ANZEIGE
Liebe Mitinsassen,
seit geraumer Zeit steht fest, dass KFZ-Finanzierungsverträge, die in einem bestimmten Zeitraum geschlossen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft war, uneingeschränkt widerrufbar sind und sich der Verbraucher auf Grund des Konstruktes verbundener Verträge nicht nur vom Darlehen, sondern auch vom finanzierte Fahrzeug trennen kann.
Im Volksmund heißt das Widerrufsjoker.
Meine Fragen:
Hat jemand von euch einen solchen "Widerrufsjoker" erfolgreich erhoben?
Wie sieht die Zeitschiene aus: von Widerruf bis zur vollständigen Rückabwicklung?
Mit welcher Fahrzeugmarke / finanzierenden Bank hattet ihr das Vergnügen?
Wart ihr ausnahmslos rechtsschutzversichert, oder hat es auch einer aus privater Kasse bezahlt?
Ich bin Kunde der BMW-Bank, in zeitlicher betroffen (Vertragsschluss 9/15) und würde mir gerne eine weite Meinung bilden.
Freue mich auf einen regen Erfahrungsaustausch.
seit geraumer Zeit steht fest, dass KFZ-Finanzierungsverträge, die in einem bestimmten Zeitraum geschlossen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft war, uneingeschränkt widerrufbar sind und sich der Verbraucher auf Grund des Konstruktes verbundener Verträge nicht nur vom Darlehen, sondern auch vom finanzierte Fahrzeug trennen kann.
Im Volksmund heißt das Widerrufsjoker.
Meine Fragen:
Hat jemand von euch einen solchen "Widerrufsjoker" erfolgreich erhoben?
Wie sieht die Zeitschiene aus: von Widerruf bis zur vollständigen Rückabwicklung?
Mit welcher Fahrzeugmarke / finanzierenden Bank hattet ihr das Vergnügen?
Wart ihr ausnahmslos rechtsschutzversichert, oder hat es auch einer aus privater Kasse bezahlt?
Ich bin Kunde der BMW-Bank, in zeitlicher betroffen (Vertragsschluss 9/15) und würde mir gerne eine weite Meinung bilden.
Freue mich auf einen regen Erfahrungsaustausch.