Das meine ich nicht, in dem Urteil ging es ja um frei abfliegbare Tarife, also z.b. 3. leg als erstes und dann mit dem 1. leg weiter.
Mir gehts mehr um den Fall: das erstes Leg nicht, dann aber in der Reihenfolge wie gebucht.
Im Extremfall:1. leg nicht, leg zwei ja, leg drei nicht, leg 4 ja.
Wie bei einem 6 Gänge Menü da kann ich auch das eine oder andere Gericht weglassen.
Auch von mir durchaus Respekt für's Durchziehen dieser Klage, aber Zivilcourage ist dann bitte doch was anderes.
David gegen Goliath
das überhaupt durch zu ziehen?dass überhaupt durchzuziehen.
Nach Auffassung des Berufungsgerichts [sei d]ie Eingabe "noch unbekannt" [...] nach dem insoweit maßgeblichen Empfängerhorizont als Namensangabe zu verstehen.
Hihihi, man glaubt es kaum.
Den Standesbeamten möchte ich sehen, der das einträgt, und das Gericht, das der Klage der Eltern stattgibt, ebenfalls. "Hallo, ich bin noch unbekannt."
Hihihi, man glaubt es kaum.
Den Standesbeamten möchte ich sehen, der das einträgt, und das Gericht, das der Klage der Eltern stattgibt, ebenfalls. "Hallo, ich bin noch unbekannt."
Nee, der BGH priviligiert ehrlich miteinander umgehende Geschäftspartner und nicht irgenwelche Taschenspielertricks mit Falscheingaben im Namensfeld.Ich teile dein Unverständnis. Der BGH privilegiert damit Anbieter, die für Ihre Geschäftsabwicklung (nur) Computer einsetzen. Denn ein PC mag "noch unbekannt" als Vorname/ Nachname akzeptieren, der Empfängerhorizont des BGB stellt aber auf eine natürliche Person als Empfänger ab. Diese kann sicher erkennen, dass weder "noch unbekannt", noch etwa "Milchkuh Elsa" ein realer Pax ist.
Der BGH privilegiert damit Anbieter, die für Ihre Geschäftsabwicklung (nur) Computer einsetzen. Denn ein PC mag "noch unbekannt" als Vorname/ Nachname akzeptieren, der Empfängerhorizont des BGB stellt aber auf eine natürliche Person als Empfänger ab. Diese kann sicher erkennen, dass weder "noch unbekannt", noch etwa "Milchkuh Elsa" ein realer Pax ist.
Es ist zudem sehr einfach, Eingaben wie "noch unbekannt" zu blockieren...
Nee, der BGH priviligiert ehrlich miteinander umgehende Geschäftspartner und nicht irgenwelche Taschenspielertricks mit Falscheingaben im Namensfeld.
Ein Computer wird von einem Menschen programmiert und eine Software wird von einem Unternehmen eingesetzt, um die Abwicklung effizienter zu gestalten. Ich mache ja keine Geschäfte mit der Software und diese ist auch kein Erfüllungsgehilfe. (...)
Der BGH hat ausweislich der Pressemitteilung das einzig Richtige entschieden: "noch unbekannt" ist kein Name, und ohne namentlich benannten Passagier gibt es keinen Luftbeförderungsvertrag.