kleine Frage zum Verfahren beim Amtsgericht wegen FR

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Man sollte sich schon überlegen, ob man für jeden Kleinkram seine RSV bemüht. Damit wird der Versicherungsvertrag schadenbehaftet und wie heißt es in § 13 Abs. 2 ARB:

Ausserdem haben die meisten RSV's Selbstbeteiligungen, sodaß selbst bei einer Inanspruchname der RSV angesichts des geringen Streitwertes die Deckung vermutlich in's Leere laufen würde.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Also das halte ich in dieser Pauschalität für eine gewagte These. :censored:

Deshalb schrieb ich ja: "(von der Grundidee her...)". :D

Wenn "hat Jura studiert" zwei bestandene Staasexamina bedeutet (so habe ich es nicht verstanden), brauchen wir uns in der Tat keine weiteren Gedanken machen, weil dann ein Auftreten als Bevollmächtigte ginge. Dann müssten wir nur hoffen, dass die Tätigkeit als Verwaltungsjuristin nicht die Fähigkeit beeinträchtigt hat, in einem Zivilprozess "das Sach- und Streitverhältnis sachgerecht darzustellen", denn dann könnte es beef mit dem Gericht geben (§ 79 Abs. 3 S. 3 ZPO).
 
Zuletzt bearbeitet:

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
So Leute ich melde mich mal

also die Ladung wurde schon vor knapp drei Wochen raus gehauen, wie gesagt es wäre nett gewesen wenn ich eben nicht selbst zu dem Termin hätte müssen aber egal ich werde am Freitag dort hin gehen.

Meine Cousine wird dabei sein wir werden dann ja sehen was das Gericht sagt komisch fand ich nur das die Gegenseite angehört werden soll? ich dachte solche Sachen entscheidet Richter/in selbst was hat die Gegenseite damit zu tun?

Sie hat beide Staatsexamen gemacht und auch bestanden muss man das eigentlich irgendwie nachweisen?
Ich kann sie leider gerade nicht erreichen sonst hätte ich sie gefragt

Wenn sie nicht zugelassen wird auch keine große Sache ich erzähle denen einfach was passiiert ist, Flug wurde gestrichen die wollten mir keine Ersatzbeförderung anbieten also hab ich selber gebucht und bezahlt und die wollen mir die Kohle nicht geben.
Ich habs ja auch zwei mal schriftlich dass ich NICHT stornieren will und auf E-Mails oder eine App habe nicht reagiert ist jetzt keine Raketenwissenschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
So Leute ich melde mich mal

Meine Cousine wird dabei sein wir werden dann ja sehen was das Gericht sagt komisch fand ich nur das die Gegenseite angehört werden soll? ich dachte solche Sachen entscheidet Richter/in selbst was hat die Gegenseite damit zu tun?

Inwiefern teilt Dir das Gericht mit, dass die Gegenseite zu Deiner Cousine angehört werden soll? Oder steht da abstrakt was zum Erscheinen mit einem Beistand?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Weil die Richterin am Montag ein Fax geschickt hat dass sie genau das macht und das es aber erst am Verhandlungstag eine entscheidung geben kann.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Du hast dem Gericht mitgeteilt, dass Du von Deiner Cousine vertreten wirst? Oder dass Du im Beistand Deiner Cousine erscheinst?
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Also ich hatte beim Gericht da noch aus Santo Domingo angerufen ob es denn möglich ist und da wurde mir gesagt es bräuchte einen formalen Antrag.

Denn habe ich dann mit ein paar kurzen Sätzen nach §90 Absatz 3 Nummer 3 eingereicht
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Wie bereits in einigen Beiträgen erwähnt: Alternative wäre, wenn sie Volljuristin ist, eine (unentgeltliche) Vertretung durch Deine Cousine. Dann kommt es auf Sachdienlichkeit und ein Bedürfnis nicht an. Allerdings ist dann sie Ansprechpartnerin für das Gericht, das müsste sie also akzeptieren.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Also ich hatte beim Gericht da noch aus Santo Domingo angerufen ob es denn möglich ist und da wurde mir gesagt es bräuchte einen formalen Antrag.

Denn habe ich dann mit ein paar kurzen Sätzen nach §90 Absatz 3 Nummer 3 eingereicht

Den brauchst Du nicht, wenn sie als Assessorin im 79 ist.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Also Volljuristin heißt beide Examen gemacht? das hat sie braucht man dafür dann vor gericht einen Nachweis? sonst könnte ich ja auch sonst jemanden mitbringen?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Genau, zweites Staatsexamen = Volljurist = Rechtsassessor = Befaehigung zum Richteramt.

Meine Erfahrung ist, dass die Vollmacht wichtig ist und vorgelegt werden muss, dass der Assessor (der natuerlich tunlichst in der Vollmachtsurkunde aufgefuehrt wird) aber einfach so geglaubt wird.

Da Du aber selber da bist, kann eh nichts passieren. Selbst wenn Deine Kusine gemaess § 79 Abs. 3 S. 1 ZPO zurueckgewiesen wuerde (!), koenntest Du alle Prozesshandlungen selbst ausfuehren. Problematisch wird's erst, wenn die Partei nicht anwesend ist UND der Anwesende Bevollmaechtigte zurueckgewiesen wird, dann ist naemlich niemand da.
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Nicht falsch verstehen wir werden jetzt beide am Freitag dort aufschlagen

was ich jetzt meine was braucht es jetzt noch? wenn ich sag meine Cousine ist Volljuristin sie sagt ja bin ich dann kann doch nicht schon alles sein?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Die Auftretungsbefugnis eines Bevollmächtigten ist von Amts Wegen durch das Gericht zu prüfen, dh die Assessoreneigenschaft (richtiger: Befähigung zum Richteramt) ist, wenn das thematisiert wird, ggf. nachzuweisen. Soll sie halt eine Kopie ihres Examenszeugnisses einstecken für den Fall der Fälle. Relevanter ist, dass die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen ist.

Klar sein sollte allerdings, dass im Falle einer Bestellung Deiner Cousine zur Bevollmächtigten sie für das Gericht der Ansprechpartner ist und nicht nur Deine Souffleuse, d.h. dass Du, streng genommen, dann die Rolle des stummen Fisches hast. Das solltet ihr intern abklären, ob das gewollt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
also ich habe mit beidem kein Problem ich kann auch gerne zugucken

Die Vollmacht lässt sich ja auch problemlos verfassen ich warte mal ab was sie dazu meint sie kommt ja heut mittag aus dem Urlaub zurück
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Heute war der Termin gewesen meine Cousine ist nur gefragt worden ob sie versichert beide Examen abgelegt zu haben als sie das gemacht hat war der Rest kein Problem.

Die Verhandlung selber war schnell vorbei der FR Rechtsverdreher konnte nicht wirklich viel sagen das Urteil kommt jetzt in zwei Wochen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Das nimmt langsam echt komische Formen an. In letzter Zeit lese ich immer wieser (bzw. erfahre es am eigenen Leibe), dass manche Airlines eigentlich klare Fälle in die mündliche Verhandlung ziehen und die Vertreter dann komplett blank dastehen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.557
Das nimmt langsam echt komische Formen an. In letzter Zeit lese ich immer wieser (bzw. erfahre es am eigenen Leibe), dass manche Airlines eigentlich klare Fälle in die mündliche Verhandlung ziehen und die Vertreter dann komplett blank dastehen.

Wenn die Sachlage eben keinen Prozessgewinn ermöglicht dann ist das doch die logische Folge?

Die EU-VO ist doch gerade was Ersatzbeförderung angeht sehr eindeutig, so wie der TE beschrieben hat, wollte FR auf eine vom Pax gewollten Stornierung hinaus das zu widerlegen ist nicht wirklich schwierig.

Manchmal habe ich den Eindruck dass es teilweise nur darum geht den Fall aus der eigenen Abteilung zu bekommen nach dem Motto am Ende muss nicht "meine Abteilung" bezahlen sondern irgendjemand anders aber das einige Abteilungsbudget ist weiterhin sauber
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Vielleicht habe ich mich da missverständlich ausgedrückt: dass die Beklagte da kein Land sieht ist natürlich logisch, aber ich frage mich eben wieso man es dann überhaupt zur mündlichen Verhandlung kommen lässt wenn man da eh nur eine Niederlage kassiert. Das verursacht ja noch mehr Kosten als spätestens nach der Terminierung der Verhandlung die Forderung anzuerkennen.

Wenn es nur darum ginge es dem Fluggast schwer zu machen und zu schauen, ob er nicht vielleicht doch schon vorher aufgibt, dann kann ich gewisse Schritte ja nachvollziehen, aber spätestens wenn klar ist, dass der Kläger eben nicht zurückzieht, gebe ich doch auf wenn ich in einer völlig aussichtslosen Position bin.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.557
Vielleicht ist eben doch eine interne Sache

eben nach dem Motto wir wollten ja nicht zahlen aber das Gericht ...

So hat eben niemand Schuld sondern es war ein Einfluss von außen der angebkich nicht kontrolliert werden kann.
Wer hingegen freiwillig zahlt wirft ja Geld aus dem Fenster und fliegt irgendwann raus.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Muss wohl sowas sein, ich hatte im letzten Jahr zwei Klageerwiderungen, die so dermaßen abstrus, wirr und z.T. mit der Sache gar nichts zu tun hatten, dass einem Richter der Kommentar "das krieg ich ja nicht mal mit Absicht so schlimm hin" rausgerutscht ist.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.464
7.453
Trans Balkan Express
Das nimmt langsam echt komische Formen an. In letzter Zeit lese ich immer wieser (bzw. erfahre es am eigenen Leibe), dass manche Airlines eigentlich klare Fälle in die mündliche Verhandlung ziehen und die Vertreter dann komplett blank dastehen.

Hat das nicht damit zu tun, dass die Airlines mit Sitz außerhalb von Deutschland nicht zahlen, auch wenn es ein stattgebendes Urteil gibt, sondern es darauf ankommen lassen, ob der Kläger die Zwangsvollstreckung betreibt? Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, dass jemand über ein Urteil gegen U2 (die Fluggesellschaft und nicht die Band) berichtet hat und diese es auf eine Zwangsvollstreckung ankommen lassen hat. Zwangsvollstreckung ins Ausland ist ja eher aufwändig und nicht jeder Gerichtsvollzieher klebt ein Siegel an ein hier gerade gelandetes Flugzeug.