Unfall gebaut hätte? Hatte damals hier in DE meinen Zweitenwohnsitz
Du hattest eine Fahrerlaubnis aber ggf keinen Führerschein, also wahrscheinlich Verwarngeld.
 
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roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
544
154
LHR
Habe es aber nie gemacht, denn der Italienische war 10 Jahre gültig und durfte nur bis 3,5t fahren, der Deutsche unbegrenzt und bis 7,5t (hatte damals noch den Rosa Lappen
Auch etwas OT, aber einen ähnlichen Vorteil hätte jetzt genau der Umtausch zum UK-Führerschein: zusätzliche BE-Erlaubnis gibt es gratis dazu ;)