ANZEIGE
Gibt es allgemeine rechtliche Regelungen in der EU wann es sich um einen Transit handelt und wann nicht?
und müssen für einen Transit zwingend beide Flüge auf einem Ticket sein?
Ich hatte am Donnerstag ein paar Schwierigkeiten und die Frage ist jetzt ob LOT die Beförderung berechtigt verweigert hat oder nicht.
Das ist passiert:
Ich bin am DOnnerstag mit dem ersten Flug nach Warschau geflogen danach hätte es mit dem Flug LO537 nach Budapest gehen sollen beide Flüge befanden sich auf einem Ticket.
Ziel der ganzen Operation war es einen Datenträger von einem Kollegen zu bekommen.
Der eigentliche Rückflug war für den nächsten Tag mit LO536 am Mittag geplant.
Ursprünglich war die normale Einreise und die Übernachtung in einem Hotel geplant, das war dann wegen der aktuellen Lage nicht mehr möglich auch weil die Polizei die vorherige Genehmigung der Einreise abgelehnt hatte.
Unabhängig davon haben aber ungarische Behörden bestätigt dass der Transit weiterhin möglich ist.
Um eine unbequeme Übernachtung im Flughafen Budapest zu vermeiden habe ich dann ein neues Ticket für wenig Geld mit dem Flug LO538 also dem direkten Returnflug gebucht.
Die Idee war, der Kollege warte im Bereich des Gates drückt mir die Datenträger in die Hand ich steige ein und fliege wieder zurück sollte das nicht funktionieren hätte es den nächsten gebuchten Flug am nächsten Mittag gegeben es wäre also nicht nötig gewesen in Ungarn die Einreise zu machen.
Jetzt hat LOT aber am Gate die Beförderung verweigert mit dem Hinweis ich könnte die nötige Einladung nicht vorlegen.
Auf den Hinweis dass ich ja gar nicht einreisen will sondern nur als Transit-Passagier unterwegs bin und beide Bordkarten für die Rückflüge vorgelegt habe wurde damit reagiert das die Frau am Gate telefoniert hat.
Am Ende blieb es dabei und ich konnte nicht in den Flug LO537 einsteigen.
Ich habe dann in Warschau übernachtet der Kollege hat einen ungarischen Freund gefunden der mir am nächsten Tag den Datenträger gebracht hat und als Staatsbürger wieder zurück reisen konnte.
Weil natürlich LOT wegen dem fehlenden Flug des Rückflugtickets das ganze Ticket als ungültig eingestuft hat konnte ich natürlich auch nicht mehr den zweiten Flug zurück nach Deutschland nutzen.
Am Ende war das nicht das riesige Problem weil ich noch eine Fahrkarte mit dem Eurocity bekommen und für 40 Euro damit nach Berlin fahren konnte.
Wie ist jetzt das ganze rechtlich zu bewerten?
war es denn überhaupt korrekt mir in Warschau den Flug nach Budapest zu verweigern?
Da der Schaden jetzt in Geld eher gering ist lohnt der Anwalt eher nicht.
Es sind rund 110 Euro für das Ticket wovon der erste von vier Flügen genutzt wurde dann der einzelne Rückflug Budapest - Warschau für knapp 70 Euro die 40 Euro für den Zug und knapp 30 Euro für das Hotel in Warschau und wenn man Pfennigfuchser ist noch je einen knappen Euro für den Bus vom Airport zum Hotel und von dort zum Hauptbahnhof.
Dann komme ich da auf rund 250 Euro an Schaden in Geld + das mich die Sache ein drittel mehr vom Freitag gekostet was sich ja aber nicht in Geld umrechnen lässt.
Ist das jetzt schon ein involuntary denied boarding oder einfach mein Pech?
Und war es eigentlich in Ordnung das Lot nur weil man einzelne Flüge vom Ticket ausfällen lässt das ganze Ticket für ungültig erklärt?
und müssen für einen Transit zwingend beide Flüge auf einem Ticket sein?
Ich hatte am Donnerstag ein paar Schwierigkeiten und die Frage ist jetzt ob LOT die Beförderung berechtigt verweigert hat oder nicht.
Das ist passiert:
Ich bin am DOnnerstag mit dem ersten Flug nach Warschau geflogen danach hätte es mit dem Flug LO537 nach Budapest gehen sollen beide Flüge befanden sich auf einem Ticket.
Ziel der ganzen Operation war es einen Datenträger von einem Kollegen zu bekommen.
Der eigentliche Rückflug war für den nächsten Tag mit LO536 am Mittag geplant.
Ursprünglich war die normale Einreise und die Übernachtung in einem Hotel geplant, das war dann wegen der aktuellen Lage nicht mehr möglich auch weil die Polizei die vorherige Genehmigung der Einreise abgelehnt hatte.
Unabhängig davon haben aber ungarische Behörden bestätigt dass der Transit weiterhin möglich ist.
Um eine unbequeme Übernachtung im Flughafen Budapest zu vermeiden habe ich dann ein neues Ticket für wenig Geld mit dem Flug LO538 also dem direkten Returnflug gebucht.
Die Idee war, der Kollege warte im Bereich des Gates drückt mir die Datenträger in die Hand ich steige ein und fliege wieder zurück sollte das nicht funktionieren hätte es den nächsten gebuchten Flug am nächsten Mittag gegeben es wäre also nicht nötig gewesen in Ungarn die Einreise zu machen.
Jetzt hat LOT aber am Gate die Beförderung verweigert mit dem Hinweis ich könnte die nötige Einladung nicht vorlegen.
Auf den Hinweis dass ich ja gar nicht einreisen will sondern nur als Transit-Passagier unterwegs bin und beide Bordkarten für die Rückflüge vorgelegt habe wurde damit reagiert das die Frau am Gate telefoniert hat.
Am Ende blieb es dabei und ich konnte nicht in den Flug LO537 einsteigen.
Ich habe dann in Warschau übernachtet der Kollege hat einen ungarischen Freund gefunden der mir am nächsten Tag den Datenträger gebracht hat und als Staatsbürger wieder zurück reisen konnte.
Weil natürlich LOT wegen dem fehlenden Flug des Rückflugtickets das ganze Ticket als ungültig eingestuft hat konnte ich natürlich auch nicht mehr den zweiten Flug zurück nach Deutschland nutzen.
Am Ende war das nicht das riesige Problem weil ich noch eine Fahrkarte mit dem Eurocity bekommen und für 40 Euro damit nach Berlin fahren konnte.
Wie ist jetzt das ganze rechtlich zu bewerten?
war es denn überhaupt korrekt mir in Warschau den Flug nach Budapest zu verweigern?
Da der Schaden jetzt in Geld eher gering ist lohnt der Anwalt eher nicht.
Es sind rund 110 Euro für das Ticket wovon der erste von vier Flügen genutzt wurde dann der einzelne Rückflug Budapest - Warschau für knapp 70 Euro die 40 Euro für den Zug und knapp 30 Euro für das Hotel in Warschau und wenn man Pfennigfuchser ist noch je einen knappen Euro für den Bus vom Airport zum Hotel und von dort zum Hauptbahnhof.
Dann komme ich da auf rund 250 Euro an Schaden in Geld + das mich die Sache ein drittel mehr vom Freitag gekostet was sich ja aber nicht in Geld umrechnen lässt.
Ist das jetzt schon ein involuntary denied boarding oder einfach mein Pech?
Und war es eigentlich in Ordnung das Lot nur weil man einzelne Flüge vom Ticket ausfällen lässt das ganze Ticket für ungültig erklärt?